Übergabeprotokoll beim Einzug: Vorlage und was reingehört
Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung
Am Einzugstag hast du hundert Dinge im Kopf, und das Protokoll ist das unspektakulärste davon. Trotzdem ist es das Dokument, das in zwei oder fünf Jahren darüber entscheidet, ob du deine Kaution vollständig zurückbekommst. Hier steht, was reingehört, wie der Termin abläuft und was du tust, wenn der Vermieter keins mitbringt. Der Text ist Orientierung und keine Rechtsberatung: Bei Streit um Mängel oder Kaution hilft dir ein Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht.
Kurz gesagt
Warum das Protokoll über deine Kaution entscheidet
Beim Auszug rechnet der Vermieter ab: Was ist in der Wohnung anders als beim Einzug, und was davon geht auf dich? Die Antwort steht im Übergabeprotokoll vom Einzugstag. Ein Kratzer im Parkett, der dort notiert ist, war vor dir da. Ein Kratzer, der nicht notiert ist, ist im Zweifel deiner. So einfach ist die Logik, und so teuer wird ein fehlendes Protokoll.
Dahinter stehen zwei Regeln aus dem Mietrecht. Erstens: Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch schuldest du nicht (§ 538 BGB). Laufspuren im Teppich, leichte Schatten an der Wand über der Heizung, Dübellöcher in üblicher Zahl gehören zum Wohnen. Zweitens: Nimmst du die Wohnung an, obwohl du einen Mangel kennst, und behältst dir deine Rechte dabei nicht vor, verlierst du für diesen Mangel das Recht auf Mietminderung (§ 536b BGB). Deshalb gehört jeder Mangel ins Protokoll, und darunter der Satz, dass du dir deine Rechte vorbehältst.
Das Protokoll schützt also in beide Richtungen: Es trennt Schäden, die vor dir entstanden sind, von deinen, und es sichert dir die Rechte bei Mängeln, die der Vermieter noch beheben muss. Wie die Kaution rechtlich aufgehängt ist, steht unter Mietvertrag und Kaution, wie du sie nach dem Auszug zurückholst unter Kaution zurückfordern.
Was ins Protokoll gehört
Ein gutes Protokoll ist langweilig und vollständig. Es braucht keine Formulierungen, sondern Fakten: Zahlen, Anzahlen, Beschreibungen, Fotonummern. Die Tabelle zeigt, was in jedem Fall drinstehen sollte und warum.
| Bestandteil | Was genau | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Datum und Anwesende | Tag, Uhrzeit, Namen aller Beteiligten, bei Hausverwaltung auch die Firma | Legt fest, ab wann der Zustand gilt und wer ihn bezeugen kann |
| Zählerstände | Strom, Gas, Wasser kalt und warm, Heizung, jeweils mit Zählernummer und Stand | Grenze zwischen dem Verbrauch des Vormieters und deinem; Grundlage für Stromanmeldung und Nebenkostenabrechnung |
| Schlüssel | Anzahl und Art: Haustür, Wohnung, Briefkasten, Keller, Garage, Transponder | Beim Auszug musst du genau diese Zahl zurückgeben; fehlt einer, kann der Vermieter den Austausch der Schließanlage berechnen |
| Zustand je Raum | Böden, Wände, Decken, Fenster, Türen, Steckdosen, Sanitär, Küche, Einbauten, Balkon | Dokumentiert Gebrauchsspuren, die schon da waren, und den Renovierungszustand |
| Mängel mit Fotonummer | Ort, Beschreibung, Größe, Verweis auf das Foto | Ohne Foto ist ein Kratzer eine Behauptung, mit Foto ein Beweis |
| Vereinbarte Nacharbeiten | Was der Vermieter noch erledigt, bis wann | Aus einem mündlichen Versprechen wird eine überprüfbare Zusage |
| Vorbehalt und Unterschriften | Satz zum Rechtsvorbehalt, Unterschrift beider Seiten, ein Exemplar pro Seite | Erst die Gegenzeichnung macht das Protokoll zu einem gemeinsamen Dokument |
Ein Punkt, der in Formularprotokollen oft fehlt und beim Auszug viel Geld wert ist: der Renovierungszustand. Halte fest, ob die Wohnung frisch gestrichen übergeben wird oder mit den Spuren des Vormieters. Übernimmst du sie unrenoviert und steht im Vertrag trotzdem, dass du beim Auszug renovieren sollst, ist diese Klausel nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel unwirksam, es sei denn, du hast dafür einen angemessenen Ausgleich bekommen. Beweisen kannst du den Zustand beim Einzug aber nur mit Protokoll und Fotos. Ein Satz wie „Wände und Decken in allen Räumen nicht frisch gestrichen, Gebrauchsspuren vorhanden“ reicht dafür aus.
