Wohnberechtigungsschein beantragen: Voraussetzungen, Ablauf, Dauer
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In jeder größeren Stadt gibt es Wohnungen, die im freien Markt nie auftauchen: gefördert gebaut, mit gebundener Miete, oft ein Drittel unter dem, was ein vergleichbares Inserat kostet. Der Haken ist ein Stück Papier, das viele nicht kennen und noch mehr für Menschen in Notlagen halten. Dabei liegt das Einkommen von Studierenden, Azubis und Berufseinsteigern fast immer unter der Grenze. Hier steht, wie der Wohnberechtigungsschein funktioniert, wie du ihn beantragst und wo du die Wohnungen findest, für die er gilt.
Kurz gesagt
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist eine Bescheinigung der Stadt oder des Landkreises, dass du und dein Haushalt in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen dürft. Solche Wohnungen wurden mit Geld des Landes gebaut oder saniert, und im Gegenzug darf der Vermieter sie für eine bestimmte Zeit nur an Personen mit WBS vermieten und nur zu einer festgelegten Miete. Diese Miete liegt deutlich unter dem, was auf den Portalen aufgerufen wird, und die Bindung gilt meist über Jahrzehnte.
Die Rechtsgrundlage ist § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) für alle Wohnungen, die seit 2002 gefördert wurden. Für den älteren Bestand, die klassische Sozialwohnung, gilt § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG), der auf dieselben Regeln verweist. Für dich ändert sich dadurch nichts: Es ist derselbe Schein, derselbe Antrag, dieselbe Stelle. Die Details, etwa die Einkommensgrenzen und die zulässige Wohnungsgröße, legt jedes Bundesland selbst fest. Deshalb findest du im Netz so viele verschiedene Zahlen zum Thema.
Im Schein steht, für wie viele Personen er gilt, welche Wohnungsgröße dir zusteht (nach Zimmerzahl oder Wohnfläche) und in manchen Ländern, welche Einkommensstufe du erfüllst. Mit dem WBS darfst du eine Wohnung mieten, die höchstens diese Größe hat. Für eine Person sind das je nach Land etwa 45 bis 50 m² oder zwei Zimmer, für zwei Personen etwa 60 m². Was der Begriff sonst noch bedeutet, steht im Lexikon unter Wohnberechtigungsschein.
Wer bekommt einen WBS?
Die Voraussetzungen sind kürzer, als die meisten denken. Es gibt drei, und nur die erste ist eine echte Hürde.
- Einkommen unter der GrenzeDas Jahreseinkommen deines Haushalts darf die Grenze deines Bundeslandes nicht überschreiten. Wie sie gerechnet wird, steht im nächsten Abschnitt. Für Einpersonenhaushalte mit Ausbildungsvergütung, BAföG oder einem Einstiegsgehalt ist die Grenze fast immer erfüllt.
- Dauerhafter Aufenthalt in DeutschlandDu musst dich rechtmäßig und nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr reicht in der Regel, ein Touristenvisum nicht. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
- Eigener Haushalt am WohnortDu willst am Ort des Antrags dauerhaft wohnen und einen eigenen Haushalt führen. Für viele Städte reicht es, dass du dort gemeldet bist oder eine Arbeitsstelle, einen Ausbildungs- oder Studienplatz nachweist. Manche Städte verlangen eine Mindestdauer der Meldung für ihre eigenen Wohnungen.
Vermögen wird in den meisten Ländern nicht geprüft, Schulden auch nicht. Eine negative Schufa ist kein Ausschlussgrund für den Schein, höchstens später für den einzelnen Vermieter. Wenn dir das Sorgen macht, lies Wohnung ohne Schufa oder mit negativem Eintrag.
Wie wird die Einkommensgrenze gerechnet?
Das Bundesgesetz nennt eine Grundgrenze, die Länder dürfen davon nach oben abweichen (§ 9 Abs. 3 WoFG), und fast alle tun das. Die Bundeswerte aus § 9 Abs. 2 WoFG sind deshalb nur das Fundament, auf dem die Landeswerte stehen.
| Haushalt | Bundesgrenze Jahreseinkommen | Was die Länder daraus machen |
|---|---|---|
| 1 Person | 12.000 € | In den meisten Ländern deutlich höher, oft um die Hälfte oder mehr, teils in mehreren Stufen. |
| 2 Personen | 18.000 € | Ebenfalls angehoben; Paare und Alleinerziehende mit einem Kind fallen in diese Zeile. |
| Jede weitere Person | + 4.100 € | Für jedes Kind kommen zusätzlich 500 € dazu (§ 9 Abs. 2 Satz 2 WoFG). |
Entscheidend ist, was als Jahreseinkommen zählt. Es ist nicht dein Bruttogehalt. Ausgangspunkt ist die Summe deiner Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, also nach Abzug von Werbungskosten (§ 21 WoFG). Davon gehen pauschal je 10 Prozent ab, wenn du Einkommensteuer zahlst, wenn du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlst und wenn du Beiträge zur Rentenversicherung zahlst (§ 23 WoFG). Bei einer normalen Angestellten sind das zusammen 30 Prozent. Dazu kommen in bestimmten Fällen Freibeträge, etwa für Menschen mit Schwerbehinderung oder für junge Ehepaare, und Abzüge für Unterhaltszahlungen (§ 24 WoFG).
