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Mietvertrag vorzeitig kündigen: Nachmieter, Aufhebungsvertrag, Sonderkündigung

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Der neue Job fängt in sechs Wochen an, das Auslandssemester in vier, oder die Beziehung ist zu Ende und die gemeinsame Wohnung soll es auch sein. Drei Monate Kündigungsfrist sind dann drei Monate zu viel, und die Frage ist, wie du schneller aus dem Vertrag kommst, ohne doppelt Miete zu zahlen. Das Gesetz gibt dir keinen Knopf dafür, aber drei Wege, von denen fast immer einer offen steht. Hier stehen alle drei mit Voraussetzungen, Fristen und Paragrafen, und am Ende ein Fahrplan, in welcher Reihenfolge du sie gehst.

Kurz gesagt

Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist, Zugang bis zum dritten Werktag des Monats (§ 573c BGB). Früher raus kommst du auf drei Wegen: mit einem Nachmieter, den der Vermieter akzeptiert, mit einem Aufhebungsvertrag, den ihr beide unterschreibt, oder mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB). Einen Anspruch auf den Nachmieter hast du nur in Ausnahmen.

Wie lang ist die Frist, aus der ich raus will?

Für Mieter ist die Kündigungsfrist immer dieselbe, egal wie lange du in der Wohnung wohnst: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c Abs. 1 BGB). Kommt dein Brief bis zum 3. März beim Vermieter an, endet das Mietverhältnis am 31. Mai. Kommt er am 4. März, erst am 30. Juni. Eine längere Frist für dich als Mieter darf der Vertrag nicht vorsehen (§ 573c Abs. 4 BGB), eine kürzere schon.

Ob ein Samstag dabei als Werktag mitzählt, ist eine Frage der Rechtsprechung, auf die du dich nicht verlassen solltest: Sorge für Zugang am ersten oder zweiten Werktag, dann spielt sie keine Rolle. Die Kündigung muss schriftlich sein, also auf Papier mit deiner Unterschrift (§ 568 BGB). Wie du den Zugang beweist und was alles in den Brief gehört, steht unter Kündigungsfrist beim Mietvertrag, die Vorlage dafür unter Kündigung Mietvertrag, und das genaue Enddatum für dein Datum rechnet der Kündigungsfristen-Rechner.

Diese drei Monate sind der Ausgangspunkt. Alles, was folgt, sind Wege, sie zu verkürzen. Und die erste Regel dabei: Kündige fristgerecht, sobald du weißt, dass du gehst, auch wenn du auf einen der schnelleren Wege hoffst. Die ordentliche Kündigung begrenzt den Schaden auf drei Monate. Wer stattdessen wochenlang mit dem Vermieter über einen Aufhebungsvertrag verhandelt, ohne zu kündigen, hat am Ende vier oder fünf Monate offen.

Habe ich einen Anspruch auf einen Nachmieter?

Der beliebteste Irrtum zuerst: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert und dich dafür früher gehen lässt. Der Vermieter hat mit dir einen Vertrag geschlossen, nicht mit deiner Freundin aus dem Studium. Er darf sagen: Die Frist läuft, wer danach einzieht, suche ich selbst aus. Daraus folgt, dass jedes „Nachmieter stellen“ eine von zwei Grundlagen braucht.

  • Nachmieterklausel im VertragSteht im Mietvertrag, dass du vorzeitig ausziehen darfst, wenn du einen geeigneten Nachmieter stellst, gilt das. Lies genau: Eine „echte“ Klausel verpflichtet den Vermieter zur Annahme eines geeigneten Nachmieters; eine „unechte“ sagt nur, dass er einen Nachmieter „prüfen“ oder „berücksichtigen“ wird. Die zweite bindet ihn kaum.
  • Treu und Glauben bei berechtigtem InteresseOhne Klausel kann sich aus § 242 BGB ergeben, dass der Vermieter einen geeigneten Nachmieter annehmen muss, wenn du ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Entlassung hast, das über den bloßen Wunsch hinausgeht, Miete zu sparen: beruflich bedingter Umzug, Krankheit, Familienzuwachs, Pflegefall. Und nur, wenn der Vermieter kein schutzwürdiges Interesse hat, dich festzuhalten.

