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Mieterselbstauskunft: Formular zum Kopieren

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Fast jeder Vermieter will vor dem Vertrag eine Selbstauskunft, und fast jedes Formular fragt mehr, als es darf. Dieses Muster enthält die Felder, die ein Vermieter zulässig abfragen darf, sortiert nach Pflicht und freiwillig, und sagt dir, bei welchen Fragen du schweigen oder eine falsche Antwort geben darfst. Der Text ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt

Das Muster greift nach der Besichtigung, wenn der Vermieter ein ernsthaftes Interesse an dir als Mieter zeigt; vorher schuldest du nur Name und Kontakt. Eine Form ist nicht vorgeschrieben, üblich ist ein unterschriebenes Blatt als PDF oder auf Papier. Eine Frist gibt es nicht, aber wer innerhalb eines Tages liefert, ist vorn.

Wann du das Muster brauchst

Der Vermieter darf fragen, was er für die Entscheidung über den Mietvertrag wissen muss: wer einzieht, wovon die Miete bezahlt wird und ob es in der Vergangenheit Probleme mit Mietzahlungen gab. Alles andere geht ihn nichts an. Die Grenze ziehen das Datenschutzrecht, das Benachteiligungsverbot in § 19 AGG und die Rechtsprechung der Zivilgerichte; die Details stehen unter Selbstauskunft: Was Vermieter fragen dürfen.

Das Muster brauchst du in zwei Situationen. Erstens, wenn der Vermieter kein eigenes Formular hat und „ein paar Angaben“ will: Dann schickst du ihm dieses Blatt, vollständig und sauber, und bist der Bewerber, der es ihm leicht macht. Zweitens, wenn sein Formular Fragen enthält, die er nicht stellen darf: Dann füllst du sein Formular aus, lässt die unzulässigen Felder leer und legst dieses Blatt bei. Zusammen mit den Nachweisen aus der Bewerbermappe ist die Bewerbung damit komplett.

Der Zeitpunkt zählt: Bei der Besichtigung darf der Vermieter nur Name und Kontakt notieren. Die Selbstauskunft kommt danach, wenn er Interesse signalisiert. Gehaltsabrechnungen, die Schufa-Auskunft und die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung legst du erst vor, wenn er dir die Wohnung geben will. Wer sie schon vor der Besichtigung verlangt, will meist etwas anderes als vermieten; woran du das erkennst, steht unter Mietbetrug erkennen.

Das Muster

Das Formular hat drei Blöcke. Block 1 und 2 enthalten die zulässigen Fragen; hier antwortest du wahr und vollständig, weil eine falsche Antwort den Vertrag später kippen kann. Block 3 ist freiwillig: Er hilft dem Vermieter bei der Entscheidung, aber du musst dort nichts angeben. Unzulässige Fragen enthält das Muster gar nicht; welche das sind, steht in der Tabelle darunter.

Mieterselbstauskunft
Mieterselbstauskunft

Wohnung: [Straße, Hausnummer, PLZ Ort], Inserat vom [Datum]
Gewünschter Mietbeginn: [Datum]

1. Angaben zur Person

Name, Vorname: [Nachname, Vorname]
Aktuelle Anschrift: [Straße Hausnummer, PLZ Ort]
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Telefon, E-Mail: [Nummer], [Adresse]
Tätigkeit: [angestellt / in Ausbildung / Studium / selbstständig / arbeitsuchend]
Arbeitgeber oder Hochschule: [Name, Ort], seit [Datum], [unbefristet / befristet bis Datum / in der Probezeit bis Datum]
Monatliches Nettoeinkommen: [Betrag] €
Woraus: [Gehalt / Ausbildungsvergütung / BAföG / Stipendium / Unterhalt / Elternbürgschaft]
Personen, die einziehen: [Anzahl] Erwachsene, [Anzahl] Kinder
Weitere Mieterin oder weiterer Mieter im Vertrag: [Name oder: keine]
Haustiere: [keine / Art und Anzahl]

2. Angaben zur Zahlungsfähigkeit

Insolvenzverfahren in den letzten fünf Jahren beantragt oder eröffnet: [nein / ja, Stand]
Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) in den letzten drei Jahren abgegeben: [nein / ja]
Räumungsklage wegen Mietrückständen in den letzten fünf Jahren: [nein / ja, Ausgang]
Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen: [keine / Betrag, Stand]

