Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung: Muster zum Kopieren
Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung
Ein Semester im Ausland, ein Praktikum in einer anderen Stadt, die Partnerin zieht ein: Wer ein Zimmer untervermieten will, braucht die Erlaubnis des Vermieters, und bei berechtigtem Interesse steht sie dir zu. Dieser Brief bittet darum, so dass der Vermieter alles hat, was er für ein Ja braucht. Der Text ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kurz gesagt
Wann du das Muster brauchst
Ohne Erlaubnis des Vermieters darfst du niemanden in deine Wohnung aufnehmen, der nicht zur Familie gehört (§ 540 Abs. 1 BGB). Die Erlaubnis steht dir aber zu, wenn du nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse daran hast, einen Teil der Wohnung abzugeben (§ 553 Abs. 1 BGB). Berechtigt ist fast jedes nachvollziehbare persönliche oder wirtschaftliche Interesse: das Auslandssemester, das Praktikum, der Partner, der einzieht, das Einkommen, das nicht mehr reicht. Das Muster stellt genau diesen Antrag. Was danach im Untermietvertrag stehen sollte, steht unter Untervermietung und Zwischenmiete.
Zwei Fälle brauchen das Muster nicht. Der Besuch, der ein paar Wochen bleibt, ist keine Untervermietung. Und wer als WG-Mitglied im Untermietverhältnis wohnt, fragt den Hauptmieter, nicht den Eigentümer; wie die Konstellationen in einer WG aussehen, steht unter WG, Wohnheim oder eigene Wohnung. Ein Fall braucht mehr als das Muster: Wer die Wohnung komplett untervermieten will, ohne selbst einen Teil zu behalten, hat keinen Anspruch und muss verhandeln.
Zieht die Partnerin oder der Partner dauerhaft ein, ist der Antrag auch der richtige Weg. Ob ihr danach beide in den Mietvertrag wollt, ist eine zweite Entscheidung, siehe Gemeinsam mieten als Paar.
Das Muster
Der Brief gibt dem Vermieter alles, was er prüfen darf: wer einzieht, wie lange, welcher Teil der Wohnung, warum. Er nimmt ihm die üblichen Einwände vorweg, Überbelegung und Haftung, und setzt eine freundliche Frist. Die Wahlmöglichkeiten in eckigen Klammern streichst du auf den Fall zusammen, der auf dich zutrifft.
[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Vorname Nachname Vermieter oder Hausverwaltung] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung [Straße, Hausnummer, Stockwerk, Lage] Sehr geehrte Frau [Name], sehr geehrter Herr [Name], ich bitte Sie um die Erlaubnis, einen Teil der von mir gemieteten Wohnung an folgende Person unterzuvermieten: [Vorname Nachname], geboren am [Datum], derzeit wohnhaft in [Straße Hausnummer, PLZ Ort], [Studium an der Hochschule / Beruf bei Arbeitgeber] Zeitraum: vom [Datum] bis zum [Datum] [oder: auf unbestimmte Zeit] Untervermietet wird: [das Zimmer mit etwa X m² / der Raum links vom Flur] mit Mitbenutzung von Küche, Bad und Flur. Die übrigen Räume nutze ich weiterhin selbst; [meine persönlichen Sachen bleiben in der Wohnung und ich behalte einen Schlüssel] / [ich wohne weiterhin in der Wohnung]. Mein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht darin, dass [ich vom [Datum] bis zum [Datum] ein Auslandssemester an der [Hochschule, Land] absolviere / ich ein Praktikum bei [Arbeitgeber] in [Ort des Praktikums] antrete und die Wohnung danach wieder selbst bewohnen werde / meine Partnerin oder mein Partner zu mir zieht / sich mein Einkommen durch [Grund] verringert hat und ich die Miete allein nicht mehr tragen kann]. Dieser Grund ist nach Abschluss des Mietvertrags entstanden. Nach § 553 Abs. 1 BGB steht mir die Erlaubnis daher zu. Ich bleibe Ihnen gegenüber weiterhin für die Miete und für die Einhaltung des Mietvertrags verantwortlich. Die Untermieterin oder der Untermieter wird die Hausordnung anerkennen. Die Wohnung wird durch die Untervermietung nicht überbelegt; sie hat [Anzahl] Zimmer auf [Fläche] m² und wird von [Anzahl] Personen bewohnt. Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung bis zum [Datum, zwei bis drei Wochen ab Zugang] schriftlich mit. Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefon] oder [E-Mail]. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
So füllst du das Muster aus
- PersonName, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift, Beruf oder Studium. Der Vermieter darf die Person kennen, weil er sie aus Gründen in ihrer Person ablehnen dürfte. Mehr braucht er nicht, keine Schufa, kein Einkommen.
