Wohnungsradar
Ratgeber 

Nachmieter

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Was Nachmieter bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Ein Nachmieter ist eine Person, die der Mieter vorschlägt, damit sie den Mietvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist übernimmt. Einen gesetzlichen Anspruch, gegen Stellung eines Nachmieters früher aus dem Vertrag zu kommen, gibt es nicht; er besteht nur mit einer Nachmieterklausel im Vertrag oder in Härtefällen nach § 242 BGB.

Das BGB kennt keinen Nachmieter. Kündigst du, gilt die Frist von drei Monaten aus § 573c BGB, und der Vermieter muss niemanden akzeptieren, den du ihm vorschlägst. Ausnahmen gibt es drei. Erstens eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, die dir ausdrücklich erlaubt, bei Stellung eines geeigneten Nachmieters vorzeitig auszuziehen. Zweitens Treu und Glauben (§ 242 BGB): Bei einem berechtigten Interesse, etwa Jobwechsel, Studienplatz oder Pflege eines Angehörigen, muss der Vermieter nach der Rechtsprechung einen zumutbaren Nachmieter annehmen, wenn du sonst eine unzumutbare Härte tragen würdest. Drittens der Fall, dass der Vermieter freiwillig einen neuen Mieter nimmt: Ab dann bist du nach § 537 Abs. 2 BGB von der Miete frei.

Für dich heißt das: Stell dem Vermieter nicht einen, sondern zwei oder drei solvente, geeignete Nachmieter vor, schriftlich mit Unterlagen, und bitte um eine Aufhebungsvereinbarung zum Wunschtermin. Viele Vermieter stimmen zu, weil sie sich die Suche sparen. Der Nachmieter muss die Wohnung zu deinen Bedingungen übernehmen; der Vermieter darf ihn ablehnen, wenn er nicht zahlungsfähig ist oder die Wohnung mit ihm überbelegt wäre, nicht aber wegen Herkunft oder Religion. Bis der neue Vertrag läuft, zahlst du weiter.

Zwei Fallen: Eine Klausel, die nur sagt, dass der Vermieter einen Nachmieter „prüfen“ wird, gibt dir keinen Anspruch. Und ein Nachmieter übernimmt nicht automatisch deinen Vertrag, sondern schließt einen neuen ab, möglicherweise zu höherer Miete. Für Ablösen für Möbel oder Einbauküche musst du dich mit dem Nachmieter direkt einigen; die Kaution bekommst du vom Vermieter zurück, nicht vom Nachmieter. Lass dir jede Ablöse schriftlich quittieren, sonst steht sie später im Streit.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir, sobald ein passendes Inserat online geht. Sag ihm in einem Satz, was du suchst.

Such-Agent erstellen

Quellen und Gesetzestexte

Wo der Begriff Folgen hat

  • Vorzeitig aus dem Mietvertrag

    Neuer Job in einer anderen Stadt, Auslandssemester, Trennung: Wenn drei Monate zu lang sind, gibt es drei Wege. Nachmieter stellen, Aufhebungsvertrag aushandeln oder eine Sonderkündigung nutzen.

  • Kündigungsfrist beim Mietvertrag

    Drei Monate, zum dritten Werktag, schriftlich: wie du die Frist richtig rechnest, wann sie kürzer geht und warum eine Kündigung per E-Mail nicht gilt. Mit Rechner.

  • Gemeinsam mieten als Paar

    Beide im Vertrag oder nur einer, und was das bei einer Trennung bedeutet: Gesamtschuld, Kündigung nur zusammen, Auszug ohne Entlassung aus dem Vertrag. Was du vor der Unterschrift klärst.

  • Kaution zurückfordern

    Wie lange der Vermieter prüfen darf, was er einbehalten darf und was nicht, und ein Musterbrief, mit dem du nach der Wartezeit höflich und wirksam nachfasst.

  • Mietvertrag unterschrieben, Wohnung doch nicht

    Die bessere Wohnung kam einen Tag später, der Job ist geplatzt, die Beziehung auch: Ein unterschriebener Mietvertrag lässt sich nicht widerrufen, aber es gibt drei Wege heraus und eine Rechnung, was jeder kostet.

Siehe auch