Wie viel Miete kann ich mir leisten? Rechner und Faustregeln
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Die Frage klingt einfach und hat zwei Antworten, die nicht dieselbe sind: Was du dir leisten kannst, und was ein Vermieter dir zutraut. Wer nur die eine kennt, bewirbt sich entweder auf Wohnungen, die er nicht bekommt, oder zieht in eine, die ihn im dritten Monat überfordert. Hier stehen beide Regeln, ein Rechner, der sie zusammenbringt, und die Kosten, die in fast jeder ersten Rechnung fehlen.
Kurz gesagt
Die Faustregel aus deiner Sicht
Die verbreitetste Regel lautet: Die Warmmiete sollte höchstens rund 30 % deines Nettoeinkommens ausmachen. Warmmiete heißt Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung, also die Zahl, die monatlich an den Vermieter geht. Bei 1.500 € netto wären das 450 €, bei 2.000 € netto 600 €.
Die Regel ist keine gesetzliche Vorgabe und auch keine Garantie. Sie ist ein Erfahrungswert dafür, ab wann die Miete anfängt, alles andere zu verdrängen: Essen, Fahrkarte, Versicherungen, Rücklagen. Bei kleinen Einkommen ist selbst die 30-Prozent-Grenze schon knapp. Wer 1.000 € netto hat, dem bleiben nach 300 € Miete noch 700 € für den ganzen Rest, und der Rest wird nicht billiger, nur weil das Einkommen klein ist.
Umgekehrt ist es in vielen Großstädten schlicht nicht möglich, mit einem Studierenden- oder Azubi-Einkommen unter 30 % zu bleiben. Dann ist die Regel kein Verbot, sondern eine Warnung: Je weiter du darüber liegst, desto weniger darf sonst schiefgehen. Was eine Wohnung neben der Miete kostet, steht unter Was die erste eigene Wohnung wirklich kostet.
Die Faustregel der Vermieter
Vermieter und Hausverwaltungen rechnen von der anderen Seite. Ihre gängige Regel: Das Nettoeinkommen soll mindestens das Dreifache der Kaltmiete betragen. Bei 500 € kalt erwarten sie also 1.500 € netto. Manche rechnen strenger und setzen die Warmmiete an, dann brauchst du bei 650 € warm schon 1.950 € netto.
Auch diese Regel steht in keinem Gesetz. Sie ist eine interne Vorgabe, die vor allem große Verwaltungen schematisch anwenden, weil sie hundert Bewerbungen nicht einzeln abwägen können. Private Vermieter sind oft flexibler, wenn der Gesamteindruck stimmt. Und fast alle akzeptieren einen Ausgleich, wenn das Einkommen nicht reicht: eine Bürgschaft, Ersparnisse, einen zweiten Mieter im Vertrag.
Wichtig ist, dass du die Regel kennst, bevor du dich bewirbst. Wer bei 1.200 € netto auf Wohnungen mit 600 € kalt schreibt, sammelt Absagen, die nichts mit dem Anschreiben zu tun haben. Wie du ohne festes Einkommen trotzdem überzeugst, steht unter Bürgschaft und Bonität ohne festes Einkommen.
Beide Regeln zusammen lesen
Die 30-Prozent-Regel schützt dich, die Drei-Kaltmieten-Regel schützt den Vermieter. Eine Wohnung, die beide erfüllt, ist eine, die du bekommst und die du dir leisten kannst. Eine Wohnung, die nur eine erfüllt, ist ein Risiko, entweder für deine Bewerbung oder für dein Konto.
Rechner: dein Mietbudget
Trag dein monatliches Nettoeinkommen ein. Der Rechner zeigt dir, wo die 30-Prozent-Grenze und die 35-Prozent-Grenze für die Warmmiete liegen. Wenn du zusätzlich eine geplante Warmmiete einträgst, schätzt er die Kaltmiete, rechnet aus, welches Einkommen ein Vermieter nach der Drei-Kaltmieten-Regel erwarten würde, und ordnet das Ganze in einem Satz ein. Nichts wird gespeichert.
Alles, was monatlich sicher reinkommt: Gehalt, BAföG, Unterhalt, Nebenjob, Wohngeld. In Euro, ohne Nachkommastellen.
Die Warmmiete aus dem Inserat, also Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung.
Trag dein Nettoeinkommen ein, dann rechnet der Rechner sofort.
Zur Schätzung: Die Nebenkostenvorauszahlung liegt in vielen Inseraten bei etwa einem Viertel bis einem Drittel der Kaltmiete. Der Rechner teilt die Warmmiete deshalb durch 1,3, um auf die Kaltmiete zu kommen. Das ist eine Näherung. Wenn du die echte Kaltmiete aus dem Inserat kennst, rechne mit ihr: dreimal Kaltmiete ist das Einkommen, das die meisten Vermieter sehen wollen.
