Kündigungsfrist
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Was Kündigungsfrist bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.
Definition
§ 573c BGB regelt die ordentliche Kündigung unbefristeter Mietverträge. Für dich als Mieter gilt immer die Frist von drei Monaten, egal wie lange du wohnst; eine längere Frist im Vertrag ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB). Für den Vermieter wächst die Frist mit der Mietdauer: drei Monate bis fünf Jahre, sechs Monate bis acht Jahre, danach neun Monate. Die Kündigung braucht Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB); E-Mail, Fax oder Messenger reichen nicht. Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, nicht das Datum des Briefs.
Der dritte Werktag ist der Haken: Geht deine Kündigung am 3. März zu, endet der Vertrag am 31. Mai. Geht sie am 4. März zu, erst am 30. Juni. Samstage zählen nach der Rechtsprechung als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht. Schick die Kündigung deshalb so, dass du den Zugang beweisen kannst: persönlich mit Zeugen, per Einwurfeinschreiben oder Bote. Bei mehreren Mietern im Vertrag müssen alle unterschreiben, sonst ist die Kündigung unwirksam.
Ausnahmen gibt es in beide Richtungen. Ein Kündigungsverzicht im Vertrag kann dich bis zu vier Jahre binden, wenn er beide Seiten bindet. Befristete Verträge nach § 575 BGB enden ohne Kündigung, sind vorher aber nur mit Sonderkündigungsrecht lösbar. Bei möblierten Zimmern in der Wohnung des Vermieters gilt eine verkürzte Frist bis zum 15. eines Monats zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB). Und wenn du früher raus willst, hilft nur ein Nachmieter oder eine Aufhebungsvereinbarung.
Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht
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Quellen und Gesetzestexte
Wo der Begriff Folgen hat
- Kündigungsfrist beim Mietvertrag
Drei Monate, zum dritten Werktag, schriftlich: wie du die Frist richtig rechnest, wann sie kürzer geht und warum eine Kündigung per E-Mail nicht gilt. Mit Rechner.
- Vorzeitig aus dem Mietvertrag
Neuer Job in einer anderen Stadt, Auslandssemester, Trennung: Wenn drei Monate zu lang sind, gibt es drei Wege. Nachmieter stellen, Aufhebungsvertrag aushandeln oder eine Sonderkündigung nutzen.
- Eigenbedarfskündigung erhalten
Der Vermieter will die Wohnung für sich oder seine Familie. Welche Fristen gelten, wann der Eigenbedarf vorgeschoben ist, wie du widersprichst und was der Härtefall bedeutet.
- Gemeinsam mieten als Paar
Beide im Vertrag oder nur einer, und was das bei einer Trennung bedeutet: Gesamtschuld, Kündigung nur zusammen, Auszug ohne Entlassung aus dem Vertrag. Was du vor der Unterschrift klärst.
- Mietvertrag unterschrieben, Wohnung doch nicht
Die bessere Wohnung kam einen Tag später, der Job ist geplatzt, die Beziehung auch: Ein unterschriebener Mietvertrag lässt sich nicht widerrufen, aber es gibt drei Wege heraus und eine Rechnung, was jeder kostet.