Strom und Gas anmelden beim Einzug: So geht es, so vermeidest du die Grundversorgung
Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung
Der Schlüssel ist da, das Licht geht an, und niemand hat dich nach einem Vertrag gefragt. Genau das ist der Punkt: Strom bekommst du automatisch, aber nicht automatisch zu einem guten Preis. Wer beim ersten eigenen Einzug nichts tut, zahlt in der Regel den teuersten Tarif, den es an der Adresse gibt. Dieser Text ist Orientierung und keine Rechtsberatung: Bei einem konkreten Streit mit einem Anbieter hilft dir die Verbraucherzentrale.
Kurz gesagt
Was passiert, wenn du nichts tust
Sobald du in der neuen Wohnung zum ersten Mal Strom entnimmst, also das Licht anmachst oder den Kühlschrank einsteckst, entsteht ein Vertrag. Nicht mit irgendwem, sondern mit dem Grundversorger deines Netzgebiets. So regelt es § 2 StromGVV: Der Grundversorger bietet die Belieferung an, und mit der Entnahme nimmst du das Angebot an, ohne dass du etwas unterschreibst. Grundversorger ist nach § 36 EnWG das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert, in vielen Städten die Stadtwerke.
Das ist erst einmal praktisch: Du sitzt nie im Dunkeln. Der Haken ist der Preis. Der Grundversorgungstarif gehört an den meisten Adressen zu den teureren Tarifen, weil ihn niemand ausgewählt hat und der Anbieter keinen Grund hat, um dich zu werben. Für ein paar Tage oder Wochen ist das kein Drama. Für ein ganzes Studium summiert es sich.
Die gute Nachricht: Aus der Grundversorgung kommst du jederzeit heraus. § 20 StromGVV gibt dir eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, ohne Mindestlaufzeit und ohne Begründung. In der Praxis musst du nicht einmal selbst kündigen. Du meldest dich bei einem Anbieter deiner Wahl an, und der übernimmt den Wechsel.
Strom anmelden in fünf Schritten
Die Anmeldung dauert online etwa zehn Minuten. Der einzige Schritt, den du nicht nachholen kannst, ist der erste. Deshalb steht er ganz oben.
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Am Einzugstag Zähler ablesen und fotografieren
Der Stromzähler hängt meist im Keller, im Hausflur oder in einem Schrank im Flur. Notiere die Zählernummer (auf dem Zähler, oft unter einem Barcode) und den Zählerstand, und fotografiere beides so, dass Nummer und Stand lesbar sind. Trag beides ins Übergabeprotokoll ein und lass den Vermieter oder die Vermieterin gegenzeichnen.
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Anbieter und Tarif wählen
Ein Vergleichsportal zeigt dir die Tarife an deiner Adresse. Achte auf fünf Punkte: den Grundpreis pro Monat, den Arbeitspreis pro Kilowattstunde, die Dauer der Preisgarantie, die Vertragslaufzeit und die Ökostrom-Kennzeichnung. Ein Neukundenbonus gilt nur im ersten Jahr, rechne den Tarif deshalb einmal mit und einmal ohne Bonus durch. Eine kurze Laufzeit ist für eine erste Wohnung meist die bessere Wahl, weil du noch nicht weißt, wie lange du bleibst.
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Online anmelden
Du brauchst die Adresse, das Einzugsdatum, die Zählernummer und den Zählerstand vom ersten Schritt. Gib als Lieferbeginn dein Einzugsdatum an. Der Anbieter meldet dich beim Netzbetreiber an und beendet die Grundversorgung für dich.
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Bestätigung aufheben
Du bekommst eine Vertragsbestätigung mit Lieferbeginn, Tarif und Abschlag. Leg sie zu deinen Wohnungsunterlagen. Falls der Grundversorger dir trotzdem eine Rechnung schickt, zeigt sie, ab wann der neue Vertrag lief.
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Abschlag prüfen
Der Abschlag ist eine Vorauszahlung, die auf deinem geschätzten Jahresverbrauch beruht. Für eine erste Wohnung reicht eine grobe Schätzung: Ein Ein-Personen-Haushalt liegt grob bei rund 1.500 Kilowattstunden im Jahr, je nach Ausstattung deutlich darunter oder darüber. Ein elektrischer Durchlauferhitzer für Warmwasser treibt den Wert stark nach oben. Ist der Abschlag zu niedrig, kommt nach einem Jahr eine Nachzahlung. Lieber etwas höher ansetzen, ein Guthaben wird erstattet.