Beispiele nach Einkommen
Die Tabelle zeigt für vier Einkommen, was die beiden Regeln ergeben. Die Spalte „30 % warm“ ist deine Obergrenze aus Mietersicht, die Spalte „Kaltmiete nach Vermieter-Regel“ ist die höchste Kaltmiete, bei der dein Einkommen noch das Dreifache ist.
| Nettoeinkommen | 30 % warm | 35 % warm | Kaltmiete nach Vermieter-Regel |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 300 € | 350 € | bis 333 € |
| 1.500 € | 450 € | 525 € | bis 500 € |
| 2.000 € | 600 € | 700 € | bis 667 € |
| 2.500 € | 750 € | 875 € | bis 833 € |
Auffällig: Die Vermieter-Regel ist bei der Kaltmiete großzügiger, als die 30-Prozent-Regel bei der Warmmiete. Bei 1.500 € netto erlaubt der Vermieter 500 € kalt, was mit Nebenkosten schnell 650 € warm sind, also 43 % deines Einkommens. Dass ein Vermieter dich nimmt, heißt also nicht, dass du dir die Wohnung bequem leisten kannst. Die strengere der beiden Grenzen ist die, die für dich zählt.
Was zum Einkommen zählt
Für deine eigene Rechnung zählt alles, was monatlich verlässlich kommt. Für den Vermieter zählt, was du belegen kannst. Beides überschneidet sich, ist aber nicht identisch.
- Gehalt oder AusbildungsvergütungNetto, nach Steuern und Sozialabgaben. Nachweis: die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder der Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsvertrag. In der Probezeit fragen manche Vermieter nach einer Bürgschaft.
- BAföGZählt für dich voll. Bei Vermietern gilt der Bescheid als Nachweis, wird aber wegen der Befristung oft nur zusammen mit einer Bürgschaft akzeptiert.
- Unterhalt der ElternRegelmäßige Überweisungen zählen, wenn du sie belegen kannst, etwa mit Kontoauszügen oder einer kurzen schriftlichen Erklärung der Eltern. Für Vermieter ist eine formale Bürgschaft überzeugender als eine Zusage.
- NebenjobZählt, solange er verlässlich ist. Ein Minijob ist für Vermieter ein Plus, trägt aber allein selten eine Wohnung. Rechne ihn ehrlich ein: Was passiert, wenn er in der Prüfungszeit wegfällt?
- WohngeldZählt als Einkommen, wenn du es bekommst. Wer BAföG bekommen könnte, ist meist ausgeschlossen, andere oft nicht. Die Details stehen unter Wohngeld für Studierende und Azubis.
- KindergeldWird bis 25 an die Eltern gezahlt, kann aber an dich weitergeleitet werden. Für deine Rechnung zählt es, wenn es tatsächlich bei dir ankommt.
Mit dem schwächsten Monat rechnen
Trag in den Rechner nicht deinen besten Monat ein, sondern den, auf den du dich verlassen kannst: ohne Überstunden, ohne die Schicht, die in der Klausurphase wegfällt, ohne das Geld, das die Eltern „wahrscheinlich“ schicken. Die Miete ist jeden Monat gleich hoch, dein Einkommen ist es oft nicht.
Ob und wann du Wohngeld bekommen kannst, ist komplizierter, als es klingt. Die Regel und die Ausnahmen stehen unter Wohngeld für Studierende und Azubis.
Was in der Rechnung oft fehlt
Die Warmmiete ist nicht das Ende der Wohnkosten. Beim ersten Mal rechnen fast alle mit der Zahl aus dem Inserat und wundern sich im zweiten Monat. Diese Posten kommen dazu, und du solltest sie einplanen, bevor du entscheidest, was du dir leisten kannst.
- Nebenkosten-NachzahlungDie Vorauszahlung im Inserat ist eine Schätzung. Ist sie zu niedrig angesetzt, kommt einmal im Jahr eine Nachzahlung. Frag nach der letzten Abrechnung, bevor du zusagst.
- StromFast nie in der Warmmiete enthalten. Eigener Vertrag, eigene Rechnung, in der Regel ein zweistelliger Betrag pro Monat, bei elektrischer Warmwasserbereitung mehr.
- InternetEigener Vertrag mit Laufzeit. In einer WG geteilt, in der eigenen Wohnung allein.
- RundfunkbeitragPro Wohnung, nicht pro Person. Wer BAföG bezieht und nicht bei den Eltern wohnt, kann sich befreien lassen, muss das aber beantragen.
- SemesterbeitragFällt zweimal im Jahr an und ist mit Semesterticket oft ein dreistelliger Betrag. Auf den Monat umgerechnet gehört er in die Fixkosten.
- VersicherungenPrivathaftpflicht, gegebenenfalls Hausrat, Krankenversicherung, wenn du nicht mehr familienversichert bist. Letzteres ist bei Studierenden über 25 und bei Azubis der größte Posten dieser Liste.
