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Wohnungsgeberbestätigung

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Was Wohnungsgeberbestätigung bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Die Wohnungsgeberbestätigung ist die Bescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz, mit der der Vermieter oder Hauptmieter den Einzug bestätigt. Ohne sie kann sich niemand beim Einwohnermeldeamt anmelden; der Wohnungsgeber muss sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen, sonst droht ihm ein Bußgeld.

§ 17 BMG verpflichtet dich, dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. § 19 BMG verpflichtet den Wohnungsgeber, also den Vermieter oder bei Untermiete den Hauptmieter, dir den Einzug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, ebenfalls innerhalb von zwei Wochen. Die Bestätigung enthält Namen und Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung, das Einzugsdatum und die Namen aller Personen, die einziehen. Ein Mietvertrag ersetzt sie nicht. Viele Gemeinden stellen ein Formular bereit, ein formloses Schreiben mit diesen Angaben reicht aber.

Für dich ist die Bestätigung das Dokument, ohne das die Anmeldung scheitert, und mit der Anmeldung hängen Rundfunkbeitrag, Wahlrecht, Kfz-Zulassung, Kindergeld und Wohngeld zusammen. Bitte den Vermieter schon bei der Schlüsselübergabe darum. Verweigert er sie, kannst du das dem Meldeamt melden; er riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG). Für dich selbst gilt dasselbe, wenn du die Frist von zwei Wochen verpasst, wobei Ämter bei kurzer Verspätung meist ein Auge zudrücken.

Wer ein WG-Zimmer zur Untermiete oder eine Zwischenmiete bezieht, bekommt die Bestätigung vom Hauptmieter, nicht vom Eigentümer; der Hauptmieter ist Wohnungsgeber. Eine Gefälligkeitsbescheinigung für jemanden, der gar nicht einzieht, ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 50.000 Euro. Beim Umzug ins Ausland brauchst du eine Abmeldung; innerhalb Deutschlands meldet dich die neue Gemeinde automatisch am alten Ort ab. Beim Auszug braucht der Wohnungsgeber keine Bestätigung mehr auszustellen.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

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Quellen und Gesetzestexte

Wo der Begriff Folgen hat

  • Wohnungsgeberbestätigung

    Ohne sie kannst du dich nicht anmelden, und der Vermieter muss sie dir geben. Was drinsteht, welche Frist gilt, was du tust, wenn er sich Zeit lässt, und wie das bei WG und Untermiete läuft.

  • Ummelden nach dem Umzug

    Zwei Wochen Frist, eine Wohnungsgeberbestätigung und ein Termin, den du früh buchen solltest. Was beim Bürgeramt passiert und wen du sonst noch informieren musst.

  • Die Umzugscheckliste

    Acht Wochen vorher bis zum Abend des Einzugstags: was du wann erledigst, welche Fristen wirklich weh tun und was du getrost auf danach verschieben kannst.

  • Untervermietung und Zwischenmiete

    Auslandssemester, Praktikum in einer anderen Stadt, Partner zieht ein: wann du einen Anspruch auf Erlaubnis hast, wie du fragst und was im Untermietvertrag stehen muss.

Siehe auch