Wohnungsradar
Ratgeber 

Kündigung des Mietvertrags: Muster zum Kopieren

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Das Kündigungsschreiben ist der kürzeste Brief im ganzen Mietverhältnis, und trotzdem geht er oft schief: an der Form, an der Unterschrift oder am dritten Werktag. Hier steht der Text, der nichts Unnötiges enthält, und daneben, wie er wirksam beim Vermieter ankommt. Der Text ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt

Das Muster greift bei der ordentlichen Kündigung durch dich als Mieter. Es braucht Papier und die eigenhändige Unterschrift aller Mieter aus dem Vertrag (§ 568 Abs. 1 BGB); E-Mail reicht nicht. Die Frist beträgt drei Monate: Der Brief muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein (§ 573c BGB).

Wann du das Muster brauchst

Das Muster ist für die ordentliche Kündigung: Du willst ausziehen, der Vertrag ist unbefristet, und du hältst die gesetzliche Frist von drei Monaten ein. Einen Grund brauchst du nicht, und deshalb steht auch keiner drin. Wann genau der Vertrag endet, hängt vom Zugang ab; den Stichtag rechnest du mit dem Kündigungsfristen-Rechner aus, die Regeln dahinter stehen unter Kündigungsfrist im Mietvertrag.

Nicht gedacht ist das Muster für drei andere Fälle. Erstens den befristeten Vertrag oder einen vereinbarten Kündigungsverzicht: Da ist eine ordentliche Kündigung bis zum Ende der Bindung ausgeschlossen, und du brauchst einen Aufhebungsvertrag oder einen Nachmieter, siehe Mietvertrag vorzeitig kündigen. Zweitens die fristlose Kündigung wegen schwerer Mängel, die einen Grund und vorher eine Fristsetzung braucht. Drittens das WG-Zimmer mit Untermietvertrag: Dort ist der Hauptmieter dein Vermieter, und das Muster geht an ihn.

Für einen Zweipersonenhaushalt gilt: Beide Mieter kündigen gemeinsam. Wer allein aus einer gemeinsamen Wohnung raus will, kann nicht nur „seinen Teil“ kündigen; was dann geht, steht unter Gemeinsam mieten als Paar.

Das Muster

Der Brief nennt das Vertragsende mit Datum und sichert sich mit „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ gegen einen Rechenfehler ab. Die Bitte um Bestätigung, der Übergabevorschlag und die neue Anschrift sparen dir drei weitere Briefe. Bei einer Person im Vertrag streichst du den zweiten Unterschriftenblock und schreibst in der Ich-Form.

Kündigung des Mietvertrags
[Vorname Nachname aller Mieter]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Vorname Nachname Vermieter oder Hausverwaltung]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung des Mietvertrags über die Wohnung [Straße, Hausnummer, Stockwerk, Lage]

Sehr geehrte Frau [Name], sehr geehrter Herr [Name],

hiermit kündigen wir das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgerecht zum [Datum des Vertragsendes], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie uns den Eingang dieser Kündigung und das Ende des Mietverhältnisses schriftlich. Für die Abstimmung des Übergabetermins erreichen Sie uns unter [Telefon] oder [E-Mail]. Wir schlagen den [Datum, Uhrzeit] vor.

Unsere neue Anschrift ab dem [Datum] lautet: [Straße Hausnummer, PLZ Ort]. Die Kaution nebst Zinsen überweisen Sie bitte nach der Rückgabe auf das Konto [IBAN], Kontoinhaber [Name].

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname Mieter 1]

[Unterschrift]
[Vorname Nachname Mieter 2, falls im Vertrag]

So füllst du das Muster aus

  • AbsenderAlle Personen, die im Mietvertrag als Mieter stehen, mit der Adresse der gekündigten Wohnung. Wer nicht im Vertrag steht, gehört nicht in den Kopf.
  • EmpfängerDer Vermieter, wie er im Vertrag steht. Bei einer Hausverwaltung prüfst du im Vertrag, ob sie Kündigungen empfangen darf; im Zweifel schickst du den Brief an Vermieter und Verwaltung.
  • Datum des VertragsendesDas Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Monat, in dem der Brief bis zum dritten Werktag ankommt. Zugang am 2. März: Ende ist der 31. Mai. Zugang am 6. März: der 30. Juni.
  • ÜbergabeterminEin Vorschlag am letzten Tag oder kurz davor, tagsüber, damit man Mängel sieht. Was beim Termin passiert, steht in der Vorlage zum Übergabeprotokoll.
  • Neue Anschrift und IBANOhne Adresse und Konto hat der Vermieter ein Argument, die Kaution liegen zu lassen. Steht beides schon hier, kann er sich nicht darauf berufen.
  • UnterschriftenEigenhändig, mit Stift, von jedem Mieter aus dem Vertrag. Eine Unterschrift für alle nur mit Originalvollmacht im Umschlag.

