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Zusage bekommen: Was jetzt zu tun ist

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Die E-Mail kommt am Nachmittag: „Wir haben uns für Sie entschieden.“ Nach Wochen mit Absagen und Besichtigungen ist das der Moment, in dem du am liebsten sofort zusagst, alles andere absagst und den Umzug planst. Genau in dieser Reihenfolge ist es falsch. Die Zusage ist noch kein Vertrag, der Vertrag muss gelesen werden, und die Fristen der nächsten drei Wochen kosten mehr Geld als das ganze Jahr danach. Hier steht, was du in welcher Reihenfolge tust: erst prüfen, dann unterschreiben, dann absagen, dann die Fristen abarbeiten. Und was du mit deinem Such-Agenten machst, der gerade noch läuft.

Kurz gesagt

Eine Zusage ist eine Absicht, kein Vertrag. Bindend wird es mit der Unterschrift, und bis dahin liest du den Vertrag: Miete, Vorauszahlung, Kaution, Befristung, Staffel, Klauseln. Danach laufen die Fristen: Kaution zum Beginn, Anmeldung binnen zwei Wochen, Kündigung der alten Wohnung bis zum dritten Werktag. Den anderen Vermietern sagst du sofort ab, den Such-Agenten pausierst du nach der Unterschrift.

Ist die Zusage schon verbindlich?

Meistens nicht. Ein Mietvertrag entsteht, wenn beide Seiten sich über die wesentlichen Punkte einig sind: welche Wohnung, welche Miete, ab wann. Das kann theoretisch mündlich passieren, denn das Gesetz verlangt für Wohnraum keine Form, nur für Befristungen über ein Jahr die Schriftform (§ 550 BGB). In der Praxis ist eine Zusage per E-Mail oder Telefon aber fast immer die Ankündigung, dass der Vermieter dir den Vertrag schicken will. Solange der nicht unterschrieben ist, kann er es sich anders überlegen, und du dich auch.

Zwei Folgen: Du sagst den anderen Bewerbungen noch nicht ab, bis der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Und du antwortest auf die Zusage sofort, freundlich und mit einer Frage nach dem Vertrag, denn ein Vermieter, der drei Tage nichts hört, vergibt die Wohnung an den Nächsten auf der Liste.

Antwort auf die Zusage
Sehr geehrte Frau [Name], sehr geehrter Herr [Name],

vielen Dank für Ihre Zusage für die Wohnung in der [Straße], ich freue mich sehr und nehme sie gern an.

Könnten Sie mir den Mietvertrag vorab als PDF zusenden, damit ich ihn in Ruhe lesen kann? Für die Unterschrift kann ich am [zwei Vorschläge] vorbeikommen. Sagen Sie mir bitte auch, welche Unterlagen Sie zur Unterschrift noch benötigen und wie Sie die Kaution wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
[Telefonnummer]

Was du im Vertrag prüfst, bevor du unterschreibst

Der Vertrag kommt als PDF oder liegt beim Termin auf dem Tisch. Lies ihn ganz, auch die Anlagen, auch die Hausordnung. Die meisten Mietverträge sind Formulare eines Verlags und in weiten Teilen unkritisch. Die Stellen, an denen es teuer wird, sind immer dieselben, und die gehst du mit dieser Liste durch.

