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Ummelden nach dem Umzug: Frist, Unterlagen, Wohnungsgeberbestätigung

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Die Kartons stehen, das Bett ist aufgebaut, und dann läuft schon die erste Frist der neuen Wohnung: Innerhalb von zwei Wochen musst du beim Bürgeramt gewesen sein. Das ist beim ersten eigenen Umzug leicht zu übersehen, weil bisher die Eltern gemeldet haben. Hier steht, was das Gesetz verlangt, welches Blatt du vom Vermieter brauchst und wen du nach dem Amt sonst noch informierst. Der Text ist Orientierung und keine Rechtsberatung: Bei Fragen zu deinem Einzelfall hilft die Meldebehörde selbst weiter, bei Streit mit dem Vermieter ein Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht.

Kurz gesagt

Du musst dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 BMG). Dafür brauchst du Ausweis oder Pass und die Wohnungsgeberbestätigung, die dir der Vermieter innerhalb derselben zwei Wochen ausstellen muss (§ 19 BMG). Wer die Frist reißt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 € (§ 54 BMG). In vielen Großstädten buchst du den Termin am besten schon vor dem Umzug.

Die Frist: zwei Wochen ab Einzug

Das Bundesmeldegesetz ist eindeutig: Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Die Frist läuft ab dem Tag, an dem du tatsächlich einziehst, nicht ab Mietbeginn im Vertrag und nicht ab dem Tag, an dem du das letzte Möbelstück aufbaust. Zuständig ist die Meldebehörde der neuen Stadt, meist Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt genannt.

Die Anmeldung ist persönlich zu erledigen. Einige Städte bieten inzwischen eine elektronische Anmeldung mit der Online-Funktion des Personalausweises an; ob das an deinem neuen Wohnort geht, steht auf der Seite der Stadt. Für alle anderen gilt: Termin buchen, hingehen, Unterlagen vorlegen.

Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet werden kann (§ 54 BMG). In der Praxis bleibt es bei einer kurzen Verspätung oft bei einer Ermahnung, vor allem wenn du belegen kannst, dass kein früherer Termin frei war. Verlassen solltest du dich darauf nicht: Ob und wie viel verhängt wird, liegt im Ermessen der Behörde und ist je nach Stadt unterschiedlich.

Zwei Wochen sind kürzer als der Terminkalender

In vielen Großstädten sind Termine beim Bürgeramt über Wochen ausgebucht. Wer erst nach dem Einzug sucht, bekommt oft keinen innerhalb der Frist. Buche den Termin deshalb, sobald das Einzugsdatum feststeht, also vor dem Umzug, für einen Tag in der ersten oder zweiten Woche danach. Bekommst du trotzdem nur einen späteren Termin, dokumentiere die Buchung mit Datum. Ein Termin nach Fristablauf ist dann in der Regel kein Problem, ein Nichtstun schon.

Die Wohnungsgeberbestätigung

Seit dem Bundesmeldegesetz genügt der Mietvertrag nicht mehr. Du brauchst eine Bestätigung des Wohnungsgebers, dass du eingezogen bist. Wohnungsgeber ist, wer dir die Wohnung überlässt: bei einem normalen Mietvertrag der Vermieter oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung, bei Untermiete der Hauptmieter. Wer in eine WG einzieht, fragt also je nach Vertrag den Vermieter oder die Person, die den Hauptmietvertrag hält. Wie Untermiete rechtlich funktioniert, steht unter Untervermietung und Zwischenmiete.

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, dir den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen (§ 19 BMG). Er darf das nicht verweigern und nichts dafür verlangen. Verweigert er es trotzdem oder lässt dich warten, kannst du das der Meldebehörde mitteilen; sie kann die Bestätigung dann bei ihm einfordern, und für ihn ist die Weigerung ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

  • Was drinstehtName und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung, Namen aller Personen, die einziehen. Ist der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer, zusätzlich der Name des Eigentümers.
  • Welches FormularFast jede Stadt bietet ein Formular zum Download an. Ein formloses Schreiben mit denselben Angaben und Unterschrift genügt aber ebenfalls. Bring das Formular deiner neuen Stadt ausgedruckt zur Übergabe mit, dann muss der Vermieter nur noch unterschreiben.
  • Was nicht reichtDer Mietvertrag allein, eine mündliche Zusage oder eine Bestätigung, die nur du selbst unterschrieben hast. Eine Bestätigung für eine Wohnung, in der du gar nicht wohnst, ist für beide Seiten eine Ordnungswidrigkeit mit deutlich höherem Bußgeld.

