Untermiete
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Was Untermiete bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.
Definition
Nach § 540 BGB darfst du die Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters nicht an Dritte überlassen. § 553 BGB gibt dir aber einen Anspruch auf die Erlaubnis, wenn du nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der Wohnung bekommst. Berechtigt ist fast alles Vernünftige: Geld sparen, ein Auslandssemester, ein Partner, der einzieht, eine WG-Mitbewohnerin. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm die Person unzumutbar ist oder die Wohnung überbelegt wäre. Ist ihm die Untervermietung nur mit einem Zuschlag zumutbar, darf er einen verlangen.
Für dich zählt: Frag immer schriftlich um Erlaubnis und nenne Name und Zweck. Untervermietung ohne Erlaubnis ist eine Pflichtverletzung, die nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen kann (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zu Unrecht, kannst du auf Erteilung klagen und Schadensersatz für die entgangene Untermiete verlangen. Willst du die ganze Wohnung untervermieten, etwa für ein Jahr im Ausland, gibt es keinen Anspruch; lehnt der Vermieter ab, kannst du nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB mit der gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen.
In einer WG mit einem Hauptmieter bist du als Untermieter der Mieter des Hauptmieters, nicht des Eigentümers. Er ist dein Wohnungsgeber für die Anmeldung, er darf dir kündigen, und wenn sein Vertrag endet, endet deiner mit. Untermietverträge für ein Zimmer in der Wohnung, in der der Hauptmieter selbst wohnt, genießen weniger Kündigungsschutz (§ 573a BGB). Bei der Auswahl von Mitbewohnern gilt das Diskriminierungsverbot des AGG nicht, wenn Vermieter oder Hauptmieter selbst mit in der Wohnung leben (§ 19 Abs. 5 AGG).
Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht
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Quellen und Gesetzestexte
Wo der Begriff Folgen hat
- Untervermietung und Zwischenmiete
Auslandssemester, Praktikum in einer anderen Stadt, Partner zieht ein: wann du einen Anspruch auf Erlaubnis hast, wie du fragst und was im Untermietvertrag stehen muss.
- WG-Casting bestehen
Zwanzig Leute an einem Abend, fünf Minuten pro Person, und danach entscheidet die WG. Wie du dich vorbereitest, was die Bewohner wirklich wissen wollen und wie du nach dem Casting dranbleibst.
- Wohnungsgeberbestätigung
Ohne sie kannst du dich nicht anmelden, und der Vermieter muss sie dir geben. Was drinsteht, welche Frist gilt, was du tust, wenn er sich Zeit lässt, und wie das bei WG und Untermiete läuft.
- Diskriminierung bei der Wohnungssuche
Kein Rückruf mit ausländischem Namen, Absage wegen des Kindes, Fragen nach der Religion: was das Gleichbehandlungsgesetz verbietet, wie du Beweise sicherst und wer dir hilft.
- WG, Wohnheim oder eigene Wohnung
Drei Wege in die erste Bleibe, drei sehr verschiedene Preise, Wartezeiten und Vertragsformen. Was zu welcher Situation passt und wie du dich zweigleisig bewirbst.
- Wohnung fürs Kind zum Studium
Eltern als Mieter, als Bürgen oder gar nicht im Vertrag: welche Konstruktion wann passt, was eine Elternbürgschaft rechtlich bedeutet, wie Untermiete an das eigene Kind läuft und was mit Zweitwohnsitz und Kindergeld ist.
- WG-Mietvertrag: Hauptmieter, Untermieter oder alle im Vertrag
Drei Vertragsmodelle, drei sehr verschiedene Risiken: wer für die ganze Miete haftet, wer kündigen kann, wer beim Auszug an der Kaution hängt und wie du in ein bestehendes Modell einsteigst.