Form, Frist, Zustellung

Die Kündigung braucht die Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB). Schriftform heißt nach § 126 BGB: ein Schriftstück, das du eigenhändig unterschreibst. Das ist etwas anderes als die Textform nach § 126b BGB, für die eine E-Mail oder eine Nachricht mit deinem Namen darunter reicht. Für viele Erklärungen im Mietverhältnis genügt die Textform, für die Kündigung nicht. Ein Scan des unterschriebenen Briefs ist ebenfalls nur Textform, weil beim Vermieter kein Original ankommt.

Die Frist läuft nicht ab dem Datum auf dem Brief, sondern ab dem Zugang beim Vermieter (§ 130 BGB). Zugegangen ist ein Brief, wenn er im Briefkasten liegt und unter normalen Umständen gelesen werden kann. Ein Einwurf am Samstagabend gilt in der Regel als Zugang am Montag. Deshalb: nicht auf den letzten Tag warten, sondern eine Woche Puffer einplanen.

  • Einwurf-EinschreibenDer Postbote wirft den Brief ein und dokumentiert Datum und Uhrzeit. Für den Zugang kommt es auf den Einwurf an, nicht auf eine Unterschrift des Empfängers. Das ist der sicherste Postweg.
  • Übergabe-EinschreibenKlingt sicherer, ist es nicht. Ist niemand da, landet nur eine Benachrichtigungskarte im Kasten, und die gilt nicht als Zugang. Holt der Vermieter den Brief nicht ab, ist die Frist weg.
  • Persönlich mit ZeugenDu wirfst den Brief mit einer zweiten Person ein, die gesehen hat, was im Umschlag war, oder übergibst ihn gegen eine Empfangsbestätigung mit Datum und Unterschrift des Vermieters.
  • Kopie behaltenEine Kopie des unterschriebenen Briefs und der Einlieferungsbeleg kommen in den Ordner. Bestätigt der Vermieter innerhalb von zwei Wochen nicht, fragst du schriftlich nach und verweist auf den Beleg.

Reihenfolge: erst Zusage, dann Kündigung

Die Kündigung lässt sich nicht zurückziehen. Kündige erst, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist, und rechne von diesem Datum zurück: Liegt die Zusage nach dem dritten Werktag, zahlst du einen Monat doppelt. Manchmal lässt sich das über eine frühere Übergabe mit dem alten Vermieter abfedern, ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Typische Fehler

  • Kündigung per E-MailSetzt keine Frist in Gang. Der Vermieter muss nicht einmal antworten, und du merkst den Fehler erst, wenn die nächste Miete abgebucht wird.
  • Eine Unterschrift fehltBei zwei Mietern kündigt eine Person allein gar nichts, auch nicht ihren Anteil. Beide unterschreiben, oder die Vollmacht liegt im Original bei.
  • Falsches Enddatum ohne RettungssatzWer sich beim Werktag verzählt und kein „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ schreibt, riskiert Streit darüber, ob die Kündigung überhaupt gilt.
  • Brief an die falsche AdresseEine Hausverwaltung ist nicht automatisch empfangsberechtigt. Vertrag lesen; im Zweifel an beide schicken, Vermieter und Verwaltung.
  • Nachmieter versprechenEin Satz wie „Ich stelle Ihnen gern Nachmieter vor“ ist nett, begründet aber keine Pflicht des Vermieters, sie zu nehmen. Wer früher raus will, verhandelt das separat.
  • Letzte Miete mit der Kaution verrechnenUnzulässig und teuer. Die Kaution ist eine Sicherheit für die Zeit nach der Rückgabe, kein Guthaben. Wie du sie danach zurückholst, steht in der Vorlage zur Rückforderung.

