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Selbstauskunft

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Was Selbstauskunft bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Die Selbstauskunft ist ein Fragebogen des Vermieters, in dem der Bewerber vor Vertragsschluss Angaben zu Person, Einkommen, Beruf und Haushalt macht. Sie ist freiwillig, aber ohne sie hat eine Bewerbung selten Erfolg; unzulässige Fragen, etwa nach Schwangerschaft, Religion oder Herkunft, darf der Bewerber nach der Rechtsprechung falsch beantworten.

Ein Gesetz zur Selbstauskunft gibt es nicht; die Grenzen kommen aus dem Datenschutz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Nach Art. 6 DSGVO darf der Vermieter nur Daten erheben, die er für die Entscheidung über den Vertrag braucht; § 19 AGG verbietet Benachteiligungen wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexueller Identität. Zulässig sind deshalb Fragen nach Name, Anschrift, Beruf, Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Zahl der einziehenden Personen, Haustieren und einem laufenden Insolvenzverfahren. Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Kinderwunsch, Religion, Herkunft, Vorstrafen, Krankheiten oder der Mitgliedschaft im Mieterverein.

Für dich heißt das: Füll die Selbstauskunft ehrlich aus, soweit die Fragen zulässig sind. Wer beim Einkommen oder beim Arbeitgeber lügt, riskiert die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) und eine fristlose Kündigung. Bei unzulässigen Fragen darfst du nach der Rechtsprechung schweigen oder die Unwahrheit sagen, ohne Folgen. Die Unterlagen zu den Angaben, also Gehaltsnachweise, Schufa-Bonitätsauskunft und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, darf der Vermieter nach den Datenschutzbehörden erst verlangen, wenn der Vertrag konkret bevorsteht, nicht schon bei der Besichtigung.

Vorsicht bei Formularen, die nach Kontonummer, Ausweiskopie oder Passwörtern fragen: Das braucht kein Vermieter vor dem Vertrag, und in Betrugsfällen sind genau das die Angaben, die abgegriffen werden. Schwärze auf Kopien alles, was nicht gefragt ist. Nach Abschluss oder Absage muss der Vermieter die Daten der abgelehnten Bewerber löschen, spätestens nach wenigen Monaten. Du kannst das nach Art. 17 DSGVO ausdrücklich verlangen.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

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Quellen und Gesetzestexte

Wo der Begriff Folgen hat

  • Selbstauskunft: Was Vermieter fragen dürfen

    Einkommen ja, Schwangerschaft nein. Welche Fragen zulässig sind, bei welchen du schweigen oder sogar falsch antworten darfst und wie du das Formular trotzdem überzeugend ausfüllst.

  • Die komplette Bewerbermappe

    Welche Unterlagen Vermieter erwarten, in welcher Reihenfolge sie in die Mappe gehören und wie du daraus ein PDF machst, das du in zwei Minuten verschicken kannst.

  • Diskriminierung bei der Wohnungssuche

    Kein Rückruf mit ausländischem Namen, Absage wegen des Kindes, Fragen nach der Religion: was das Gleichbehandlungsgesetz verbietet, wie du Beweise sicherst und wer dir hilft.

  • Hund oder Katze in der Mietwohnung

    Ein pauschales Verbot im Mietvertrag ist unwirksam, ein Erlaubnisvorbehalt nicht. Welche Tiere du ohne Frage halten darfst, wann der Vermieter Nein sagen kann und wie du ihn überzeugst.

  • Wohnungssuche als Alleinerziehende

    Ein Einkommen, ein Kind, und Vermieter, die das als Risiko lesen: welche Hilfen dir zustehen, wie du die Bewerbung aufbaust, was bei Kinderzimmer und WBS gilt und wo Diskriminierung anfängt.

  • Das Bewerbungsanschreiben

    Auf ein Inserat kommen in gefragten Lagen Dutzende Anfragen. Wie ein Anschreiben aussieht, das gelesen wird, und wie dein Such-Agent dir den ersten Entwurf abnimmt.

  • Worauf Hausverwaltungen bei Bewerbungen achten

    Hinter jedem Inserat sitzt jemand, der in Minuten sortiert. Was in dieser Sortierung zählt, was sofort aussortiert wird und wie du deine Bewerbung so baust, dass sie den ersten Blick übersteht.

Siehe auch