Bei einer möblierten Wohnung oder einem WG-Zimmer mit Einrichtung kommt eine Möbelliste dazu: jedes Stück mit Zustand, Kratzer und Flecken inklusive. Und bei einer Einbauküche gehören Herd, Backofen, Kühlschrank und Dunstabzug einzeln ins Protokoll, mit dem Vermerk, ob sie funktionieren. Ein Gerät, das am Einzugstag schon defekt war, musst du sonst am Ende ersetzen.
Der Satz, der nicht fehlen darf
„Der Mieter behält sich wegen der aufgeführten Mängel seine Rechte vor.“ Dieser eine Satz unter der Mängelliste sorgt dafür, dass du bei einem bekannten Mangel später noch mindern kannst (§ 536b BGB). Er kostet nichts und wird trotzdem in den meisten Formularprotokollen vergessen.
So läuft der Übergabetermin
Plane für die Übergabe eine Stunde ein, auch wenn der Vermieter mit zwanzig Minuten rechnet. Die Wohnung sollte leer sein, mit Tageslicht, und du solltest sie vor dem ersten Karton sehen. Wer erst nach dem Einräumen protokolliert, findet den Kratzer hinter dem Schrank nie.
- 1
Vorher: Ausrüstung
Handy geladen, Vorlage zweimal ausgedruckt, Stift, Zollstock, Taschenlampe für Ecken und Zähler im Keller. Wenn möglich eine zweite Person mitbringen, die später als Zeugin aussagen kann.
- 2
Vorher: Vertrag lesen
Steht im Mietvertrag, dass die Wohnung renoviert übergeben wird oder eine Einbauküche dazugehört? Dann prüfst du genau das und hältst Abweichungen fest.
- 3
Zähler zuerst
Alle Zähler mit Nummer und Stand fotografieren, bevor irgendetwas eingeschaltet wird. Frag, wo sie hängen; Wasser- und Gaszähler sind oft im Keller oder im Flur.
- 4
Raum für Raum, immer gleich
Boden, Wände, Decke, Fenster und Rahmen, Türen und Zargen, Steckdosen und Schalter, Heizkörper, Einbauten. Im Bad zusätzlich Silikonfugen, Armaturen, Abfluss, Lüftung. In der Küche jedes Gerät einschalten. Immer in derselben Reihenfolge, dann vergisst du nichts.
- 5
Kleinigkeiten notieren
Kratzer, Flecken, Dellen, fehlende oder schwarze Silikonfugen, Schimmelspuren an Fensterlaibungen, klemmende Fenster, tropfende Hähne, fehlende Abdeckungen. Was dir klein vorkommt, kann beim Auszug als Schaden gelten. Jeder Punkt bekommt eine Nummer und ein Foto mit derselben Nummer.
- 6
Fotos mit Datum
Erst eine Übersicht pro Raum, dann Nahaufnahmen der Mängel, gern mit Zollstock im Bild für die Größe. Das Handy speichert Datum und Uhrzeit in der Datei; nichts nachträglich bearbeiten.
- 7
Schlüssel zählen und unterschreiben
Jeden Schlüssel ausprobieren, Anzahl eintragen. Protokoll komplett lesen, offene Punkte handschriftlich ergänzen, beide unterschreiben, ein Exemplar mitnehmen oder sofort abfotografieren.
