Umzugscheckliste: Von acht Wochen vorher bis zum Einzugstag
Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung
Ein Umzug besteht aus ungefähr fünfzig kleinen Aufgaben, von denen drei eine gesetzliche Frist haben und der Rest nur nervt, wenn du zu spät dran bist. Diese Liste sortiert alles nach Zeitpunkt, damit du in der letzten Woche packen kannst statt zu telefonieren. Sie ist Orientierung und keine Rechtsberatung: Bei Streit um Kündigung oder Vertrag hilft dir ein Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht.
Kurz gesagt
Acht Wochen vorher: Fristen und Termin
Zwei Monate vor dem Umzug geht es noch nicht ums Packen, sondern um die Entscheidungen, die alles andere bestimmen: den Termin, die Helfer und die Kündigung der alten Wohnung. Wer hier früh dran ist, hat später die Auswahl statt der Reste.
- Alte Wohnung kündigenDie Frist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB). Schriftlich, mit Unterschrift, per Post oder Einwurf mit Zeugen. Wie du den Tag genau rechnest, steht unter Kündigungsfrist beim Mietvertrag.
- Umzugstermin festlegenWochenenden und Monatsenden sind am gefragtesten, dann sind Transporter, Firmen und Halteverbote knapp und teuer. Wer unter der Woche oder in der Monatsmitte umzieht, hat es leichter. Ein Tag Überschneidung beider Mietverhältnisse entspannt alles.
- Helfer oder UmzugsfirmaFreunde jetzt fragen, nicht in der letzten Woche. Bei einer Firma drei Angebote vergleichen, jeweils auf Basis einer Besichtigung oder einer genauen Liste, und den Festpreis schriftlich geben lassen.
- Urlaub beantragenEin Tag für den Umzug, einer für Übergabe und Ämter. Wer weiter weg zieht, braucht eher drei.
- AusmistenAlles, was du jetzt verkaufst oder verschenkst, musst du nicht tragen. Sperrmüll hat in vielen Städten Vorlauf, also gleich anmelden.
Umzugsfirma: keine hohe Anzahlung
Seriöse Firmen besichtigen oder fragen genau nach und nennen einen Festpreis mit Leistungsumfang. Ein sehr niedriges Angebot ohne Besichtigung, Vorkasse in bar oder eine Firma ohne Impressum und Festnetznummer sind Gründe, ein anderes Angebot zu nehmen. Zahle den Hauptbetrag erst, wenn alles in der neuen Wohnung steht.
Vier Wochen vorher: Verträge und Anträge
Jetzt kommen die Dinge mit Vorlauf: Verträge, die Wochen brauchen, bis sie laufen, und Anträge, die Wochen brauchen, bis sie genehmigt sind. Alles in dieser Etappe kann man auch später erledigen, aber dann kostet es Geld oder Nerven.
- Internet klärenZuerst prüfen, ob dein Anbieter an der neuen Adresse liefert. Wenn ja, meldest du den Umzug und nimmst den Vertrag mit. Wenn nein, darfst du mit einer Frist von einem Monat kündigen, frühestens zum Auszug (§ 60 TKG). Der neue Anschluss braucht von der Bestellung bis zur Freischaltung regelmäßig mehrere Wochen, deshalb jetzt bestellen. Mehr unter Internet in der neuen Wohnung.
- Strom und Gas aussuchenDie Anmeldung selbst geht kurzfristig, aber der Tarifvergleich braucht eine ruhige halbe Stunde. Wer nichts tut, landet automatisch beim Grundversorger, meist zum teuersten Tarif. Wie das läuft, steht unter Strom und Gas anmelden beim Einzug.
- Halteverbotszone beantragenBei der Stadt, oft online, für beide Adressen. Die Genehmigung dauert je nach Stadt ein bis zwei Wochen, die Schilder müssen einige Tage vor dem Umzug stehen. Ohne Halteverbot trägst du jeden Karton hundert Meter weiter.