- ZeitraumMit Anfang und Ende. Ein befristeter Zeitraum macht das Ja leichter. Bei unbestimmter Dauer, etwa beim Partner, schreibst du das so.
- Welcher TeilDas Zimmer mit Größe, plus Mitbenutzung von Küche und Bad. Wichtig ist der Satz, dass du selbst einen Teil behältst; er macht aus dem Wunsch einen Anspruch.
- Berechtigtes InteresseEin Satz, konkret und mit Daten: Auslandssemester an welcher Hochschule von wann bis wann, Praktikum wo. Der Grund muss nach Vertragsschluss entstanden sein; schreib das dazu.
- BelegungZimmerzahl, Fläche, Personenzahl. Überbelegung ist ein Ablehnungsgrund; die Zahlen zeigen, dass sie nicht vorliegt.
- FristZwei bis drei Wochen ab Zugang, als Datum. Gesetzlich gibt es keine Frist, aber der Vermieter muss in angemessener Zeit antworten, und ein Datum macht die Erinnerung leichter.
Form, Frist, Zustellung
Der Antrag hat keine Formvorschrift; weder die Schriftform nach § 126 BGB noch die Textform nach § 126b BGB sind Pflicht. Auch die Erlaubnis des Vermieters kann formlos erteilt werden, mündlich sogar. Für dich zählt der Beweis in beide Richtungen: dass du gefragt hast, und dass er ja gesagt hat. Deshalb schickst du den Antrag als unterschriebenen Brief und bittest um eine schriftliche Antwort. Ein mündliches Ja lässt du dir per E-Mail bestätigen, bevor der Untermieter einzieht.
- Brief plus E-MailDer Brief per Einwurf-Einschreiben beweist den Zugang, die E-Mail beschleunigt die Antwort. Bei einem Vermieter, mit dem du ohnehin per E-Mail schreibst, reicht oft die E-Mail; die Antwort ist dann der Beweis.
- ZeugenWird die Erlaubnis nur mündlich erteilt, sollte jemand dabei sein. Besser: „Vielen Dank für Ihr Einverständnis vom [Datum], ich fasse zusammen …“ als E-Mail hinterher.
- KopieAntrag, Antwort und später der Untermietvertrag kommen in den Ordner. Bei einem Vermieterwechsel oder Streit um eine Kündigung ist die Erlaubnis dein wichtigstes Papier.
- Frist zum EinzugPlane vier bis sechs Wochen zwischen Antrag und Einzug. Der Untermieter braucht nach dem Einzug innerhalb von zwei Wochen deine Wohnungsgeberbestätigung für das Amt (§ 19 BMG); dafür bist als Hauptmieter du zuständig.
Bei Ablehnung nicht einfach hinnehmen
Eine Ablehnung muss einen Grund haben, der in der Person des Untermieters, in der Belegung oder in einer sonstigen Unzumutbarkeit liegt. „Ich will das nicht“ ist keiner. Bei einer grundlosen Ablehnung darfst du außerordentlich kündigen (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB) und kannst Schadensersatz verlangen. Vorher lohnt ein Anruf beim Mieterverein: Oft reicht ein Schreiben von dort.
Typische Fehler
- Erst vermieten, dann fragenAbmahnung und fristlose Kündigung drohen auch dann, wenn dir die Erlaubnis zugestanden hätte. Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar.
- Die ganze Wohnung abgebenWer alles untervermietet und selbst nichts behält, hat keinen Anspruch aus § 553 BGB. Ein Zimmer oder ein abgeschlossener Bereich mit deinen Sachen reicht nach der Rechtsprechung, muss aber im Antrag stehen.
- Grund weglassenOhne berechtigtes Interesse ist der Antrag eine Bitte, die der Vermieter ablehnen darf. Mit Grund ist er ein Anspruch.
- Person nicht nennenEine Erlaubnis „zur Untervermietung“ ohne Namen gibt es nicht; der Vermieter darf wissen, wer einzieht. Wechselt der Untermieter, brauchst du eine neue Erlaubnis.
- Zu hohe UntermieteDie Untermiete darf angemessen sein, aber wer an einem Zimmer erkennbar verdient, liefert dem Vermieter einen Grund für den Zuschlag und Ärger. Anteilig zur Fläche plus Nebenkosten ist die sichere Größe.
- Keine WohnungsgeberbestätigungDer Untermieter muss sich anmelden, und du musst ihm dafür die Bestätigung ausstellen. Wer sie verweigert, riskiert ein Bußgeld, nicht der Untermieter.
