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Selbstauskunft: Was Vermieter fragen dürfen und was nicht

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Die Selbstauskunft ist das Formular, das Vermieter vor oder nach der Besichtigung in die Hand drücken. Manche Fragen darin sind berechtigt, manche gehen niemanden etwas an, und beim ersten Mal weiß man nicht, welche welche sind. Hier steht es, mit Begründung. Dieser Text ist Orientierung, keine Rechtsberatung: Bei einem konkreten Streit hilft dir ein Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht.

Kurz gesagt

Vermieter dürfen fragen, was sie für die Entscheidung über den Mietvertrag brauchen: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Zahl der einziehenden Personen, Beruf, Arbeitgeber, Nettoeinkommen, laufendes Insolvenzverfahren, Räumungsklage wegen Mietrückständen, Haustiere und gewerbliche Nutzung. Nicht fragen dürfen sie nach Schwangerschaft, Familienstand, Religion, Partei, Mieterverein, Vorstrafen, Krankheiten, sexueller Orientierung oder Herkunft. Unzulässige Fragen darfst du nach herrschender Auffassung unbeantwortet lassen oder falsch beantworten, ohne Folgen.

Worauf sich Vermieter stützen dürfen

Eine Vermieterin darf deine Daten verarbeiten, weil ihr über einen Vertrag verhandelt. Das ist die Rechtsgrundlage aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. Sie trägt aber nur, was für diese Entscheidung wirklich nötig ist. Der Grundsatz der Datenminimierung aus Art. 5 DSGVO verlangt, dass nicht mehr erhoben wird, als der Zweck braucht. Der Zweck ist: Kann diese Person die Miete zahlen, und passt sie zur Wohnung, so wie sie im Vertrag beschrieben ist.

Die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern hat in einer Orientierungshilfe, zuletzt 2026 überarbeitet, aufgeschrieben, welche Fragen das abdeckt und welche nicht. Dazu kommt die Rechtsprechung der Zivilgerichte, die seit Jahrzehnten entscheidet, welche falsche Antwort einen Mietvertrag zu Fall bringen kann und welche nicht. Aus beidem ergibt sich eine Linie, die in den meisten Fällen klar ist. Bei ein paar Fragen ist sie umstritten, das steht dann dabei.

Was Vermieter fragen dürfen

Zulässig ist, was einen erkennbaren Bezug zum Mietverhältnis hat: zur Zahlungsfähigkeit, zur Belegung der Wohnung und zur Nutzung. Diese Fragen beantwortest du vollständig und wahrheitsgemäß, denn hier gilt die Auskunftspflicht ohne Abstriche.

Zulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft mit Begründung
FrageZulässigWarum
Name, Anschrift, GeburtsdatumJaOhne Identität kein Vertrag. Das Geburtsdatum unterscheidet Namensgleiche.
Zahl der einziehenden PersonenJaDie Belegung bestimmt Abnutzung, Nebenkosten und ob die Wohnung überhaupt passt. Ob Kinder dabei sind, zählt als Personenzahl, nicht als Familienfrage.
Beruf und ArbeitgeberJaBeleg für regelmäßiges Einkommen. Beim Arbeitgeber darf der Vermieter aber nicht ohne deine Einwilligung nachfragen.
NettoeinkommenJaDie Kernfrage der Zahlungsfähigkeit. Nachweise wie Gehaltsabrechnungen aber erst bei konkretem Interesse, nicht bei der ersten Anfrage.
Laufendes Insolvenzverfahren, abgegebene VermögensauskunftJaBeides sagt unmittelbar etwas über das Risiko von Mietausfällen.
Räumungsklage wegen Mietrückständen in den letzten JahrenJaDirekter Bezug zum Zahlungsverhalten als Mieterin oder Mieter. Fragen nach beliebigen früheren Mietverhältnissen gehen dagegen zu weit.
HaustiereJaBetrifft die Nutzung der Wohnung und ist oft Vertragsgegenstand. Kleintiere darf der Vermieter ohnehin nicht verbieten.
Absicht gewerblicher NutzungJaWohnraum ist zum Wohnen vermietet. Wer dort ein Gewerbe betreiben will, braucht die Zustimmung.
MusikinstrumenteUmstrittenManche Gerichte sehen den Bezug zur Hausordnung, andere den Eingriff in die Freizeitgestaltung. Wer ein lautes Instrument spielt, fährt mit einer ehrlichen Antwort meist besser.

Was Vermieter nicht fragen dürfen

Unzulässig ist, was den Privatbereich betrifft und für die Entscheidung über den Vertrag nichts hergibt. Bei einigen dieser Fragen kommt zum Datenschutz das Benachteiligungsverbot des § 19 AGG dazu: Für ethnische Herkunft gilt es bei der Wohnungsvermietung praktisch ausnahmslos (§ 19 Abs. 2 AGG). Für Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität greift es nur bei Vermietern, die insgesamt mehr als 50 Wohnungen vermieten (§ 19 Abs. 5 AGG); bei kleinen Privatvermietern trägt hier allein der Datenschutz die Unzulässigkeit der Frage.

Unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft mit Begründung
FrageZulässigWarum nicht
Schwangerschaft, Kinderwunsch, FamilienplanungNeinReiner Privatbereich. Relevant ist nur, wie viele Personen jetzt einziehen.
FamilienstandNeinOb du verheiratet, geschieden oder ledig bist, sagt nichts über die Miete. Zulässig ist nur, ob eine weitere Person mit einzieht.
Religion, WeltanschauungNeinKein Bezug zum Mietverhältnis, zusätzlich vom AGG geschützt.
Parteizugehörigkeit, Gewerkschaft, MietervereinNeinKein Bezug zum Vertrag. Die Frage nach dem Mieterverein zielt erkennbar darauf, wer seine Rechte kennt.
Vorstrafen, ErmittlungsverfahrenNeinKein Bezug zur Zahlungsfähigkeit oder zur Nutzung der Wohnung.
Krankheiten, BehinderungenNeinGesundheitsdaten sind besonders geschützt und für die Vermietung ohne Bedeutung. Barrierefreiheit klärst du, wenn du willst, von dir aus.
Sexuelle OrientierungNeinPrivatbereich, zusätzlich vom AGG geschützt.
Nationalität, ethnische Herkunft, MutterspracheNein§ 19 AGG verbietet die Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft bei der Wohnungsvermietung ohne die Ausnahmen, die für andere Merkmale gelten.
Hobbys, FreizeitgestaltungNeinWas du nach Feierabend machst, geht den Vermieter nichts an, solange du die Hausordnung einhältst.
RauchenUmstrittenEinige halten die Frage für zulässig, weil Rauchen die Wohnung belasten kann, andere für einen Eingriff in die Lebensführung. In der Wohnung rauchen darfst du grundsätzlich ohnehin.

Was passiert, wenn du falsch antwortest

Die Unterscheidung oben ist nicht akademisch. Sie entscheidet, was eine falsche Antwort später auslöst. Für unzulässige Fragen gilt nach herrschender Auffassung ein „Recht zur Lüge“: Der Gedanke stammt aus dem Arbeitsrecht, wo Bewerber unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch unwahr beantworten dürfen, und wird auf die Mieterselbstauskunft übertragen. Wer nach Schwangerschaft fragt und eine falsche Antwort bekommt, kann daraus keine Rechte ableiten, weder Anfechtung noch Kündigung.

Bei zulässigen Fragen ist es umgekehrt. Wer beim Einkommen aufrundet, ein laufendes Insolvenzverfahren verschweigt oder die Räumungsklage aus dem letzten Jahr weglässt, täuscht über einen Umstand, der für die Entscheidung des Vermieters wesentlich war. Der Vermieter kann den Mietvertrag dann wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten, und zwar innerhalb eines Jahres, nachdem er die Täuschung entdeckt hat. Je nach Fall kommt auch eine fristlose oder ordentliche Kündigung in Betracht. Dann stehst du mit Umzugskartons und ohne Wohnung da, schlechter als mit einer ehrlichen Absage.

Beim Einkommen nicht schönen

Die häufigste Versuchung ist, das Nettoeinkommen etwas höher anzugeben, damit die Faustregel der Vermieter aufgeht. Genau dieses Feld ist zulässig und wird später mit Gehaltsabrechnungen belegt. Wenn die Zahl nicht reicht, ist eine Bürgschaft oder eine Unterhaltserklärung der Eltern der bessere Weg, nicht eine Zahl, die beim ersten Nachweis auffliegt.

So füllst du das Formular überzeugend aus

Zu wissen, was du nicht beantworten musst, ist das eine. Das andere ist, dass das Formular trotzdem der Moment ist, in dem der Vermieter dich mit zwanzig anderen vergleicht. Eine halb leere, hingekritzelte Selbstauskunft verliert diesen Vergleich, auch wenn jede Lücke rechtlich in Ordnung war.

  • Zulässige Fragen vollständigJedes Feld mit Bezug zur Miete ausfüllen, auch wenn die Antwort unbequem ist. Ein laufendes Insolvenzverfahren mit einem Satz Erklärung ist besser als ein leeres Feld, das später zur Anfechtung führt.
  • Unzulässige Fragen freilassenKein Kommentar, kein Verweis auf den Datenschutz, kein durchgestrichenes Feld. Einfach leer. Wer darauf angesprochen wird, sagt freundlich, dass das für den Vertrag keine Rolle spielt.
  • Sauber und leserlichAm Rechner ausfüllen, wenn das Formular es zulässt, sonst in Druckschrift. Datum und Unterschrift nicht vergessen.
  • Nachweise passend dazuZu jeder Angabe, die der Vermieter belegt sehen will, liegt der Beleg in der Mappe: Gehaltsabrechnungen zum Einkommen, Arbeitsvertrag zum Arbeitgeber, Bonitätsauskunft zur Zahlungsfähigkeit. Welche Unterlagen in welcher Reihenfolge, steht unter Die komplette Bewerbermappe.
  • Ein Anschreiben davorDie Selbstauskunft ist ein Formular, das Anschreiben ist deine Stimme. Wer beides schickt, wirkt vollständig und persönlich zugleich. Wie das Anschreiben klingt, steht unter Das Bewerbungsanschreiben.