  • Miethöhe kalt und warmStimmt die Kaltmiete mit dem Inserat überein? Ist die Warmmiete die Summe aus Kaltmiete und Vorauszahlung, oder steckt noch ein Möblierungszuschlag drin? Wie du den Preis einordnest, steht unter „So bewerten wir faire Miete“.
  • NebenkostenvorauszahlungDer Vertrag muss sagen, welche Betriebskosten du trägst, meist mit Verweis auf die Betriebskostenverordnung (§ 556 BGB). Fehlt die Vereinbarung, schuldest du keine Nebenkosten. Ist die Vorauszahlung auffällig niedrig, rechne mit einer Nachzahlung nach dem ersten Jahr.
  • KautionMaximal drei Nettokaltmieten, in drei Raten zahlbar, getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt (§ 551 BGB). Mehr darf im Vertrag stehen, gilt aber nicht. Die Höhe rechnest du mit dem Kautionsrechner nach.
  • BefristungEin Zeitmietvertrag braucht einen Grund, der im Vertrag steht: Eigenbedarf nach Ablauf, geplante Sanierung, Vermietung an einen Dienstverpflichteten (§ 575 BGB). Ohne Grund gilt der Vertrag als unbefristet. Ein Kündigungsausschluss für beide Seiten ist etwas anderes und bis zu vier Jahre zulässig.
  • Staffel oder IndexBei einer Staffelmiete steht jede Erhöhung mit Datum und Betrag im Vertrag. Bei einer Indexmiete folgt sie dem Verbraucherpreisindex. Beides ist zulässig, beides musst du in dein Budget einrechnen, denn eine Erhöhung nach § 558 BGB kommt dann meist nicht dazu.
  • KleinreparaturklauselWirksam nur mit Obergrenze pro Reparatur, nach der Rechtsprechung rund 100 bis 120 €, und einer Jahresobergrenze von rund 6 bis 8 Prozent der Jahreskaltmiete, und nur für Dinge, die du häufig anfasst: Wasserhahn, Lichtschalter, Fenstergriff. Fehlt eine der Grenzen, ist die Klausel unwirksam.
  • SchönheitsreparaturenStarre Fristen („alle drei Jahre streichen“), Renovierung bei Auszug unabhängig vom Zustand oder Renovierungspflicht bei unrenoviert übergebener Wohnung sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam. Notiere den Zustand beim Einzug im Übergabeprotokoll.
  • HaustiereEin generelles Verbot ist unwirksam, ein Zustimmungsvorbehalt zulässig. Wenn du ein Tier hast oder planst, klärst du das vor der Unterschrift schriftlich, nicht danach.
  • KündigungsfristenFür dich gelten drei Monate, Zugang bis zum dritten Werktag des Monats (§ 573c BGB). Längere Fristen für den Mieter sind unwirksam, ein beiderseitiger Kündigungsausschluss nicht. Bei möblierter Untermiete im Haushalt des Vermieters gilt eine kürzere Frist.

Was diese Klauseln im Einzelnen bedeuten, steht ausführlich unter Mietvertrag und Kaution, die Begriffe im Lexikon unter Staffelmiete und Kleinreparaturklausel. Die Kaution rechnest du mit dem Kautionsrechner nach: Er nennt dir die zulässige Höhe und die drei Raten. Und wenn der Energieausweis bei der Besichtigung einen hohen Kennwert zeigte, ist jetzt der Moment, die Vorauszahlung dagegen zu halten, mit der Rechnung aus Energieausweis lesen und Heizkosten schätzen.

Nicht unterschreiben, was du nicht verstehst

Eine Klausel, die du nicht einordnen kannst, ist ein Grund für eine Rückfrage, nicht für eine Unterschrift. Der Mieterverein prüft Verträge für Mitglieder meist innerhalb weniger Tage. Unwirksame Klauseln schaden dir zwar rechtlich nicht, aber du musst sie später erst als unwirksam durchsetzen, und das ist Streit, den du dir mit einem Satz vor der Unterschrift sparst.

Welche Fristen in den ersten drei Wochen laufen

Mit der Unterschrift beginnt der Teil, in dem Termine zählen. Einige Fristen stehen im Gesetz, andere setzt der Vermieter, wieder andere die Wartezeit eines Anbieters. Die Tabelle führt sie in der Reihenfolge, in der sie auf dich zukommen.

