Wohnungsradar
Ratgeber 

Phase 1 von 5

Wohnung finden

Bevor du dich bewirbst, musst du wissen, wo du suchst und was du dir leisten kannst.

Die meisten Absagen fallen, bevor du überhaupt ein Anschreiben geschrieben hast: weil die Wohnung zu teuer für dein Einkommen war, weil das Inserat zwei Tage alt war, als du es gesehen hast, oder weil du auf dem falschen Portal gesucht hast. Diese Phase räumt das auf. Du legst dein Budget fest, prüfst, ob dir Wohngeld oder ein Wohnberechtigungsschein zustehen, und entscheidest, ob es eine WG, ein Wohnheim oder eine eigene Wohnung werden soll.

Dazu kommt der Markt selbst: welche Portale welche Inserate führen, was Maklerprovision und Möblierung mit dem Preis machen und wie wir einschätzen, ob ein Mietpreis im üblichen Rahmen liegt. Wer das kennt, sucht gezielter und erkennt ein gutes Inserat, bevor die anderen vierzig es tun.

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12 Artikel

  • Wohnungssuche aus einer anderen Stadt

    Du ziehst zum Semester oder zum ersten Job um und kannst nicht mal eben zur Besichtigung fahren. Wie du aus der Ferne trotzdem zum Zug kommst und wann du am besten anfängst.

  • Wohnungsportale im Vergleich

    Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, WG-Gesucht, immobilien.de: wo welche Inserate landen, was kostet und warum du keines davon allein beobachten solltest.

  • WG, Wohnheim oder eigene Wohnung

    Drei Wege in die erste Bleibe, drei sehr verschiedene Preise, Wartezeiten und Vertragsformen. Was zu welcher Situation passt und wie du dich zweigleisig bewirbst.

  • Wie viel Miete kann ich mir leisten?

    Die Faustregeln der Vermieter, die Rechnung aus deiner Sicht und ein Rechner, der beides zusammenbringt, bevor du dich auf Wohnungen bewirbst, die du nicht bekommst.

  • Wohngeld für Studierende und Azubis

    Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen könnte, hat meist keinen Anspruch, wer beides nicht bekommt, oft schon. Die Regel, die Ausnahmen und wie der Antrag läuft.

  • Wohnberechtigungsschein beantragen

    Mit dem WBS kommst du an geförderte Wohnungen, die im freien Markt nie auftauchen. Wer ihn bekommt, wie die Einkommensgrenze gerechnet wird und warum sich der Antrag auch als Studierende lohnt.

  • Maklerprovision bei Miete: Wer zahlt

    Seit dem Bestellerprinzip zahlt die Provision, wer den Makler beauftragt hat, und das bist bei einer Mietwohnung fast nie du. Welche Umgehungen es gibt und was du bei einer Forderung tust.

  • Möbliert und befristet mieten

    Möblierte Wohnungen auf Zeit sind oft die einzigen, die schnell gehen. Was der Möblierungszuschlag darf, wann die Mietpreisbremse trotzdem gilt und worauf du im befristeten Vertrag achtest.

  • So bewerten wir, ob eine Miete fair ist

    Dein Such-Agent ordnet jeden Treffer als günstig, marktüblich oder teuer ein. Woher die Vergleichszahl kommt, warum es ein Median aus Inseraten ist und kein Mietspiegel, und wo die Grenzen der Einordnung liegen.

  • Wohnungssuche als Alleinerziehende

    Ein Einkommen, ein Kind, und Vermieter, die das als Risiko lesen: welche Hilfen dir zustehen, wie du die Bewerbung aufbaust, was bei Kinderzimmer und WBS gilt und wo Diskriminierung anfängt.

  • Wohnung mit Azubi-Gehalt

    Die Ausbildungsvergütung reicht selten für eine eigene Wohnung, und trotzdem geht es: Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld, Azubi-Wohnheime, WG und was du dem Vermieter statt eines Gehaltszettels zeigst.

  • Wohnung fürs Kind zum Studium

    Eltern als Mieter, als Bürgen oder gar nicht im Vertrag: welche Konstruktion wann passt, was eine Elternbürgschaft rechtlich bedeutet, wie Untermiete an das eigene Kind läuft und was mit Zweitwohnsitz und Kindergeld ist.

Rechner, Werkzeuge und Vorlagen für diese Phase

  • Rechner

    Mietbelastungsrechner

    Wie viel Miete du dir leisten kannst: die 30-Prozent-Regel aus deiner Sicht und die Dreifach-Regel aus Sicht des Vermieters, live gegeneinander gerechnet.

  • Werkzeug

    Mietpreis-Check

    Kaltmiete und Fläche eingeben, Stadt und Bezirk wählen: Du siehst, ob der Preis je Quadratmeter unter, im Rahmen oder über dem liegt, was in diesem Bezirk gerade inseriert wird. Aus unseren eigenen Inseraten, mit Stichprobe.