Ein Beispiel: Ein Berufseinsteiger verdient 30.000 € brutto im Jahr. Nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags und der 30 Prozent bleibt ein anrechenbares Einkommen von rund 20.000 €. Das liegt über der Bundesgrenze, aber in vielen Ländern unter der Landesgrenze für einen Einpersonenhaushalt. Ob du drin bist, kannst du also nicht aus der Bundeszahl ablesen, sondern nur aus der Tabelle deines Landes. Die steht auf der Seite der zuständigen Wohnungsstelle, oft mit einem Vorabrechner.
Nicht selbst ausrechnen, sondern beantragen
Die Berechnung hat genug Sonderregeln, dass du sie besser der Behörde überlässt. Ein abgelehnter Antrag kostet dich nichts außer Zeit. Ein nicht gestellter Antrag kostet dich jede geförderte Wohnung, die in den nächsten zwölf Monaten frei wird.
Bekommen Studierende und Azubis einen WBS?
Azubis fast immer: Die Ausbildungsvergütung liegt selbst im dritten Lehrjahr unter jeder Landesgrenze, und du führst mit dem Auszug von zu Hause einen eigenen Haushalt. Berufsausbildungsbeihilfe wird beim Einkommen mitgerechnet, ändert aber am Ergebnis meist nichts.
Bei Studierenden hängt es vom Land ab. Einige Länder und Städte stellen den WBS an Studierende nur aus, wenn sie am Studienort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und dort nicht nur für die Dauer des Studiums bleiben wollen; das prüfen sie in der Praxis selten streng. Andere behandeln Studierende wie alle anderen Antragsteller. Beim Einkommen zählt BAföG in der Regel mit, jedenfalls der Zuschussanteil, ebenso Unterhalt der Eltern und der Verdienst aus einem Nebenjob. Mit BAföG-Höchstsatz und Minijob bleibst du trotzdem weit unter der Grenze.
Ob sich der Antrag lohnt, entscheidet dein Wohnungsmarkt. In Städten mit vielen geförderten Wohnungen und wenig freien Inseraten ist der WBS für Studierende die realistischste Alternative zum Wohnheim, das du unter WG, Wohnheim oder eigene Wohnung mit den anderen Wegen vergleichst. Und wer den WBS bekommt, sollte im selben Zug prüfen, ob Wohngeld drin ist: Beide Leistungen haben ähnliche Einkommensgrenzen, und beide werden von derselben Zielgruppe zu selten beantragt.
Wie läuft der Antrag ab?
Zuständig ist das Wohnungsamt, die Wohnungsstelle oder das Bürgeramt deiner Stadt, im Landkreis das Landratsamt. Viele Städte bieten den Antrag inzwischen online an, die anderen als PDF zum Ausdrucken. Der Ablauf ist überall ähnlich.
- 1
Zuständige Stelle finden
Such nach „Wohnberechtigungsschein“ plus dem Namen deiner Stadt. Die Behördenseite nennt Formular, Gebühr, Einkommensgrenzen und die Bearbeitungszeit. Wenn du noch nicht in der Stadt wohnst, ruf an und frag, ob du mit Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung schon beantragen kannst.
- 2
Unterlagen zusammenstellen
Alles, was dein Einkommen der letzten zwölf Monate belegt, für jede Person im Haushalt. Die Liste steht unten. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund, warum der Antrag länger dauert als angegeben.
- 3
Antrag stellen
Online, per Post oder persönlich. Beim persönlichen Termin bekommst du oft sofort eine Rückmeldung, ob etwas fehlt. Du erklärst dabei, wie viele Personen einziehen und ob besondere Umstände vorliegen, etwa eine Behinderung oder eine drohende Kündigung.
- 4
Bearbeitung abwarten
Zwei bis acht Wochen sind üblich, in großen Städten zu Semesterbeginn auch länger. Der Schein kommt per Post oder liegt zur Abholung bereit. Prüf beim Empfang, ob Personenzahl und Wohnungsgröße stimmen.
- 5
Sofort bewerben
Ab dem Ausstellungsdatum läuft die Gültigkeit. Melde dich noch in derselben Woche bei den Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften an und leg deinen Such-Agenten an, damit du neue Inserate sofort siehst.
