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Übergabeprotokoll: Muster für Einzug und Auszug

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Am Tag der Schlüsselübergabe entscheidet ein Blatt Papier darüber, ob du deine Kaution in zwei oder fünf Jahren vollständig zurückbekommst. Dieses Protokoll druckst du aus und nimmst es mit: Zählerstände, Schlüssel, jeder Raum, jeder Mangel mit Foto-Nummer, Vereinbarungen, Unterschriften. Es gilt für den Einzug wie für den Auszug. Der Text ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt

Das Muster greift bei jeder Schlüsselübergabe, beim Einzug und beim Auszug. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Protokoll nicht, eine Form gibt es nicht; wirksam ist es, wenn beide Seiten unterschreiben und je ein Exemplar behalten. Eine Frist gibt es nur für Nachmeldungen: Mängel, die du erst später bemerkst, zeigst du unverzüglich an (§ 536c BGB).

Wann du das Muster brauchst

Zweimal im Mietverhältnis, und beide Male aus demselben Grund. Beim Einzug hält das Protokoll fest, was schon da war: der Kratzer im Parkett, die vergilbte Tapete, die Fuge in der Dusche. Alles, was drinsteht, ist nicht dein Schaden. Beim Auszug hält es fest, wie du die Wohnung zurückgibst: Was hier als „ohne Mängel“ steht, kann der Vermieter später kaum noch abrechnen. Dazwischen liegt die Regel aus § 538 BGB: Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch schuldest du nicht. Das Protokoll trennt diese Abnutzung von echten Schäden. Wie der Einzugstermin abläuft, steht unter Übergabeprotokoll beim Einzug, was du beim Auszug schuldest, unter Wohnungsübergabe beim Auszug.

Beim Einzug hat das Protokoll noch eine zweite Aufgabe. Nimmst du die Wohnung an, obwohl du einen Mangel kennst, und behältst dir deine Rechte nicht vor, verlierst du für diesen Mangel das Recht auf Mietminderung (§ 536b BGB). Deshalb steht unter den Mängeln der Satz, dass du dir alle Rechte vorbehältst. Für einen Mangel, der später auftaucht, ist die Mängelanzeige der nächste Schritt.

Beim Auszug erspart dir das Protokoll den halben Brief zur Rückforderung der Kaution: Neue Anschrift und IBAN stehen schon drin, und der Vermieter kann sich nicht darauf berufen, er habe nicht gewusst, wohin.

Das Muster

Das Protokoll ist bewusst lang. Ein Feld, das leer bleibt, weil es in deiner Wohnung nichts dazu gibt, kostet nichts; ein Feld, das fehlt, kostet beim Auszug Geld. Streiche Räume, die du nicht hast, und ergänze, was fehlt. Fülle es beim Termin mit Stift aus, nicht vorher: Der Vermieter soll sehen, dass die Einträge am Ort entstanden sind.

Übergabeprotokoll
Übergabeprotokoll [ ] Einzug [ ] Auszug

Wohnung: [Straße, Hausnummer], [Stockwerk, Lage], [PLZ Ort]
Datum und Uhrzeit der Übergabe: [Datum], [Uhrzeit]

Vermieter oder Hausverwaltung: [Vorname Nachname, Firma], vertreten durch [Name der anwesenden Person]
Mieterin oder Mieter: [Vorname Nachname aller Mieter]
Weitere Anwesende (Zeugen): [Vorname Nachname, Beziehung zur Partei]

Zählerstände (Foto von jedem Zähler mit Nummer und Stand)
Strom: Zähler-Nr. [Nummer], Stand [Wert] kWh, Ort [Keller / Flur / Wohnung]
Gas: Zähler-Nr. [Nummer], Stand [Wert] m³
Kaltwasser: Zähler-Nr. [Nummer], Stand [Wert] m³
Warmwasser: Zähler-Nr. [Nummer], Stand [Wert] m³
Heizung: [Wärmemengenzähler Nr. [Nummer], Stand [Wert] kWh / Heizkostenverteiler je Raum: [Raum], Geräte-Nr. [Nummer], Stand [Wert]]
Heizöl oder Pellets (falls vorhanden): Füllstand [Wert]

Schlüssel (Anzahl)
Haustür: [Anzahl], Wohnungstür: [Anzahl], Briefkasten: [Anzahl], Keller: [Anzahl], Dachboden: [Anzahl], Garage oder Stellplatz: [Anzahl], Sonstige ([Art]): [Anzahl]
Summe übergebene Schlüssel: [Anzahl]

Zustand je Raum
Für jeden Raum: Boden, Wände, Decke, Fenster und Fensterbänke, Türen und Zargen, Steckdosen und Schalter, Heizkörper, Einbauten. Eintrag „ohne Mängel“ oder Verweis auf die Mängel-Nummer.