Fristen und Termine zwischen Mietvertragsunterschrift und den ersten Wochen in der neuen Wohnung
WasBis wannWoran du denkst
Kündigung der alten WohnungZugang beim Vermieter bis zum dritten Werktag des Monats, dann drei Monate Frist (§ 573c BGB)Ein Tag zu spät kostet einen ganzen Monat Miete. Schriftlich, unterschrieben, mit Nachweis des Zugangs. Fristenrechner nutzen.
Kaution, erste RateZu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 Abs. 2 BGB)Ein Drittel reicht, die weiteren Raten mit der zweiten und dritten Miete. Überweisung mit Verwendungszweck „Kaution“, nie bar ohne Quittung.
WohnungsübergabeAm vereinbarten Tag, spätestens zum MietbeginnÜbergabeprotokoll mit Zählerständen, Mängeln, Schlüsselzahl und Fotos. Ohne Protokoll zahlst du beim Auszug für Kratzer, die schon da waren.
WohnungsgeberbestätigungDer Vermieter muss sie dir innerhalb von zwei Wochen nach Einzug geben (§ 19 BMG)Bei der Übergabe verlangen, dann ist sie erledigt. Ohne sie kein Meldetermin.
Anmeldung beim BürgeramtInnerhalb von zwei Wochen nach Einzug (§ 17 BMG)Termin online buchen, sobald das Einzugsdatum feststeht, in vielen Städten ist die Wartezeit länger als die Frist. Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung mitnehmen.
Strom anmeldenVor dem Einzug, spätestens am Tag der ÜbergabeZählernummer und Zählerstand aus dem Protokoll. Ohne Anmeldung landest du in der Grundversorgung, die läuft, aber teurer ist.
Internet bestellenSofort nach der UnterschriftAnbieter brauchen zwei bis sechs Wochen bis zur Schaltung, bei einem Umzug des bestehenden Vertrags geht es oft schneller. Verfügbarkeit an der neuen Adresse vorher prüfen.

Die Kündigungsfrist der alten Wohnung rechnest du mit dem Kündigungsfristenrechner auf den Tag genau, die Vorlage dafür liegt unter Kündigung Mietvertrag. Für die Übergabe nimmst du das Übergabeprotokoll mit, was du damit tust, steht unter Das Übergabeprotokoll beim Einzug. Die Anmeldung mit Ablauf und Unterlagen erklärt Ummelden nach dem Umzug, die Bestätigung des Vermieters dafür Wohnungsgeberbestätigung. Und die vollständige Liste vom ersten Karton bis zur letzten Adressänderung ist Die Umzugscheckliste.

Was der Umzug kostet

Kaution, Umzug, Erstausstattung und die erste Miete fallen in denselben Monat. Der Umzugskostenrechner zeigt dir, was auf dich zukommt, damit die drei Wochen nicht mit einem leeren Konto enden. Wer die Kaution nicht flüssig hat, findet Alternativen unter Kaution: Konto, Bürgschaft oder Versicherung.

Wie du den anderen Vermietern absagst

Sobald der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, sagst du allen anderen ab, bei denen du noch im Verfahren bist: Vermieter, die dich eingeladen haben, WGs, die sich noch nicht entschieden haben, Hausverwaltungen, bei denen deine Mappe liegt. Nicht morgen, heute. Jede Absage gibt jemand anderem eine Wohnung, und in einer Stadt, in der du gerade wochenlang gesucht hast, weißt du, was das bedeutet.

Die Nachricht ist kurz, höflich und ohne Begründung, die niemand braucht. Du bedankst dich, sagst, dass du eine andere Wohnung genommen hast, und wünschst viel Erfolg. Drei Sätze, per E-Mail oder über das Portal, in dem der Kontakt lief. Bei Terminen, die schon feststehen, sagst du zusätzlich per Telefon ab, damit der Vermieter den Termin an jemand anderen vergeben kann.

Absage an einen Vermieter
Sehr geehrte Frau [Name], sehr geehrter Herr [Name],

vielen Dank für die Besichtigung der Wohnung in der [Straße] und für Ihre Zeit. Ich habe inzwischen eine andere Wohnung gefunden und den Mietvertrag unterschrieben, deshalb ziehe ich meine Bewerbung zurück.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Vermietung.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Wie du Doppelmiete vermeidest

Doppelmiete ist das Geld, das du für zwei Wohnungen gleichzeitig zahlst, weil die alte noch läuft, während die neue schon begonnen hat. Bei drei Monaten Kündigungsfrist und einem Vermieter, der die neue Wohnung ab nächstem Monat vermieten will, sind schnell zwei Monate doppelt fällig. Das ist der teuerste Posten der ganzen Zusage, und der, den du am ehesten beeinflussen kannst.

