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Mieterhöhung prüfen: Die drei Grenzen des Gesetzes und deine Fristen

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Ein Brief mit dem Betreff „Mieterhöhung“ löst bei den meisten erst einmal Schrecken aus. Dabei ist eine Mieterhöhung im laufenden Vertrag eng geregelt: Der Vermieter darf nicht einfach mehr verlangen, er muss dich um Zustimmung bitten und die Erhöhung begründen. Du hast zwei Monate Zeit, das zu prüfen. Dieser Text ist Orientierung und keine Rechtsberatung: Bei einem konkreten Streit hilft dir ein Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht.

Kurz gesagt

Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist nur wirksam, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist, sie in drei Jahren um höchstens 20 % steigt (in vielen Großstädten 15 %) und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreitet (§ 558 BGB). Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit für deine Antwort (§ 558b BGB). Ohne deine Zustimmung muss der Vermieter klagen.

Welche Erhöhung vor dir liegt

Zuerst klärst du, mit welcher Art von Erhöhung du es zu tun hast. Davon hängt ab, welche Grenzen gelten, ob du zustimmen musst und wie viel Zeit du hast. Der Regelfall ist die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Daneben gibt es die Erhöhung nach einer Modernisierung und die Anpassungen bei Staffel- und Indexmiete, die schon im Vertrag angelegt sind.

Arten der Mieterhöhung mit Grenzen, Fristen und Rechten des Mieters
ErhöhungsartGrenzeDeine FristDein Recht
Vergleichsmiete (§ 558 BGB)15 Monate Wartefrist, höchstens 20 % in drei Jahren (15 % in angespannten Märkten), nicht über der ortsüblichen VergleichsmieteZustimmung bis zum Ende des zweiten Monats nach ZugangZustimmung verweigern oder nur teilweise erteilen, der Vermieter muss klagen. Sonderkündigung nach § 561 BGB.
Modernisierung (§ 559 BGB)8 % der Kosten pro Jahr, höchstens 3 € je m² in sechs Jahren (2 € bei einer Miete unter 7 € je m²)Keine Zustimmung nötig. Die Erhöhung gilt ab dem dritten Monat nach Zugang der ErklärungPrüfen, ob Modernisierung oder Instandhaltung. Härteeinwand bis zum Ende des Monats nach Zugang der Ankündigung (§ 555d Abs. 3 BGB). Sonderkündigung nach § 561 BGB.
Staffelmiete (§ 557a BGB)Staffeln stehen im Vertrag, mindestens ein Jahr AbstandKeine. Die Staffel gilt automatischPrüfen, ob die Staffeln schriftlich und mit Betrag vereinbart sind. Die Mietpreisbremse gilt für jede Staffel.
Indexmiete (§ 557b BGB)Anpassung an den Verbraucherpreisindex, Miete mindestens ein Jahr unverändertKeine Zustimmung nötig. Die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang der ErklärungIndexrechnung nachrechnen. Eine Erhöhung nach § 558 BGB ist daneben ausgeschlossen.

Die drei Grenzen bei der Vergleichsmiete

Die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss drei Grenzen einhalten. Reißt sie eine davon, ist sie insoweit unwirksam. Die erste Grenze ist die Wartefrist: Die Miete muss zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirken soll, seit 15 Monaten unverändert sein, und das Erhöhungsverlangen darf dir frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten zählen dabei nicht als Erhöhung.

Die zweite Grenze ist die Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). Die Landesregierungen können Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmen, in denen 15 % gelten. Das trifft auf viele Großstädte zu. Ob deine Gemeinde dazugehört, steht in der jeweiligen Landesverordnung. Für die Rechnung nimmst du die Miete, die vor drei Jahren galt, und schlägst 20 % oder 15 % darauf.

Die dritte Grenze ist die ortsübliche Vergleichsmiete selbst. Sie wird aus den Mieten gebildet, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Vermieter muss die Erhöhung in Textform verlangen und begründen (§ 558a BGB). Als Begründung zugelassen sind ein Mietspiegel, die Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder die Benennung von drei Vergleichswohnungen. Ohne Begründung ist das Verlangen unwirksam.