Der Poststempel zählt nicht

Weder das Datum auf dem Brief noch der Stempel der Post beweisen den Zugang. Ein Brief, der am 3. abgeschickt wird und am 5. ankommt, verschiebt das Vertragsende um einen ganzen Monat. Wer knapp dran ist, wirft persönlich ein, mit Zeugen.

Gekündigt ist, jetzt fehlt die neue Wohnung

Ab dem Tag, an dem der Brief im Kasten liegt, läuft die Zeit. Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein Inserat zu deinem Budget und deinem Einzugsdatum online geht. So bewirbst du dich in den ersten Stunden, nicht als Nummer vierzig.

Such-Agent erstellen

Häufige Fragen

Muss ich in der Kündigung einen Grund nennen?
Nein. Als Mieter kündigst du einen unbefristeten Mietvertrag ohne Begründung. Ein Grund im Brief schadet nicht, kann aber Diskussionen auslösen, zum Beispiel über einen Nachmieter. Das Muster lässt ihn deshalb weg.
Reicht eine Kündigung per E-Mail oder als Scan?
Nein. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags braucht die Schriftform nach § 568 Abs. 1 BGB, also ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 126 BGB). E-Mail, Fax, Messenger oder ein eingescannter Brief wahren nur die Textform und setzen keine Frist in Gang. Schick die E-Mail gern zusätzlich, aber nie allein.
Was, wenn nur einer von zwei Mietern unterschreibt?
Dann ist die Kündigung unwirksam. Stehen zwei Personen im Vertrag, kündigen beide, jede mit eigener Unterschrift. Unterschreibt eine Person für die andere, muss die Vollmacht im Original beiliegen, sonst darf der Vermieter die Kündigung nach § 174 BGB unverzüglich zurückweisen.
Bis wann muss der Brief beim Vermieter sein?
Spätestens am dritten Werktag des Monats, damit dieser Monat noch mitzählt (§ 573c Abs. 1 BGB). Werktage sind Montag bis Samstag; fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, verschiebt sich das Ende nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den nächsten Werktag. Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, nicht das Datum auf dem Brief oder der Poststempel.
Kann ich die Kündigung zurücknehmen?
Nicht einseitig. Eine zugegangene Kündigung wirkt. Wenn du doch bleiben willst, brauchst du das Einverständnis des Vermieters, am besten schriftlich als Fortsetzung des Mietverhältnisses. Kündige deshalb erst, wenn die neue Wohnung sicher ist.

Quellen und Gesetzestexte

Artikel dazu

  • Kündigungsfrist beim Mietvertrag

    Drei Monate, zum dritten Werktag, schriftlich: wie du die Frist richtig rechnest, wann sie kürzer geht und warum eine Kündigung per E-Mail nicht gilt. Mit Rechner.

  • Vorzeitig aus dem Mietvertrag

    Neuer Job in einer anderen Stadt, Auslandssemester, Trennung: Wenn drei Monate zu lang sind, gibt es drei Wege. Nachmieter stellen, Aufhebungsvertrag aushandeln oder eine Sonderkündigung nutzen.

Weitere Vorlagen

  • Mieterselbstauskunft

    Das Formular, das fast jeder Vermieter sehen will: alle üblichen Felder, sortiert nach zulässigen und freiwilligen Angaben, mit Hinweis, welche Fragen du nicht beantworten musst.

  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Der kurze Text, den dein bisheriger Vermieter unterschreibt: Mietverhältnis, Zeitraum, keine offenen Forderungen. Zum Vorlegen, wenn er selbst kein Formular hat.

  • Übergabeprotokoll

    Für Einzug und Auszug: Räume, Zählerstände, Schlüssel, Mängel mit Foto-Nummer, Unterschriften. Zum Ausdrucken und Mitnehmen zum Termin.

  • Mängelanzeige

    Der Brief, der die Mietminderung erst möglich macht: Mangel beschreiben, Frist zur Beseitigung setzen, Minderung ankündigen. Für Schimmel, Heizung, Wasserschaden und Lärm.

  • Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung

    Auslandssemester, Praktikum, Partner zieht ein: mit diesem Schreiben bittest du um die Erlaubnis, die dir bei berechtigtem Interesse zusteht, und nennst die Person und den Zeitraum.

  • Rückforderung der Mietkaution

    Sachlich, mit Frist und Kontoverbindung: der Brief, mit dem du die Kaution nebst Zinsen zurückforderst oder eine Abrechnung mit Belegen verlangst.