- Termin beim Bürgeramt buchenIn vielen Großstädten sind Termine Wochen im Voraus vergeben. Buche jetzt einen Termin für die Tage nach dem Einzug, dann hältst du die Zwei-Wochen-Frist ohne Stress. Was du mitbringst, steht unter Ummelden nach dem Umzug.
- Nachsendeauftrag stellenBei der Post, ab dem Umzugstag, mit möglichst langer Laufzeit. Er fängt alles ab, was du beim Ummelden vergisst. Ein paar Werktage Vorlauf einplanen.
- Kartons und Material besorgenGebrauchte Kartons gibt es oft kostenlos über Kleinanzeigen oder im Supermarkt. Dazu Klebeband, dicke Stifte, Decken und Luftpolsterfolie für Zerbrechliches.
Zwei Wochen vorher: Packen und Adressen
Ab jetzt wird gepackt, Raum für Raum, und nebenbei die Liste der Stellen abgearbeitet, die deine neue Adresse brauchen. Die meisten Änderungen dauern online zwei Minuten. Was jetzt schon geht, muss nach dem Umzug niemand mehr machen.
- Kartons nach Raum beschriftenZielraum und grober Inhalt auf zwei Seiten des Kartons, damit es auch im Stapel lesbar ist. Schwere Dinge in kleine Kartons, Zerbrechliches markieren. Was du in der letzten Woche noch brauchst, kommt zuletzt rein.
- Adressänderungen vorbereitenBank, Krankenkasse, Versicherungen, Arbeitgeber, Hochschule, BAföG-Amt, Rundfunkbeitrag, Onlinekonten. Vieles lässt sich mit Wirkungsdatum vorab eintragen. Eine Liste anlegen und abhaken.
- Übergabetermine vereinbarenFür beide Wohnungen, mit Datum und Uhrzeit. Die alte Wohnung möglichst nach dem Auszug und nach dem Putzen, die neue vor dem ersten Karton, damit du den Zustand ohne Möbel festhalten kannst.
- Wohnungsgeberbestätigung ansprechenBitte den neuen Vermieter, sie zur Übergabe mitzubringen. Er ist gesetzlich verpflichtet, sie dir innerhalb von zwei Wochen nach Einzug auszustellen (§ 19 BMG), aber am Übergabetag ist es am einfachsten.
- Versicherungen informierenFalls du eine Hausratversicherung hast: neue Adresse und Wohnfläche melden und nachfragen, wie der Umzugstag selbst abgedeckt ist. Die Haftpflicht braucht nur die neue Adresse.
- Möbel und Wege ausmessenTreppenhaus, Türen, Aufzug in der neuen Wohnung. Ein Sofa, das nicht um die Ecke geht, merkt man besser vorher.
Die letzte Woche: Notfallkarton und Kontrolle
In der letzten Woche packst du fertig und kontrollierst, ob alles steht, was du vor Wochen angestoßen hast. Und du packst den einen Karton, der den ersten Abend in der neuen Wohnung entscheidet.
- Notfallkarton packenWerkzeug (Akkuschrauber, Schraubendreher, Cutter, Zollstock), Ladekabel und Mehrfachsteckdose, Toilettenpapier, Handtuch, Bettzeug, Wechselkleidung, Wasserkocher, Kaffee oder Tee, Tassen, ein Topf, Müllbeutel, Putzlappen, Medikamente, wichtige Dokumente. Er fährt im Auto mit, nicht im Transporter, und wird als Erstes ausgeladen.
- Halteverbot kontrollierenStehen die Schilder? Foto mit Datum und Uhrzeit machen. Steht am Umzugstag trotzdem ein Auto im Halteverbot, kannst du so belegen, dass es rechtzeitig ausgeschildert war.
- Helfer und Transporter bestätigenUhrzeit, Adresse, wer fährt, wer hat einen Führerschein für den Transporter. Verpflegung und Getränke besorgen, Bargeld für Trinkgeld und Pizza.
- Kühlschrank und VorräteKühlschrank leer essen, am Vortag abtauen und trocken wischen. Offene Lebensmittel eher verschenken als transportieren.
