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Ratgeber 

Internet in der neuen Wohnung: Verfügbarkeit, Umzug des Vertrags, Überbrückung

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Vorlesungen im Stream, Bewerbungen per Videocall, der erste Job im Homeoffice: Ohne Internet ist die neue Wohnung nur halb bezogen. Beim ersten Umzug unterschätzen fast alle zwei Dinge: wie lange die Schaltung dauert und dass nicht jede Technik an jeder Adresse liegt. Dieser Text ist Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei einem Streit mit einem Anbieter hilft dir die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.

Kurz gesagt

Prüfe vor der Unterschrift, welche Technik an der neuen Adresse liegt. Einen bestehenden Vertrag muss dein Anbieter am neuen Wohnort zu gleichen Bedingungen fortsetzen (§ 60 TKG); kann er dort nicht liefern, darfst du mit einem Monat Frist kündigen, egal wie lange der Vertrag noch läuft. Rechne für die Schaltung mit zwei bis vier Wochen und bestelle am Tag der Mietvertragsunterschrift.

Verfügbarkeit vor der Unterschrift prüfen

Welche Technik in einer Wohnung ankommt, hängt von Straße, Haus und manchmal vom Stockwerk ab. Prüf es, bevor du den Mietvertrag unterschreibst, nicht danach. Jeder Anbieter hat auf seiner Seite eine Verfügbarkeitsprüfung: Adresse eingeben, Hausnummer nicht vergessen, Ergebnis lesen. Mach das bei zwei oder drei Anbietern, weil nicht jeder auf jeder Leitung liefert.

Frag außerdem im Inserat oder bei der Besichtigung, welcher Anschluss in der Wohnung liegt und was der Vormieter genutzt hat. Eine Kabeldose an der Wand sagt noch nicht, dass sie angeschlossen ist. Ein Glasfaser-Hausanschluss im Keller sagt noch nicht, dass die Leitung bis in deine Wohnung geht. Im Altbau ist oft nur DSL verfügbar, und die Geschwindigkeit hängt davon ab, wie weit der nächste Verteilerkasten entfernt ist.

Sagt die Prüfung bei allen Anbietern „nicht verfügbar“ oder nur eine sehr geringe Bandbreite zu, ist die Wohnung deshalb nicht raus. Ein Router mit SIM-Karte, oft als Homespot oder 5G-Router angeboten, ist dann eine dauerhafte Lösung, keine Notlösung. Prüf dafür mit dem Handy den Empfang in der Wohnung, und zwar in dem Raum, in dem du arbeiten willst, nicht nur am Fenster.

Wenn du auf schnelles Internet angewiesen bist, gehört die Verfügbarkeitsprüfung auf deine Umzugscheckliste ganz nach oben, noch vor dem Transporter.

Bestehenden Vertrag mitnehmen oder kündigen

Hast du schon einen Internetvertrag, hast du beim Umzug zwei Rechte, die viele nicht kennen. Beide stehen in § 60 TKG.

  • MitnehmenNach § 60 Abs. 1 TKG muss der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort ohne Änderung der Laufzeit und der übrigen Vertragsinhalte fortsetzen, soweit er die Leistung dort anbietet. Die 24 Monate beginnen also nicht von vorn. Für den Umzug darf er ein angemessenes Entgelt verlangen, höchstens so viel wie für einen Neuanschluss.
  • KündigenKann der Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern, darfst du nach § 60 Abs. 2 TKG mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Restlaufzeit ist egal. Das gilt auch, wenn er dort nur eine schlechtere Leistung anbieten kann als vertraglich vereinbart.
  • NachweisenDer Anbieter darf einen Nachweis über den Umzug verlangen, etwa die Meldebestätigung oder den Mietvertrag. Halte beides bereit, dann geht es schneller.

Der Ablauf ist einfach: Du meldest dem Anbieter den Umzug mit neuer Adresse und Einzugstag, er prüft die Verfügbarkeit und bestätigt entweder den Umzug oder die Nichtverfügbarkeit. Im zweiten Fall kündigst du schriftlich mit Verweis auf § 60 Abs. 2 TKG und den Umzugstermin. Lass dir die Nichtverfügbarkeit schriftlich geben, bevor du kündigst.

Am Tag der Unterschrift beantragen

Beantrage den Vertragsumzug oder die Neubestellung am selben Tag, an dem du den Mietvertrag unterschreibst. Nicht am Einzugstag, nicht in der Woche davor. Die Schaltung braucht Vorlauf, und ein Wunschtermin lässt sich nur einhalten, wenn er weit genug in der Zukunft liegt. Wer früh bestellt, hat am Einzugstag Internet. Wer spät bestellt, hat es drei Wochen später.