Rechne mit dem schlechten Monat
Die Frage ist nicht, ob du die Miete in einem normalen Monat zahlen kannst. Die Frage ist, ob du sie in dem Monat zahlen kannst, in dem der Nebenjob ausfällt, die Nebenkostennachzahlung kommt und der Laptop kaputtgeht. Wer die Miete nur im besten Fall stemmen kann, hat keinen Puffer, und Mietschulden sind der teuerste Schuldenstand, den du dir als junger Mensch einhandeln kannst.
Wenn die Rechnung nicht aufgeht
In vielen Großstädten liegt die günstigste Einzimmerwohnung über dem, was ein Studierenden- oder Azubi-Einkommen nach der 30-Prozent-Regel hergibt. Das ist kein persönliches Versagen, sondern der Markt. Es gibt trotzdem Hebel, und die meisten davon sind besser als die Entscheidung, die Regel einfach zu ignorieren.
- Eine Stufe kleiner suchenWG-Zimmer oder Wohnheim statt eigener Wohnung. Die Miete sinkt deutlich, und Strom, Internet und Rundfunkbeitrag werden geteilt. Für die ersten Semester ist das oft die klügere Wahl, nicht die schlechtere.
- Zu zweit mietenZwei Einkommen im Vertrag erfüllen die Vermieter-Regel leichter, und die Warmmiete pro Kopf halbiert sich. Achte darauf, dass ihr beide im Vertrag steht und wisst, dass ihr dann gemeinsam haftet.
- Bürgschaft der ElternErsetzt beim Vermieter fehlendes Einkommen, aber nicht auf deinem Konto. Sie löst das Bewerbungsproblem, nicht das Budgetproblem.
- Wohngeld prüfenWenn du nicht dem Grunde nach BAföG-berechtigt bist, kann Wohngeld die Lücke zwischen Miete und Einkommen verkleinern. Der Antrag geht erst nach dem Mietvertrag, deshalb plane es nicht fest ein, bevor der Bescheid da ist.
- Fixkosten senken statt Miete erhöhenRundfunkbefreiung bei BAföG, Semesterticket statt Auto, Handyvertrag prüfen. Jeder Euro weniger Fixkosten macht die 30-Prozent-Grenze ein Stück weicher.
Mit der richtigen Zahl suchen
Wenn du deine Obergrenze kennst, wird die Suche nicht enger, sondern klarer: Du bewirbst dich auf Wohnungen, die du bekommst und die du bezahlen kannst, und überspringst den Rest. Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein Inserat online geht, das in dein Budget passt.
Setz die Grenze im Suchprofil ruhig ein Stück unter das, was der Rechner erlaubt. Dann bleibt Luft für alles, was oben in der Liste steht.
Häufige Fragen
- Wie viel Prozent vom Nettoeinkommen sollte die Miete sein?
- Die gängige Faustregel sagt: höchstens rund 30 % des Nettoeinkommens für die Warmmiete. Bei kleinen Einkommen ist auch das schon knapp, weil die übrigen Fixkosten nicht mit dem Einkommen schrumpfen. Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht.
- Warum verlangen Vermieter das dreifache Einkommen?
- Vermieter wollen sichergehen, dass die Miete auch dann kommt, wenn bei dir etwas dazwischenkommt. Die Drei-Kaltmieten-Regel ist eine interne Faustregel vieler Hausverwaltungen und Vermieter, kein Gesetz. Manche rechnen mit der Warmmiete, manche akzeptieren Bürgschaften oder Ersparnisse als Ausgleich.
- Zählt BAföG als Einkommen für die Miete?
- Für deine eigene Rechnung ja, es ist Geld, das monatlich kommt. Bei Vermietern kommt es darauf an: Viele akzeptieren den BAföG-Bescheid als Nachweis, manche verlangen zusätzlich eine Bürgschaft der Eltern, weil BAföG befristet ist und zum Teil Darlehen.
- Was, wenn mein Einkommen für die Vermieter-Regel nicht reicht?
- Dann brauchst du einen Ausgleich, den der Vermieter versteht: eine Bürgschaft, meist der Eltern, Ersparnisse auf dem Konto, einen zweiten Mieter im Vertrag oder eine günstigere Wohnung. Prüf außerdem, ob du Wohngeld bekommen kannst, das zählt als Einkommen.
Dazu passt
- Was die erste eigene Wohnung wirklich kostet
Die Kaltmiete ist der kleinere Teil. Was am Einzugstag fällig wird, was monatlich dazukommt und welche Posten fast alle beim ersten Mal vergessen.
- Wohngeld für Studierende und Azubis
Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen könnte, hat meist keinen Anspruch, wer beides nicht bekommt, oft schon. Die Regel, die Ausnahmen und wie der Antrag läuft.
- Bürgschaft und Bonität ohne festes Einkommen
Kein Gehaltsnachweis, kurze Schufa-Historie, BAföG statt Arbeitsvertrag: die häufigste Absage-Ursache bei jungen Suchenden, und was du stattdessen vorlegen kannst.