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Mietminderung bei Mängeln: Schimmel, Heizung und Lärm richtig angehen

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Schimmel in der Ecke, die Heizung bleibt kalt, die Baustelle nebenan fängt um sieben an: Das sind die Fälle, in denen Mieterinnen und Mieter zum ersten Mal vom Recht auf Mietminderung hören. Das Recht gibt es wirklich, aber es hat Regeln, und wer sie nicht kennt, kann sich schnell selbst schaden. Dieser Text ist Orientierung und keine Rechtsberatung: Bei einem konkreten Streit hilft dir ein Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht.

Kurz gesagt

Bei einem erheblichen Mangel ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB), du musst nichts beantragen. Voraussetzung ist, dass du den Mangel unverzüglich angezeigt hast (§ 536c BGB). Mindere moderat oder zahl unter Vorbehalt weiter, denn ein Rückstand von zwei Monatsmieten kann zur fristlosen Kündigung führen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Was das Gesetz sagt

Hat die Wohnung einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, bist du für diese Zeit von der Miete befreit. Mindert der Mangel die Tauglichkeit nur, schuldest du eine angemessen herabgesetzte Miete (§ 536 Abs. 1 BGB). Das passiert kraft Gesetzes: Du musst nichts beantragen und der Vermieter muss nichts genehmigen. Unerhebliche Einschränkungen zählen nicht, ein tropfender Wasserhahn ist kein Minderungsgrund.

Die wichtigste Pflicht steht in § 536c BGB: Du musst den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Solange er nichts weiß, kann er nichts beheben, und für diese Zeit steht dir keine Minderung zu. Entsteht durch deine verspätete Anzeige ein Schaden, etwa weil sich ein Wasserschaden ausbreitet, kannst du dafür haften. Die Anzeige ist also kein Formalismus, sie ist der Anfang von allem.

Mängel, die du bei Vertragsschluss kanntest, berechtigen nicht zur Minderung (§ 536b BGB). Nimmst du die Wohnung bei der Übergabe mit einem sichtbaren Mangel vorbehaltlos an, gilt dasselbe. Deshalb gehört jeder Mangel mit dem Zusatz, dass du die Beseitigung erwartest, ins Übergabeprotokoll beim Einzug.

Bemessungsgrundlage der Minderung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bruttomiete, also die Kaltmiete einschließlich der Nebenkostenvorauszahlung. Bei 700 € kalt und 150 € Vorauszahlung sind 10 % Minderung 85 €. Eine gesetzliche Tabelle mit Prozentsätzen gibt es nicht. Die „Mietminderungstabellen“ im Netz sind Sammlungen von Einzelurteilen zu ganz bestimmten Wohnungen und Mängeln. Sie zeigen Größenordnungen, mehr nicht.

Das größte Risiko: zu viel gemindert

Die Minderung passiert automatisch, aber die Höhe legst erst einmal du fest, und der Vermieter sieht das oft anders. Stellt sich später heraus, dass die Quote zu hoch war oder gar kein erheblicher Mangel vorlag, ist die Differenz ein Mietrückstand. Und ein Rückstand hat im Mietrecht eine harte Grenze.

Nie eigenmächtig die volle Miete einbehalten

Bist du an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem erheblichen Teil der Miete im Rückstand oder erreicht der Rückstand insgesamt zwei Monatsmieten, darf der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Wer bei einem streitigen Mangel 50 % oder mehr einbehält, kann diese Grenze in wenigen Monaten erreichen.

Deshalb gibt es zwei sichere Wege. Erstens: moderat mindern, mit einer Quote, die du im Streitfall verteidigen kannst, und die Minderung vorher schriftlich ankündigen. Zweitens: die volle Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung weiterzahlen und die Minderung später geltend machen, wenn der Mangel und seine Dauer feststehen. Der zweite Weg kostet dich nichts an Rechten, nur Zeit, und er nimmt dem Vermieter jedes Kündigungsargument.

So formulierst du den Vorbehalt

„Ich zahle die Miete ab [Monat] in voller Höhe unter dem Vorbehalt der Rückforderung, weil die Wohnung wegen [Mangel] seit [Datum] mangelhaft ist.“ Ein Satz in der Mängelanzeige reicht. Ohne diesen Vorbehalt kann eine vorbehaltlose Zahlung über längere Zeit als Verzicht auf die Minderung gewertet werden.

Schimmel

Schimmel ist der häufigste Streitfall, weil fast immer die Ursache umstritten ist: Bausubstanz oder Wohnverhalten. Wärmebrücken, undichte Fenster nach einer Teilsanierung oder aufsteigende Feuchtigkeit sind Sache des Vermieters. Zu wenig Lüften und Heizen ist deine Sache. Nach gängiger Rechtsprechung muss zunächst der Vermieter darlegen, dass die Ursache nicht aus seinem Bereich stammt. Gelingt ihm das, musst du zeigen, dass du richtig gelüftet und geheizt hast.