Die oft zitierte Regel, dass du drei geeignete Nachmieter präsentieren musst, ist keine gesetzliche Vorschrift. Sie stammt aus einzelnen Gerichtsentscheidungen, die geprüft haben, wann eine Ablehnung des Vermieters treuwidrig wird, und wird von Mietervereinen als Faustregel weitergegeben. Sie beschreibt eine Größenordnung, keinen Automatismus. Geeignet heißt: solvent, zuverlässig, bereit, den Vertrag zu unveränderten Bedingungen zu übernehmen, und zum gewünschten Zeitpunkt einzugsbereit. Der Vermieter darf einen Nachmieter aus sachlichen Gründen ablehnen und sich für die Prüfung nach der Rechtsprechung eine angemessene Zeit nehmen, meist zwei bis drei Wochen.

Der Nachmieter ist ein Angebot, kein Trick

In der Praxis nehmen viele Vermieter einen Nachmieter gern, weil er ihnen Leerstand und Inserat erspart. Der Weg funktioniert am besten, wenn du ihn wie eine Dienstleistung anbietest: eine vollständige Bewerbermappe des Nachmieters, ein Einzugstermin, der nahtlos an deinen Auszug anschließt, und ein Satz im Brief, dass du die Wohnung bis dahin ordnungsgemäß übergibst. Was der Vermieter dann ablehnt, muss er begründen.

Wie verhandle ich einen Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag ist der Weg ohne Paragrafenstreit: Ihr einigt euch darauf, das Mietverhältnis zu einem Datum zu beenden, das vor dem Ende der Kündigungsfrist liegt. Was ihr vereinbart, ist Vertragsfreiheit. Der Vermieter muss nicht zustimmen, aber er hat oft gute Gründe: Er kann früher renovieren, die Wohnung neu und teurer vermieten oder einen Bewerber nehmen, der schon wartet. Genau diese Gründe sind dein Hebel.

Der Vertrag sollte schriftlich sein, auch wenn das Gesetz das nicht zwingend verlangt, weil du sonst nicht beweisen kannst, dass er existiert. Er nennt das Enddatum, den Übergabetermin, was mit Renovierung und Schönheitsreparaturen passiert, wie die Kaution abgerechnet wird und ob eine Zahlung fließt. Was nicht drinsteht, gilt nach Vertrag und Gesetz weiter, also lieber einen Punkt zu viel.

  • AbstandszahlungManche Vermieter verlangen eine Zahlung für die frühere Entlassung. Rechne: Eine Monatsmiete Abstand für drei Monate weniger Doppelmiete ist ein gutes Geschäft, zwei Monatsmieten für einen Monat weniger nicht.
  • RenovierungDer häufigste Tauschgegenstand. Der Vermieter lässt dich früher gehen, du streichst dafür. Prüfe vorher, ob du nach dem Vertrag überhaupt renovieren müsstest; bei einer unwirksamen Klausel gibst du etwas her, das du nicht schuldest.
  • KautionVereinbare, dass sie innerhalb einer Frist nach Übergabe abgerechnet wird. Ohne die Vereinbarung gilt die normale Prüffrist, und die kann Monate dauern.
  • ÜbergabeDatum, Uhrzeit, Protokoll. Ein Aufhebungsvertrag mit klarer Übergabe beendet den Vertrag sauber; einer ohne endet in Diskussionen über Schlüssel und Zählerstände.

Kein Aufhebungsvertrag ohne neue Wohnung

Ein Aufhebungsvertrag ist bindend. Unterschreibst du ihn mit Enddatum 30. April und die neue Wohnung platzt, stehst du am 1. Mai ohne Wohnung da, ohne Kündigungsschutz und ohne Möglichkeit zurück. Unterschreibe erst, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist, oder nimm eine Klausel auf, die den Aufhebungsvertrag an den Einzug in die neue Wohnung bindet.

Welche Sonderkündigungsrechte gibt es?

Der dritte Weg ist der einzige, den du ohne Zustimmung des Vermieters gehen kannst. Das Gesetz gibt dir in bestimmten Situationen ein Sonderkündigungsrecht, also eine außerordentliche Kündigung mit kürzerer Frist als sonst oder zu einem Zeitpunkt, an dem du eigentlich gar nicht kündigen könntest. Die wichtigsten Fälle für Mieter:

