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WG, Wohnheim oder eigene Wohnung: Was zu dir passt

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Bevor du das erste Inserat öffnest, lohnt eine Frage, die viele überspringen: Was soll es überhaupt werden? Ein Zimmer im Wohnheim, ein Zimmer in einer WG oder eine eigene Wohnung? Die drei Wege unterscheiden sich in Preis, Wartezeit und Vertrag so stark, dass sie eigentlich drei verschiedene Suchen sind. Dieser Artikel ist Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei einem Streit um Vertrag oder Kaution hilft dir ein Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht.

Kurz gesagt

Das Wohnheim ist meist am günstigsten, hat aber Wartelisten und befristete Verträge. Die WG ist der schnellste und flexibelste Weg, verlangt aber Vertrauen in die Mitbewohner und in den Vertrag. Die eigene Wohnung bietet die größte Freiheit und stellt die höchste Hürde bei Einkommen und Bonität. Wer neu in eine Stadt kommt, fährt am besten zweigleisig: Wohnheimantrag stellen und parallel suchen.

Die drei Wege im Vergleich

Die Tabelle zeigt die Unterschiede in groben Stufen. Konkrete Preise hängen von der Stadt ab, das Verhältnis zwischen den drei Wegen ist aber fast überall gleich: Wohnheim unten, eigene Wohnung oben, WG dazwischen.

Wohnheim, WG und eigene Wohnung im Vergleich nach Kosten, Wartezeit, Vertragsform, Kaution, Flexibilität und Privatsphäre
KriteriumWohnheimWGEigene Wohnung
KostenAm günstigsten, Nebenkosten oft pauschal enthaltenMittel, Küche, Bad und Nebenkosten werden geteiltAm höchsten, alle Kosten allein
WartezeitWarteliste, je nach Stadt Wochen bis mehrere SemesterKurz, oft innerhalb weniger WochenJe nach Stadt kurz bis sehr lang
VertragsformBefristet, meist auf Semester oder Regelstudienzeit, nur für StudierendeUntermietvertrag mit dem Hauptmieter oder gemeinsamer HauptmietvertragEigener Mietvertrag, in der Regel unbefristet
KautionMeist deutlich unter drei Kaltmieten, je nach TrägerHöchstens drei Kaltmieten deines AnteilsHöchstens drei Kaltmieten der ganzen Wohnung
FlexibilitätAuszug meist zum Semesterende möglich, Vertrag endet automatischHoch, kurze Kündigungsfristen bei Untermiete üblichDrei Monate Kündigungsfrist, Nachmieter oft Verhandlungssache
PrivatsphäreEigenes Zimmer, Küche und Bad oft geteiltEigenes Zimmer, Rest geteiltVollständig
Hürde bei BonitätNiedrig, Immatrikulation reicht meistMittel, oft entscheidet die SympathieHoch, Einkommensnachweis oder Bürgschaft nötig

Wohnheim: günstig, aber mit Warteliste

Wohnheime werden in den meisten Städten vom Studierendenwerk betrieben, dazu kommen kirchliche und private Träger. Das Studierendenwerk vermietet nicht gewinnorientiert, deshalb ist das Zimmer dort fast immer die günstigste Option. Die Miete enthält oft Heizung, Strom und Internet als Pauschale, was die Planung einfach macht.

Der Preis dafür sind Wartelisten. Wie lang sie sind, hängt stark von der Stadt ab: In manchen Hochschulstädten bekommst du innerhalb eines Semesters ein Zimmer, in gefragten Großstädten kann es deutlich länger dauern. Deshalb gilt: Bewerben, sobald du weißt, wohin es geht, auch wenn die Zusage der Hochschule noch aussteht. Viele Studierendenwerke nehmen die Bewerbung online entgegen und lassen dich mehrere Wohnheime gleichzeitig angeben.

Die Verträge sind in aller Regel befristet, auf ein Semester, ein Jahr oder die Regelstudienzeit, und enden automatisch. Das ist nicht willkürlich: Für Wohnraum in Studenten- und Jugendwohnheimen gelten einige Schutzvorschriften des Mietrechts nicht, etwa beim Kündigungsschutz und bei der Befristung (§ 549 Abs. 3 BGB). Der Grund ist, dass die Zimmer nach dem Studium für die nächsten Studierenden frei werden sollen. Für dich heißt das: Du kannst dich auf das Zimmer nicht dauerhaft verlassen, und ein Auszug zum Semesterende ist meistens unkompliziert.

