Rückforderung der Mietkaution: Musterbrief zum Kopieren
Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung
Nach dem Auszug liegen zwei oder drei Kaltmieten auf einem Konto, das nicht deins ist, und die nächste Kaution war schon fällig. Dieser Brief holt sie zurück: sachlich, mit Frist, Kontoverbindung und der Bitte um eine Abrechnung mit Belegen, falls der Vermieter etwas einbehalten will. Der Text ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kurz gesagt
Wann du das Muster brauchst
Der Brief ist die erste schriftliche Stufe, nachdem ein Anruf oder eine kurze Nachricht nichts gebracht hat. Er passt, wenn die Wohnung zurückgegeben ist, das Protokoll keine Schäden nennt, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, und seit der Rückgabe einige Wochen bis wenige Monate vergangen sind. Wie lange der Vermieter prüfen darf und welche Abzüge er machen darf, steht ausführlich unter Kaution zurückfordern.
Der Brief passt auch, wenn der Vermieter bereits einen Teil überwiesen hat, aber ohne Abrechnung. Eine Überweisung mit dem Verwendungszweck „Kaution abzüglich Reparaturen“ ist keine Abrechnung. Dann forderst du mit dem Muster den Rest und die Belege. Was er belegen muss und was normale Abnutzung ist, steht unter Wohnungsübergabe beim Auszug. Hattest du statt Barkaution eine Bürgschaft oder eine Kautionsversicherung, forderst du mit demselben Brief die Freigabe der Bürgschaft, siehe Kaution: Konto, Bürgschaft oder Versicherung.
Das Muster
Der Brief ist bewusst nüchtern. Er beschreibt, worum es geht, nennt den Betrag, setzt eine Frist und sagt, was danach passiert. Keine Vorwürfe, keine Paragrafenschlacht. Ein Vermieter, der ohnehin zahlen wollte, zahlt jetzt. Ein Vermieter, der nicht zahlen will, weiß jetzt, dass du es ernst meinst.
[Vorname Nachname] [Neue Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Vorname Nachname Vermieter oder Hausverwaltung] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Rückzahlung der Mietkaution für die Wohnung [Straße, Hausnummer, Stockwerk, Lage] Sehr geehrte Frau [Name], sehr geehrter Herr [Name], das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung hat am [Datum des Vertragsendes] geendet. Die Wohnung habe ich am [Datum der Rückgabe] mit allen Schlüsseln an Sie zurückgegeben. Das gemeinsam unterschriebene Übergabeprotokoll liegt Ihnen vor; Mängel, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, sind darin nicht festgehalten. Zu Beginn des Mietverhältnisses habe ich am [Datum der Zahlung] eine Kaution in Höhe von [Betrag] € geleistet. Seit der Rückgabe sind [Anzahl] Wochen vergangen. Offene Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen nach meiner Kenntnis nicht. Ich bitte Sie, die Kaution nebst der nach § 551 Abs. 3 BGB aufgelaufenen Zinsen bis zum [Datum, zwei Wochen ab Zugang] auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: [Name] IBAN: [IBAN] Sollten Sie einen Teilbetrag zurückbehalten wollen, bitte ich bis zu diesem Datum um eine schriftliche Abrechnung, aus der Grund und Höhe des Einbehalts sowie die zugrunde liegenden Belege (Rechnungen oder Kostenvoranschläge) hervorgehen. Ein Einbehalt für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung ist auf einen angemessenen Teil zu beschränken. Nach Ablauf der Frist werde ich ohne weitere Ankündigung weitere Schritte zur Durchsetzung meines Anspruchs einleiten. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
So füllst du das Muster aus
- AbsenderDeine neue Anschrift, nicht die alte. Der Vermieter braucht sie ohnehin für die Abrechnung, und du willst ihm nicht das Argument lassen, er habe dich nicht erreicht.
- BezugAdresse der Wohnung, Ende des Mietverhältnisses, Tag der Rückgabe. Ab dem Rückgabetag läuft die Prüffrist des Vermieters und die sechsmonatige Verjährung seiner Schadensersatzansprüche (§ 548 BGB).
