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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Muster zum Kopieren

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Der neue Vermieter will wissen, ob du beim alten pünktlich gezahlt hast, und der alte hat kein Formular dafür. Dieses Muster füllst du vor und legst es ihm zur Unterschrift vor: Mietverhältnis, Zeitraum, keine offenen Forderungen, fertig. Dazu, was du tust, wenn er nicht unterschreiben will. Der Text ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt

Das Muster greift, wenn ein neuer Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangt. Einen Anspruch darauf hast du nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht; der bisherige Vermieter schuldet dir nur Quittungen für gezahlte Miete (§ 368 BGB). Eine Form gibt es nicht, üblich ist ein unterschriebenes Blatt. Rechne mit ein bis zwei Wochen.

Wann du das Muster brauchst

Die Bescheinigung ist eine Erklärung deines bisherigen Vermieters, dass du deine Miete gezahlt hast und er nichts mehr von dir will. Neue Vermieter fragen danach, weil sie die einzige Aussage über dein Zahlungsverhalten ist, die nicht von dir selbst stammt. Wann sie in der Bewerbung sinnvoll ist und was sie im Vergleich zur Schufa-Auskunft wert ist, steht unter Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Anspruch und Alternativen.

Das Muster brauchst du, wenn dein Vermieter grundsätzlich bereit ist, aber kein eigenes Formular hat. Privatvermieter mit einer oder zwei Wohnungen sind der typische Fall: Du füllst alles aus, was du weißt, und er muss nur noch lesen, prüfen und unterschreiben. Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen haben meist eigene Vordrucke, dann reicht die Bitte per E-Mail. Zur vollständigen Bewerbung gehört die Bescheinigung erst auf der letzten Stufe, zusammen mit den Nachweisen aus der Bewerbermappe, nicht schon zur Besichtigung.

Nicht gedacht ist das Muster als Ersatz für eine Bonitätsauskunft. Wer keine Vormiete nachweisen kann, weil er zum ersten Mal mietet, arbeitet mit der kostenlosen Schufa-Auskunft oder einer Bürgschaft, und sagt das offen.

Das Muster

Das Muster ist als Erklärung des Vermieters geschrieben, in der Ich-Form aus seiner Sicht. Du füllst die Fakten vor, die du kennst, und lässt ihm die Wahl bei den optionalen Sätzen. Je weniger er selbst formulieren muss, desto schneller kommt die Unterschrift.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Vermieter: [Vorname Nachname oder Firma], [Straße Hausnummer, PLZ Ort]
Mieterin oder Mieter: [Vorname Nachname], geboren am [Datum]
Wohnung: [Straße, Hausnummer, Stockwerk, Lage], [PLZ Ort]

Hiermit bestätige ich, dass Frau/Herr [Vorname Nachname] die oben genannte Wohnung seit dem [Datum des Mietbeginns] [bis zum [Datum des Mietendes] gemietet hat / mietet].

Die Miete in Höhe von zuletzt [Betrag] € monatlich einschließlich der Vorauszahlungen für Betriebskosten wurde bis einschließlich [Monat Jahr] vollständig und pünktlich gezahlt.

Zum heutigen Tag bestehen aus dem Mietverhältnis keine offenen Forderungen gegen die Mieterin oder den Mieter. [Optional: Das Mietverhältnis ist ungekündigt. / Das Mietverhältnis wurde durch die Mieterin oder den Mieter ordentlich zum [Datum] gekündigt. / Abmahnungen wurden nicht ausgesprochen.]

Diese Bescheinigung wird auf Wunsch der Mieterin oder des Mieters zur Vorlage bei einem neuen Vermieter erteilt.

[Ort], [Datum]

[Unterschrift]
[Vorname Nachname des Vermieters, bei Verwaltung: Firma und Name]
[Telefon oder E-Mail für Rückfragen]

