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Wohngeld für Studierende und Azubis: Wer Anspruch hat

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit kleinem Einkommen. Studierende und Azubis haben ein kleines Einkommen, also müssten sie doch dazugehören? Meistens nicht, und der Grund dafür steht in einem einzigen Absatz des Wohngeldgesetzes. Dieser Artikel erklärt die Regel, die Ausnahmen und den Antrag. Er ist Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob du im Einzelfall Anspruch hast, entscheidet die Wohngeldstelle, und bei Streit hilft dir eine Sozialberatung des Studierendenwerks oder eine Fachanwältin für Sozialrecht.

Kurz gesagt

Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe hat, bekommt kein Wohngeld, auch wenn wegen des Einkommens der Eltern nichts ausgezahlt wird (§ 20 Abs. 2 WoGG). Wohngeld kommt in Frage, wenn dieser Anspruch dem Grunde nach fehlt, etwa nach der Förderungshöchstdauer, im Teilzeitstudium oder im Zweitstudium, oder wenn du mit einer Person zusammenwohnst, die nicht ausgeschlossen ist.

Die Kernregel: dem Grunde nach

Das Wohngeldgesetz schließt Personen aus, denen eine Ausbildungsförderung „dem Grunde nach“ zusteht (§ 20 Abs. 2 WoGG). Gemeint sind vor allem BAföG für Studierende und Schüler sowie Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis. Die Logik dahinter: Für Menschen in Ausbildung gibt es ein eigenes Fördersystem, und das soll die Wohnkosten mit abdecken.

Entscheidend ist das kleine Wort „dem Grunde nach“. Es heißt: Es kommt nicht darauf an, ob du BAföG tatsächlich bekommst, sondern darauf, ob deine Ausbildung grundsätzlich förderfähig ist. Das Gesetz sagt das ausdrücklich: Der Ausschluss gilt auch dann, wenn du dem Grunde nach berechtigt bist, aber der Höhe nach keinen Anspruch hast (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WoGG). Genau das ist der Fall, wenn dein BAföG-Antrag wegen des Einkommens deiner Eltern abgelehnt wird: Du bist förderfähig, nur der Betrag ist null.

Der Unterschied, auf den alles ankommt

Eine BAföG-Ablehnung wegen des Einkommens der Eltern öffnet keinen Wohngeldanspruch. Eine Ablehnung dem Grunde nach, weil die Ausbildung selbst nicht förderfähig ist, öffnet ihn möglicherweise. Lies deinen Ablehnungsbescheid deshalb genau: Die Begründung entscheidet, nicht die Ablehnung.

Wann der Anspruch dem Grunde nach fehlt

Der Ausschluss greift nur, solange deine Ausbildung förderfähig ist. Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen das nicht mehr oder nie der Fall war. Dann bist du nicht vom Wohngeld ausgeschlossen und wirst wie jede andere Person mit kleinem Einkommen geprüft. Diese Fälle kommen bei Studierenden und Azubis am häufigsten vor.

  • Förderungshöchstdauer überschrittenWer länger studiert, als BAföG fördert, und keinen Verlängerungsgrund hat, ist dem Grunde nach nicht mehr förderfähig. Das ist der häufigste Weg zum Wohngeld im Studium.
  • Fachrichtungswechsel ohne FörderungEin später oder nicht anerkannter Wechsel der Fachrichtung kann den BAföG-Anspruch für das neue Studium beenden. Dann fehlt der Anspruch dem Grunde nach.
  • AltersgrenzeWer bei Studienbeginn älter ist, als das BAföG zulässt, und keine Ausnahme erfüllt, ist nicht förderfähig.
  • Zweitstudium ohne FörderungEin weiteres Studium nach einem abgeschlossenen ist in vielen Fällen nicht mehr förderfähig. Das gilt ähnlich für eine zweite Ausbildung ohne Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.
  • TeilzeitstudiumBAföG fördert nur Vollzeitausbildungen. Wer offiziell in Teilzeit studiert, ist dem Grunde nach nicht förderfähig.
  • BAföG nur als BankdarlehenBekommst du Ausbildungsförderung ausschließlich als Darlehen, gilt der Ausschluss nicht (§ 20 Abs. 2 Satz 3 WoGG). Das betrifft etwa Hilfe zum Studienabschluss oder bestimmte Fälle nach der Förderungshöchstdauer.