  1. 1

    Mietbeginn verhandeln, bevor du unterschreibst

    Der Mietbeginn ist Verhandlungssache. Frag, ob der Vertrag zum Ersten des übernächsten Monats beginnen kann, oder ob du im ersten Monat nur die halbe Miete zahlst, weil die Wohnung ohnehin leer steht. Ein Vermieter mit Leerstand ist verhandlungsbereiter, als du denkst.

  2. 2

    Alte Wohnung sofort kündigen

    Am Tag der Unterschrift, mit Zugang bis zum dritten Werktag. Jeder Werktag später schiebt das Ende um einen Monat. Wenn der Vertrag am 2. unterschrieben wird und die Post zwei Tage braucht, fährst du hin.

  3. 3

    Nachmieter anbieten

    Der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren, aber viele tun es, weil Leerstand sie mehr kostet als ein Mieterwechsel. Biete zwei oder drei vollständige Bewerbungen an, nicht nur Namen. Wie das geht, steht unter „Mietvertrag vorzeitig kündigen“.

  4. 4

    Mit dem alten Vermieter über einen Aufhebungsvertrag sprechen

    Ein Aufhebungsvertrag beendet das Mietverhältnis zu einem frei vereinbarten Datum, ohne die Frist. Er ist freiwillig, aber ein Vermieter, der die Wohnung teurer neu vermieten kann, hat oft ein Interesse daran.

Die Regeln für die vorzeitige Beendigung, den Nachmieter und die Sonderkündigung stehen unter Mietvertrag vorzeitig kündigen und Kündigungsfrist beim Mietvertrag. Wer aus einer WG oder einem Untermietverhältnis auszieht, hat oft kürzere Fristen, die im Vertrag stehen.

Was du jetzt mit deinem Such-Agenten tust

Dein Such-Agent läuft weiter, solange du ihn nicht anhältst, und schickt dir weiter E-Mails zu Inseraten, die du nicht mehr brauchst. Zwischen Zusage und Unterschrift ist das gewollt: Bis der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, willst du wissen, was sonst noch online geht, falls der Vermieter einen Rückzieher macht. Danach nicht mehr.

  • Zwischen Zusage und UnterschriftLaufen lassen. Ein Vermieter, der sich am Ende doch für jemand anderen entscheidet, ist keine Seltenheit, und du willst dann nicht bei null anfangen.
  • Nach der UnterschriftAuf der Seite mit deinen Such-Agenten pausieren. Der Agent bleibt mit allen Einstellungen erhalten, schreibt dir aber keine E-Mails mehr. Wenn die Wohnung wider Erwarten doch nicht klappt, setzt du ihn mit einem Klick fort.
  • Nach dem EinzugLöschen, wenn du sicher bist, oder pausiert lassen, wenn der Vertrag befristet ist und du in einem Jahr wieder suchst. Ein pausierter Agent kostet nichts.

Beides erledigst du unter Meine Such-Agenten. Und wenn du eine Freundin oder einen Freund kennst, der noch sucht: Die Wohnungen, die dir in den letzten Wochen zugeschickt wurden, sind vielleicht noch frei.

Falls es doch nicht die Wohnung wird

Die meisten Zusagen führen zu einem Vertrag. Manche nicht: Der Vermieter meldet sich nicht mehr, der Vertrag enthält eine Befristung, die du nicht willst, die Vorauszahlung passt nicht zum Energieausweis. Dann ist es gut, wenn dein Such-Agent nur pausiert war. Pausiere ihn nach der Unterschrift, nicht vorher: Bis dahin beobachtet er Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht weiter und schreibt dir bei jedem passenden Inserat eine E-Mail.

