Umzugsplaner mit Fristen
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Ein Umzug hat drei gesetzliche Fristen und rund zwanzig Aufgaben, die nur dann entspannt sind, wenn du früh genug dran bist. Der Planer rechnet aus deinem Einzugsdatum aus, was wann fällig ist, und merkt sich, was du schon erledigt hast. Alles bleibt in deinem Browser.
Kurz gesagt
Umzugsplaner
Trag den Tag ein, an dem du die Schlüssel bekommst. Wenn du die alte Wohnung schon gekündigt hast, trag auch ihren letzten Tag ein; dann legt der Planer die Übergabe und die Internet-Kündigung auf diesen Tag und sagt dir, wie viele Tage du doppelt zahlst.
Der Tag, an dem du die Schlüssel bekommst und einziehst. Ab ihm laufen die Zwei-Wochen-Frist für die Anmeldung und alle Termine davor.
Der letzte Tag deines alten Mietverhältnisses, falls du schon gekündigt hast. Der Planer legt dann die Übergabe der alten Wohnung und die Sonderkündigung des Internetvertrags auf diesen Tag.
Trag dein Einzugsdatum ein, dann legt der Planer alle Termine davor und danach.
So funktioniert das Werkzeug
- AnmeldungEinzugstag plus 14 Tage (§ 17 BMG). Das ist die einzige Frist nach dem Umzug, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann (§ 54 BMG). Der Termin beim Bürgeramt steht deshalb schon vier Wochen vor dem Einzug im Plan, weil er in vielen Städten der Engpass ist.
- InternetAuszugstag minus ein Monat, oder Einzugstag minus ein Monat, wenn du kein Auszugsdatum einträgst (§ 60 Abs. 2 TKG). Der Planer rechnet auf den gleichen Tag des Vormonats; gibt es den dort nicht, auf dessen letzten Tag. Die Frist gilt nur, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefert; sonst nimmst du den Vertrag mit.
- Kündigung der alten WohnungSoll das alte Mietverhältnis mit dem Einzugsmonat enden, muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats ankommen, der zwei Monate davor liegt (§ 573c Abs. 1 BGB). Werktage sind Montag bis Samstag; fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der folgende Montag. Feiertage kennt der Planer nicht.
- Alle anderen TageErfahrungswerte für den Vorlauf: acht Wochen für Termin und Helfer, sechs für den Internetanschluss, vier für Halteverbot und Bürgeramt, zwei für Nachsendeauftrag und Adressen, eine für die Kaution. Sie sind Vorschläge, keine Fristen. Was du früher schaffst, hakst du früher ab.
- Doppelte MieteAus Einzugsdatum und letztem Tag der alten Wohnung rechnet der Planer die Überschneidung in Tagen. Was das kostet und was am Einzugstag insgesamt zusammenkommt, rechnet der Umzugskostenrechner.
- Was nicht drin istDer Planer kennt keine Feiertage, keine Sonderregeln einzelner Städte und keine Vertragsbedingungen deines Stromanbieters. Er ersetzt weder den Blick in den Mietvertrag noch in den Kalender der Stadt.
Die drei Fristen, die weh tun
Die Kündigung der alten Wohnung, sonst zahlst du einen Monat doppelt. Die Anmeldung beim Bürgeramt, sonst droht ein Bußgeld. Der Internetanschluss, sonst sitzt du im ersten Monat mit dem Handy-Hotspot da. Alles andere auf der Liste verzeiht Verspätung. Was am Einzugstag an Geld zusammenkommt, rechnet der Umzugskostenrechner, die Erstausstattung steht im Artikel Erstausstattung für die erste Wohnung, und was direkt nach der Zusage ansteht, unter Wohnungszusage, was jetzt.
Der Plan beginnt mit der Zusage
Acht Wochen Vorlauf setzen voraus, dass du acht Wochen vorher weißt, wohin du ziehst. Dein Such-Agent schaut auf Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht nach und schreibt dir, sobald ein passendes Inserat online geht. Je früher die Zusage kommt, desto entspannter wird jede Zeile im Plan.
Häufige Fragen
- Ab wann läuft die Zwei-Wochen-Frist für die Anmeldung?
- Ab dem Tag, an dem du tatsächlich einziehst (§ 17 BMG), nicht ab Mietbeginn im Vertrag. Der Planer rechnet deshalb vom Einzugsdatum. Du brauchst Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG); wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 54 BMG). Weil Termine in vielen Städten Wochen im Voraus vergeben sind, steht die Terminbuchung im Plan vier Wochen vor dem Einzug.