Die drei Wege aus dem Mietvertrag und die gesetzlichen Sonderkündigungsrechte mit Voraussetzung und Dauer
WegVoraussetzungDauer bis zum Ende
Ordentliche KündigungKeine. Schriftlich, Zugang bis zum dritten Werktag (§ 573c BGB).Ende des übernächsten Monats, also knapp drei Monate.
NachmieterNachmieterklausel oder berechtigtes Interesse plus geeigneter Nachmieter (§ 242 BGB). Zustimmung des Vermieters.So schnell, wie der Nachmieter einzieht. Realistisch vier bis acht Wochen.
AufhebungsvertragEinigung mit dem Vermieter, am besten schriftlich. Oft gegen Renovierung oder Abstand.Jedes Datum, auf das ihr euch einigt.
Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete oder nach ModernisierungErhöhungsverlangen nach § 558 oder § 559 BGB. Kündigung bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang (§ 561 BGB).Zum Ablauf des übernächsten Monats nach der Kündigung. Die Erhöhung tritt nicht ein.
ModernisierungsankündigungAnkündigung nach § 555c BGB, keine Bagatelle. Kündigung bis zum Ablauf des Monats nach Zugang (§ 555e BGB).Zum Ablauf des übernächsten Monats, also einen Monat kürzer als normal.
Verweigerte UntervermietungDer Vermieter verweigert die Erlaubnis, ohne dass in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund liegt (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB).Außerordentlich mit gesetzlicher Frist, also drei Monate (§ 573d Abs. 2 BGB). Hilft vor allem bei Kündigungsausschluss oder Befristung.
Tod des MietersDie Erben kündigen innerhalb eines Monats nach Kenntnis (§ 564 BGB, allgemein § 580 BGB).Außerordentlich mit gesetzlicher Frist, drei Monate.
GesundheitsgefahrDie Wohnung gefährdet die Gesundheit erheblich, etwa durch massiven Schimmel, und der Vermieter beseitigt das trotz Aufforderung nicht (§ 569 Abs. 1, § 543 BGB).Fristlos, mit sofortiger Wirkung.

Zwei Dinge fallen an dieser Tabelle auf. Erstens: Die Sonderkündigung nach § 561 BGB ist die wertvollste, weil sie in der Praxis am häufigsten vorkommt und einen Monat spart. Wie du eine Erhöhung prüfst, bevor du dich entscheidest, steht unter Mieterhöhung prüfen, die Umlage nach einer Sanierung unter Modernisierungsumlage. Zweitens: Mehrere „Sonderkündigungsrechte“ verkürzen die Frist gar nicht, sondern öffnen nur die Tür in Verträgen, die sonst keine Kündigung zulassen. Die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist nach § 573d BGB ist genauso lang wie die ordentliche.

Die Kündigung nach § 540 BGB hat noch einen Haken: Du musst die Erlaubnis zur Untervermietung ernsthaft beantragt haben und der Vermieter muss sie verweigert haben, obwohl kein Grund in der Person des Untermieters vorlag. Hast du nach § 553 BGB sogar einen Anspruch auf die Erlaubnis, etwa für ein Auslandssemester, ist die Untervermietung selbst oft der bessere Weg als die Kündigung: Du behältst die Wohnung und zahlst in der Zwischenzeit nicht doppelt. Wie das geht, steht unter Untervermietung und Zwischenmiete.

Und was fehlt in der Liste: Umzug wegen Job, Studium, Trennung, Krankheit oder Geldnot. Für all das gibt es kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Es sind die Fälle für Nachmieter und Aufhebungsvertrag. Eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist übrigens der umgekehrte Fall: Dann will er dich raus haben, und du hast Fristen und Widerspruchsrechte auf deiner Seite.

Was gilt bei Befristung und Kündigungsausschluss?

Manche Verträge lassen die ordentliche Kündigung eine Zeit lang gar nicht zu. Die häufigste Form ist der Kündigungsausschluss: „Beide Parteien verzichten für die Dauer von zwei Jahren auf die ordentliche Kündigung.“ Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Formularverträgen wirksam, wenn sie beide Seiten binden und der Verzicht, gerechnet ab Vertragsschluss bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du erstmals kündigen kannst, nicht länger als vier Jahre dauert. Ein Verzicht nur des Mieters oder ein Verzicht über vier Jahre hinaus ist unwirksam, und dann gilt die normale Frist.

Die zweite Form ist der Zeitmietvertrag nach § 575 BGB: Ein Vertrag, der an einem festen Datum endet, ohne Kündigung. Er ist nur wirksam, wenn der Vermieter bei Vertragsschluss schriftlich einen der drei gesetzlichen Gründe nennt: Eigenbedarf nach Ablauf, Abriss oder Umbau, oder Vermietung an einen Betriebsangehörigen. Fehlt der Grund, gilt der Vertrag als unbefristet und du kannst normal kündigen. Steht der Grund drin, kannst du während der Laufzeit ordentlich nicht kündigen, auch nicht mit drei Monaten. Bei möblierten Wohnungen auf Zeit ist das die Regel; worauf du dort achtest, steht unter Möbliert und befristet mieten.