In all diesen Fällen brauchst du einen Nachweis, dass der Anspruch dem Grunde nach fehlt. Am einfachsten ist ein BAföG-Ablehnungsbescheid, in dem der Grund steht. Wenn du gar keinen Antrag gestellt hast, weil klar war, dass du nicht förderfähig bist, kann die Wohngeldstelle eine Bestätigung des BAföG-Amts verlangen. Frag vorher nach, was sie sehen will.

Der Mischhaushalt

Der Ausschluss gilt nur, wenn allen Haushaltsmitgliedern eine Ausbildungsförderung dem Grunde nach zusteht (§ 20 Abs. 2 Satz 1 WoGG). Wohnst du mit einer Person zusammen, für die das nicht gilt, ist der Haushalt nicht ausgeschlossen. Man spricht dann von einem Mischhaushalt.

Typische Beispiele: Du studierst und hast ein eigenes Kind. Du wohnst mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammen, die berufstätig ist oder aus einem anderen Grund keinen BAföG-Anspruch hat. In beiden Fällen kann für den Haushalt Wohngeld möglich sein. Wie es berechnet wird und welche Einkommen einfließen, ist im Einzelfall kompliziert. Hier lohnt der Weg zur Wohngeldstelle oder zur Sozialberatung des Studierendenwerks, bevor du den Antrag ausfüllst.

Zum Haushalt zählen dabei nicht alle, die unter einem Dach wohnen, sondern die Personen, die zusammen wohnen und wirtschaften: Partner, Ehegatten, Kinder, Eltern. Der Antrag wird von einer Person für den ganzen Haushalt gestellt, und die Wohngeldstelle rechnet mit dem Gesamteinkommen und der gesamten Miete. Dein eigenes Einkommen, auch BAföG, fließt in diese Rechnung ein, obwohl du selbst ausgeschlossen wärst.

Eine WG ist kein Mischhaushalt

Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft bilden in der Regel keinen gemeinsamen Haushalt im Sinne des Wohngeldgesetzes, sondern jeder für sich einen eigenen. Dass dein Mitbewohner arbeitet, ändert an deinem Ausschluss nichts. Anders ist es bei Partnern, die zusammen wirtschaften, und bei eigenen Kindern.

Übersicht: Wohngeld möglich?

Die Tabelle fasst die typischen Situationen zusammen. Sie ersetzt keine Prüfung durch die Wohngeldstelle, denn neben dem Ausschluss spielen Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort eine Rolle. „Möglich“ heißt: nicht ausgeschlossen, Anspruch hängt von der Berechnung ab.

Typische Situationen von Studierenden und Auszubildenden und ob Wohngeld grundsätzlich in Frage kommt
SituationWohngeld möglich?Warum
Studium in Regelstudienzeit, BAföG wird gezahltNeinAnspruch dem Grunde nach besteht, Ausschluss nach § 20 Abs. 2 WoGG
BAföG abgelehnt wegen Einkommen der ElternNeinDem Grunde nach weiter förderfähig, nur der Betrag ist null
Förderungshöchstdauer überschritten, kein VerlängerungsgrundMöglichAnspruch dem Grunde nach entfallen
TeilzeitstudiumMöglichTeilzeit ist nicht förderfähig
Zweitstudium ohne BAföG-AnspruchMöglichAnspruch dem Grunde nach fehlt, Nachweis nötig
BAföG ausschließlich als BankdarlehenMöglichAusnahme nach § 20 Abs. 2 Satz 3 WoGG
Betriebliche Ausbildung, Berufsausbildungsbeihilfe möglichNeinAnspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach
Studium mit eigenem Kind im HaushaltMöglichMischhaushalt, das Kind ist nicht ausgeschlossen
Zusammenleben mit berufstätigem PartnerMöglichMischhaushalt, Berechnung mit beiden Einkommen
WG mit berufstätigen MitbewohnernNeinJeder bildet einen eigenen Haushalt, dein Ausschluss bleibt

Was zum Einkommen zählt

Wenn du nicht ausgeschlossen bist, hängt die Höhe des Wohngelds von drei Dingen ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Miete bis zu einem Höchstbetrag, der je nach Stadt unterschiedlich ist, und dem Gesamteinkommen des Haushalts. Beim Einkommen rechnet die Wohngeldstelle anders als du: Ausgangspunkt sind die steuerpflichtigen Einkünfte, davon gehen pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben ab.