Dafür brauchst du Belege, bevor der Streit beginnt: Fotos mit Datum, die den Befall und seine Ausbreitung zeigen. Ein einfaches Lüftungsprotokoll, in dem du über ein paar Wochen notierst, wann du stoßgelüftet und wie du geheizt hast. Ein Hygrometer für wenige Euro, das die Luftfeuchtigkeit anzeigt. Und ein Blick darauf, ob Möbel mit Abstand zur Außenwand stehen. Überstreich den Schimmel nicht, bevor du ihn dokumentiert und angezeigt hast. Bei größeren Flächen lässt der Vermieter die Ursache durch einen Fachbetrieb feststellen, und genau darauf solltest du bestehen.

Heizung

In der Heizperiode, die in vielen Mietverträgen von Oktober bis April läuft, müssen nach gängiger Rechtsprechung tagsüber rund 20 bis 22 Grad in den Wohnräumen erreichbar sein, nachts weniger. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, ist das ein erheblicher Mangel, der eine deutliche Minderung rechtfertigt. Reicht sie nur nicht für 20 Grad, ist es ein Mangel mit kleinerer Quote.

Melde einen Ausfall sofort, auch telefonisch, und schick die Anzeige danach schriftlich hinterher. Miss die Raumtemperatur mit einem Thermometer in der Raummitte und notiere Datum, Uhrzeit und Wert. Ist der Vermieter nicht erreichbar und es ist wirklich dringend, darfst du einen Notdienst beauftragen und die Kosten ersetzt verlangen (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB). Das gilt für die Abwendung eines Schadens, nicht für den Austausch der ganzen Anlage.

Lärm

Lärm ist dann ein Mangel, wenn er den Gebrauch der Wohnung erheblich beeinträchtigt und über das hinausgeht, womit du bei Vertragsschluss rechnen musstest. Eine Party im Haus ist kein Mangel, nächtlicher Dauerlärm aus der Nachbarwohnung kann einer sein. Der Vermieter muss dann gegen den Störer vorgehen, und bis dahin kann die Miete gemindert sein.

Baulärm vom Nachbargrundstück kann ebenfalls ein Mangel sein. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist hier differenziert: Es kommt unter anderem darauf an, ob der Vermieter selbst gegen den Verursacher vorgehen könnte und ob die Bebauung bei Vertragsschluss absehbar war, etwa bei einer Baulücke nebenan. Ohne Beleg geht hier gar nichts. Führe ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer, Art des Lärms und, wenn möglich, Zeugen. Nach zwei bis drei Wochen hast du ein Bild, das ein Gericht ernst nimmt.

Wasserschaden und Ungeziefer

Bei einem Wasserschaden zählt Geschwindigkeit. Wasser abstellen, wenn du kannst, Vermieter und Hausverwaltung sofort informieren, fotografieren, bevor du aufwischst. Für deine eigenen Sachen ist die Hausratversicherung zuständig, für Wände, Böden und die Trocknungsgeräte der Vermieter. Laufende Trocknungsgeräte sind laut und brauchen Strom: Die Stromkosten trägt der Vermieter, der Lärm kann eine Minderung rechtfertigen, solange die Geräte laufen.

Kakerlaken, Bettwanzen, Mäuse oder Silberfische in großer Zahl sind ein Mangel, wenn du sie nicht selbst verursacht hast. Auch hier streitet man oft über die Ursache. Melde den Befall früh, damit der Vermieter einen Schädlingsbekämpfer schicken kann, bevor er sich im Haus ausbreitet. Frag nach, ob Nachbarn betroffen sind, das spricht gegen eine Ursache in deiner Wohnung.

Schritt für Schritt: von der Anzeige zur Minderung

  1. 1

    Dokumentieren

    Fotos und Videos mit Datum, Protokolle für Temperatur, Lüftung oder Lärm, Namen von Zeugen. Fang damit am ersten Tag an, nicht erst, wenn der Vermieter widerspricht.

  2. 2

    Schriftlich anzeigen und Frist setzen

    Beschreib den Mangel konkret und setz eine angemessene Frist zur Beseitigung. Bei einem Heizungsausfall im Winter sind das wenige Tage, bei Schimmel etwa zwei Wochen. Schick die Anzeige so, dass du den Zugang beweisen kannst.

  3. 3

    Minderung ankündigen

    Nenn im selben Schreiben die Quote, ab wann sie gilt und dass du sie bis zur Beseitigung geltend machst. Oder erklär, dass du unter Vorbehalt voll weiterzahlst.

  4. 4

    Zahlen: gemindert oder unter Vorbehalt

    Passe deine Überweisung an oder zahl voll mit Vorbehalt. Was du zurückhältst, legst du zur Seite, falls du es nachzahlen musst.

  5. 5

    Frist abgelaufen: Ersatzvornahme oder Klage

    Rührt sich der Vermieter nach der Frist nicht, ist er in Verzug. Dann darfst du den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten ersetzt verlangen (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Vorher nicht, sonst bleibst du auf den Kosten sitzen. Alternativ klagst du auf Beseitigung.