So füllst du das Muster aus

  • Vermieter und WohnungSo, wie beide im Mietvertrag stehen. Bei einer Hausverwaltung die Firma plus den Namen der Person, die unterschreibt. Der neue Vermieter ruft dort womöglich an.
  • ZeitraumMietbeginn laut Vertrag. Wenn du noch wohnst, bleibt „mietet“ stehen und das Enddatum fällt weg; bei gekündigtem Vertrag steht das Ende dabei.
  • Miethöhe und letzter bezahlter MonatDie aktuelle Gesamtmiete mit Nebenkostenvorauszahlung und der letzte Monat, der bezahlt ist. Damit ist die Aussage präzise und der Vermieter kann sie guten Gewissens unterschreiben.
  • Keine offenen ForderungenDer zentrale Satz. Manche Vermieter zögern, weil eine Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Dann bietest du die schwächere Variante an: „Die Mieten wurden bis einschließlich [Monat] vollständig gezahlt“, das ist eine Quittung, die er schuldet.
  • Optionale SätzeUngekündigt, ordentlich gekündigt, keine Abmahnungen: Nimm, was stimmt, und streiche den Rest. Ein Vermieter unterschreibt nichts, was er nicht prüfen kann.
  • Unterschrift und KontaktEigenhändig, mit Datum, Name in Druckbuchstaben und einer Rückrufnummer. Die Nummer macht das Blatt für den neuen Vermieter glaubwürdig, weil er nachfragen könnte.

Form, Frist, Zustellung

Eine Form schreibt niemand vor. Die Bescheinigung ist weder eine Willenserklärung mit Schriftform nach § 126 BGB noch braucht sie die Textform nach § 126b BGB; sie ist eine Wissenserklärung, und ihr Wert liegt darin, dass ein Dritter sie prüfen könnte. Deshalb zählt die eigenhändige Unterschrift mehr als bei jedem anderen Muster hier: Ein Vermieter, der unterschreibt, steht mit seinem Namen dafür ein. Eine E-Mail vom bekannten Vermieterkonto mit demselben Text ist die zweitbeste Lösung und in der Praxis meist akzeptiert.

  • FristGesetzlich keine, weil kein Anspruch besteht. Frag deshalb früh: sobald du ernsthaft suchst, nicht erst, wenn ein neuer Vermieter die Zusage von der Bescheinigung abhängig macht. Rechne mit ein bis zwei Wochen.
  • Vorlegen, nicht schickenAm schnellsten geht es persönlich: Muster ausgefüllt mitbringen, kurz erklären, unterschreiben lassen, Original mitnehmen. Bei einer Verwaltung per E-Mail mit dem Muster als Anhang und der Bitte um Rücksendung als Scan.
  • Original und KopieDas unterschriebene Original bleibt bei dir, der neue Vermieter bekommt eine Kopie oder den Scan. Ein Vermieter, der das Original will, bekommt es gegen die Zusage, nicht vorher.
  • ZeugenEntbehrlich. Es geht nicht um den Zugang einer Erklärung, sondern um ihren Inhalt; der Beweis ist die Unterschrift des Vermieters.

Die Quittung schuldet er dir immer

Auch ein Vermieter, der grundsätzlich keine Bescheinigungen ausstellt, muss dir nach § 368 BGB jede Zahlung quittieren. Eine Liste der letzten zwölf Mietzahlungen mit seiner Unterschrift unter „Erhalten“ ist rechtlich eine Quittung und für den neuen Vermieter fast so gut wie die Bescheinigung. Das ist die Rückfalllösung, wenn das Muster nicht unterschrieben wird.

Typische Fehler

  • Zu spät gefragtWer den Vermieter erst nach der Zusage fragt, hängt an dessen Tempo. Die Bitte kommt, sobald die Suche beginnt, dann liegt das Blatt bereit.
  • Selbst unterschriebenEine Bescheinigung, die du selbst ausstellst, ist eine Selbstauskunft und nichts wert. Sie muss vom Vermieter kommen, mit seinem Namen und seiner Nummer.
  • Unwahres vorformuliertWenn zwei Mieten zu spät kamen, schreibst du nicht „stets pünktlich“ vor. Der Vermieter streicht es, und du hast Vertrauen verspielt. Die neutrale Variante mit „vollständig gezahlt“ reicht.
  • Bei der Besichtigung schon vorgelegtDie Bescheinigung ist eine Angabe der letzten Stufe. Wer sie an alle Anbieter verschickt, verteilt Name, Adresse und Zahlungsdaten an Leute, die sie nie hätten sehen sollen.
  • Streit mit dem alten Vermieter eskaliertEin Anwaltsschreiben wegen einer Bescheinigung, auf die kein Anspruch besteht, kostet Geld und bringt nichts. Quittungen oder Kontoauszüge lösen das Problem ohne Streit.