Flur: [ohne Mängel / Mängel Nr.]
Wohnzimmer: [ohne Mängel / Mängel Nr.]
Schlafzimmer: [ohne Mängel / Mängel Nr.]
Zimmer 3: [ohne Mängel / Mängel Nr.]
Küche (mit Einbauküche, Herd, Kühlschrank, Spüle, Dunstabzug, Funktion geprüft): [ohne Mängel / Mängel Nr.]
Bad (Wanne oder Dusche, WC, Waschbecken, Armaturen, Fugen, Silikon, Lüftung, Funktion geprüft): [ohne Mängel / Mängel Nr.]
Gäste-WC: [ohne Mängel / Mängel Nr.]
Balkon oder Terrasse: [ohne Mängel / Mängel Nr.]
Keller oder Abstellraum: [ohne Mängel / Mängel Nr.]
Sonstiges (Rollläden, Gegensprechanlage, Rauchmelder, Türklingel, Briefkastenschild): [ohne Mängel / Mängel Nr.]

Mängel und Schäden
Nr. 1: [Raum], [Beschreibung mit Größe und Lage, zum Beispiel: Kratzer im Parkett vor dem Balkonfenster, etwa 15 cm], Foto Nr. [Nummer]
Nr. 2: [Raum], [Beschreibung], Foto Nr. [Nummer]
Nr. 3: [Raum], [Beschreibung], Foto Nr. [Nummer]
Nr. 4: [Raum], [Beschreibung], Foto Nr. [Nummer]

Vereinbarungen
[Nacharbeit durch den Vermieter, zum Beispiel: Silikonfuge in der Dusche erneuern, erledigt bis [Datum]]
[Nacharbeit durch den Mieter, zum Beispiel: Dübellöcher im Wohnzimmer verschließen bis [Datum]]
[Übernommene Gegenstände, zum Beispiel: Einbauküche laut Vertrag, Lampen im Flur ohne Ablöse]
[Sonstiges]

Beim Auszug: neue Anschrift der Mieterin oder des Mieters: [Straße Hausnummer, PLZ Ort]
Kontoverbindung für die Kautionsrückzahlung: Kontoinhaber [Name], IBAN [IBAN]

Die Mieterin oder der Mieter behält sich wegen der aufgeführten Mängel alle Rechte vor. Es wurden [Anzahl] Fotos gemacht; beide Seiten erhalten sie. Beide Seiten haben je ein unterschriebenes Exemplar dieses Protokolls erhalten.

[Ort], [Datum]

Unterschrift Vermieter oder Hausverwaltung: ____________________
Unterschrift Mieterin oder Mieter: ____________________
Unterschrift Zeugin oder Zeuge: ____________________

So füllst du das Muster aus

  • Parteien und AnwesendeAlle Mieter aus dem Vertrag, die Person des Vermieters mit Namen, und wer als Zeuge dabei ist. Eine Hausverwaltung handelt für den Vermieter; ihr Name reicht.
  • Zählerstände mit NummerJeden Zähler ablesen, Nummer notieren, fotografieren. Bei Heizkostenverteilern an den Heizkörpern die Gerätenummer je Raum. Der Stand ist die Grenze zwischen deinem Verbrauch und dem des Vormieters oder Nachmieters; wie du Strom und Gas anmeldest, steht im Artikel dazu.
  • SchlüsselJede Art einzeln zählen, dann die Summe. Beim Auszug gibst du genau diese Zahl zurück; fehlt einer, darf der Vermieter je nach Schließanlage den Austausch berechnen.
  • Zustand je RaumDie Aufzählung in der Klammer ist die Checkliste: Boden, Wände, Decke, Fenster, Türen, Steckdosen, Heizkörper, Einbauten. Funktion prüfen heißt: Herd anschalten, Wasser laufen lassen, Fenster öffnen, Rollladen fahren.
  • Mängel mit Foto-NummerJeder Mangel bekommt eine Nummer, einen Raum, eine Beschreibung mit Größe und ein Foto mit derselben Nummer. „Kratzer“ ist kein Eintrag, „Kratzer im Parkett vor dem Balkonfenster, etwa 15 cm, Foto 3“ ist einer.
  • VereinbarungenWas der Vermieter noch macht, was du noch machst, was übernommen wird. Mit Datum. Ein mündliches „das machen wir noch“ ist in vier Wochen vergessen.
  • Anschrift und IBAN beim AuszugBeim Einzug streichst du die Zeile. Beim Auszug ist sie der erste Schritt zur Kaution: Ohne Konto keine Überweisung, und du willst dem Vermieter dieses Argument nicht lassen.
  • UnterschriftenBeide Seiten, am Ort, je ein Exemplar. Druck das Muster zweimal aus oder fotografiere das unterschriebene Blatt sofort, bevor der Vermieter es mitnimmt.