Welche Unterlagen die Stelle verlangt, unterscheidet sich im Detail. Mit dieser Liste bist du bei fast jeder Behörde vollständig.
- Ausweis oder PassVon jeder volljährigen Person im Haushalt, bei Nicht-EU-Staatsangehörigen zusätzlich der Aufenthaltstitel.
- EinkommensnachweiseGehaltsabrechnungen der letzten drei bis zwölf Monate, Ausbildungsvertrag mit Vergütung, BAföG-Bescheid, Bescheid über Wohngeld oder Bürgergeld, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid. Auch Unterhalt und Kindergeld gehören dazu.
- EinkommenserklärungDas Formular der Behörde, in dem du alle Einkünfte der nächsten zwölf Monate angibst. Bei schwankendem Einkommen zählt, was ab Antragstellung zu erwarten ist (§ 22 WoFG).
- Meldebescheinigung oder Nachweis der BindungDass du in der Stadt wohnst oder dort arbeitest, studierst oder eine Ausbildung machst: Meldebescheinigung, Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung.
- Nachweise für besondere UmständeSchwerbehindertenausweis, Mutterpass, Kündigung des bisherigen Vermieters, Trennungsnachweis. Sie entscheiden über Freibeträge und über die Dringlichkeitsstufe.
Wie lange gilt der WBS und was sind Dringlichkeitsstufen?
Der Wohnberechtigungsschein wird für ein Jahr ausgestellt (§ 27 WoFG). Danach musst du ihn neu beantragen, mit aktuellen Einkommensnachweisen. Entscheidend ist der Tag der Wohnungsvergabe: Am Tag, an dem der Vermieter den Mietvertrag mit dir schließt, muss der Schein gültig sein. Läuft er zwei Wochen vor der Zusage ab, steht die Wohnung auf der Kippe. Beantrage die Verlängerung deshalb sechs bis acht Wochen vor Ablauf, und beantrage den ersten Schein nicht auf Vorrat, sondern dann, wenn die Suche wirklich beginnt. Wer die Wartezeit bis zur geförderten Wohnung in einem möblierten Zimmer überbrückt, achtet dort auf die Befristung, wie unter Möbliert und befristet mieten beschrieben.
Viele Städte vergeben zusätzlich zum Schein eine Dringlichkeitsstufe oder Punkte, nach denen sie ihre eigenen geförderten Wohnungen verteilen. Die Kriterien legt jede Stadt selbst fest. Typisch sind: drohende Wohnungslosigkeit, eine Kündigung wegen Eigenbedarf, eine überbelegte Wohnung, Schwangerschaft, Trennung mit Kindern, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit im Haushalt. Wer nur ein niedriges Einkommen hat, bekommt den Schein, aber die niedrigste Stufe. Das ist kein Grund, ihn nicht zu beantragen: Für die Wohnungen von Genossenschaften, privaten Vermietern und Wohnungsgesellschaften, die geförderte Wohnungen selbst inserieren, zählt nur der Schein, nicht die Stufe.
Angaben im Antrag müssen stimmen
Wer im Antrag Einkommen verschweigt oder eine Notlage erfindet, um eine höhere Stufe zu bekommen, riskiert den Widerruf des Scheins, ein Bußgeld und im schlimmsten Fall die Kündigung der Wohnung. Fehlende Unterlagen nachzureichen ist in Ordnung, falsche einzureichen nicht.
Wo findest du Wohnungen mit WBS?
Geförderte Wohnungen laufen an mehreren Stellen gleichzeitig, und keine davon ist die eine Adresse, an der alles auftaucht. Wer nur auf den großen Portalen sucht, sieht einen Teil.
- Städtische WohnungsgesellschaftenDie kommunalen Gesellschaften halten den größten Teil der geförderten Wohnungen. Bei den meisten kannst du dich mit WBS registrieren und ein Suchprofil hinterlegen; viele inserieren zusätzlich auf den Portalen. Sie verlangen fast immer eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder gleichwertige Belege. Registrierung dauert fünf Minuten und wird von vielen vergessen.
- GenossenschaftenDu wirst Mitglied, zahlst Genossenschaftsanteile, die du beim Auszug zurückbekommst, und kommst auf eine Warteliste. Die Wartezeit ist in gefragten Städten lang, die Mieten sind dafür dauerhaft günstig. Anmelden lohnt sich am ersten Tag der Suche, nicht am letzten.
- Wohnungsvermittlung der StadtIn vielen Städten meldet der Vermieter freie geförderte Wohnungen der Behörde, die Bewerber nach Dringlichkeit vorschlägt. Dafür musst du in der Vormerkliste stehen, oft ein eigener Haken im WBS-Antrag.
