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Zwischenmiete

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Was Zwischenmiete bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Zwischenmiete ist die Miete einer Wohnung oder eines Zimmers für eine begrenzte Zeit, meist während der Abwesenheit des Hauptmieters. Rechtlich ist sie ein befristeter Untermietvertrag nach § 553 BGB oder ein befristeter Hauptmietvertrag nach § 575 BGB; ein eigenes Gesetz für die Zwischenmiete gibt es nicht.

Das Wort Zwischenmiete steht in keinem Gesetz. Meist verbirgt sich dahinter ein Untermietvertrag: Der Hauptmieter überlässt dir seine Wohnung, während er im Auslandssemester oder Praktikum ist, und braucht dafür die Erlaubnis seines Vermieters nach § 553 BGB. Seltener ist es ein befristeter Hauptmietvertrag nach § 575 BGB; der ist nur wirksam, wenn der Vermieter bei Vertragsschluss schriftlich einen Grund nennt, etwa spätere Eigennutzung oder einen Umbau. Ohne Grund gilt der Vertrag als unbefristet, mit vollem Kündigungsschutz.

Für dich ist die Zwischenmiete ideal für den Start in einer neuen Stadt: Du hast eine Adresse, kannst dich anmelden und suchst in Ruhe weiter. Achte darauf, dass der Hauptmieter die Erlaubnis seines Vermieters hat, sonst kann das Mietverhältnis über dich hinweg gekündigt werden. Lass dir einen schriftlichen Vertrag mit Enddatum, Miete, Kaution und Inventarliste geben und die Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter ausstellen. Die Kaution ist auch hier auf drei Kaltmieten begrenzt.

Vorsicht bei sehr kurzen Zeiträumen: Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, etwa für wenige Wochen, ist von Mietpreisbremse und Kündigungsschutz ausgenommen. Möblierte Zwischenmieten für mehrere Monate sind das nicht, dort gilt die Bremse mit dem Möblierungszuschlag. Und zahle nie Kaution oder Miete, bevor du die Wohnung gesehen und den Schlüssel in der Hand hast; Zwischenmieten aus dem Ausland sind das häufigste Muster beim Mietbetrug.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

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Quellen und Gesetzestexte

Wo der Begriff Folgen hat

  • Untervermietung und Zwischenmiete

    Auslandssemester, Praktikum in einer anderen Stadt, Partner zieht ein: wann du einen Anspruch auf Erlaubnis hast, wie du fragst und was im Untermietvertrag stehen muss.

  • Möbliert und befristet mieten

    Möblierte Wohnungen auf Zeit sind oft die einzigen, die schnell gehen. Was der Möblierungszuschlag darf, wann die Mietpreisbremse trotzdem gilt und worauf du im befristeten Vertrag achtest.

  • Wohnungssuche aus einer anderen Stadt

    Du ziehst zum Semester oder zum ersten Job um und kannst nicht mal eben zur Besichtigung fahren. Wie du aus der Ferne trotzdem zum Zug kommst und wann du am besten anfängst.

  • Wohnungsgeberbestätigung

    Ohne sie kannst du dich nicht anmelden, und der Vermieter muss sie dir geben. Was drinsteht, welche Frist gilt, was du tust, wenn er sich Zeit lässt, und wie das bei WG und Untermiete läuft.

  • WG, Wohnheim oder eigene Wohnung

    Drei Wege in die erste Bleibe, drei sehr verschiedene Preise, Wartezeiten und Vertragsformen. Was zu welcher Situation passt und wie du dich zweigleisig bewirbst.

Siehe auch