Bestellerprinzip
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Was Bestellerprinzip bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.
Definition
Seit dem 1. Juni 2015 gilt für die Vermittlung von Mietwohnungen: Der Makler darf vom Wohnungssuchenden nur Provision verlangen, wenn er ausschließlich in dessen Auftrag tätig wird, der Suchauftrag in Textform vorliegt und er die Wohnung eigens für ihn sucht (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Bietet der Makler eine Wohnung an, die er ohnehin vom Vermieter hat, ist der Vermieter Besteller und zahlt. Vereinbarungen, die dir die Provision trotzdem aufbürden, sind unwirksam (§ 2 Abs. 5 WoVermRG); Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 25.000 Euro (§ 8 WoVermRG).
Für dich heißt das: In einem Inserat mit Makler zahlst du als Mieter nichts, außer du hast selbst einen Suchauftrag erteilt. Umgehungen sind verbreitet, etwa eine „Besichtigungsgebühr“, eine überteuerte Ablöse für Möbel oder ein Vertrag, den du unterschreiben sollst, bevor du die Wohnung siehst. Alle drei sind unzulässig; § 4a WoVermRG erklärt Ablösevereinbarungen für unwirksam, soweit der Preis in auffälligem Missverhältnis zum Wert steht. Hast du bereits gezahlt, kannst du das Geld zurückfordern.
Das Bestellerprinzip gilt nur für Mietwohnungen, nicht für den Kauf; beim Kauf gilt seit Ende 2020 die hälftige Teilung nach § 656c BGB. Auch für Gewerberäume gilt es nicht. Provision darf ohnehin nur fließen, wenn durch die Vermittlung ein Mietvertrag zustande kommt, und höchstens zwei Kaltmieten plus Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermRG). Wer die Wohnung selbst verwaltet oder ihr Eigentümer ist, darf nie Provision verlangen (§ 2 Abs. 2 WoVermRG).
Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht
Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir, sobald ein passendes Inserat online geht. Sag ihm in einem Satz, was du suchst.
Quellen und Gesetzestexte
Wo der Begriff Folgen hat
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