Keine Bescheinigung gegen Verzicht

Manche Vermieter knüpfen die Unterschrift an eine Gegenleistung: Verzicht auf die Kautionszinsen, Übernahme einer Reparatur, Ausgleich einer strittigen Nachzahlung. Darauf musst du nicht eingehen. Wer dich damit unter Druck setzt, bekommt stattdessen die Bitte um Quittungen, und der neue Vermieter die Kontoauszüge.

Die Bescheinigung liegt bereit, jetzt fehlt der Treffer

Mit vollständigen Unterlagen gewinnt, wer als Erster antwortet. Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht, mit einem Anschreiben zu deinem Profil. Bescheinigung und Selbstauskunft hängst du an, wenn der Vermieter Interesse zeigt.

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Häufige Fragen

Muss mein Vermieter die Bescheinigung ausstellen?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass ein Mieter keinen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat (Urteil vom 30. September 2009, VIII ZR 238/08). Was der Vermieter dir schuldet, ist eine Quittung über jede Zahlung, die du geleistet hast (§ 368 BGB). Die meisten Vermieter unterschreiben trotzdem, weil es sie nichts kostet und ein guter Mieter ohne Ärger auszieht.
Was, wenn der Vermieter nicht unterschreibt?
Dann legst du dem neuen Vermieter Kontoauszüge der letzten zwölf Monate mit den Mietüberweisungen vor, bei Bedarf geschwärzt bis auf Datum, Betrag und Empfänger. Alternativ bittest du den alten Vermieter um Quittungen nach § 368 BGB, auf die du einen Anspruch hast. Ein kurzer Satz an den neuen Vermieter, dass der alte grundsätzlich keine Bescheinigungen ausstellt, ordnet das ein.
Ich wohne noch bei den Eltern oder im Wohnheim. Was dann?
Dann gibt es kein Mietverhältnis, das bescheinigt werden könnte, und das schreibst du dem neuen Vermieter genau so. Beim Wohnheim stellt die Verwaltung auf Nachfrage meist eine Bestätigung aus, dass die Nutzungsgebühr gezahlt wurde. Als Ersatz wirkt eine Schufa-Auskunft ohne Negativeinträge oder eine Bürgschaft.
Darf der neue Vermieter die Bescheinigung überhaupt verlangen?
Fragen darf er, verlangen nicht. Nach Auffassung der Datenschutzbehörden ist die Bescheinigung erst dann angemessen, wenn der Vermieter dir die Wohnung konkret geben will, nicht bei der Besichtigung. Ein Vermieter, der sie von jedem Interessenten vorab fordert, sammelt mehr Daten, als er darf.

Quellen und Gesetzestexte

Artikel dazu

  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Viele Vermieter wollen sie sehen, kein Gesetz zwingt deinen Vorvermieter, sie auszustellen. Was drinsteht, wie du sie bekommst und was du vorlegst, wenn du zum ersten Mal mietest.

  • Die komplette Bewerbermappe

    Welche Unterlagen Vermieter erwarten, in welcher Reihenfolge sie in die Mappe gehören und wie du daraus ein PDF machst, das du in zwei Minuten verschicken kannst.

Weitere Vorlagen

  • Mieterselbstauskunft

    Das Formular, das fast jeder Vermieter sehen will: alle üblichen Felder, sortiert nach zulässigen und freiwilligen Angaben, mit Hinweis, welche Fragen du nicht beantworten musst.

  • Übergabeprotokoll

    Für Einzug und Auszug: Räume, Zählerstände, Schlüssel, Mängel mit Foto-Nummer, Unterschriften. Zum Ausdrucken und Mitnehmen zum Termin.

  • Mängelanzeige

    Der Brief, der die Mietminderung erst möglich macht: Mangel beschreiben, Frist zur Beseitigung setzen, Minderung ankündigen. Für Schimmel, Heizung, Wasserschaden und Lärm.

  • Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung

    Auslandssemester, Praktikum, Partner zieht ein: mit diesem Schreiben bittest du um die Erlaubnis, die dir bei berechtigtem Interesse zusteht, und nennst die Person und den Zeitraum.

  • Kündigung des Mietvertrags

    Kurz, schriftlich, mit Datum und Unterschrift: das Kündigungsschreiben, das nichts Unnötiges enthält, mit Bitte um Bestätigung und Übergabetermin.

  • Rückforderung der Mietkaution

    Sachlich, mit Frist und Kontoverbindung: der Brief, mit dem du die Kaution nebst Zinsen zurückforderst oder eine Abrechnung mit Belegen verlangst.