Laufzeiten und Vorlauf

Seit der TKG-Novelle gelten für Laufzeiten klare Grenzen. Die Erstlaufzeit eines Vertrags darf höchstens 24 Monate betragen, und der Anbieter muss dir daneben einen Tarif mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 TKG). Der kürzere Tarif kostet meist etwas mehr im Monat, ist für eine erste Wohnung aber oft die klügere Wahl: Du weißt noch nicht, ob du nach zwei Semestern in eine WG ziehst oder nach dem Praktikum in eine andere Stadt.

Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit. Eine automatische Verlängerung um weitere zwölf Monate gibt es nicht mehr. Du kannst dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Wer einen alten Vertrag hat, der scheinbar schon wieder um ein Jahr verlängert wurde, sollte nachrechnen.

Vor dem Abschluss bekommst du eine Vertragszusammenfassung mit Laufzeit, Preis und der Bandbreite, die der Anbieter an deiner Adresse zusagt. Heb sie auf. Liegt die tatsächliche Geschwindigkeit dauerhaft deutlich darunter, kannst du nach § 57 Abs. 4 TKG den Preis mindern oder außerordentlich kündigen. Die Bundesnetzagentur stellt dafür eine Messanwendung bereit, mit der du die Abweichung nachweist.

Beim Vorlauf gilt: Zwischen Bestellung und Schaltung liegen häufig zwei bis vier Wochen. Bei DSL und Kabel geht es oft schneller, wenn die Leitung schon aktiv war. Bei Glasfaser mit neuem Hausanschluss kann es Monate dauern. Nenne bei der Bestellung immer den Einzugstag als Wunschtermin. Kommt der Techniker nicht oder verschiebt sich der Termin ohne dein Zutun, steht dir nach § 58 TKG eine Entschädigung zu. Dokumentiere Termine und Absagen schriftlich.

DSL, Kabel, Glasfaser, Mobilfunk im Vergleich

Welche Technik du bekommst, bestimmt die Adresse, nicht dein Geschmack. Trotzdem hilft es zu wissen, was die vier Wege unterscheidet, besonders wenn zwei davon verfügbar sind.

Internettechniken im Vergleich nach Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Vorlaufzeit und Eignung als Überbrückung
TechnikTypische VerfügbarkeitGeschwindigkeitVorlaufzeitAls Überbrückung
DSLFast überall, auch im Altbau; über die TelefonleitungAusreichend für Streaming und Videocalls, nimmt mit der Entfernung zum Verteiler abEtwa zwei bis vier Wochen, schneller, wenn die Leitung aktiv istNein, braucht Schaltung
KabelIn vielen Mehrfamilienhäusern in Städten; über die TV-KabeldoseHoch im Download, im Upload deutlich langsamer; abends geteilt mit dem HausEtwa ein bis drei Wochen, oft SelbstinstallationNein, braucht Freischaltung
GlasfaserAusbau läuft, in vielen Straßen noch nicht bis in die WohnungAm höchsten, Upload und Download gleich schnellWochen bis Monate, wenn der Hausanschluss fehltNein
MobilfunkFast überall, abhängig vom Empfang in der WohnungSchwankt stark nach Tageszeit und NetzSofort, SIM einlegen genügtJa, der übliche Weg

Für die meisten Studierenden reicht DSL oder Kabel völlig aus. Wer große Dateien hochlädt, etwa für ein Design- oder Filmstudium, achtet auf den Upload. Der ist bei Kabel der Schwachpunkt und bei Glasfaser der Vorteil.

Die Wochen ohne Anschluss überbrücken

Zwischen Einzug und Schaltung liegen realistisch zwei bis drei Wochen, in denen du ohne Festnetz auskommen musst. Das ist kein Problem, wenn du es einplanst.

  • Hotspot vom HandyDer einfachste Weg. Viele Mobilfunktarife erlauben Tethering ohne Aufpreis. Prüf vorher dein Datenvolumen und ob dein Tarif ein Zusatzpaket für einen Monat anbietet. Für Vorlesungen im Stream reicht das, für Downloads großer Dateien eher nicht.
  • Prepaid-DatentarifEine zweite SIM mit einem großen Datenpaket für einen Monat, ohne Laufzeit. Sinnvoll, wenn dein Handytarif knapp ist. Danach läuft die Karte einfach aus.
  • Router mit SIM-KarteEin mobiler WLAN-Router oder ein Router mit SIM-Slot versorgt die ganze Wohnung. Lohnt sich, wenn ihr mehrere seid oder die Schaltung länger dauert. Manche Anbieter stellen so ein Gerät für die Wartezeit zur Verfügung, frag danach.
  • WLAN der NachbarnNur mit ausdrücklicher Erlaubnis. Ein offenes Netz zu nutzen, ohne zu fragen, ist keine Grauzone. Fragen kostet nichts, und ein neuer Nachbar mit einer Packung Kekse in der Hand bekommt selten ein Nein.