Begriffe, die du kennen solltest

Bestellerprinzip
Das Bestellerprinzip ist die Regel in § 2 Abs. 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes, nach der bei Mietwohnungen derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat. Beauftragt der Vermieter den Makler, darf der Mieter seit dem 1. Juni 2015 keine Provision zahlen; eine anderslautende Vereinbarung ist unwirksam.
Gesamtschuld
Gesamtschuld bedeutet nach § 421 BGB, dass mehrere Schuldner jeder für die ganze Leistung haften und der Gläubiger sie von jedem einzelnen verlangen darf. Stehen zwei Personen als Mieter im Vertrag, kann der Vermieter die volle Miete von jedem der beiden fordern, auch wenn einer längst ausgezogen ist.
Kaltmiete
Die Kaltmiete ist die Miete für die Wohnung ohne Betriebskosten, also ohne Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Hausmeister. Sie ist der Betrag, den § 551 BGB als Grundlage für die Kaution nennt, und sie ist der Wert, mit dem Mietspiegel und Mietpreisbremse arbeiten.
Kaution
Die Kaution ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter für Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellt. Nach § 551 BGB darf sie höchstens drei Nettokaltmieten betragen, in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters verzinslich angelegt werden.
Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse ist die Regel in § 556d BGB, nach der die Miete bei einem neuen Mietvertrag höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie gilt nur in Gebieten, die eine Landesverordnung als angespannten Wohnungsmarkt ausweist, und nach der Verlängerung von 2025 bis Ende 2029.
Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die eine Gemeinde allein oder gemeinsam mit Mieter- und Vermieterverbänden erstellt (§ 558c BGB). Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB ist nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, wird alle zwei Jahre angepasst und gilt vor Gericht als Vermutung für die Vergleichsmiete.
Nebenkosten
Nebenkosten sind im Sprachgebrauch alle Kosten, die neben der Kaltmiete für die Wohnung anfallen. Auf den Mieter umlegen darf der Vermieter davon nur die Betriebskosten, die § 556 BGB und die Betriebskostenverordnung nennen, etwa Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister und Grundsteuer; Verwaltung und Reparaturen bleiben beim Vermieter.
Provision
Die Provision ist das Honorar eines Wohnungsvermittlers für den Abschluss eines Mietvertrags. Nach § 3 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes darf sie höchstens zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer betragen und ist nur fällig, wenn der Vertrag durch die Vermittlung zustande kommt; wer sie zahlt, regelt das Bestellerprinzip.
Selbstauskunft
Die Selbstauskunft ist ein Fragebogen des Vermieters, in dem der Bewerber vor Vertragsschluss Angaben zu Person, Einkommen, Beruf und Haushalt macht. Sie ist freiwillig, aber ohne sie hat eine Bewerbung selten Erfolg; unzulässige Fragen, etwa nach Schwangerschaft, Religion oder Herkunft, darf der Bewerber nach der Rechtsprechung falsch beantworten.
Staffelmiete
Die Staffelmiete ist eine Vereinbarung nach § 557a BGB, bei der die Miete zu festen Zeitpunkten um einen im Vertrag bezifferten Betrag steigt. Jede Staffel muss mindestens ein Jahr gelten; während der Laufzeit sind Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete und wegen Modernisierung ausgeschlossen.
Untermiete
Untermiete ist die Weitervermietung einer Wohnung oder eines Teils davon durch den Mieter an eine dritte Person. Für einen Teil der Wohnung hat der Mieter nach § 553 BGB einen Anspruch auf Erlaubnis, wenn er ein berechtigtes Interesse hat; ohne Erlaubnis riskiert er die Kündigung.
Warmmiete
Die Warmmiete ist die Kaltmiete plus die monatliche Vorauszahlung für Betriebskosten einschließlich Heizung und Warmwasser (§ 556 BGB). Sie ist der Betrag, der jeden Monat tatsächlich überwiesen wird, aber keine Endsumme: Die Vorauszahlung wird einmal im Jahr abgerechnet.
Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die Bescheinigung nach § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes, mit der eine Person eine öffentlich geförderte Wohnung mieten darf. Die Wohnungsbehörde der Gemeinde stellt ihn aus, wenn das Einkommen des Haushalts unter der Grenze des Bundeslandes liegt; er gilt ein Jahr.
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete nach dem Wohngeldgesetz für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und Einkommen ab. Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe hat, ist nach § 20 WoGG ausgeschlossen, auch wenn er tatsächlich kein BAföG bekommt.
Zwischenmiete
Zwischenmiete ist die Miete einer Wohnung oder eines Zimmers für eine begrenzte Zeit, meist während der Abwesenheit des Hauptmieters. Rechtlich ist sie ein befristeter Untermietvertrag nach § 553 BGB oder ein befristeter Hauptmietvertrag nach § 575 BGB; ein eigenes Gesetz für die Zwischenmiete gibt es nicht.

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