- 8
Danach: sichern und nachmelden
Protokoll und Fotos noch am selben Tag in eine Cloud oder per E-Mail an dich selbst schicken. Wollte der Vermieter etwas nicht aufnehmen, oder fällt dir in den ersten Tagen ein Mangel auf, meldest du ihn schriftlich nach, mit Foto und Datum.
Die Zählerstände brauchst du gleich noch einmal: für die Anmeldung beim Stromanbieter. Wie das geht und warum du es in den ersten Tagen erledigen solltest, steht unter Strom und Gas anmelden beim Einzug.
Die Vorlage zum Ausdrucken
Viele Vermieter und Hausverwaltungen bringen ein eigenes Formular mit. Das ist in Ordnung, solange alles aus der Tabelle oben darin Platz findet. Wenn nicht, ergänzt du die fehlenden Punkte auf einem Beiblatt, das beide unterschreiben. Kommt gar kein Formular, nimmst du diese Vorlage. Kopiere sie in ein Dokument und druck sie zweimal aus.
Übergabeprotokoll Einzug Wohnung: [Straße, Hausnummer], [Stockwerk, Lage], [PLZ Ort] Datum und Uhrzeit: [Datum], [Uhrzeit] Anwesend: [Name Vermieterin oder Hausverwaltung], [Name Mieter], [Name Zeugin oder Zeuge] Zählerstände Strom: Zähler-Nr. [Nummer], Stand [Wert] kWh Gas: Zähler-Nr. [Nummer], Stand [Wert] m³ Wasser kalt: Zähler-Nr. [Nummer], Stand [Wert] m³ Wasser warm: Zähler-Nr. [Nummer], Stand [Wert] m³ Heizung (Heizkostenverteiler je Raum): [Raum: Geräte-Nr., Stand] Schlüssel Haustür: [Anzahl], Wohnungstür: [Anzahl], Briefkasten: [Anzahl], Keller: [Anzahl], Sonstige: [Art, Anzahl] Zustand je Raum (Böden, Wände, Decken, Fenster, Türen, Steckdosen, Einbauten) Flur: [ohne Mängel oder: siehe Mängel Nr.] Wohnzimmer: [...] Schlafzimmer: [...] Küche (inklusive Einbauküche und Geräte): [...] Bad (Sanitär, Fugen, Armaturen, Lüftung): [...] Balkon, Keller, Abstellraum: [...] Mängel Nr. 1: [Raum], [Beschreibung], Foto Nr. [Nummer] Nr. 2: [Raum], [Beschreibung], Foto Nr. [Nummer] Vereinbarte Nacharbeiten durch den Vermieter [Was], erledigt bis [Datum] Der Mieter behält sich wegen der aufgeführten Mängel seine Rechte vor. Beide Seiten haben je ein unterschriebenes Exemplar erhalten. [Ort], [Datum] Unterschrift Vermieter: ____________________ Unterschrift Mieter: ____________________
Die Räume passt du an den Grundriss an. Bei einer WG kommen Gemeinschaftsräume dazu, bei einer möblierten Wohnung eine Liste der Möbel mit Zustand. Dieselbe Vorlage nutzt du beim Auszug wieder, dann hast du zwei Protokolle mit identischer Struktur, die sich Zeile für Zeile vergleichen lassen. Was der Vermieter beim Auszug verlangen darf, steht unter Wohnungsübergabe beim Auszug.
Wenn der Vermieter kein Protokoll will
Es kommt vor: Der Schlüssel wird im Hausflur übergeben, für ein Protokoll sei keine Zeit, die Wohnung sei ja in Ordnung. Das ist kein Grund, darauf zu verzichten, sondern der Grund, es selbst zu machen. Ein Protokoll, das nur du geschrieben hast, ist weniger wert als ein gegengezeichnetes, aber sehr viel mehr wert als keins.
