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Kaltmiete

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Was Kaltmiete bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Die Kaltmiete ist die Miete für die Wohnung ohne Betriebskosten, also ohne Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Hausmeister. Sie ist der Betrag, den § 551 BGB als Grundlage für die Kaution nennt, und sie ist der Wert, mit dem Mietspiegel und Mietpreisbremse arbeiten.

Im Gesetz taucht das Wort Kaltmiete nicht auf. § 535 BGB verpflichtet dich, die vereinbarte Miete zu zahlen, und § 551 BGB beschreibt die Nettokaltmiete als Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Genau das ist gemeint, wenn ein Inserat „Kaltmiete“ oder „Nettokaltmiete“ schreibt: der Betrag, der nur für die Nutzung der Wohnung fällig wird. Alles, was du zusätzlich für Heizung, Wasser, Hausmeister oder Müll zahlst, kommt als Betriebskostenvorauszahlung obendrauf und wird einmal im Jahr abgerechnet.

Für dich zählt die Kaltmiete an drei Stellen. Die Kaution darf höchstens drei Kaltmieten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze rechnen mit der Kaltmiete, nie mit der Warmmiete. Und wenn du prüfst, ob du dir eine Wohnung leisten kannst, ist die Kaltmiete allein zu wenig: Rechne die Betriebskosten und deine Ausgaben für Strom und Internet dazu, denn die stehen oft gar nicht im Inserat.

Eine typische Falle sind Inserate, die nur die Kaltmiete groß zeigen und die Nebenkosten klein oder gar nicht. Frag vor der Bewerbung nach der Höhe der Vorauszahlung und nach der letzten Betriebskostenabrechnung. Eine zweite Falle ist die „Bruttokaltmiete“: Sie enthält die kalten Betriebskosten, aber nicht Heizung und Warmwasser, und wird in manchen Mietspiegeln als Vergleichswert genutzt. Achte darauf, welche Miete du mit welcher vergleichst.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

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Quellen und Gesetzestexte

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Siehe auch