Den Mietspiegel selbst lesen

Ein Mietspiegel nennt Spannen, keinen Festwert. Wo deine Wohnung in der Spanne liegt, hängt von Baujahr, Lage, Größe und Ausstattung ab. Vermieter neigen zum oberen Rand. Gibt es in deiner Gemeinde einen qualifizierten Mietspiegel, muss der Vermieter dessen Werte für deine Wohnung nennen, auch wenn er anders begründet (§ 558a Abs. 3 BGB).

Deine Fristen: Zustimmung, Teilzustimmung, Sonderkündigung

Du musst nicht sofort antworten. Deine Überlegungsfrist läuft bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Monat, in dem dir das Verlangen zugegangen ist (§ 558b Abs. 2 BGB). Kommt der Brief am 10. März, endet die Frist am 31. Mai. Stimmst du zu, schuldest du die neue Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang, im Beispiel ab dem 1. Juni (§ 558b Abs. 1 BGB).

Du kannst auch nur teilweise zustimmen, etwa bis zu dem Betrag, den die Kappungsgrenze oder der Mietspiegel hergibt. Für den Rest muss der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf deiner Überlegungsfrist auf Zustimmung klagen. Versäumt er das, ist das Verlangen erledigt und er muss neu ansetzen. Das Gericht prüft dann, ob die verlangte Miete ortsüblich ist, meist anhand des Mietspiegels oder eines Gutachtens.

Wenn du mit der neuen Miete nicht leben willst, hast du ein Sonderkündigungsrecht: Bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Verlangens kannst du außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 561 BGB). Die Erhöhung tritt dann nicht ein, du zahlst bis zum Auszug die alte Miete. Wie du eine Kündigung formal richtig schreibst, steht unter Kündigungsfrist beim Mietvertrag.

Nicht kommentarlos die höhere Miete überweisen

Wer die erhöhte Miete mehrfach zahlt, ohne etwas zu sagen, kann damit stillschweigend zugestimmt haben. Passe deinen Dauerauftrag erst an, wenn du dich entschieden hast. Bis dahin zahlst du die alte Miete, das ist innerhalb der Überlegungsfrist dein gutes Recht.

Modernisierung: 8 % und die Kappung

Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die jährliche Miete um 8 % der Kosten erhöhen, die auf deine Wohnung entfallen (§ 559 Abs. 1 BGB). Modernisierung heißt: Die Wohnung wird energetisch besser, der Wohnwert steigt, Wasser wird gespart oder neuer Wohnraum entsteht. Reine Instandhaltung ist keine Modernisierung. Wird etwas nur repariert oder gleichwertig ersetzt, darf es nicht umgelegt werden, und bei gemischten Maßnahmen muss der Instandhaltungsanteil herausgerechnet sein (§ 559 Abs. 2 BGB).

Auch hier gibt es eine Kappung: Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete durch Modernisierungen um höchstens 3 € je Quadratmeter steigen. Lag die Miete vorher unter 7 € je Quadratmeter, sind es höchstens 2 € (§ 559 Abs. 3a BGB). Der Vermieter muss die Maßnahme mindestens drei Monate vor Beginn in Textform ankündigen, mit Art, Umfang, Beginn, Dauer und der voraussichtlichen Mieterhöhung (§ 555c BGB). Die Erhöhung selbst braucht keine Zustimmung, sie gilt ab Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung (§ 559b Abs. 2 BGB).

Bedeutet die Erhöhung für dich eine Härte, die auch unter Abwägung der Vermieterinteressen nicht zu rechtfertigen ist, kannst du das einwenden (§ 559 Abs. 4 BGB). Dafür gilt eine echte Ausschlussfrist: Du musst die Härtegründe dem Vermieter in Textform bis zum Ablauf des Monats mitteilen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt (§ 555d Abs. 3 BGB). Kommen sie später, werden sie bei der Mieterhöhung nur noch berücksichtigt, wenn der Vermieter in der Ankündigung nicht auf Form und Frist hingewiesen hat (§ 555d Abs. 5, § 559 Abs. 5 BGB). Antworte also auf die Ankündigung, nicht erst auf die Erhöhung. Das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB gilt auch bei einer Modernisierungserhöhung. Störungen während der Bauarbeiten sind außerdem ein Thema für die Mietminderung bei Mängeln.