- Betrag und ZahlungsdatumDie gezahlte Kaution laut Vertrag oder Kontoauszug. Bei Ratenzahlung die drei Daten. Die Zinsen musst du nicht ausrechnen; sie stehen dir kraft Gesetzes zu (§ 551 Abs. 3 BGB).
- FristZwei Wochen ab Zugang, als konkretes Datum. Ein Datum ist eindeutiger als „binnen 14 Tagen“ und erspart die Diskussion, wann der Brief angekommen ist.
- KontoverbindungKontoinhaber und IBAN, auch wenn beides schon im Übergabeprotokoll stand. Der Vermieter soll den Brief lesen und überweisen können, ohne zu suchen.
- KonsequenzEin Satz, dass du nach Fristablauf weitere Schritte einleitest. Nicht drohen, nur ankündigen. Was die Schritte sind, musst du hier nicht erklären.
Form, Frist, Zustellung
Für die Rückforderung schreibt das Gesetz keine Form vor. Weder die Schriftform nach § 126 BGB noch die Textform nach § 126b BGB sind Pflicht; theoretisch reicht ein Anruf. In der Praxis brauchst du aber den Beweis, dass der Vermieter die Aufforderung erhalten hat, denn daran hängen Fristablauf und Verzug. Deshalb: ein Brief mit Unterschrift, per Einwurf-Einschreiben, zusätzlich als E-Mail, wenn ihr bisher so kommuniziert habt.
- Einwurf-EinschreibenDer Beleg dokumentiert Datum und Uhrzeit des Einwurfs. Das reicht für den Zugang. Kein Übergabe-Einschreiben: Wird es nicht abgeholt, ist nichts zugegangen.
- ZeugenWer den Brief persönlich einwirft, nimmt eine zweite Person mit, die den Inhalt gesehen hat. Oder er übergibt ihn gegen eine Empfangsbestätigung mit Datum.
- Kopie und OrdnerKopie des Briefs, Einlieferungsbeleg, Übergabeprotokoll, Fotos und Kontoauszug der Kautionszahlung in einen Ordner. Das ist die Akte für Mahnung, Mieterverein oder Mahnbescheid.
- Frist und MahnungZwei Wochen für die erste Aufforderung, eine Woche für die Mahnung danach. Mit der Mahnung ist der Vermieter in Verzug und schuldet Verzugszinsen (§ 286, § 288 BGB).
Dein Anspruch verjährt erst nach drei Jahren
Gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde (§ 195 BGB). Zeit genug, aber kein Grund zu warten: Belege werden mit jedem Jahr schwächer, und der Vermieter darf mit der Kaution, die er noch in der Hand hat, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch verjährte Schadensersatzansprüche noch verrechnen (§ 215 BGB).
Typische Fehler
- Zu früh und zu scharfEine Mahnung zwei Wochen nach der Übergabe ignoriert die Prüffrist des Vermieters und macht die Stimmung kaputt, ohne etwas zu bewirken. Erst anrufen, nach vier bis acht Wochen schreiben.
- Kaution abwohnenDie letzten Mieten nicht zu zahlen, weil der Vermieter ja die Kaution hat, ist eine Vertragsverletzung: Mahnkosten, Verzugszinsen, im schlimmsten Fall ein Schufa-Eintrag, der die nächste Bewerbung kostet.
- Keine KontoverbindungFehlt die IBAN, kann der Vermieter sagen, er habe nicht überweisen können. Sie steht deshalb im Brief, auch wenn er sie schon hat.
- Alles oder nichtsKommt eine Abrechnung mit Abzügen, akzeptierst du, was belegt und berechtigt ist, und widersprichst dem Rest Position für Position. Pauschal ablehnen wirkt unglaubwürdig.
- Einbehalt für Nebenkosten hinnehmenEin Einbehalt für die ausstehende Abrechnung darf nur einen angemessenen Teil betreffen, orientiert an früheren Nachzahlungen. Gab es nie eine Nachzahlung, ist auch ein Einbehalt schwer zu begründen.
Pauschalen ohne Beleg sind kein Abzug
„300 € für Reinigung und Kleinkram“ ohne Rechnung ist eine Behauptung. Jeder Abzug braucht Grund und Beleg, bei Schäden zusätzlich den Nachweis, dass sie während deiner Mietzeit entstanden sind. Steht der Kratzer im Einzugsprotokoll, ist er raus. Deshalb hebst du Einzugsprotokoll und Fotos bis zur Rückzahlung auf.