Der Zählerstand ist dein einziger Beweis
Ab dem Zählerstand, den du am Einzugstag notierst, zahlst du. Alles davor geht auf den Vormieter oder den Leerstand. Ohne Foto und ohne Eintrag im Protokoll steht später Aussage gegen Aussage, und der Netzbetreiber schätzt. Eine Minute am Zähler spart dir im schlechtesten Fall eine dreistellige Rechnung für Strom, den du nie verbraucht hast.
Grundversorgung oder gewählter Tarif
Beides ist ein vollwertiger Stromvertrag, beides liefert denselben Strom aus derselben Leitung. Der Unterschied liegt darin, wie der Vertrag entsteht, wie schnell du wieder herauskommst und was er kostet.
| Grundversorgung | Gewählter Tarif | |
|---|---|---|
| Zustandekommen | Automatisch mit der ersten Stromentnahme, ohne Unterschrift (§ 2 StromGVV) | Durch deine Anmeldung, meist online mit Zählernummer und Einzugsdatum |
| Kündigungsfrist | Jederzeit mit zwei Wochen Frist (§ 20 StromGVV) | Je nach Vertrag, häufig ein Monat nach Ende der Laufzeit; Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre |
| Preisniveau | Meist zu den teureren Tarifen an der Adresse | In der Regel günstiger, abhängig von Laufzeit und Bonus |
| Preisgarantie | Keine, der Preis kann mit sechs Wochen Ankündigung steigen | Häufig zwölf bis 24 Monate, je nach Tarif auf Teile des Preises begrenzt |
| Wann sinnvoll | Als Übergang in den ersten Tagen, oder wenn du nur wenige Wochen bleibst | Für jede Wohnung, in der du länger als ein paar Wochen wohnst |
Wenn dir der Vergleich zu viel ist, gibt es einen Mittelweg: Viele Grundversorger bieten neben der Grundversorgung eigene, günstigere Tarife an. Ein Anruf oder ein Klick im Kundenportal reicht, du bleibst beim selben Unternehmen und zahlst trotzdem weniger.
Wann du auch Gas anmelden musst
Gas meldest du nur an, wenn deine Wohnung einen eigenen Gasanschluss nutzt. Das ist bei einer Gasetagenheizung der Fall, also einer Therme, die in der Wohnung hängt und nur deine Wohnung versorgt, und bei einem Gasherd. Dann gibt es einen eigenen Gaszähler, und die Anmeldung läuft genauso wie beim Strom: Zählernummer und Zählerstand am Einzugstag, Anbieter wählen, anmelden. Auch hier entsteht ohne dein Zutun ein Grundversorgungsvertrag, für Gas regelt das § 2 GasGVV.
Hängt die Heizung dagegen an einer Zentralheizung im Keller, hast du mit Gas nichts zu tun. Der Vermieter kauft die Energie ein und rechnet sie über die Nebenkosten ab, nach Verbrauch und Wohnfläche. Was du dann prüfen solltest, steht unter Nebenkostenabrechnung prüfen. Frag bei der Besichtigung, wie geheizt wird. Die Antwort entscheidet nicht nur über die Anmeldung, sondern auch darüber, wie hoch deine Kosten im Winter ausfallen.
Wird das Warmwasser über einen elektrischen Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt, läuft es über deinen Stromzähler. Das ist beim Abschlag der häufigste Grund für eine Nachzahlung im ersten Jahr.
Umzug mit bestehendem Vertrag
Hast du schon einen Stromvertrag, etwa aus einer früheren Wohnung oder WG, kannst du ihn in den meisten Fällen mitnehmen. Melde dem Anbieter den Umzug mit neuer Adresse, Einzugsdatum, Zählernummer und Zählerstand, und zwar am besten zwei bis drei Wochen vorher. Der Vertrag läuft dann an der neuen Adresse weiter, zu denselben Konditionen, sofern der Anbieter dort liefert.
Vergiss die alte Wohnung nicht: Dort liest du am Auszugstag ebenfalls den Zähler ab und meldest den Stand, sonst zahlst du für den Nachmieter mit. Wer beides am selben Tag erledigt, hat das Thema in einer Viertelstunde abgehakt. In der Umzugscheckliste steht, was sonst noch in diese Woche gehört.
Ein Sonderfall ist die WG: Dort läuft der Strom meist über eine Person, die anderen zahlen ihren Anteil. Wer den Vertrag hält, haftet für die Rechnung. Klärt vor dem Einzug, wer das ist und wie ihr eine Nachzahlung aufteilt.
Untergeschobene Verträge erkennen
Neue Adressen ziehen Vertreter an. In den ersten Wochen nach dem Einzug klingelt es an der Tür oder am Telefon, und jemand möchte „nur kurz den Zählerstand abgleichen“ oder „prüfen, ob du zu viel zahlst“. Was harmlos klingt, ist oft der Versuch, dir einen neuen Vertrag unterzuschieben. Mit Zählernummer und Namen lässt sich ein Anbieterwechsel anstoßen, ohne dass du irgendetwas unterschreibst.