  • Für wenStudierende, die neu in der Stadt sind, wenig Budget haben und in den ersten Semestern nicht allein wohnen wollen. Für Azubis und Berufseinsteiger gibt es das Modell nur in Ausnahmen, etwa in Azubi-Wohnheimen einzelner Träger.
  • Was du brauchstImmatrikulationsbescheinigung oder Zulassung, Ausweis, manchmal eine kurze Begründung. Kein Einkommensnachweis, keine Bürgschaft.
  • Was du beachten solltestZimmergröße und Ausstattung schwanken stark. Frag nach, ob Küche und Bad geteilt werden und wie viele Personen auf dem Flur wohnen. Und lies im Vertrag, wann er endet und ob eine Verlängerung möglich ist.

WG: zwei Vertragsmodelle, zwei Risiken

Die WG ist der Weg, auf dem die meisten jungen Leute in einer neuen Stadt ankommen. Das Zimmer ist schneller zu haben als eine Wohnung, die Kosten werden geteilt, und du hast vom ersten Tag an Leute um dich. Rechtlich ist die WG aber komplizierter, als sie wirkt, denn es gibt zwei Vertragsmodelle mit sehr verschiedenen Folgen.

  • Hauptmieter-ModellEine Person steht im Mietvertrag mit dem Vermieter, alle anderen schließen mit ihr einen Untermietvertrag. Für dich als Untermieter heißt das: Dein Vertragspartner ist der Hauptmieter, nicht der Vermieter. Zieht der Hauptmieter aus oder kündigt der Vermieter ihm, verlierst du dein Zimmer mit. Dafür haftest du nur für deinen Anteil.
  • Alle im VertragAlle Mitbewohner unterschreiben gemeinsam den Mietvertrag. Ihr seid dann Gesamtschuldner (§ 421 BGB): Der Vermieter kann die volle Miete von jedem Einzelnen verlangen, wenn jemand nicht zahlt. Und der Vertrag lässt sich in der Regel nur gemeinsam kündigen. Dafür kann euch niemand einzeln vor die Tür setzen.

Beim Hauptmieter-Modell muss der Vermieter der Untervermietung zugestimmt haben. Ohne Erlaubnis darf der Hauptmieter die Wohnung nicht an Dritte überlassen (§ 540 BGB). Hat er ein berechtigtes Interesse, etwa weil er die Miete nicht mehr allein tragen kann, kann er die Erlaubnis für einen Teil der Wohnung verlangen (§ 553 BGB). Frag vor dem Einzug, ob die Erlaubnis vorliegt, am besten schriftlich. Sonst wohnst du in einer Wohnung, aus der ihr alle fliegen könnt. Mehr dazu unter Untervermietung und Zwischenmiete.

Für die Kaution gilt in der WG dasselbe wie überall im Wohnraummietrecht, auch bei Untermiete: höchstens drei Nettokaltmieten, bezogen auf deinen Anteil, zahlbar in drei Monatsraten (§ 551 BGB). Verlangt der Hauptmieter „einfach 1.000 € Kaution“ für ein Zimmer mit 300 € Kaltmiete, ist das mehr, als das Gesetz erlaubt. Lass dir die Zahlung quittieren.

Untermietvertrag immer schriftlich

Ein Untermietvertrag muss festhalten: dein Zimmer, deinen Anteil an Kaltmiete und Nebenkosten, die Kaution, die Kündigungsfrist und die gemeinsam genutzten Räume. Mündlich vereinbart ist im Streit nichts davon beweisbar. Zwei Seiten reichen, aber sie müssen da sein.

WG-Zimmer sind das häufigste Betrugsziel

Zimmer auf Zeit, Vermieter „gerade im Ausland“, Schlüssel gegen Kaution per Post: Diese Masche läuft auf WG-Portalen besonders oft, weil dort viele Leute aus der Ferne suchen. Überweise nichts, bevor du das Zimmer gesehen hast, notfalls per Videoanruf mit einem Mitbewohner, der dir die Wohnung live zeigt.