- Alte Wohnung vorbereitenWas du an Renovierung oder Reinigung schuldest, steht im Vertrag, und nicht jede Klausel dort ist wirksam. Besenrein ist der Normalfall. Termin zum Putzen nach dem Auszug einplanen.
- Dokumente und WertsachenAusweis, Mietverträge, Zeugnisse, Laptop, Schmuck und Bargeld fahren bei dir mit, nicht im Transporter und nicht in einem beschrifteten Karton. Was verloren geht, ist sonst nicht nur weg, sondern auch schwer nachzuweisen.
Der Umzugstag: Zähler, Protokolle, Bett
Am Umzugstag selbst zählen vier Dinge, die alle nichts mit Tragen zu tun haben: zwei Zählerablesungen und zwei Übergabeprotokolle. Sie entscheiden darüber, für welchen Strom du zahlst und ob du deine alte Kaution vollständig zurückbekommst.
- Zählerstände alte WohnungStrom, Gas, Wasser und Heizung fotografieren, mit Zählernummer im Bild. Die Werte gehen ins Übergabeprotokoll und an deinen alten Energieversorger zur Abmeldung.
- Übergabeprotokoll alte WohnungZustand, Zählerstände, alle Schlüssel zurück, Unterschriften, ein Exemplar für dich. Neue Adresse für Kaution und letzte Nebenkostenabrechnung hinterlassen. Was du beim Auszug schuldest und was nicht, steht unter Wohnungsübergabe beim Auszug.
- Zählerstände neue WohnungBeim Betreten fotografieren, bevor der Kühlschrank läuft. Diese Werte meldest du dem neuen Stromanbieter; alles davor zahlt der Vormieter oder der Vermieter.
- Übergabeprotokoll neue WohnungJeden Raum durchgehen, jeden Kratzer mit Foto festhalten, Schlüssel zählen, gegenzeichnen lassen. Die Wohnungsgeberbestätigung gleich mit unterschreiben lassen. Vorlage und Ablauf unter Das Übergabeprotokoll beim Einzug.
- Erst das BettKartons in die beschrifteten Räume, Notfallkarton in die Küche, Bett aufbauen, bevor die Helfer gehen. Alles andere kann bis morgen warten.
Die ersten zwei Wochen danach: Anmelden
Die letzte Etappe hat eine harte Frist und viele weiche. Die harte ist die Anmeldung beim Bürgeramt. Die weichen sind alle Stellen, die deine neue Adresse brauchen und die sich melden, wenn Post zurückkommt.
- Beim Bürgeramt anmeldenInnerhalb von zwei Wochen nach Einzug (§ 17 BMG), mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG). Wer die Frist verstreichen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Meldebestätigung mitnehmen, du brauchst sie für einige der folgenden Punkte.
- Strom und Gas fertig anmeldenZählerstand und Einzugsdatum an den gewählten Anbieter, alten Vertrag an der alten Adresse mit dem Auszugsstand abmelden.
- Rundfunkbeitrag ummeldenOnline in wenigen Minuten. In einer WG zahlt nur eine Person pro Wohnung, also erst fragen, ob schon ein Beitragskonto besteht.
- Auto ummeldenFalls du eines hast: bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort, mit Zulassungsbescheinigung und Ausweis. Das Kennzeichen darfst du behalten.
- Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber, Hochschule, BAföG-AmtDie Liste aus der Etappe zwei Wochen vorher abarbeiten, falls noch etwas offen ist. Beim BAföG-Amt ist die Adressänderung eine Änderungsmitteilung, die du unaufgefordert machen musst; der Bedarf ändert sich, wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst.
- Alte Kaution im Blick behaltenDer alte Vermieter darf eine angemessene Prüffrist nehmen, aber nicht ewig. Notiere dir das Auszugsdatum, damit du nach ein paar Monaten nachfassen kannst.
Die drei Fristen, die weh tun
Erstens die Kündigung der alten Wohnung: drei Monate, zum dritten Werktag, sonst zahlst du einen Monat doppelt. Zweitens die Anmeldung beim Bürgeramt: zwei Wochen nach Einzug, sonst droht ein Bußgeld. Drittens der Internetanschluss: mehrere Wochen Vorlauf, sonst sitzt du im ersten Monat mit dem Handy-Hotspot da. Alles andere auf dieser Liste verzeiht Verspätung.