Untervermietung ist keine Kurzzeitvermietung
Die Erlaubnis für einen Untermieter deckt keine Vermietung über Ferienwohnungsportale ab. Dafür braucht es eine eigene Zustimmung, und in vielen Städten zusätzlich eine behördliche Genehmigung wegen Zweckentfremdung. Wer das ohne beides macht, riskiert die Kündigung und ein Bußgeld.
Und wenn du am neuen Ort selbst ein Zimmer brauchst?
Wer sein Zimmer für ein Praktikum oder ein Semester abgibt, sucht am neuen Ort meist genau so eins: möbliert, auf Zeit, ab einem bestimmten Datum. Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Zwischenmiet-Inserat online geht. Sag ihm Zeitraum und Budget, den Rest macht er.
Häufige Fragen
- Muss der Vermieter die Untervermietung erlauben?
- Für einen Teil der Wohnung ja, wenn du ein berechtigtes Interesse hast, das nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist (§ 553 Abs. 1 BGB). Auslandssemester, Praktikum, Einzug des Partners oder weniger Einkommen reichen. Ablehnen darf er nur aus Gründen in der Person des Untermieters, bei Überbelegung oder wenn ihm die Untervermietung sonst nicht zuzumuten ist.
- Gilt das auch, wenn ich die ganze Wohnung untervermieten will?
- Nein. Der Anspruch aus § 553 BGB gilt für einen Teil der Wohnung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es aber, wenn du einen Raum oder auch nur einen Teil der Wohnung für dich behältst, etwa für deine Sachen während eines Auslandsjahres. Wer die Wohnung komplett abgibt, braucht das Einverständnis des Vermieters, auf das er keinen Anspruch hat.
- Darf der Vermieter mehr Miete verlangen?
- Er darf die Erlaubnis von einem angemessenen Untermietzuschlag abhängig machen, wenn ihm die Untervermietung sonst nicht zuzumuten wäre (§ 553 Abs. 2 BGB), etwa weil mehr Personen die Wohnung stärker abnutzen oder die Betriebskosten steigen. Der Zuschlag muss begründet sein; ein pauschaler Aufschlag ohne Bezug zu Mehrkosten ist angreifbar.
- Was, wenn der Vermieter nicht antwortet oder grundlos ablehnt?
- Verweigert er die Erlaubnis, obwohl dir ein Anspruch zusteht, darfst du außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB), und er kann sich schadensersatzpflichtig machen, zum Beispiel für die entgangene Untermiete. Schweigen ist keine Erlaubnis. Schick eine Erinnerung mit kurzer Frist und geh dann zum Mieterverein.
- Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis untervermiete?
- Der Vermieter darf abmahnen und bei Fortsetzung fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Das gilt selbst dann, wenn dir die Erlaubnis zugestanden hätte. Deshalb erst fragen, dann vermieten, auch wenn der Untermieter schon vor der Tür steht.
Quellen und Gesetzestexte
Artikel dazu
- Untervermietung und Zwischenmiete
Auslandssemester, Praktikum in einer anderen Stadt, Partner zieht ein: wann du einen Anspruch auf Erlaubnis hast, wie du fragst und was im Untermietvertrag stehen muss.
- WG, Wohnheim oder eigene Wohnung
Drei Wege in die erste Bleibe, drei sehr verschiedene Preise, Wartezeiten und Vertragsformen. Was zu welcher Situation passt und wie du dich zweigleisig bewirbst.
Weitere Vorlagen
- Mieterselbstauskunft
Das Formular, das fast jeder Vermieter sehen will: alle üblichen Felder, sortiert nach zulässigen und freiwilligen Angaben, mit Hinweis, welche Fragen du nicht beantworten musst.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Der kurze Text, den dein bisheriger Vermieter unterschreibt: Mietverhältnis, Zeitraum, keine offenen Forderungen. Zum Vorlegen, wenn er selbst kein Formular hat.
- Übergabeprotokoll
Für Einzug und Auszug: Räume, Zählerstände, Schlüssel, Mängel mit Foto-Nummer, Unterschriften. Zum Ausdrucken und Mitnehmen zum Termin.
- Mängelanzeige
Der Brief, der die Mietminderung erst möglich macht: Mangel beschreiben, Frist zur Beseitigung setzen, Minderung ankündigen. Für Schimmel, Heizung, Wasserschaden und Lärm.
- Kündigung des Mietvertrags
Kurz, schriftlich, mit Datum und Unterschrift: das Kündigungsschreiben, das nichts Unnötiges enthält, mit Bitte um Bestätigung und Übergabetermin.
- Rückforderung der Mietkaution
Sachlich, mit Frist und Kontoverbindung: der Brief, mit dem du die Kaution nebst Zinsen zurückforderst oder eine Abrechnung mit Belegen verlangst.