- Portale mit FilterAuf den großen Portalen gibt es Filter wie „WBS erforderlich“ oder Suchbegriffe wie „Sozialwohnung“ und „WBS“. Diese Inserate haben weniger Konkurrenz, weil viele Suchende den Filter nie setzen. Welche Portale welche Inserate führen, steht unter Wohnungsportale im Vergleich.
Zwei Dinge fallen bei geförderten Inseraten auf. Erstens darf niemand eine Provision von dir verlangen, auch kein Makler mit Suchauftrag: Für öffentlich geförderten Wohnraum schließt § 2 Abs. 3 WoVermRG das aus, mehr dazu unter Maklerprovision bei Miete. Zweitens erscheinen diese Inserate in der Trefferliste fast immer als günstig, weil ihre Miete gebunden ist und nicht dem Markt folgt; wie diese Einordnung entsteht, steht unter So bewerten wir, ob eine Miete fair ist.
Die Portale bleiben dabei der Ort, an dem geförderte Wohnungen am schnellsten wieder verschwinden, weil die Vergabe hier nach Reihenfolge läuft. Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht. Ob ein WBS verlangt wird, steht meist im Titel oder in den ersten Zeilen des Original-Inserats; ein Blick dorthin sagt dir vor der Anfrage, dass du hier mit Schein antreten kannst. Wie du das Budget dafür festlegst, rechnet der Mietbelastungsrechner mit dir aus; die Basis ist in geförderten Wohnungen die gebundene Kaltmiete, die im Inserat steht.
Mit Schein in der Tasche suchen
Der WBS läuft ab dem Ausstellungstag. Jede Woche, in der du ein passendes Inserat zwei Tage zu spät siehst, ist eine Woche weniger Gültigkeit. Leg den Such-Agenten deshalb am selben Tag an, an dem du den Antrag stellst: Bis der Schein kommt, kennst du den Markt, und danach bewirbst du dich als Erste.
Dein Such-Agent schreibt dir eine E-Mail, sobald ein Inserat in deinem Rahmen online geht, auch bei den Inseraten, die einen WBS verlangen. So bewirbst du dich auf die Inserate mit der kleinsten Konkurrenz, bevor der Vermieter die ersten zwanzig Anfragen sortiert hat.
Häufige Fragen
- Was kostet der Wohnberechtigungsschein?
- Je nach Stadt nichts oder eine Verwaltungsgebühr im niedrigen zweistelligen Bereich. Die Höhe steht auf der Seite der zuständigen Wohnungsstelle. Wer Bürgergeld, Wohngeld oder BAföG bezieht, ist oft von der Gebühr befreit.
- Gilt der WBS auch in einer anderen Stadt?
- Grundsätzlich gilt ein WBS im ganzen Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ziehst du in ein anderes Bundesland, brauchst du meist einen neuen Schein, weil dort andere Einkommensgrenzen gelten. Einige Städte vergeben ihre eigenen geförderten Wohnungen zusätzlich nur an Personen, die bereits dort gemeldet sind. Frag vor dem Umzug bei der Wohnungsstelle der Zielstadt nach.
- Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Wohnung?
- Nein. Der WBS ist eine Berechtigung, kein Wohnungsangebot. Du musst dich damit wie sonst auch auf Inserate bewerben, bei Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften registrieren und in manchen Städten in eine Vormerkliste eintragen. Der Vorteil: Um geförderte Wohnungen bewerben sich nur Personen mit WBS, die Konkurrenz ist also kleiner.
- Was passiert, wenn mein Einkommen später steigt?
- Für einen laufenden Mietvertrag ändert sich nichts, die Wohnung darfst du behalten. In einigen Bundesländern gibt es eine Fehlbelegungsabgabe, also einen Aufschlag auf die Miete, wenn das Einkommen deutlich über der Grenze liegt. Ob das in deinem Land gilt, sagt dir die Wohnungsstelle.
- Kann ich den WBS auch als WG beantragen?
- Der WBS wird pro Haushalt ausgestellt. Eine WG aus drei Personen mit getrennten Kassen ist kein Haushalt im Sinne des Gesetzes, jede Person müsste einen eigenen Schein beantragen, und eine geförderte Wohnung wird selten an drei einzelne Berechtigte vergeben. Paare und Familien zählen dagegen als ein Haushalt.
Quellen und Gesetzestexte
Begriffe aus dem Mietlexikon
Dazu passt
- Wohngeld für Studierende und Azubis
Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen könnte, hat meist keinen Anspruch, wer beides nicht bekommt, oft schon. Die Regel, die Ausnahmen und wie der Antrag läuft.
- Wie viel Miete kann ich mir leisten?
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- WG, Wohnheim oder eigene Wohnung
Drei Wege in die erste Bleibe, drei sehr verschiedene Preise, Wartezeiten und Vertragsformen. Was zu welcher Situation passt und wie du dich zweigleisig bewirbst.