In beiden Fällen bleiben dir die Sonderkündigungsrechte und die beiden Verhandlungswege. Der Kündigungsausschluss schließt nur die ordentliche Kündigung aus, nicht die außerordentliche. Das ist der Moment, in dem die Kündigung nach § 540 BGB ihren Wert zeigt: Wer im zweiten Jahr eines vierjährigen Ausschlusses ins Ausland geht, beantragt die Untervermietung. Erlaubt der Vermieter sie, ist das Problem gelöst. Verweigert er sie ohne Grund, öffnet sich die Tür mit drei Monaten Frist, mitten im Ausschluss.

Wie vermeide ich Doppelmiete?

Doppelmiete entsteht, wenn die neue Wohnung früher beginnt, als die alte endet. Bei drei Monaten Frist und einem Markt, in dem du zusagst, sobald du eine Zusage bekommst, ist ein Monat Überlappung fast normal. Zwei oder drei sind vermeidbar.

  • Sofort kündigenAm Tag, an dem der neue Vertrag unterschrieben ist, geht die Kündigung raus, per Einwurf-Einschreiben oder mit Zeugen. Jeder Tag nach dem dritten Werktag kostet einen Monat.
  • Einzugsdatum verhandelnViele Vermieter sind beim Beginn flexibel, wenn die Wohnung leer steht. Frag, ob der Vertrag am Ersten des übernächsten statt des nächsten Monats beginnen kann. Ein Monat Verhandlung ist ein Monat Miete.
  • Untervermieten für die RestlaufzeitFür einen oder zwei Monate findet sich fast immer jemand, gerade zum Semesterbeginn. Erlaubnis einholen (§ 553 BGB), Untermietvertrag mit festem Enddatum, und die alte Miete ist gedeckt.
  • Nachmieter zum AuszugstagWer den Nachmieter mitbringt, spart dem Vermieter Leerstand und sich selbst die Restfrist. Am besten mit einem Einzugstermin, der direkt an deine Übergabe anschließt.
  • Beim Arbeitgeber fragenBei einem berufsbedingten Umzug übernehmen manche Arbeitgeber Doppelmiete für eine Übergangszeit, und in der Steuererklärung kann sie als Teil der Umzugskosten Werbungskosten sein. Frag, bevor du unterschreibst.

So gehst du vor

Die drei Wege schließen sich nicht aus. Du gehst sie parallel, in einer Reihenfolge, die den Schaden zuerst begrenzt und dann verkleinert.

  1. 1

    Vertrag lesen

    Kündigungsfrist, Nachmieterklausel, Kündigungsausschluss, Befristung. Fünf Minuten, die entscheiden, welche Wege überhaupt offen sind.

  2. 2

    Sonderkündigungsrecht prüfen

    Liegt eine Mieterhöhung oder Modernisierungsankündigung vor? Dann läuft eine Frist, die du nicht verpassen darfst. Das ist der einzige Weg ohne Zustimmung.

  3. 3

    Ordentlich kündigen

    Schriftlich, mit Zugang bis zum dritten Werktag. Damit steht das späteste Enddatum fest, alles Weitere kann es nur verbessern.

  4. 4

    Vermieter ansprechen

    Ein sachlicher Brief: Grund für den Umzug, Wunschdatum, Angebot eines Nachmieters oder einer Aufhebung. Wer den Vermieter als Partner behandelt, bekommt öfter ein Ja.

  5. 5

    Nachmieter suchen

    Freundeskreis, Uni, WG-Gesucht, Kleinanzeigen. Bewerbermappen sammeln und dem Vermieter zwei oder drei vollständige Kandidaten auf einmal vorlegen.

  6. 6

    Aufhebungsvertrag schließen

    Wenn der Vermieter zustimmt, alles schriftlich: Enddatum, Übergabe, Renovierung, Kaution. Erst unterschreiben, wenn der neue Vertrag steht.

  7. 7

    Restlaufzeit überbrücken

    Bleibt eine Lücke, Untervermietung beantragen oder den Einzugstermin der neuen Wohnung schieben. Nichts davon geht ohne den ersten Schritt, die Kündigung.