Die nächste Kaution ist schon fällig
Der Grund, warum die Rückzahlung drängt, ist meist die neue Wohnung: Dort waren gerade wieder drei Kaltmieten fällig, bevor die alten zurück sind. Beim nächsten Umzug gewinnst du diese Luft, indem du früh dran bist. Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht.
Häufige Fragen
- Wann darf ich den Brief frühestens schicken?
- Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Der Vermieter darf eine angemessene Zeit prüfen, ob noch Ansprüche gegen dich bestehen; die Rechtsprechung sieht als Obergrenze in der Regel etwa sechs Monate. Ohne offene Fragen sind einige Wochen angemessen. Ein Brief nach vier bis acht Wochen ist üblich, eine Mahnung nach zwei Wochen wirkt unangemessen und bringt nichts.
- Was, wenn der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung argumentiert?
- Steht die letzte Betriebskostenabrechnung noch aus, darf er einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, der sich an den bisherigen Nachzahlungen orientiert. Nicht die ganze Kaution. Den Rest muss er auszahlen; die Abrechnung selbst muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein.
- Was passiert nach Ablauf der Frist?
- Du mahnst einmal schriftlich mit einer Woche Frist. Ab jetzt ist der Vermieter in Verzug (§ 286 BGB), du darfst Verzugszinsen berechnen (§ 288 BGB), und die Kosten weiterer Schritte gehen zu seinen Lasten. Bleibt es still, hilft der Mieterverein mit einem Anwaltsschreiben, oder du beantragst online einen gerichtlichen Mahnbescheid.
- Muss der Brief per Einschreiben kommen?
- Vorgeschrieben ist es nicht. Für den Streitfall brauchst du aber den Beweis, dass und wann der Brief angekommen ist, weil Frist und Verzug daran hängen. Einwurf-Einschreiben oder persönlicher Einwurf mit Zeugen liefern diesen Beweis, eine E-Mail liefert ihn nur, wenn der Vermieter antwortet.
Quellen und Gesetzestexte
- § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
- § 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
- § 215 BGB Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung
- § 286 BGB Verzug des Schuldners
- § 288 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
- § 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
Artikel dazu
- Kaution zurückfordern
Wie lange der Vermieter prüfen darf, was er einbehalten darf und was nicht, und ein Musterbrief, mit dem du nach der Wartezeit höflich und wirksam nachfasst.
- Wohnungsübergabe beim Auszug
Besenrein statt renoviert, Dübellöcher statt Neuanstrich: was du wirklich schuldest, welche Klauseln unwirksam sind und wie der Übergabetermin ohne Streit läuft.
Weitere Vorlagen
- Mieterselbstauskunft
Das Formular, das fast jeder Vermieter sehen will: alle üblichen Felder, sortiert nach zulässigen und freiwilligen Angaben, mit Hinweis, welche Fragen du nicht beantworten musst.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Der kurze Text, den dein bisheriger Vermieter unterschreibt: Mietverhältnis, Zeitraum, keine offenen Forderungen. Zum Vorlegen, wenn er selbst kein Formular hat.
- Übergabeprotokoll
Für Einzug und Auszug: Räume, Zählerstände, Schlüssel, Mängel mit Foto-Nummer, Unterschriften. Zum Ausdrucken und Mitnehmen zum Termin.
- Mängelanzeige
Der Brief, der die Mietminderung erst möglich macht: Mangel beschreiben, Frist zur Beseitigung setzen, Minderung ankündigen. Für Schimmel, Heizung, Wasserschaden und Lärm.
- Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung
Auslandssemester, Praktikum, Partner zieht ein: mit diesem Schreiben bittest du um die Erlaubnis, die dir bei berechtigtem Interesse zusteht, und nennst die Person und den Zeitraum.
- Kündigung des Mietvertrags
Kurz, schriftlich, mit Datum und Unterschrift: das Kündigungsschreiben, das nichts Unnötiges enthält, mit Bitte um Bestätigung und Übergabetermin.