Staffelmiete, Indexmiete und Mietpreisbremse

Bei einer Staffelmiete steht im Vertrag schon, wann die Miete um welchen Betrag steigt. Die Vereinbarung muss schriftlich sein, jede Staffel muss mindestens ein Jahr gelten, und der jeweilige Betrag oder die Erhöhung muss beziffert sein (§ 557a Abs. 1 und 2 BGB). Während der Staffelmiete ist eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung ausgeschlossen. Die Mietpreisbremse gilt dafür für jede einzelne Staffel (§ 557a Abs. 4 BGB).

Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (§ 557b BGB). Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, die Anpassung erfolgt durch Erklärung in Textform mit der Indexänderung und dem neuen Betrag, und sie gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ist ausgeschlossen, eine Modernisierungserhöhung nur, wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hat. Rechne die Indexstände nach, die Werte sind öffentlich.

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) ist etwas anderes: Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietung in Gebieten, die eine Landesverordnung bestimmt hat, auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Mit einer Erhöhung im laufenden Vertrag hat sie nichts zu tun. Wenn du aber vermutest, dass schon deine Anfangsmiete zu hoch war, lohnt eine eigene Prüfung. Ebenfalls keine Mieterhöhung ist die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung nach einer Abrechnung, dazu mehr unter Nebenkostenabrechnung prüfen.

Schritt für Schritt prüfen und antworten

  1. 1

    Art der Erhöhung bestimmen

    Steht im Schreiben Vergleichsmiete, Mietspiegel oder Modernisierung? Hast du eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart? Die Tabelle oben sagt dir, welche Regeln gelten.

  2. 2

    Form prüfen

    Textform, also Brief oder E-Mail, mit Begründung. Das Verlangen muss von allen Vermietern kommen und an alle Mieter im Vertrag gerichtet sein. Fehlt die Begründung, ist es unwirksam.

  3. 3

    Wartefrist rechnen

    Wann war die letzte Erhöhung auf die Vergleichsmiete? Liegt sie weniger als ein Jahr zurück, ist das Verlangen unwirksam. Die Miete muss zum Wirkungszeitpunkt 15 Monate unverändert sein.

  4. 4

    Kappungsgrenze rechnen

    Miete vor drei Jahren mal 1,20, in angespannten Märkten mal 1,15. Liegt die verlangte Miete darüber, stimmst du höchstens bis zu dieser Grenze zu.

  5. 5

    Vergleichsmiete prüfen

    Ordne deine Wohnung selbst im Mietspiegel ein: Baujahr, Fläche, Lage, Ausstattung. Bei Vergleichswohnungen prüfst du, ob sie wirklich vergleichbar sind. Bei einem Gutachten, ob es deine Wohnung überhaupt behandelt.

  6. 6

    Bezugsgröße klären

    Worauf bezieht sich die Erhöhung, auf die Nettokaltmiete oder auf eine Bruttomiete? Die Nebenkostenvorauszahlung bleibt von einer Erhöhung nach § 558 BGB unberührt.

  7. 7

    Antwort schreiben

    Zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen, innerhalb der Frist und nachweisbar. Bis dahin zahlst du die alte Miete weiter.

  8. 8

    Mieterverein einschalten

    Mietervereine prüfen Mieterhöhungen routinemäßig und kennen den örtlichen Mietspiegel. Der Beitrag ist meist niedriger als ein Monat Differenz.