Schweigen kostet beim Auszug Geld
Wenn kein gemeinsames Protokoll zustande kommt, geh die Wohnung am Einzugstag allein oder mit einer Zeugin durch, füll die Vorlage aus, fotografier alles und schick beides noch am selben Tag per E-Mail an den Vermieter, mit der Bitte um Bestätigung. Antwortet er nicht, hast du trotzdem ein datiertes Dokument, das er kannte. Ein gegengezeichnetes Protokoll ist Gold, ein einseitiges Silber, gar keins ist die Kaution des Vermieters.
Dasselbe gilt, wenn der Vermieter einzelne Punkte nicht aufnehmen will, weil sie ihm zu kleinlich erscheinen. Unterschreib das Protokoll trotzdem, aber ergänze handschriftlich, was fehlt, oder schick die fehlenden Punkte direkt im Anschluss per E-Mail nach. Für Mängel, die erst später auftauchen, gilt ohnehin die Anzeigepflicht aus § 536c BGB: unverzüglich melden, schriftlich, mit Foto. Wer schweigt, riskiert nicht nur seine Rechte, sondern haftet unter Umständen für den Folgeschaden.
Das Protokoll beginnt mit der Zusage
Alles hier setzt voraus, dass du eine Wohnung hast, die du übernehmen kannst. In gefragten Lagen entscheidet sich das oft in den ersten Stunden nach dem Inserat, weil Vermieter die ersten vollständigen Anfragen zur Besichtigung einladen.
Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht. Die Vorlage von oben legst du dir bis dahin schon in den Ordner mit den Bewerbungsunterlagen.
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Häufige Fragen
- Ist ein Übergabeprotokoll beim Einzug Pflicht?
- Nein, das Gesetz schreibt kein Protokoll vor. Es ist aber das Beweismittel, auf das es beim Auszug ankommt: Was darin als Mangel steht, kann dir später nicht angelastet werden. Fehlt ein Protokoll, steht beim Auszug Aussage gegen Aussage, und das geht häufig zulasten der Kaution.
- Was passiert, wenn ich einen Mangel beim Einzug übersehe?
- Mängel, die du erst nach dem Einzug bemerkst, meldest du dem Vermieter unverzüglich schriftlich (§ 536c BGB). Am besten mit Foto per E-Mail und mit Bezug auf das Protokoll. Für die spätere Kautionsabrechnung zählt dann diese Meldung. Ein paar Tage Nachfrist für Kleinigkeiten räumen viele Vermieter von sich aus ein; verlass dich nicht darauf, sondern schick die Nachmeldung.
- Muss ich beim Auszug Gebrauchsspuren beseitigen, die im Protokoll stehen?
- Nein. Was beim Einzug schon da war und im Protokoll steht, ist nicht dein Schaden. Und normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch schuldest du ohnehin nicht (§ 538 BGB), auch wenn sie während deiner Mietzeit entsteht. Das Protokoll trennt beides sauber von echten Schäden.
- Wer muss das Übergabeprotokoll unterschreiben?
- Beide Seiten, also du und der Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person, zum Beispiel die Hausverwaltung. Jede Seite bekommt ein Exemplar. Unterschreibe nur, was du gelesen hast und was vollständig ist. Fehlt ein Mangel, trag ihn handschriftlich nach, bevor du unterschreibst.
Quellen und Gesetzestexte
Dazu passt
- Mietvertrag und Kaution
Was im Vertrag steht, welchen Rahmen das Gesetz für die Kaution setzt und warum das Übergabeprotokoll dich später schützt.
- Wohnungsübergabe beim Auszug
Besenrein statt renoviert, Dübellöcher statt Neuanstrich: was du wirklich schuldest, welche Klauseln unwirksam sind und wie der Übergabetermin ohne Streit läuft.
- Kaution zurückfordern
Wie lange der Vermieter prüfen darf, was er einbehalten darf und was nicht, und ein Musterbrief, mit dem du nach der Wartezeit höflich und wirksam nachfasst.