Am Übergabetag unterschreiben lassen

Leg das Formular zum Übergabeprotokoll. In dem Moment, in dem der Vermieter dir die Schlüssel gibt, unterschreibt er auch die Wohnungsgeberbestätigung. Dann musst du ihr nie hinterhertelefonieren, und die Zwei-Wochen-Frist hängt nicht an seiner Post. Was sonst am Umzugstag ansteht, steht unter Die Umzugscheckliste.

So läuft die Anmeldung

Der Termin selbst dauert selten länger als zehn Minuten. Die Arbeit liegt davor: Termin bekommen, Unterlagen vollständig haben. Danach gibt es ein paar Dinge, die du noch im Amt erledigst, damit du nicht ein zweites Mal kommen musst.

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    Termin online buchen

    Auf der Seite der Stadt unter Anmeldung oder Wohnsitz anmelden. In vielen Großstädten lohnt es sich, morgens nachzusehen, weil dann stornierte Termine frei werden. Buchungsbestätigung aufheben.

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    Unterlagen zusammenstellen

    Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen, die unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung, das ausgefüllte Anmeldeformular der Stadt. Für Kinder Geburtsurkunden oder Kinderausweise. Bei Zuzug aus dem Ausland zusätzlich die dort geltenden Nachweise, die auf der Seite der Stadt stehen.

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    Haupt- oder Nebenwohnung entscheiden

    Das fragt das Formular ab, und die Antwort hat Folgen für die Zweitwohnungssteuer. Was der Unterschied ist, steht im nächsten Abschnitt. Entscheide es vor dem Termin, nicht am Schalter.

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    Im Amt

    Die Sachbearbeiterin prüft die Unterlagen, ändert die Anschrift im Melderegister und klebt einen neuen Adressaufkleber auf den Personalausweis. Der Chip wird ebenfalls aktualisiert. Beim Reisepass steht keine Adresse drin, dort ändert sich nichts.

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    Meldebestätigung mitnehmen

    Du bekommst eine amtliche Meldebestätigung. Sie ist kostenlos und der Nachweis für Krankenkasse, Bank, Zulassungsstelle oder Hochschule. Mach eine Kopie oder ein Foto, bevor du sie irgendwo abgibst.

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    Danach

    Ausweis ein zweites Mal ansehen: Stimmt die Adresse? Meldebestätigung ablegen. Dann die Liste der übrigen Stellen abarbeiten, die deine Adresse brauchen.

Ziehst du innerhalb derselben Stadt um, läuft es genauso: gleiche Frist, gleiche Unterlagen, gleiche Behörde. Und wenn ihr zu zweit oder als WG gemeinsam einzieht, kann eine Person die anderen mitanmelden, sofern alle im selben Formular stehen und die Ausweise vorliegen. Manche Städte verlangen dafür eine Vollmacht, das steht bei der Terminbuchung.

Haupt- oder Nebenwohnung

Wer mehrere Wohnungen in Deutschland hat, muss eine davon als Hauptwohnung bestimmen. Das Gesetz lässt dir dabei keine freie Wahl: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung (§ 21 BMG), also die, in der du die meiste Zeit des Jahres verbringst. Für die meisten Studierenden, die unter der Woche und im Semester in der Studienstadt leben, ist das die neue Wohnung, auch wenn sich das Kinderzimmer zu Hause noch nach Zuhause anfühlt.

Wer bei den Eltern gemeldet bleiben will oder muss, meldet die neue Wohnung als Nebenwohnung an. Das ist zulässig, wenn es den Tatsachen entspricht, hat aber einen Preis: Viele Städte erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen. Der Satz ist je nach Stadt unterschiedlich und wird meist als Prozentsatz der Jahreskaltmiete berechnet. Etliche Städte befreien Studierende mit geringem Einkommen oder Personen, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung halten, aber die Regeln unterscheiden sich stark. Prüf das vor der Entscheidung auf der Seite der Stadt.

Umgekehrt gibt es in manchen Hochschulstädten einen Anreiz für die Hauptwohnung: eine einmalige Zahlung oder Sachleistungen für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz anmelden, weil die Stadt pro gemeldeter Person Zuweisungen erhält. Ob und was deine Stadt anbietet, erfährst du beim Studierendenwerk oder direkt bei der Stadt. Der Wechsel des Hauptwohnsitzes ändert übrigens nichts an Kindergeld oder Familienversicherung; beides hängt nicht vom Wohnsitz ab.

Wen du sonst noch informierst

Das Bürgeramt gibt deine neue Adresse an einige Stellen automatisch weiter, an die meisten aber nicht. Die Tabelle zeigt, wo du selbst aktiv werden musst und wie eilig es ist. Strom und Internet fehlen hier absichtlich, die haben eigene Artikel: Strom und Gas anmelden beim Einzug und Internet in der neuen Wohnung.