Auch bei der Miete gibt es eine Grenze: Sie wird nur bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt, der von der Mietenstufe deiner Gemeinde abhängt. In teuren Städten ist der Höchstbetrag höher, in günstigen niedriger. Liegt deine Miete darüber, zählt der Teil oberhalb der Grenze für das Wohngeld nicht mit. Eine sehr teure Wohnung wird durch Wohngeld also nicht bezahlbar, das Wohngeld gleicht nur einen Teil einer angemessenen Miete aus.

  • Gehalt, Ausbildungsvergütung, NebenjobZählen als Einkommen. Nachweis über Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsvertrag.
  • Unterhalt der ElternZählt in der Regel als Einkommen. Die Wohngeldstelle fragt nach regelmäßigen Zahlungen und kann Kontoauszüge verlangen.
  • KindergeldKindergeld für dich selbst bleibt beim Wohngeld in der Regel außer Betracht. Wie es im Einzelfall behandelt wird, klärt die Wohngeldstelle.
  • Stipendien und DarlehenOb und wie sie angerechnet werden, hängt von der Art ab. Nenn sie im Antrag vollständig, die Wohngeldstelle ordnet sie ein.

Wie viel Miete du dir mit und ohne Wohngeld leisten kannst, rechnest du unter Wie viel Miete kann ich mir leisten durch. Plane das Wohngeld dabei erst ein, wenn der Bescheid da ist.

So läuft der Antrag

Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, in der du wohnst, oft im Sozialamt oder Bürgeramt angesiedelt. Viele Städte bieten den Antrag online an. Der wichtigste Punkt vorweg: Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht, nicht rückwirkend. Jeder Monat, den du wartest, ist verloren.

  1. 1

    Vorab prüfen

    Klär, ob du ausgeschlossen bist, mit der Tabelle oben und im Zweifel mit einem Anruf bei der Wohngeldstelle oder der Sozialberatung des Studierendenwerks. Das spart dir einen aussichtslosen Antrag.

  2. 2

    Antrag stellen, sobald der Mietvertrag da ist

    Auch wenn noch Unterlagen fehlen. Der Eingang des Antrags sichert den Monat. Fehlendes reichst du nach.

  3. 3

    Unterlagen zusammenstellen

    Mietvertrag, Nachweis der aktuellen Miete, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag, den BAföG-Ablehnungsbescheid mit Begründung oder eine Bestätigung, dass keine Förderfähigkeit besteht, Ausweiskopie, Kontoverbindung.

  4. 4

    Bescheid prüfen

    Die Bewilligung gilt meist für zwölf Monate. Prüf die angesetzte Miete und das Einkommen. Bei Fehlern kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

  5. 5

    Änderungen melden und rechtzeitig verlängern

    Steigt dein Einkommen deutlich, ziehst du um oder ändert sich der Haushalt, musst du das melden. Etwa zwei Monate vor Ablauf stellst du den Weiterleistungsantrag.

Wohngeld ist kein Ersatz für einen Einkommensnachweis in der Bewerbung, denn den Bescheid bekommst du erst nach dem Einzug. Für die Bewerbung selbst helfen dir andere Wege, etwa eine Bürgschaft. Was da zählt, steht unter Bürgschaft und Bonität ohne festes Einkommen. Und ob eine eigene Wohnung überhaupt der richtige Weg ist, klärt der Vergleich WG, Wohnheim oder eigene Wohnung.

Vier Fehler, die den Antrag kosten

Die meisten Anträge scheitern nicht an der Rechtslage, sondern an Kleinigkeiten im Ablauf. Diese vier kommen bei Studierenden und Azubis besonders oft vor.