  6. 6

    Mieterverein oder Fachanwältin

    Spätestens wenn der Vermieter den Mangel bestreitet oder mit Kündigung droht. Bei Schimmel kann ein unabhängiges Gutachten zur Beweissicherung sinnvoll sein, bevor saniert wird.

Mängelanzeige mit Fristsetzung und Ankündigung der Minderung
[Name]
[Anschrift]

[Name des Vermieters oder der Hausverwaltung]
[Anschrift]

[Datum]

Mängelanzeige, Wohnung [Anschrift, Stockwerk]

Sehr geehrte Frau [Name], sehr geehrter Herr [Name],

hiermit zeige ich Ihnen folgenden Mangel an: [Beschreibung, z. B. Schimmelbefall an der Außenwand im Schlafzimmer auf einer Fläche von etwa 40 mal 60 cm], festgestellt am [Datum]. Fotos füge ich bei.

Ich bitte Sie, den Mangel bis zum [Datum] zu beseitigen. Für einen Besichtigungs- oder Handwerkertermin erreichen Sie mich unter [Telefon/E-Mail].

Wegen des Mangels ist die Miete nach § 536 BGB gemindert. Ich mache ab dem [Datum] eine Minderung von [Prozent] der Bruttomiete geltend, bis der Mangel beseitigt ist. [Oder: Bis zur Klärung zahle ich die Miete in voller Höhe unter dem Vorbehalt der Rückforderung.]

Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, behalte ich mir vor, den Mangel auf Ihre Kosten beseitigen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Zwei Verwechslungen kommen häufig vor. Eine Minderung ist kein Einwand gegen die Nebenkostenabrechnung, die prüfst du getrennt. Und sie ist keine Antwort auf eine Mieterhöhung, auch wenn beides gleichzeitig auf dem Tisch liegt. Wenn der Mangel dauerhaft nicht behoben wird und du gehen willst, ist unter Umständen eine außerordentliche Kündigung möglich, mehr dazu unter Kündigungsfrist beim Mietvertrag.

Wenn der Mangel bleibt

Manche Vermieter reparieren nach dem ersten Brief, manche nie. Wenn du merkst, dass du jeden Winter dasselbe schreibst, ist es vielleicht Zeit für eine Wohnung, in der du nicht mit Thermometer und Hygrometer wohnst.

Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht. Bei der Besichtigung schaust du dann zuerst in die Ecken der Außenwände.

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Häufige Fragen

Muss ich die Mietminderung beim Vermieter beantragen?
Nein. Die Miete ist bei einem erheblichen Mangel kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB), ohne Antrag und ohne Zustimmung des Vermieters. Du musst den Mangel aber unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Für die Zeit, in der der Vermieter nichts vom Mangel wusste, gibt es keine Minderung.
Um wie viel Prozent darf ich die Miete mindern?
Das steht in keinem Gesetz. Die Höhe richtet sich danach, wie stark der Mangel den Gebrauch der Wohnung einschränkt. Veröffentlichte Mietminderungstabellen sammeln Einzelurteile und sind nur ein Anhaltspunkt. Wer zu hoch mindert, gerät in Rückstand. Im Zweifel moderat mindern oder unter Vorbehalt voll zahlen.
Wird die Minderung von der Kaltmiete oder der Warmmiete berechnet?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der Bruttomiete, also der Kaltmiete einschließlich der Nebenkostenvorauszahlung. Bei 700 € kalt und 150 € Vorauszahlung sind 10 % Minderung also 85 €.
Wie warm muss es in einer Mietwohnung sein?
Nach gängiger Rechtsprechung müssen in der Heizperiode tagsüber rund 20 bis 22 Grad in den Wohnräumen erreichbar sein, nachts darf es kühler sein. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, ist das ein erheblicher Mangel. Melde den Ausfall sofort und dokumentiere die Temperaturen.
Kann ich wegen Schimmel die Miete mindern, wenn der Vermieter sagt, ich hätte falsch gelüftet?
Schimmel ist ein Mangel, die Frage ist die Ursache. Der Vermieter muss zunächst darlegen, dass sie nicht aus seinem Bereich stammt, etwa aus der Bausubstanz. Erst dann musst du zeigen, dass du richtig gelüftet und geheizt hast. Fotos, ein Lüftungsprotokoll und ein Hygrometer helfen dir dabei.

Quellen und Gesetzestexte

Dazu passt

  • Nebenkostenabrechnung prüfen

    Zwölf Monate Frist für den Vermieter, zwölf Monate für deinen Widerspruch. Welche Posten umlagefähig sind, welche nie, und wie du die Abrechnung Zeile für Zeile durchgehst.

  • Das Übergabeprotokoll beim Einzug

    Zählerstände, Schlüssel, jeder Kratzer: was ins Protokoll gehört, wie du es aufsetzt, wenn der Vermieter keins mitbringt, und warum es beim Auszug bares Geld wert ist.

  • Mieterhöhung prüfen

    Nicht jede Erhöhung ist wirksam. Die drei Grenzen, die das Gesetz setzt, was Staffel- und Indexmiete anders macht und wie viel Zeit du für deine Antwort hast.