Eigene Wohnung: die höchste Hürde

Die eigene Wohnung ist das, was die meisten am Ende wollen: eigener Vertrag, eigene Tür, niemand, der die Küche blockiert. Sie ist auch der Weg mit der größten Sicherheit, denn ein unbefristeter Wohnraummietvertrag lässt sich vom Vermieter nur aus bestimmten Gründen kündigen, und du entscheidest allein, wann du gehst.

Dafür ist die Hürde am Einstieg am höchsten. Vermieter wollen sehen, dass die Miete dauerhaft bezahlt wird, und verlangen dafür Einkommensnachweise, eine Bonitätsauskunft und oft eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Wer studiert, gerade die Ausbildung beginnt oder den ersten Arbeitsvertrag noch in der Probezeit hat, fällt bei diesem Filter regelmäßig durch. Was du stattdessen vorlegen kannst, steht unter Bürgschaft und Bonität ohne festes Einkommen.

Dazu kommt das Geld am Anfang: Kaution bis zu drei Kaltmieten, erste Miete, Umzug, Erstausstattung. Und laufend trägst du alles allein, von der Nebenkostenvorauszahlung bis zum Rundfunkbeitrag. Ob das zu deinem Einkommen passt, rechnest du am besten vorher durch, unter Wie viel Miete kann ich mir leisten. Wenn das Geld knapp ist, prüf auch, ob Wohngeld für dich in Frage kommt.

Wie du dich entscheidest

Es gibt keine richtige Antwort, aber es gibt Fragen, die die Entscheidung meistens klären. Geh sie ehrlich durch, bevor du Suchprofile anlegst.

  • Wie schnell musst du einziehen?Semesterstart in sechs Wochen: WG oder Zwischenmiete. Ein halbes Jahr Zeit: Wohnheimantrag lohnt, eigene Wohnung ist realistisch.
  • Was kannst du monatlich zahlen?Rechne mit Warmmiete plus Strom, Internet und Rundfunkbeitrag. Wenn das mehr als ein Drittel deines Nettoeinkommens ist, ist die eigene Wohnung eher etwas für später.
  • Was kannst du vorlegen?Ohne Einkommensnachweis oder Bürgen ist die eigene Wohnung schwer. Im Wohnheim reicht die Immatrikulation, in der WG oft ein gutes Gespräch.
  • Wie viel Nähe hältst du aus?Sei ehrlich. Wer nach einem langen Tag Ruhe braucht, wird in einer Sechser-WG nicht glücklich, egal wie günstig sie ist.
  • Wie lange bleibst du?Für ein Jahr Praktikum oder Auslandssemester ist eine Zwischenmiete oft klüger als jeder eigene Vertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist.

Zweigleisig fahren

Der wichtigste Rat in diesem Artikel ist zugleich der einfachste: Du musst dich nicht sofort entscheiden. Stell den Wohnheimantrag, sobald du kannst, und such parallel nach WG-Zimmern und Wohnungen. Der Antrag kostet nichts und bindet dich nicht. Kommt vorher ein WG-Zimmer, ziehst du ihn zurück. Kommt das Wohnheim zuerst, hast du ein günstiges Zimmer, aus dem du in Ruhe weitersuchen kannst.

  1. 1

    Wohnheimantrag stellen

    Beim Studierendenwerk der Hochschulstadt, online, mit Zulassung oder Immatrikulation. Mehrere Wohnheime angeben, Wunschtermin realistisch setzen.

  2. 2

    Suchprofile anlegen

    Für WG-Zimmer und für kleine Wohnungen getrennt, mit Warmmiete als Obergrenze. Welche Portale wofür taugen, steht unter Wohnungsportale im Vergleich.

  3. 3

    Unterlagen vorbereiten

    Kurzes Anschreiben, Immatrikulation oder Arbeitsvertrag, Ausweiskopie, bei einer eigenen Wohnung zusätzlich Einkommensnachweise oder Bürgschaftserklärung, alles als ein PDF.