  • Zu spät stellenWer erst alle Unterlagen sammelt und dann den Antrag abgibt, verschenkt Monate. Der Eingang zählt, nicht die Vollständigkeit. Stell den Antrag am Tag des Mietvertrags und reich nach.
  • Keinen BAföG-Antrag stellenUm zu belegen, dass dir BAföG dem Grunde nach nicht zusteht, brauchst du meist einen Bescheid. Wer keinen Antrag stellt, hat auch keine Ablehnung mit Begründung. Frag die Wohngeldstelle, welchen Nachweis sie akzeptiert, bevor du auf den BAföG-Antrag verzichtest.
  • Die Ablehnung falsch lesen„Abgelehnt“ steht in beiden Fällen oben auf dem Bescheid. Der Unterschied steht in der Begründung: Einkommen der Eltern heißt weiter ausgeschlossen, fehlende Förderfähigkeit heißt Wohngeld möglich.
  • Änderungen verschweigenEin neuer Nebenjob, ein Umzug, ein Partner, der einzieht: All das verändert die Berechnung. Wer es nicht meldet, muss zu viel gezahltes Wohngeld später zurückzahlen, im schlimmsten Fall mit Ärger obendrauf.

Erst die Wohnung, dann der Antrag

Ohne Mietvertrag kein Wohngeldantrag. Der erste Schritt bleibt also derselbe wie für alle: eine Wohnung finden, die ins Budget passt. Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht.

Setz die Höchstmiete im Suchprofil so, dass sie auch ohne Wohngeld tragbar ist. Kommt der Bescheid, ist es ein Plus, kein Muss.

Such-Agent erstellen

Häufige Fragen

Bekomme ich Wohngeld, wenn mein BAföG-Antrag abgelehnt wurde?
Das hängt vom Grund der Ablehnung ab. Wurde der Antrag abgelehnt, weil das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, bleibst du dem Grunde nach BAföG-berechtigt und damit vom Wohngeld ausgeschlossen. Wurde er abgelehnt, weil deine Ausbildung gar nicht förderfähig ist, etwa wegen Überschreiten der Förderungshöchstdauer oder Altersgrenze, kann Wohngeld möglich sein.
Können Azubis Wohngeld bekommen?
In der Regel nicht, weil eine betriebliche Ausbildung dem Grunde nach Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe begründet und das vom Wohngeld ausschließt. Ausnahmen sind möglich, etwa bei einer zweiten Ausbildung ohne Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder in einem Haushalt mit einer nicht ausgeschlossenen Person. Die Wohngeldstelle prüft das im Einzelfall.
Ab wann wird Wohngeld gezahlt?
Ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht, nicht rückwirkend für frühere Monate. Deshalb solltest du den Antrag stellen, sobald du den Mietvertrag hast, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Nachreichen ist möglich.
Wie lange wird Wohngeld bewilligt?
Meist für zwölf Monate. Danach musst du einen Weiterleistungsantrag stellen, am besten etwa zwei Monate vor Ablauf, damit keine Lücke entsteht. Ändert sich in der Zeit dein Einkommen oder deine Miete deutlich, musst du das melden.
Zählt Wohngeld als Einkommen beim Vermieter?
Ja, ein Wohngeldbescheid ist ein Nachweis über regelmäßige Einnahmen und kann in der Bewerbermappe helfen. Weil das Wohngeld aber erst nach dem Mietvertrag beantragt wird, hast du den Bescheid bei der Bewerbung meist noch nicht in der Hand.

Quellen und Gesetzestexte

Dazu passt

  • Wie viel Miete kann ich mir leisten?

    Die Faustregeln der Vermieter, die Rechnung aus deiner Sicht und ein Rechner, der beides zusammenbringt, bevor du dich auf Wohnungen bewirbst, die du nicht bekommst.

  • Bürgschaft und Bonität ohne festes Einkommen

    Kein Gehaltsnachweis, kurze Schufa-Historie, BAföG statt Arbeitsvertrag: die häufigste Absage-Ursache bei jungen Suchenden, und was du stattdessen vorlegen kannst.

  • WG, Wohnheim oder eigene Wohnung

    Drei Wege in die erste Bleibe, drei sehr verschiedene Preise, Wartezeiten und Vertragsformen. Was zu welcher Situation passt und wie du dich zweigleisig bewirbst.