3. Freiwillige Angaben

Bisheriger Vermieter für eine Rückfrage: [Name, Telefon oder: keine Angabe]
Grund des Umzugs: [Studienbeginn / neue Stelle / kürzerer Weg zur Arbeit]
Musikinstrumente in der Wohnung: [keine / Instrument, Übungszeiten]
Rauchen in der Wohnung: [nein / ja]

Erklärung

Ich versichere, dass die Angaben unter 1 und 2 wahrheitsgemäß und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zu Einkommen, Insolvenz, Räumungsklage oder Mietschulden den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags (§ 123 BGB) oder zur Kündigung berechtigen können.

Meine Angaben dürfen ausschließlich für die Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrags verwendet werden. Kommt kein Vertrag zustande, sind sie zu löschen.

[Ort], [Datum]

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

So füllst du das Muster aus

  • Tätigkeit und ArbeitgeberFür Studierende: Hochschule, Studiengang, Fachsemester. Die Befristung oder Probezeit gehört dazu, weil die Frage danach zulässig ist und ein Vermieter sie später prüfen kann.
  • Nettoeinkommen und QuelleDer Betrag, der monatlich sicher ankommt. Bei mehreren Quellen (BAföG plus Nebenjob) die Summe und die Aufschlüsselung. Eine Bürgschaft der Eltern nennst du hier, weil sie den Vermieter beruhigt; wie sie funktioniert, steht im Artikel zur Bürgschaft.
  • Einziehende PersonenAlle, die dauerhaft in der Wohnung leben werden, mit Kindern. Der Vermieter darf die Zahl wissen, weil sie über die Belegung entscheidet. Namen der Kinder muss er nicht bekommen.
  • HaustiereZulässig ist die Frage nach Hund, Katze und anderen Tieren, die den Vermieter angehen. Kleintiere im Käfig oder Aquarium darfst du ohnehin halten; sie musst du nicht nennen.
  • Insolvenz, Vermögensauskunft, Räumungsklage, MietschuldenDie vier Fragen, bei denen eine falsche Antwort am teuersten ist. Wahr antworten, bei „ja“ mit einem Satz zum Stand: „Verfahren seit 2024, Restschuldbefreiung beantragt“ ist besser als ein Kreuz ohne Kontext.
  • Freiwillige AngabenDer bisherige Vermieter als Referenz wirkt stark, wenn ihr euch gut getrennt habt. Der Umzugsgrund erklärt, warum du gerade jetzt suchst. Instrument und Rauchen darf der Vermieter nicht verlangen, eine freiwillige Angabe kann aber Vertrauen schaffen.
  • Erklärung und LöschungDie Versicherung der Richtigkeit bezieht sich ausdrücklich nur auf Block 1 und 2. Der Löschsatz ist keine Bitte, sondern beschreibt, was die DSGVO ohnehin verlangt.
Fragen in Selbstauskunftsformularen, die der Vermieter nicht stellen darf, und wie du damit umgehst
FrageZulässig?Was du tun darfst
Schwangerschaft, Kinderwunsch, FamilienplanungNeinLeer lassen oder verneinen. Der Vermieter kann daraus keine Rechte ableiten.
Religion, KonfessionNein (§ 19 AGG)Leer lassen. Eine Frage danach ist selbst ein Hinweis auf Benachteiligung.
Partei, Gewerkschaft, MietervereinNeinLeer lassen oder verneinen.
Vorstrafen, ErmittlungsverfahrenNeinLeer lassen oder verneinen. Nur Straftaten mit direktem Bezug zum Mietverhältnis werden von manchen Gerichten anders gesehen.
Krankheiten, Behinderung, PflegebedürftigkeitNeinLeer lassen. Ausnahme: Du willst selbst eine barrierefreie Wohnung und sprichst es an.
Herkunft, Staatsangehörigkeit, MutterspracheNein (§ 19 AGG)Leer lassen. Der Aufenthaltstitel kann beim Vertragsschluss relevant sein, nicht in der Selbstauskunft.
Sexuelle Orientierung, Familienstand im DetailNeinLeer lassen. Ob zwei Personen einziehen, darf er wissen; in welcher Beziehung sie stehen, nicht.
Kopie des PersonalausweisesNeinVorzeigen ja, Kopie nein. Wer eine Kopie verlangt, bekommt sie mit geschwärzten Feldern außer Name und Anschrift.
Kontoauszüge, Schufa vor der ZusageErst bei konkreter ZusageFreundlich vertrösten: „Die Nachweise bringe ich zur Vertragsunterzeichnung mit.“

