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Sonderkündigungsrecht

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Was Sonderkündigungsrecht bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Ein Sonderkündigungsrecht ist das Recht, einen Vertrag außerhalb der normalen Frist zu kündigen, weil das Gesetz für einen bestimmten Anlass eine kürzere Frist einräumt. Im Mietrecht gilt es etwa nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB), nach der Ankündigung einer Modernisierung (§ 555e BGB) oder wenn der Vermieter eine Untervermietung verweigert (§ 540 BGB).

Das BGB kennt kein allgemeines Sonderkündigungsrecht, sondern einzelne Anlässe. Nach § 561 BGB kannst du bei einer Mieterhöhung bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Schreibens zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen; die Erhöhung tritt dann nicht ein. Nach § 555e BGB gilt dasselbe nach der Ankündigung einer Modernisierung: Kündigung bis zum Ende des Monats nach Zugang zum Ablauf des übernächsten Monats. Nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB darfst du außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen, wenn der Vermieter eine Untervermietung ohne wichtigen Grund verweigert. Weitere Fälle: Tod des Mieters (§ 564 BGB) und Verträge über mehr als 30 Jahre (§ 544 BGB).

Für dich ist das Sonderkündigungsrecht ein Ausweg aus befristeten Verträgen und aus Kündigungsverzichten, die dich sonst binden würden. Es ändert nichts an der Form: Auch die Sonderkündigung braucht Schriftform und muss zugehen. Und es ist kein Schadensersatz: Wer nach § 561 BGB kündigt, wohnt bis zum Ende der Frist zur alten Miete und zieht dann aus. Wer bleibt, zahlt ab dem übernächsten Monat die neue.

Über den Mietvertrag hinaus gibt es beim Umzug zwei weitere Sonderkündigungsrechte. Dein Internet- und Telefonanbieter muss dich nach § 60 TKG mit einer Frist von einem Monat aus dem Vertrag lassen, wenn er die Leistung an der neuen Adresse nicht anbietet. Und den Strom- oder Gasvertrag kannst du bei einem Umzug mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszugstermin kündigen (§ 41b EnWG). Beides erspart dir Doppelzahlungen, wenn du es rechtzeitig anmeldest.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

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Quellen und Gesetzestexte

Wo der Begriff Folgen hat

  • Kündigungsfrist beim Mietvertrag

    Drei Monate, zum dritten Werktag, schriftlich: wie du die Frist richtig rechnest, wann sie kürzer geht und warum eine Kündigung per E-Mail nicht gilt. Mit Rechner.

  • Vorzeitig aus dem Mietvertrag

    Neuer Job in einer anderen Stadt, Auslandssemester, Trennung: Wenn drei Monate zu lang sind, gibt es drei Wege. Nachmieter stellen, Aufhebungsvertrag aushandeln oder eine Sonderkündigung nutzen.

  • Modernisierungsmieterhöhung

    Neue Fenster, gedämmte Fassade, Aufzug: Der Vermieter darf einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen, aber nicht alles und nicht unbegrenzt. Was umlagefähig ist, wo die Kappung liegt und wann du widersprechen kannst.

  • Internet in der neuen Wohnung

    Verfügbarkeit prüfen, bevor du unterschreibst, den alten Vertrag mitnehmen oder sonderkündigen und die Wochen ohne Anschluss überbrücken.

  • Die Umzugscheckliste

    Acht Wochen vorher bis zum Abend des Einzugstags: was du wann erledigst, welche Fristen wirklich weh tun und was du getrost auf danach verschieben kannst.

Siehe auch