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Kündigungsfrist-Rechner

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Drei Monate Frist klingen einfach, aber der Kalender entscheidet: Es zählt der Tag, an dem die Kündigung ankommt, und ob er noch vor dem dritten Werktag des Monats liegt. Der Rechner nimmt dir das Zählen ab. Er läuft im Browser, nichts wird gespeichert.

Kurz gesagt

Als Mieter hast du eine Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ankommen, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Kommt sie später an, zählt der laufende Monat nicht mehr mit und alles verschiebt sich um einen Monat.

Rechner

Trag den Tag ein, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt. Du bekommst den letzten Tag deines Mietverhältnisses, den spätesten Zugang für dieses Ende und den nächsten Stichtag, falls du es in diesem Monat nicht mehr schaffst.

Es zählt der Zugang, nicht der Tag, an dem du den Brief abschickst. Feiertage berücksichtigt der Rechner nicht: Liegt ein Feiertag in den ersten Tagen des Monats, verschiebt sich der Stichtag um einen Tag nach hinten.

So rechnet der Rechner

  • Die RegelDie Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Zugang bis zum 3. Werktag im Januar heißt also: Ende am 31. März.
  • WerktageDer Rechner zählt Montag bis Samstag ab dem 1. des Monats. Der dritte davon ist der Stichtag. Ist er ein Samstag, gilt der folgende Montag (§ 193 BGB, so entschieden vom Bundesgerichtshof).
  • Zu spätLiegt der Zugang nach dem Stichtag, zählt der laufende Monat nicht mehr mit. Der Rechner nimmt dann den Folgemonat als Ausgangspunkt, das Ende verschiebt sich um einen Monat.
  • Was der Rechner nicht kenntGesetzliche Feiertage, die je nach Bundesland verschieden sind. Liegt einer in den ersten Tagen des Monats, hast du einen Tag mehr. Außerdem nicht berücksichtigt: befristete Verträge, ein vereinbarter Kündigungsausschluss, vertraglich kürzere Fristen und Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder Modernisierung (§ 555e BGB).
  • FormDie Kündigung muss schriftlich sein, also auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 Abs. 1 BGB). E-Mail, Messenger oder Fax reichen nicht. Der Rechner prüft nur den Termin, nicht die Form.

Ein Tag Puffer ist billig

Schick die Kündigung nicht am Stichtag ab, sondern so, dass sie sicher davor ankommt. Wenn es knapp wird, gib sie persönlich ab und lass dir Datum und Empfang auf einer Kopie bestätigen. Den Text dafür hast du mit der Vorlage Kündigung Mietvertrag in zwei Minuten. Was vor und nach dem Brief noch anfällt, steht im Artikel Kündigungsfrist beim Mietvertrag.

Das Ende steht, die neue Wohnung noch nicht

Drei Monate klingen nach viel Zeit, gehen aber schnell vorbei, wenn die passenden Inserate nur wenige Stunden online sind. Dein Such-Agent schaut in der Zeit für dich nach und schreibt dir, sobald ein passendes Inserat online geht. Sag ihm in einem Satz, was du suchst und ab wann du einziehen willst.

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Häufige Fragen

Zählt der Tag, an dem ich den Brief abschicke, oder der Tag, an dem er ankommt?
Der Tag, an dem er ankommt. Eine Kündigung wirkt erst mit dem Zugang beim Vermieter (§ 130 BGB). Wer am dritten Werktag abschickt, ist meist zu spät. Gib die Kündigung persönlich ab und lass dir den Empfang bestätigen, oder schick sie so früh, dass ein Tag Postlaufzeit keine Rolle spielt.
Ist der Samstag ein Werktag?
Ja, für die Zählung der drei Werktage gilt der Samstag als Werktag. Fällt der dritte Werktag aber auf einen Samstag, verschiebt sich das Ende der Frist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den folgenden Montag (§ 193 BGB). Der Rechner berücksichtigt das.
Was ist, wenn im Monat ein Feiertag liegt?
Ein gesetzlicher Feiertag zählt nicht als Werktag. Liegt er in den ersten Tagen des Monats, verschiebt sich der dritte Werktag um einen Tag nach hinten. Der Rechner kennt die Feiertage deines Bundeslandes nicht; in diesem Fall hast du einen Tag mehr, als er anzeigt, nie weniger.
Gilt die Frist auch, wenn im Mietvertrag etwas anderes steht?
Eine längere Frist für dich als Mieter ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB), eine kürzere ist erlaubt. Anders bei einem befristeten Vertrag oder einem vereinbarten Kündigungsausschluss: Dann kannst du in der vereinbarten Zeit nicht ordentlich kündigen. Lies deinen Vertrag, bevor du auf den Rechner vertraust.
Wie lang ist die Frist, wenn der Vermieter kündigt?
Für den Vermieter wächst die Frist mit der Wohndauer: drei Monate, nach fünf Jahren sechs Monate, nach acht Jahren neun Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Rechner rechnet nur die Mieterfrist.

Quellen und Gesetzestexte

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