Das eigene Formular mitbringen

Viele Vermieter haben kein eigenes Formular oder ein veraltetes mit unzulässigen Fragen. Bring eine eigene, sauber ausgefüllte Selbstauskunft zur Besichtigung mit, die nur die zulässigen Angaben enthält. Wer sie annimmt, hat alles, was er braucht. Wer trotzdem sein eigenes Formular will, bekommt es ausgefüllt, mit denselben Lücken.

Wann du welche Daten gibst

Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz macht noch einen zweiten Punkt: Nicht nur was gefragt wird, ist begrenzt, sondern auch wann. Je konkreter das Interesse auf beiden Seiten, desto mehr darf der Vermieter verlangen.

Stufenmodell: Welche Daten Vermieter in welcher Phase verlangen dürfen
PhaseWas der Vermieter verlangen darfWas noch nicht
Vor der BesichtigungName, Anschrift, Kontaktdaten. Mehr braucht er nicht, um dir die Tür aufzuschließenKeine Selbstauskunft, keine Einkommensangaben, keine Nachweise
Bei konkretem InteresseDie Selbstauskunft mit Einkommen, Beruf, Personenzahl, Insolvenz, Räumungsklage. Ausweis vorzeigen zur IdentitätsprüfungKeine Kopien von Ausweis, Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszügen
Vor VertragsabschlussNachweise: Gehaltsabrechnungen, Bonitätsauskunft, Bürgschaftserklärung, Ausweiskopie mit deiner Zustimmung und geschwärzten Angaben, die er nicht brauchtKeine Kontovollmacht, keine Zugangsdaten, keine Daten von Angehörigen, die nicht bürgen

Die Bonitätsauskunft gehört zur dritten Stufe, wird in der Praxis aber oft schon bei der Besichtigung erwartet. Du entscheidest selbst, ob du sie früher zeigst. Was der Vermieter darin sieht und wie du vorher prüfst, dass nichts Falsches drinsteht, erklärt Schufa-Auskunft kostenlos beantragen. Daten, die du abgegeben hast und die nach der Absage nicht mehr gebraucht werden, muss der Vermieter löschen. Wer will, kann nach einer Absage höflich darum bitten.

Das Formular ist vorbereitet, jetzt braucht es die Wohnung

Wenn du weißt, was du angibst und was nicht, ist die Selbstauskunft in fünf Minuten ausgefüllt. Der eigentliche Engpass ist ein anderer: rechtzeitig von einem Inserat zu erfahren, bevor der Vermieter schon dreißig Formulare auf dem Tisch hat.

Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein Inserat online geht, das zu deiner Suche passt. Selbstauskunft und Mappe hast du dann schon fertig.

Such-Agent erstellen

Häufige Fragen

Darf der Vermieter nach dem Einkommen fragen?
Ja, das Nettoeinkommen gehört zu den zulässigen Fragen, weil es für die Frage, ob du die Miete zahlen kannst, entscheidend ist. Einen Nachweis wie Gehaltsabrechnungen darf er aber erst verlangen, wenn dein Interesse konkret ist, also nach der Besichtigung, nicht bei der ersten Anfrage.
Muss ich in der Selbstauskunft angeben, ob ich schwanger bin?
Nein. Die Frage nach Schwangerschaft oder Kinderwunsch ist unzulässig, weil sie für das Mietverhältnis nicht relevant ist und in den geschützten Privatbereich eingreift. Du darfst sie offen lassen oder nach herrschender Auffassung auch unwahr beantworten, ohne dass der Vermieter daraus später Rechte ableiten kann.
Was passiert, wenn ich in der Selbstauskunft lüge?
Das hängt von der Frage ab. Bei unzulässigen Fragen bleibt eine falsche Antwort nach herrschender Auffassung folgenlos. Bei zulässigen Fragen, etwa zum Einkommen oder zu einem laufenden Insolvenzverfahren, kann der Vermieter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten oder kündigen.
Ist die Selbstauskunft Pflicht?
Gesetzlich verpflichtet bist du nicht. Praktisch bewirbt sich ohne ausgefüllte Selbstauskunft kaum jemand erfolgreich, weil Vermieter sie als Grundlage für ihre Entscheidung nutzen. Fülle die zulässigen Fragen vollständig aus und lass unzulässige einfach frei.

Quellen und Gesetzestexte

Dazu passt

  • Die komplette Bewerbermappe

    Welche Unterlagen Vermieter erwarten, in welcher Reihenfolge sie in die Mappe gehören und wie du daraus ein PDF machst, das du in zwei Minuten verschicken kannst.

  • Schufa-Auskunft kostenlos beantragen

    Die kostenlose Datenkopie, die Bonitätsauskunft für Vermieter und der Unterschied zwischen beiden. Was Vermieter sehen dürfen und wie du falsche Einträge loswirst.

  • Das Bewerbungsanschreiben

    Auf ein Inserat kommen in gefragten Lagen Dutzende Anfragen. Wie ein Anschreiben aussieht, das gelesen wird, und wie dein Such-Agent dir den ersten Entwurf abnimmt.