Die Liste beginnt mit der Zusage
Acht Wochen Vorlauf setzen voraus, dass du acht Wochen vorher weißt, wohin du ziehst. In gefragten Lagen ist genau das der schwierige Teil, weil gute Inserate nach wenigen Stunden wieder offline sind.
Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht. Je früher die Zusage kommt, desto entspannter wird jede Etappe auf dieser Liste.
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Was du jetzt bestellen kannst
Drei Posten aus der Liste oben, die Vorlauf brauchen und bei denen sich ein Vergleich vor dem Umzug lohnt.
Internet vor dem Einzug bestellen
Bis zum Anschluss vergehen regelmäßig zwei bis sechs Wochen. Wer erst nach der Schlüsselübergabe bestellt, sitzt den ersten Monat am Hotspot.
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Strom ummelden statt in die Grundversorgung rutschen
Ohne eigene Anmeldung landet die neue Wohnung automatisch beim örtlichen Grundversorger, fast immer der teuerste Tarif am Markt.
Stromtarife für die neue Wohnung vergleichen (Anzeige, öffnet CHECK24 in neuem Tab)bei CHECK24
Umzugsangebote einholen
Drei Angebote statt eines: der Preisunterschied zwischen Speditionen liegt für dieselbe Strecke regelmäßig im dreistelligen Bereich.
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Wir bekommen eine Provision, wenn du über diese Links abschließt. Für dich ändert das den Preis nicht, und welche Anbieter hier stehen, hängt nicht davon ab, wer am meisten zahlt.
Häufige Fragen
- Wann muss ich die alte Wohnung kündigen, wenn ich umziehe?
- Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB). Sie braucht Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift, eine E-Mail reicht nicht. Wer die neue Wohnung erst kurzfristig findet, zahlt im Zweifel für einige Wochen doppelt oder schlägt dem Vermieter einen Nachmieter vor.
- Kann ich meinen Internetvertrag beim Umzug kündigen?
- Nur, wenn der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung an der neuen Adresse nicht anbietet. Dann kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen, frühestens zum Auszug (§ 60 TKG). Liefert der Anbieter am neuen Ort, nimmst du den Vertrag mit; er darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen, aber die Laufzeit nicht verlängern.
- Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit für die Ummeldung?
- Zwei Wochen ab dem Tag des Einzugs (§ 17 BMG). Du brauchst dafür die Wohnungsgeberbestätigung deines Vermieters (§ 19 BMG). In vielen Großstädten sind Termine beim Bürgeramt Wochen im Voraus vergriffen, buche ihn deshalb schon vor dem Umzug.
- Wann sollte ich eine Halteverbotszone beantragen?
- Je nach Stadt dauert die Genehmigung ein bis zwei Wochen, und die Schilder müssen meist einige Tage vor dem Umzug stehen. Beantrage sie also etwa drei bis vier Wochen vorher bei der Stadt oder über den Umzugsdienst. Fotografiere die aufgestellten Schilder mit Datum, damit du bei einem zugeparkten Stellplatz belegen kannst, dass sie rechtzeitig standen.
Quellen und Gesetzestexte
Dazu passt
- Ummelden nach dem Umzug
Zwei Wochen Frist, eine Wohnungsgeberbestätigung und ein Termin, den du früh buchen solltest. Was beim Bürgeramt passiert und wen du sonst noch informieren musst.
- Strom und Gas anmelden beim Einzug
Wer nichts tut, landet in der Grundversorgung. Wie die Anmeldung läuft, was du am Einzugstag ablesen musst und warum der Zählerstand im Übergabeprotokoll stehen sollte.
- Internet in der neuen Wohnung
Verfügbarkeit prüfen, bevor du unterschreibst, den alten Vertrag mitnehmen oder sonderkündigen und die Wochen ohne Anschluss überbrücken.