Antwort auf ein Mieterhöhungsverlangen
[Name]
[Anschrift]

[Name des Vermieters]
[Anschrift]

[Datum]

Ihr Mieterhöhungsverlangen vom [Datum], zugegangen am [Datum], Wohnung [Anschrift]

Sehr geehrte Frau [Name], sehr geehrter Herr [Name],

Variante 1, Zustimmung:
ich stimme der Erhöhung der Nettokaltmiete auf [Betrag] ab dem [Datum] zu.

Variante 2, Teilzustimmung:
ich stimme der Erhöhung der Nettokaltmiete auf [Betrag] ab dem [Datum] zu. Eine darüber hinausgehende Erhöhung lehne ich ab, weil [die Kappungsgrenze von 15 % / 20 % überschritten wird / die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel bei höchstens [Betrag] liegt].

Variante 3, Bitte um Begründung:
Ihrem Schreiben kann ich keine ausreichende Begründung im Sinne des § 558a BGB entnehmen. Bitte teilen Sie mir mit, auf welchen Mietspiegelwert, welche Vergleichswohnungen oder welches Gutachten Sie die Erhöhung stützen. Bis dahin zahle ich die bisherige Miete weiter.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Nichts unterschreiben unter Druck

Manche Erhöhungsschreiben enthalten eine vorbereitete Zustimmungserklärung mit kurzer Rückgabefrist. Diese Frist ist nicht deine Frist. Die zwei Monate stehen im Gesetz, und niemand kann sie dir per Formular nehmen.

Wenn die neue Miete nicht mehr passt

Manchmal ist eine Erhöhung wirksam und trotzdem zu viel für dein Budget. Dann ist das Sonderkündigungsrecht der Moment, in Ruhe nach etwas Passenderem zu schauen, ohne die alte Wohnung schon aufgegeben zu haben.

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Häufige Fragen

Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung möglich, und die Miete muss zum Zeitpunkt der Wirkung seit 15 Monaten unverändert sein (§ 558 Abs. 1 BGB). Innerhalb von drei Jahren darf sie um höchstens 20 % steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 15 %. Erhöhungen wegen Modernisierung zählen bei dieser Rechnung nicht mit.
Wie lange habe ich Zeit, auf eine Mieterhöhung zu reagieren?
Bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens (§ 558b Abs. 2 BGB). Kommt das Schreiben am 10. März an, endet deine Frist am 31. Mai. Stimmst du zu, gilt die neue Miete ab dem 1. Juni. Stimmst du nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen.
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Nur, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Du kannst die Zustimmung verweigern oder nur teilweise erteilen, etwa bis zur Kappungsgrenze. Der Vermieter muss dann klagen und das Gericht prüft die Erhöhung. Zahlst du die höhere Miete kommentarlos mehrfach, kann das als Zustimmung gewertet werden.
Kann ich wegen einer Mieterhöhung kündigen?
Ja. Bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhung kannst du außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 561 BGB). Die Erhöhung tritt dann nicht ein, du zahlst bis zum Auszug die alte Miete. Das gilt für Erhöhungen auf die Vergleichsmiete und nach Modernisierung.
Gilt die Mietpreisbremse auch bei einer Mieterhöhung?
Nein. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung in Gebieten, die eine Landesverordnung bestimmt hat, auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für Erhöhungen im laufenden Vertrag gelten die Grenzen aus § 558 BGB. Bei einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse aber für jede einzelne Staffel.

Quellen und Gesetzestexte

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  • Nebenkostenabrechnung prüfen

    Zwölf Monate Frist für den Vermieter, zwölf Monate für deinen Widerspruch. Welche Posten umlagefähig sind, welche nie, und wie du die Abrechnung Zeile für Zeile durchgehst.

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    Schimmel, kalte Heizung, Baulärm: wann du weniger zahlen darfst, warum du den Mangel zuerst melden musst und wie du dich nicht selbst in die Kündigung minderst.

  • Kündigungsfrist beim Mietvertrag

    Drei Monate, zum dritten Werktag, schriftlich: wie du die Frist richtig rechnest, wann sie kürzer geht und warum eine Kündigung per E-Mail nicht gilt. Mit Rechner.