  4. 4

    Zwischenmiete als Brücke einplanen

    Wenn zum Semesterstart nichts Festes da ist, ist eine Zwischenmiete für zwei bis drei Monate besser als eine überteuerte Wohnung aus Panik. Vor Ort suchst du dann mit Besichtigungen weiter.

  5. 5

    Das Erste nehmen, das passt

    Nicht das Erste, das kommt. Aber wenn Preis, Vertrag und Bauchgefühl stimmen, sag zu. Auf das perfekte Inserat zu warten kostet in gefragten Städten mehr als jeder Kompromiss.

Welche Portale für welchen Weg taugen, steht unter Wohnungsportale im Vergleich. Kurz gesagt: WG-Zimmer und Zwischenmieten findest du fast nur auf WG-Gesucht, kleine Wohnungen von privat bei Kleinanzeigen, Wohnungen von Verwaltungen auf ImmoScout24 und Immowelt.

Zwei Suchen, ein Such-Agent

Zweigleisig suchen heißt in der Praxis: zwei Suchprofile auf fünf Portalen, mehrmals täglich. Dein Such-Agent übernimmt das für dich. Er beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein WG-Zimmer oder eine Wohnung online geht, die zu deinen Kriterien passt.

Du kannst für das WG-Zimmer und für die eigene Wohnung getrennte Kriterien setzen und später einfach das Profil abschalten, das du nicht mehr brauchst.

Such-Agent erstellen

Häufige Fragen

Was ist günstiger: WG oder Wohnheim?
In den meisten Städten ist das Wohnheimzimmer die günstigste Wohnform, weil Studierendenwerke nicht gewinnorientiert vermieten und die Nebenkosten oft pauschal enthalten sind. WG-Zimmer liegen darüber, sind aber deutlich günstiger als eine eigene Wohnung, weil ihr Küche, Bad und Nebenkosten teilt.
Wer haftet in einer WG für die Miete?
Das hängt vom Vertragsmodell ab. Stehen alle Mitbewohner im Mietvertrag, haften sie als Gesamtschuldner: Der Vermieter kann die ganze Miete von jedem Einzelnen verlangen, wenn jemand nicht zahlt. Beim Hauptmieter-Modell haftet nur der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter, die Untermieter haften ihm gegenüber für ihren Anteil.
Wie hoch darf die Kaution für ein WG-Zimmer sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten deines Anteils, zahlbar in drei Monatsraten (§ 551 BGB). Die Regel gilt auch für Untermietverträge. Verlangt der Hauptmieter mehr, ist der überschießende Teil nicht geschuldet.
Brauche ich für ein WG-Zimmer einen schriftlichen Vertrag?
Rechtlich reicht auch eine mündliche Vereinbarung, praktisch solltest du ohne schriftlichen Vertrag nicht einziehen. Ohne Vertrag kannst du deinen Anteil, die Kaution, die Kündigungsfrist und die Nutzung der Gemeinschaftsräume im Streitfall kaum beweisen. Achte außerdem darauf, dass der Vermieter der Untervermietung zugestimmt hat (§ 540 BGB).
Wann sollte ich mich für ein Wohnheim bewerben?
So früh wie möglich, am besten mit der Zusage der Hochschule oder noch davor. Viele Studierendenwerke nehmen Bewerbungen schon vor der Immatrikulation an. Die Wartezeit hängt stark von der Stadt ab, und du kannst den Antrag jederzeit zurückziehen, wenn du vorher etwas anderes findest.

Quellen und Gesetzestexte

Dazu passt

  • Wohngeld für Studierende und Azubis

    Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen könnte, hat meist keinen Anspruch, wer beides nicht bekommt, oft schon. Die Regel, die Ausnahmen und wie der Antrag läuft.

  • Wie viel Miete kann ich mir leisten?

    Die Faustregeln der Vermieter, die Rechnung aus deiner Sicht und ein Rechner, der beides zusammenbringt, bevor du dich auf Wohnungen bewirbst, die du nicht bekommst.

  • Untervermietung und Zwischenmiete

    Auslandssemester, Praktikum in einer anderen Stadt, Partner zieht ein: wann du einen Anspruch auf Erlaubnis hast, wie du fragst und was im Untermietvertrag stehen muss.