Form, Frist, Zustellung

Das Protokoll hat keine Formvorschrift. Es ist keine Willenserklärung, für die § 126 BGB die Schriftform oder § 126b BGB die Textform verlangen würde, sondern eine gemeinsame Feststellung. Seine Kraft liegt in zwei Dingen: dass beide Seiten es unterschrieben haben, und dass es am Tag der Übergabe entstanden ist. Deshalb Papier und Stift, deshalb das Datum, deshalb die Unterschrift des Vermieters, bevor er geht.

  • Zwei ExemplareBeide unterschrieben, eins für jede Seite. Kein Durchschlag zur Hand? Das unterschriebene Blatt sofort mit dem Handy fotografieren, Seite für Seite, und dem Vermieter noch am selben Tag per E-Mail schicken.
  • ZeugenEine zweite Person, die nicht im Vertrag steht: Freundin, Mitbewohner, Elternteil. Sie sieht die Wohnung, sieht die Unterschriften und unterschreibt selbst. Falls der Vermieter das Protokoll verweigert, ist sie dein Beweis.
  • Fotos mit DatumJeden Raum aus der Tür, jeden Mangel aus der Nähe und aus der Entfernung, jeden Zähler mit Nummer. Die Nummern der Fotos ins Protokoll. Die Aufnahmezeit im Handy ersetzt den Datumsstempel.
  • Frist für NachmeldungenWas du in den ersten Tagen noch findest, zum Beispiel eine kaputte Steckdose hinter dem Schrank, meldest du unverzüglich schriftlich mit Foto und Bezug auf das Protokoll (§ 536c BGB). Viele Vermieter räumen dafür von sich aus ein paar Tage ein; verlass dich nicht darauf.
  • AufbewahrungOriginal und Fotos bis zur Rückzahlung der Kaution, besser drei Jahre. Die Ansprüche des Vermieters wegen Schäden verjähren sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB), die Diskussion über die Kaution kann länger dauern.

Termin bei Tageslicht, nicht in der leeren Wohnung um 19 Uhr

Kratzer im Parkett und Schatten an der Wand sieht man nur bei Licht. Wenn Strom noch nicht angemeldet ist, bring eine Taschenlampe mit. Plane eine Stunde, bei größeren Wohnungen mehr, und lass dich nicht drängen: Wer beim Einzug in zehn Minuten unterschreibt, zahlt beim Auszug für die Eile.

Typische Fehler

  • „Ohne Mängel“ unterschrieben, weil es schnell gehen sollteDer häufigste und teuerste Fehler beim Einzug. Alles, was du nicht notierst, ist im Zweifel dein Schaden. Lieber zehn Kleinigkeiten zu viel als eine zu wenig.
  • Zähler ohne Nummer und ohne FotoBei drei Stromzählern im Keller ohne Nummer streitet man später, welcher deiner war. Nummer und Foto machen es eindeutig.
  • Schlüssel nicht gezähltBeim Auszug fehlt ein Kellerschlüssel, den du nie hattest. Ohne Zahl im Einzugsprotokoll zahlst du den Austausch.
  • Kein Vorbehalt bei bekannten MängelnWer den Mangel notiert, aber den Vorbehaltssatz streicht, behält den Beweis, verliert aber die Minderung für diesen Mangel (§ 536b BGB).
  • Beim Auszug alles unterschrieben, was der Vermieter aufschreibtEin Auszugsprotokoll mit Schäden, die schon im Einzugsprotokoll standen, ist die Vorlage für die Kautionsabrechnung. Bestreiten, mit Verweis auf das alte Protokoll, und mit Zusatz unterschreiben.
  • Normale Abnutzung als Schaden akzeptiertLaufspuren, Dübellöcher in üblicher Zahl, leicht vergilbte Wände sind vertragsgemäßer Gebrauch (§ 538 BGB). Sie gehören ins Auszugsprotokoll als Zustand, nicht als Schaden.

Vereinbarungen zu Renovierung gehören nicht ins Protokoll

Ein Vermieter, der beim Einzug „Mieter renoviert bei Auszug“ ins Protokoll schreiben will, verändert damit den Mietvertrag. Ob du renovieren musst, entscheidet die Klausel im Vertrag, und viele davon sind unwirksam. Unterschreib keine Zusatzverpflichtung, die nicht im Vertrag steht; verweise auf den Vertrag und lass die Zeile weg.