Stellen, die nach dem Umzug die neue Adresse brauchen, mit Hinweis, ob die Meldung automatisch erfolgt, und Dringlichkeit
StelleAutomatisch oder selbstWann
FinanzamtAutomatisch, die Meldebehörde übermittelt die DatenNichts zu tun; die Steuer-ID bleibt gleich
WahlamtAutomatisch aus dem MelderegisterNichts zu tun; du stehst zur nächsten Wahl im Wählerverzeichnis der neuen Stadt
RundfunkbeitragSelbst, online beim BeitragsserviceIn den ersten Wochen; in einer WG vorher klären, ob für die Wohnung schon gezahlt wird
Kfz-ZulassungsstelleSelbst, am neuen WohnortZeitnah nach dem Umzug; das Kennzeichen darfst du behalten, die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wird geändert
BankSelbst, im OnlinebankingVor dem nächsten Kontoauszug oder der nächsten Karte per Post
KrankenkasseSelbst, online oder per AppIn den ersten Wochen; wichtig für Bescheide und die elektronische Gesundheitskarte
ArbeitgeberSelbst, an die PersonalabteilungVor der nächsten Gehaltsabrechnung
HochschuleSelbst, im CampusportalVor dem nächsten Bescheid oder der Rückmeldung
BAföG-AmtSelbst, schriftlich als ÄnderungsmitteilungUnverzüglich; der Bedarfssatz ändert sich, wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst
VersicherungenSelbst, je VertragIn den ersten Wochen; bei der Hausratversicherung auch die neue Wohnfläche angeben
Alter VermieterSelbst, per E-MailSofort; er braucht die Adresse für die Kautionsrückzahlung und die letzte Nebenkostenabrechnung

Ein Nachsendeauftrag bei der Post fängt für einige Monate alles ab, was du vergisst. Er ersetzt aber keine Ummeldung: Was nach Ablauf noch an die alte Adresse geht, kommt zurück zum Absender, und Fristen laufen trotzdem.

Die Frist beginnt mit dem Schlüssel

Zwei Wochen ab Einzug sind gut zu schaffen, wenn du den Termin schon vor dem Umzug buchen konntest. Das geht nur, wenn das Einzugsdatum rechtzeitig feststeht, und das hängt davon ab, wie früh du die Zusage bekommst.

Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht. Je früher du dran bist, desto mehr Vorlauf hast du für alles, was nach der Unterschrift kommt.

Such-Agent erstellen

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich mich zu spät ummelde?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet werden kann (§ 54 BMG). Bei wenigen Tagen Verspätung bleibt es in der Praxis oft bei einer Ermahnung, aber darauf gibt es keinen Anspruch. Konntest du keinen früheren Termin bekommen, nimm den Nachweis der Buchung mit; das wird in der Regel berücksichtigt.
Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?
Personalausweis oder Reisepass, die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung und das Anmeldeformular, das viele Städte zum Download anbieten. Meldest du Kinder mit an, bringst du deren Ausweise oder Geburtsurkunden mit. Bei Untermiete ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber und stellt die Bestätigung aus.
Muss ich als Student meinen Hauptwohnsitz in die Studienstadt verlegen?
Hauptwohnung ist die Wohnung, die du vorwiegend nutzt (§ 21 BMG). Wer während des Semesters in der Studienstadt lebt und nur in den Ferien zu den Eltern fährt, hat seine Hauptwohnung in der Regel dort. Wer bei den Eltern gemeldet bleibt, meldet die Studienwohnung als Nebenwohnung an und zahlt je nach Stadt Zweitwohnungssteuer, teils mit Befreiung für Studierende mit geringem Einkommen. Frag bei der Stadt oder beim Studierendenwerk nach, was in deinem Fall gilt.
Muss ich mich an der alten Adresse abmelden?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Mit der Anmeldung an der neuen Adresse wird die alte Meldung automatisch beendet, die Meldebehörden tauschen die Daten untereinander aus. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn du ins Ausland ziehst oder eine Nebenwohnung aufgibst, ohne eine neue anzumelden.

Quellen und Gesetzestexte

Dazu passt

  • Die Umzugscheckliste

    Acht Wochen vorher bis zum Abend des Einzugstags: was du wann erledigst, welche Fristen wirklich weh tun und was du getrost auf danach verschieben kannst.

  • Strom und Gas anmelden beim Einzug

    Wer nichts tut, landet in der Grundversorgung. Wie die Anmeldung läuft, was du am Einzugstag ablesen musst und warum der Zählerstand im Übergabeprotokoll stehen sollte.

  • Internet in der neuen Wohnung

    Verfügbarkeit prüfen, bevor du unterschreibst, den alten Vertrag mitnehmen oder sonderkündigen und die Wochen ohne Anschluss überbrücken.