Gesamtschuld
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Was Gesamtschuld bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.
Definition
§ 421 BGB regelt die Gesamtschuld: Der Vermieter darf die Miete nach Belieben von einem oder allen Mietern verlangen, aber insgesamt nur einmal. Im Innenverhältnis haften die Mieter zu gleichen Teilen, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 426 BGB); wer mehr gezahlt hat, kann sich den Rest vom anderen holen. Das gilt für Miete, Nachzahlungen, Schäden und alle Forderungen aus dem Vertrag. Umgekehrt ist auch der Vermieter an alle Mieter gebunden: Kündigen kann er nur gegenüber allen, und die Kaution steht allen gemeinsam zu.
Für dich als Paar oder WG mit gemeinsamem Vertrag folgt daraus: Ziehst du aus, ohne dass der Vertrag geändert wird, haftest du weiter, auch für Miete, die dein früherer Partner nicht zahlt, und auch für Schäden, die nach deinem Auszug entstehen. Aus dem Vertrag kommst du nur mit einem Nachtrag, den Vermieter und der verbleibende Mieter unterschreiben. Der Vermieter muss dem nicht zustimmen; nach der Rechtsprechung darf er es aber nicht ohne Grund verweigern, wenn der Bleibende die Miete tragen kann.
Wichtig für die Kündigung: Mehrere Mieter können nur gemeinsam kündigen. Will einer bleiben und der andere gehen, braucht ihr entweder die Zustimmung des Vermieters zum Ausscheiden oder ihr kündigt gemeinsam und der Bleibende schließt einen neuen Vertrag. Bei einer WG mit einem Hauptmieter und Untermietern gibt es keine Gesamtschuld: Nur der Hauptmieter haftet dem Vermieter, die anderen haften ihm. Welches Modell klüger ist, hängt davon ab, wer wie lange bleiben will.
Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht
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Quellen und Gesetzestexte
Wo der Begriff Folgen hat
- Gemeinsam mieten als Paar
Beide im Vertrag oder nur einer, und was das bei einer Trennung bedeutet: Gesamtschuld, Kündigung nur zusammen, Auszug ohne Entlassung aus dem Vertrag. Was du vor der Unterschrift klärst.
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