Form, Frist, Zustellung

Für die Selbstauskunft gibt es keine Formvorschrift. Schriftform nach § 126 BGB ist nicht nötig, die Textform nach § 126b BGB, also eine E-Mail oder ein PDF mit deinem Namen, reicht vollkommen. Die Unterschrift unter der Erklärung ist trotzdem sinnvoll: Sie zeigt dem Vermieter, dass du zu den Angaben stehst, und macht das Blatt vollständig. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht; in der Praxis entscheidet, wer als Erstes eine vollständige Bewerbung liefert.

  • Als PDF per E-MailAusgefüllt, unterschrieben, gescannt oder fotografiert, als ein PDF mit klarem Dateinamen. Nicht als Bild im Nachrichtenverlauf eines Portals, wo es zwischen zwanzig anderen untergeht.
  • Auf Papier zur BesichtigungEin ausgedrucktes, ausgefülltes Exemplar in der Mappe. Übergeben, wenn der Vermieter Interesse zeigt; nicht ungefragt beim Reinkommen, das wirkt wie Vorlage und nicht wie Bewerbung.
  • Kopie behaltenWas du angegeben hast, solltest du später wissen, falls es zu einer Diskussion über die Angaben kommt. Ein Foto oder das PDF reicht.
  • ZeugenBei der Selbstauskunft entbehrlich. Sie ist keine Willenserklärung mit Frist, sondern eine Auskunft; wichtig ist, was drinsteht, nicht wann sie ankam.

Vollständig schlägt perfekt

Vermieter sortieren nach Vollständigkeit, nicht nach Glanz. Eine Selbstauskunft mit allen zulässigen Feldern, dazu die Nachweise aus der Bewerbermappe, in einer E-Mail, ist die Bewerbung, die angerufen wird. Was du im Anschreiben dazu sagst, entwirft dir dein Such-Agent für jeden Treffer neu.

Typische Fehler

  • Zulässige Frage geschöntEin rundes Einkommen, das nach oben gerundet ist, oder das verschwiegene Insolvenzverfahren fliegt beim Nachweis auf oder Jahre später. Dann steht die Anfechtung im Raum.
  • Unzulässige Frage brav beantwortetWer die Schwangerschaft oder die Religion ins Formular schreibt, weil ein Feld da war, gibt Daten preis, die der Vermieter nie hätte haben dürfen. Leer lassen ist erlaubt.
  • Selbstauskunft vor der Besichtigung verschicktAuf Anfragen, die schon vor dem Termin alle Daten wollen, antwortest du mit Name und Kontakt. Wer mehr will, bevor er dich gesehen hat, sammelt Daten oder betrügt.
  • Ausweiskopie unverändert mitgeschicktEine vollständige Ausweiskopie im Posteingang eines Fremden ist ein Identitätsrisiko. Vorzeigen reicht; wenn Kopie, dann mit geschwärzten Feldern und dem Vermerk „Kopie für Mietbewerbung“.
  • Bürgschaft verschwiegenWer als Studierender ohne eigenes Einkommen die Elternbürgschaft nicht erwähnt, wirkt zahlungsschwach, obwohl er es nicht ist. Die Bürgschaft gehört als Quelle in die Einkommenszeile.

Keine Vorkasse, keine Daten an Unbekannte

Eine Selbstauskunft an jemanden, den du nie gesehen hast, der die Wohnung nicht zeigen kann und schon eine Kaution oder Gebühr will, ist keine Bewerbung, sondern ein Datenverlust. Erst besichtigen, dann Auskunft, dann Vertrag, dann Geld. In dieser Reihenfolge und in keiner anderen.

Das Formular ist fertig, jetzt braucht es eine Wohnung

Eine vollständige Selbstauskunft bringt nur etwas, wenn sie früh ankommt. Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht, mit einem Anschreiben, das zu deinem Profil und dem Inserat passt. Formular anhängen, abschicken, vor den anderen.