Was sonst noch in der ersten Woche ansteht, vom Stromvertrag bis zur Erstausstattung, haben wir in eigenen Artikeln aufgeschrieben.

Kabel-TV in den Nebenkosten und Internet in der WG

Früher stand in vielen Nebenkostenabrechnungen ein Posten für Kabelfernsehen, den du zahlen musstest, ob du einen Fernseher hattest oder nicht. Das ist vorbei: Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden. Das sogenannte Nebenkostenprivileg ist ausgelaufen. Du schließt einen Kabel-TV-Vertrag selbst ab oder lässt es bleiben. Steht der Posten trotzdem in deiner Abrechnung, ist das ein Fall für den Widerspruch.

In der WG läuft das Internet in der Regel über einen Vertrag, den eine Person abschließt. Die anderen zahlen ihren Anteil. Das ist praktisch, hat aber eine Kehrseite: Wer Vertragspartner ist, haftet allein für die Rechnung, auch wenn ein Mitbewohner auszieht, ohne seinen Anteil zu zahlen. Klärt vor dem Abschluss, wer den Vertrag hält, wie ihr teilt und was passiert, wenn diese Person auszieht. Ein Vertrag mit zwölf Monaten Laufzeit passt zur WG besser als einer mit 24.

Vertragsende beim Auszug aus der WG

Ziehst du aus einer WG aus und der Vertrag läuft auf deinen Namen, endet er nicht automatisch. Du kannst ihn nach § 60 TKG an deine neue Adresse mitnehmen oder, wenn dort nicht geliefert wird, mit einem Monat Frist kündigen. Wollen die Mitbewohner den Anschluss behalten, muss der Vertrag auf eine andere Person übertragen werden. Das geht nur mit Zustimmung des Anbieters und sollte schriftlich bestätigt sein, bevor du gehst.

Die Adresse entscheidet über den Anschluss

Du kannst die Verfügbarkeit erst prüfen, wenn du eine Adresse hast. Und die bekommst du in gefragten Städten meist nur, wenn du ein Inserat früh siehst und dich schnell meldest.

Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht. Die Verfügbarkeitsprüfung dauert dann zwei Minuten, noch bevor du zur Besichtigung fährst.

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Anschluss zum Einzugstag

Die Schaltung braucht Vorlauf. Wer am Tag der Mietvertragsunterschrift bestellt, hat am Einzugstag meist schon Internet.

Wir bekommen eine Provision, wenn du über diese Links abschließt. Für dich ändert das den Preis nicht, und welche Anbieter hier stehen, hängt nicht davon ab, wer am meisten zahlt.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Internetvertrag beim Umzug mitnehmen?
Ja. Nach § 60 Abs. 1 TKG muss der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort zu den gleichen Bedingungen fortsetzen, wenn er dort liefern kann. Die Laufzeit beginnt nicht von vorn. Für den Umzug darf er ein angemessenes Entgelt verlangen, das nicht höher sein darf als bei einem Neuanschluss.
Kann ich kündigen, wenn mein Anbieter in der neuen Wohnung kein Internet liefert?
Ja. Kann der Anbieter die vertragliche Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen, darfst du den Vertrag nach § 60 Abs. 2 TKG mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Restlaufzeit spielt dabei keine Rolle. Lass dir die Nichtverfügbarkeit schriftlich bestätigen und kündige mit Verweis auf den Umzug.
Wie lange dauert es, bis Internet in der neuen Wohnung funktioniert?
Rechne mit zwei bis vier Wochen von der Bestellung bis zur Schaltung, bei Glasfaser mit Hausanschluss auch länger. Bestell deshalb am Tag der Mietvertragsunterschrift und nenne den Einzugstag als Wunschtermin. Für die Zwischenzeit reicht meist ein Mobilfunk-Hotspot.
Wie lange darf ein Internetvertrag laufen?
Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, und der Anbieter muss dir daneben einen Tarif mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 TKG). Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit, und du kannst jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.

Quellen und Gesetzestexte

Dazu passt

  • Die Umzugscheckliste

    Acht Wochen vorher bis zum Abend des Einzugstags: was du wann erledigst, welche Fristen wirklich weh tun und was du getrost auf danach verschieben kannst.

  • Strom und Gas anmelden beim Einzug

    Wer nichts tut, landet in der Grundversorgung. Wie die Anmeldung läuft, was du am Einzugstag ablesen musst und warum der Zählerstand im Übergabeprotokoll stehen sollte.

  • Erstausstattung für die erste Wohnung

    Was du am ersten Abend brauchst, was in den ersten Wochen dazukommt und was du gebraucht kaufen oder erst mal weglassen kannst. Mit Liste nach Räumen.