Zählernummer nicht am Telefon nennen
Weder Netzbetreiber noch Grundversorger rufen an, um deine Zählernummer abzufragen. Sie kennen sie. Gib die Nummer nur bei einer Anmeldung heraus, die du selbst begonnen hast. Wer trotzdem in einen Vertrag gerutscht ist, kann ihn widerrufen: Bei Verträgen, die an der Haustür oder am Telefon geschlossen wurden, gilt nach § 355 BGB eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsschluss beziehungsweise ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Schreib den Widerruf per E-Mail oder Brief und heb den Nachweis auf.
Seriöse Anbieter schicken dir nach jedem Vertragsschluss eine schriftliche Bestätigung. Bekommst du eine, die du dir nicht erklären kannst, widersprich sofort schriftlich und informiere deinen bisherigen Anbieter, damit er die Kündigung nicht durchwinkt.
Erst die Wohnung, dann der Zähler
Die Anmeldung ist in zehn Minuten erledigt, sobald du eine Adresse hast. Der schwierige Teil ist die Adresse. In gefragten Städten entscheidet oft, wer ein Inserat zuerst sieht und sich zuerst meldet.
Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht. Bis dahin kannst du in Ruhe vergleichen, welcher Tarif zu dir passt.
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Den Tarif vor dem Einzug festmachen
Wer am Einzugstag schon weiß, bei wem er anmeldet, braucht nur noch Zählernummer und Zählerstand einzutragen.
Strom ummelden statt in die Grundversorgung rutschen
Ohne eigene Anmeldung landet die neue Wohnung automatisch beim örtlichen Grundversorger, fast immer der teuerste Tarif am Markt.
Stromtarife für die neue Wohnung vergleichen (Anzeige, öffnet CHECK24 in neuem Tab)bei CHECK24
Wir bekommen eine Provision, wenn du über diese Links abschließt. Für dich ändert das den Preis nicht, und welche Anbieter hier stehen, hängt nicht davon ab, wer am meisten zahlt.
Häufige Fragen
- Muss ich Strom anmelden, bevor ich einziehe?
- Nein. Strom fließt in fast jeder Wohnung sofort, weil mit der ersten Entnahme automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger entsteht. Du solltest dich trotzdem in den ersten Tagen selbst anmelden, weil ein gewählter Tarif meist günstiger ist. Ein Wechsel aus der Grundversorgung ist jederzeit mit zwei Wochen Frist möglich.
- Was brauche ich für die Stromanmeldung?
- Die Adresse der neuen Wohnung, das Einzugsdatum, die Zählernummer und den Zählerstand am Einzugstag. Die Zählernummer steht auf dem Zähler selbst, oft unter einem Barcode. Bei der Anmeldung online gibst du diese Daten ein, der neue Anbieter kümmert sich um den Rest.
- Wer ist mein Grundversorger?
- Der Grundversorger ist das Unternehmen, das in deinem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert, in vielen Städten die Stadtwerke. Wenn du unsicher bist, nennt ihn dir der örtliche Netzbetreiber, dessen Name meist auf dem Zähler oder im Hausflur steht.
- Wie schnell kann ich die Grundversorgung kündigen?
- Jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen. Bei einem Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung in der Regel für dich. Du musst dafür nur die Zählernummer und das gewünschte Startdatum angeben.
- Wie viel Strom verbraucht eine Person im Jahr?
- Ein Ein-Personen-Haushalt liegt grob bei rund 1.500 Kilowattstunden im Jahr, je nach Ausstattung deutlich darunter oder darüber. Ein elektrischer Durchlauferhitzer für warmes Wasser oder ein alter Kühlschrank treiben den Wert spürbar nach oben. Für die erste Anmeldung reicht eine Schätzung, der Abschlag wird nach der ersten Abrechnung angepasst.
Quellen und Gesetzestexte
Dazu passt
- Die Umzugscheckliste
Acht Wochen vorher bis zum Abend des Einzugstags: was du wann erledigst, welche Fristen wirklich weh tun und was du getrost auf danach verschieben kannst.
- Das Übergabeprotokoll beim Einzug
Zählerstände, Schlüssel, jeder Kratzer: was ins Protokoll gehört, wie du es aufsetzt, wenn der Vermieter keins mitbringt, und warum es beim Auszug bares Geld wert ist.
- Nebenkostenabrechnung prüfen
Zwölf Monate Frist für den Vermieter, zwölf Monate für deinen Widerspruch. Welche Posten umlagefähig sind, welche nie, und wie du die Abrechnung Zeile für Zeile durchgehst.