Such-Agent erstellen

Häufige Fragen

Muss ich überhaupt eine Selbstauskunft ausfüllen?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Der Vermieter darf aber frei entscheiden, an wen er vermietet, und ohne Auskunft bekommst du in einem umkämpften Markt keine Zusage. Praktisch ist die Frage also nicht ob, sondern was du angibst: die zulässigen Felder vollständig und wahr, die unzulässigen gar nicht.
Was passiert, wenn ich bei einer zulässigen Frage falsch antworte?
Der Vermieter kann den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB) oder kündigen, zum Beispiel wenn du ein laufendes Insolvenzverfahren, eine Räumungsklage oder ein deutlich niedrigeres Einkommen verschwiegen hast. Ein unbequemer, aber wahrer Satz mit Erklärung ist besser als ein Feld, das später zur Anfechtung führt.
Und bei einer unzulässigen Frage?
Bei Fragen, die den Vermieter nichts angehen, darfst du nach herrschender Auffassung schweigen oder falsch antworten, ohne dass er daraus Rechte ableiten kann. Dazu gehören Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Partei oder Gewerkschaft, Vorstrafen, Krankheiten und Herkunft. Am elegantesten ist es, das Feld leer zu lassen; ein Streit darüber vor dem Vertrag hilft dir nicht.
Wann muss ich Gehaltsabrechnungen und Schufa vorlegen?
Erst, wenn der Vermieter dir die Wohnung geben will, also unmittelbar vor dem Vertragsschluss. Die Datenschutzbehörden unterscheiden drei Stufen: Bei der Besichtigung nur Name und Kontakt, danach die Selbstauskunft, Nachweise erst bei konkreter Zusage. Ein Anbieter, der schon vor der Besichtigung Ausweiskopie und Schufa will, ist ein Warnsignal.
Darf der Vermieter meine Daten behalten, wenn ich die Wohnung nicht bekomme?
Nein. Die Daten dürfen nur für die Entscheidung über diesen Mietvertrag verarbeitet werden (Art. 6 DSGVO). Fällt die Entscheidung gegen dich, sind sie zu löschen. Der Satz dazu steht deshalb im Muster. Du kannst nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangen, welche Daten der Vermieter noch hat.

Quellen und Gesetzestexte

Artikel dazu

  • Selbstauskunft: Was Vermieter fragen dürfen

    Einkommen ja, Schwangerschaft nein. Welche Fragen zulässig sind, bei welchen du schweigen oder sogar falsch antworten darfst und wie du das Formular trotzdem überzeugend ausfüllst.

  • Die komplette Bewerbermappe

    Welche Unterlagen Vermieter erwarten, in welcher Reihenfolge sie in die Mappe gehören und wie du daraus ein PDF machst, das du in zwei Minuten verschicken kannst.

  • Schufa-Auskunft kostenlos beantragen

    Die kostenlose Datenkopie, die Bonitätsauskunft für Vermieter und der Unterschied zwischen beiden. Was Vermieter sehen dürfen und wie du falsche Einträge loswirst.

Weitere Vorlagen

  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Der kurze Text, den dein bisheriger Vermieter unterschreibt: Mietverhältnis, Zeitraum, keine offenen Forderungen. Zum Vorlegen, wenn er selbst kein Formular hat.

  • Übergabeprotokoll

    Für Einzug und Auszug: Räume, Zählerstände, Schlüssel, Mängel mit Foto-Nummer, Unterschriften. Zum Ausdrucken und Mitnehmen zum Termin.

  • Mängelanzeige

    Der Brief, der die Mietminderung erst möglich macht: Mangel beschreiben, Frist zur Beseitigung setzen, Minderung ankündigen. Für Schimmel, Heizung, Wasserschaden und Lärm.

  • Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung

    Auslandssemester, Praktikum, Partner zieht ein: mit diesem Schreiben bittest du um die Erlaubnis, die dir bei berechtigtem Interesse zusteht, und nennst die Person und den Zeitraum.

  • Kündigung des Mietvertrags

    Kurz, schriftlich, mit Datum und Unterschrift: das Kündigungsschreiben, das nichts Unnötiges enthält, mit Bitte um Bestätigung und Übergabetermin.

  • Rückforderung der Mietkaution

    Sachlich, mit Frist und Kontoverbindung: der Brief, mit dem du die Kaution nebst Zinsen zurückforderst oder eine Abrechnung mit Belegen verlangst.