Zu meinen Such-Agenten

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Was in den nächsten drei Wochen fällig wird

Kaution und Umzug fallen in denselben Monat. Wenn die drei Kaltmieten nicht flüssig sind oder der Transporter fehlt, sind das die Anbieter dafür.

Wir bekommen eine Provision, wenn du über diese Links abschließt. Für dich ändert das den Preis nicht, und welche Anbieter hier stehen, hängt nicht davon ab, wer am meisten zahlt.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter die Zusage noch zurückziehen?
Bis zur Unterschrift ja. Eine Zusage per E-Mail oder am Telefon ist meist eine Absichtserklärung, keine Einigung über alle Vertragsbedingungen. Erst wenn beide Seiten sich über Wohnung, Miete und Beginn einig sind, entsteht ein Mietvertrag, in der Praxis mit der Unterschrift. Deshalb sagst du den anderen Bewerbungen erst ab, wenn du unterschrieben hast.
Muss ich die Kaution vor dem Einzug komplett zahlen?
Nein. Du darfst die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die beiden weiteren mit den nächsten Mieten (§ 551 Abs. 2 BGB). Ein Vertrag, der die volle Zahlung vor Schlüsselübergabe verlangt, ist in diesem Punkt unwirksam. Höher als drei Nettokaltmieten darf sie ohnehin nicht sein.
Was, wenn der Vertrag anders aussieht als das Inserat?
Dann fragst du nach, bevor du unterschreibst. Eine höhere Miete, eine plötzlich auftauchende Staffel oder eine Befristung, die im Inserat nicht stand, sind Verhandlungssache, keine Kleinigkeit. Das Inserat ist kein Vertrag, aber es zeigt, was der Vermieter angeboten hat. Wer jetzt nicht fragt, hat später keinen Hebel mehr.
Wie lange darf ich mir für die Unterschrift Zeit lassen?
So lange, wie der Vermieter wartet. Bei gefragten Wohnungen sind das oft nur ein bis zwei Tage. Frag ausdrücklich, bis wann er die Unterschrift braucht, und lies den Vertrag in dieser Zeit vollständig. Ein Vermieter, der auf Unterschrift am selben Abend drängt, ohne dass du den Vertrag mitnehmen darfst, ist ein Warnzeichen.
Brauche ich für die Unterschrift einen Termin oder geht das per E-Mail?
Ein Mietvertrag braucht keine bestimmte Form, auch ein digital unterschriebener oder ein per Post hin- und hergeschickter Vertrag ist wirksam. Für Verträge, die länger als ein Jahr befristet sind, verlangt § 550 BGB die Schriftform, sonst gelten sie als unbefristet. Praktisch: Nimm die unterschriebene Fassung beider Seiten mit oder lass sie dir zuschicken, und heb sie auf.

Quellen und Gesetzestexte

Rechner, Werkzeuge und Vorlagen dazu

  • Rechner

    Kautionsrechner

    Wie hoch die Kaution höchstens sein darf, in welchen Raten du sie zahlen kannst und was eine Bürgschaft im Vergleich kostet.

  • Rechner

    Umzugskostenrechner

    Kaution, Umzug, Erstausstattung, doppelte Miete: was am Einzugstag und in den ersten Wochen zusammenkommt, Posten für Posten.

Begriffe aus dem Mietlexikon

Dazu passt

  • Mietvertrag und Kaution

    Was im Vertrag steht, welchen Rahmen das Gesetz für die Kaution setzt und warum das Übergabeprotokoll dich später schützt.

  • Die Umzugscheckliste

    Acht Wochen vorher bis zum Abend des Einzugstags: was du wann erledigst, welche Fristen wirklich weh tun und was du getrost auf danach verschieben kannst.

  • Kaution: Konto, Bürgschaft oder Versicherung

    Drei Kaltmieten auf einmal sind für viele die höchste Hürde nach der Zusage. Was das Gesetz erlaubt, was eine Bürgschaft kostet und wann Barkaution trotzdem die bessere Wahl ist.