Ziehst du aus einer gemeinsamen Wohnung aus, kommt eine Frage dazu: Wer im Vertrag steht, kündigt mit, oder der Bleibende übernimmt. Was dabei zu beachten ist, steht unter Gemeinsam mieten als Paar.

Das Datum der neuen Wohnung entscheidet

Jeder der drei Wege hängt an einem Datum, das du erst kennst, wenn die neue Wohnung feststeht. Je früher du sie findest, desto besser passen Kündigung, Nachmieter und Einzug zusammen, und desto kürzer ist die Zeit, in der du zwei Mieten zahlst.

Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht. Du siehst bei jedem Treffer, ab wann die Wohnung frei ist, und kannst dem Vermieter der alten Wohnung ein Datum nennen, das zur neuen passt, statt drei Monate ins Blaue zu kündigen.

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Häufige Fragen

Kann ich mit drei Nachmietern automatisch früher raus?
Nein. Die Regel „drei geeignete Nachmieter, dann muss der Vermieter zustimmen“ steht in keinem Gesetz. Sie stammt aus einzelnen Gerichtsentscheidungen zur Frage, wann eine Ablehnung gegen Treu und Glauben verstößt, und gilt nur, wenn du überhaupt ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Entlassung hast. Ohne Nachmieterklausel im Vertrag bleibt es eine Verhandlung.
Muss ich bei einem Aufhebungsvertrag eine Abstandszahlung leisten?
Nur, wenn du sie vereinbarst. Es gibt keine Pflicht dazu, aber auch keinen Anspruch auf den Aufhebungsvertrag. Eine Abstandszahlung ist der Preis für die Zustimmung, und ob sie sich lohnt, hängt davon ab, wie viele Monate Doppelmiete du dir damit sparst. Rechne beides gegeneinander, bevor du eine Zahl nennst.
Kann ich kündigen, weil ich einen Job in einer anderen Stadt bekommen habe?
Ja, mit der normalen Frist von drei Monaten. Ein Umzug aus beruflichen Gründen ist kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Er ist aber ein berechtigtes Interesse, das dir in der Verhandlung um einen Nachmieter oder einen Aufhebungsvertrag hilft. Und er ist der klassische Fall, in dem eine Untervermietung für die Restlaufzeit in Frage kommt.
Gilt die Kündigung, wenn ich sie per E-Mail schicke?
Nein. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB in Verbindung mit § 126 BGB). E-Mail, Fax, Messenger oder ein eingescanntes PDF reichen nicht. Der Brief muss im Original beim Vermieter ankommen, und du musst den Zugang beweisen können. Das gilt auch für Sonderkündigungen.
Was passiert, wenn ich einfach ausziehe und nicht mehr zahle?
Der Vertrag läuft weiter, die Miete auch. Der Vermieter kann die Rückstände einklagen, bei zwei Monatsmieten fristlos kündigen und die Forderung titulieren lassen. Ein negativer Schufa-Eintrag ist die Folge, und der macht die nächste Wohnungssuche deutlich schwerer. Ausziehen ist keine Kündigung.

Quellen und Gesetzestexte

Rechner, Werkzeuge und Vorlagen dazu

  • Rechner

    Kündigungsfrist-Rechner

    Gib den Tag ein, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt, und du siehst, wann dein Mietverhältnis endet und bis wann du für dieses Ende hättest kündigen müssen.

  • Vorlage

    Kündigung des Mietvertrags

    Kurz, schriftlich, mit Datum und Unterschrift: das Kündigungsschreiben, das nichts Unnötiges enthält, mit Bitte um Bestätigung und Übergabetermin.

Begriffe aus dem Mietlexikon

Dazu passt

  • Kündigungsfrist beim Mietvertrag

    Drei Monate, zum dritten Werktag, schriftlich: wie du die Frist richtig rechnest, wann sie kürzer geht und warum eine Kündigung per E-Mail nicht gilt. Mit Rechner.

  • Untervermietung und Zwischenmiete

    Auslandssemester, Praktikum in einer anderen Stadt, Partner zieht ein: wann du einen Anspruch auf Erlaubnis hast, wie du fragst und was im Untermietvertrag stehen muss.

  • Kaution zurückfordern

    Wie lange der Vermieter prüfen darf, was er einbehalten darf und was nicht, und ein Musterbrief, mit dem du nach der Wartezeit höflich und wirksam nachfasst.