- Warum liegt die Kündigung der alten Wohnung nicht in der Zeitleiste?
- Weil sie meist vor dem Beginn der Zeitleiste fällig ist. Drei Monate Frist mit Zugang bis zum dritten Werktag (§ 573c BGB) heißt: Soll die alte Wohnung mit dem Einzugsmonat enden, muss die Kündigung rund drei Monate vorher ankommen. Der Planer zeigt diesen Stichtag in einem eigenen Hinweis über der Zeitleiste. Ist er schon vorbei, rechnet der Kündigungsfrist-Rechner das nächstmögliche Ende.
- Kann ich meinen Internetvertrag beim Umzug immer kündigen?
- Nein. Liefert der Anbieter an der neuen Adresse, nimmst du den Vertrag mit; er darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen, die Laufzeit aber nicht verlängern (§ 60 Abs. 1 TKG). Nur wenn er dort nicht liefert, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen, frühestens zum Auszug (§ 60 Abs. 2 TKG). Der Planer legt diesen Tag einen Monat vor den Auszug, oder vor den Einzug, wenn du kein Auszugsdatum einträgst.
- Was passiert mit dem Strom, wenn ich nichts anmelde?
- Sobald du Strom entnimmst, kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande (§ 2 StromGVV). Du sitzt also nicht im Dunkeln, zahlst aber meist den teuersten Tarif. Deshalb steht die Tarifwahl fünf Wochen vor dem Einzug im Plan und die Anmeldung mit Zählerstand direkt danach; aus der Grundversorgung kommst du danach mit zwei Wochen Frist wieder heraus (§ 20 StromGVV).
- Werden meine Daten irgendwo gespeichert?
- Nur in deinem Browser. Einzugsdatum, Auszugsdatum und die abgehakten Aufgaben liegen im lokalen Speicher dieses Geräts, damit der Plan beim nächsten Besuch wieder da ist. Nichts wird an uns oder an Dritte gesendet. Mit Zurücksetzen löschst du alles; in einem privaten Fenster ist der Plan nach dem Schließen weg.
Quellen und Gesetzestexte
- § 573c BGB: Fristen der ordentlichen Kündigung
- § 551 BGB: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
- § 17 BMG: Anmeldung, Abmeldung
- § 19 BMG: Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 54 BMG: Bußgeldvorschriften
- § 60 TKG: Umzug des Verbrauchers
- § 2 StromGVV: Vertragsschluss in der Grundversorgung
- § 20 StromGVV: Kündigung der Grundversorgung
Artikel dazu
- Die Umzugscheckliste
Acht Wochen vorher bis zum Abend des Einzugstags: was du wann erledigst, welche Fristen wirklich weh tun und was du getrost auf danach verschieben kannst.
- Ummelden nach dem Umzug
Zwei Wochen Frist, eine Wohnungsgeberbestätigung und ein Termin, den du früh buchen solltest. Was beim Bürgeramt passiert und wen du sonst noch informieren musst.
- Zusage bekommen: Was jetzt zu tun ist
Die Zusage ist da, und ab jetzt zählt jeder Tag. Was du vor der Unterschrift prüfst, wann du den anderen Bewerbungen absagst und welche Fristen in den ersten drei Wochen anfallen.
Weitere Rechner
- Mietbelastungsrechner
Wie viel Miete du dir leisten kannst: die 30-Prozent-Regel aus deiner Sicht und die Dreifach-Regel aus Sicht des Vermieters, live gegeneinander gerechnet.
- Kautionsrechner
Wie hoch die Kaution höchstens sein darf, in welchen Raten du sie zahlen kannst und was eine Bürgschaft im Vergleich kostet.
- Umzugskostenrechner
Kaution, Umzug, Erstausstattung, doppelte Miete: was am Einzugstag und in den ersten Wochen zusammenkommt, Posten für Posten.
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Gib den Tag ein, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt, und du siehst, wann dein Mietverhältnis endet und bis wann du für dieses Ende hättest kündigen müssen.
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Kaltmiete und Fläche eingeben, Stadt und Bezirk wählen: Du siehst, ob der Preis je Quadratmeter unter, im Rahmen oder über dem liegt, was in diesem Bezirk gerade inseriert wird. Aus unseren eigenen Inseraten, mit Stichprobe.
- Besichtigungs-Checkliste zum Abhaken
Vor dem Termin, vor Ort, danach: alle Punkte zum Abhaken auf dem Handy, bleiben gespeichert, zum Drucken und Zurücksetzen. Nichts wird gesendet.
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