Das Protokoll ist unterschrieben, die Wohnung übergeben

Beim Auszug heißt das: Der alte Vertrag ist abgeschlossen, und irgendwo wartet die nächste Übergabe. Wer sie noch nicht hat, lässt suchen: Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht. Mit dem Protokoll von heute und den Fotos im Ordner bist du beim nächsten Einzug schon geübt.

Such-Agent erstellen

Häufige Fragen

Ist das Übergabeprotokoll Pflicht?
Nein, das Gesetz schreibt kein Protokoll vor, weder beim Einzug noch beim Auszug. Es ist aber das Beweismittel, auf das es beim Streit um die Kaution ankommt: Was darin als Mangel steht, kann dir später nicht angelastet werden, und was beim Auszug als „ohne Mängel“ unterschrieben wurde, kann der Vermieter kaum noch als Schaden abrechnen.
Was, wenn der Vermieter kein Protokoll machen will?
Dann machst du es selbst: Bring dieses Muster mit, geh die Wohnung mit einer zweiten Person durch, fotografiere jeden Raum und jeden Mangel mit Datum, trag alles ein und lass die zweite Person unterschreiben. Schick dem Vermieter noch am selben Tag eine Kopie per E-Mail mit der Bitte um Bestätigung. Ein einseitiges Protokoll mit Zeugen und Fotos ist deutlich besser als keins.
Muss ich unterschreiben, wenn ich nicht einverstanden bin?
Nein. Unterschreibe nur, was stimmt und vollständig ist. Fehlt ein Mangel, trag ihn handschriftlich nach, bevor du unterschreibst. Steht beim Auszug ein Schaden drin, den du nicht verursacht hast, schreibst du daneben „bestritten, war laut Einzugsprotokoll vorhanden“ und unterschreibst mit diesem Zusatz. Ein Protokoll ohne deine Unterschrift bindet dich nicht, ist aber auch kein Beweis für dich.
Wie lange muss ich Protokoll und Fotos aufheben?
Mindestens bis die Kaution vollständig zurück ist, besser drei Jahre. Schadensersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB), aber mit der Kaution in der Hand kann er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch danach noch verrechnen. Fotos mit Datum in einem Ordner in der Cloud überstehen jeden Handywechsel.
Wozu die Zählernummern?
Weil in Mehrfamilienhäusern oft mehrere Zähler nebeneinander hängen und Zahlendreher passieren. Mit der Nummer auf dem Zähler und dem Foto ist eindeutig, welcher Stand zu deiner Wohnung gehört. Beim Einzug schützt dich das vor Vorbrauch des Vormieters, beim Auszug vor Verbrauch des Nachmieters.

Quellen und Gesetzestexte

Artikel dazu

  • Das Übergabeprotokoll beim Einzug

    Zählerstände, Schlüssel, jeder Kratzer: was ins Protokoll gehört, wie du es aufsetzt, wenn der Vermieter keins mitbringt, und warum es beim Auszug bares Geld wert ist.

  • Wohnungsübergabe beim Auszug

    Besenrein statt renoviert, Dübellöcher statt Neuanstrich: was du wirklich schuldest, welche Klauseln unwirksam sind und wie der Übergabetermin ohne Streit läuft.

  • Mietvertrag und Kaution

    Was im Vertrag steht, welchen Rahmen das Gesetz für die Kaution setzt und warum das Übergabeprotokoll dich später schützt.

Weitere Vorlagen

  • Mieterselbstauskunft

    Das Formular, das fast jeder Vermieter sehen will: alle üblichen Felder, sortiert nach zulässigen und freiwilligen Angaben, mit Hinweis, welche Fragen du nicht beantworten musst.

  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Der kurze Text, den dein bisheriger Vermieter unterschreibt: Mietverhältnis, Zeitraum, keine offenen Forderungen. Zum Vorlegen, wenn er selbst kein Formular hat.

  • Mängelanzeige

    Der Brief, der die Mietminderung erst möglich macht: Mangel beschreiben, Frist zur Beseitigung setzen, Minderung ankündigen. Für Schimmel, Heizung, Wasserschaden und Lärm.

  • Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung

    Auslandssemester, Praktikum, Partner zieht ein: mit diesem Schreiben bittest du um die Erlaubnis, die dir bei berechtigtem Interesse zusteht, und nennst die Person und den Zeitraum.

  • Kündigung des Mietvertrags

    Kurz, schriftlich, mit Datum und Unterschrift: das Kündigungsschreiben, das nichts Unnötiges enthält, mit Bitte um Bestätigung und Übergabetermin.

  • Rückforderung der Mietkaution

    Sachlich, mit Frist und Kontoverbindung: der Brief, mit dem du die Kaution nebst Zinsen zurückforderst oder eine Abrechnung mit Belegen verlangst.