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Wohnberechtigungsschein

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Was Wohnberechtigungsschein bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die Bescheinigung nach § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes, mit der eine Person eine öffentlich geförderte Wohnung mieten darf. Die Wohnungsbehörde der Gemeinde stellt ihn aus, wenn das Einkommen des Haushalts unter der Grenze des Bundeslandes liegt; er gilt ein Jahr.

Rechtsgrundlage ist § 27 WoFG: Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen will, braucht einen Wohnberechtigungsschein, der die Einkommensgrenze nach § 9 WoFG einhält und die passende Wohnungsgröße ausweist. Für ältere Sozialwohnungen gilt daneben § 5 WoBindG. Die Bundesländer dürfen von den Grenzen des Bundes abweichen, deshalb unterscheiden sich die Beträge und die Verfahren von Land zu Land. Der Schein nennt die Zahl der Räume oder die Fläche, die dein Haushalt beziehen darf, und gilt ein Jahr ab Ausstellung.

Für dich lohnt der Antrag, wenn du studierst, in Ausbildung bist oder am Anfang des Berufslebens stehst: Als Einzelperson liegt die Grenze beim Jahreseinkommen in der Größenordnung von 12.000 Euro nach dem Bundesgesetz bis über 20.000 Euro in manchen Ländern, Stand der jeweils geltenden Landesregelung. Der Antrag ist kostenlos oder kostet eine kleine Gebühr, du brauchst Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate und den Ausweis. Wichtig: Der Schein verschafft dir kein Wohnungsangebot, er ist nur die Eintrittskarte. Suchen musst du die geförderte Wohnung selbst, meist bei städtischen Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften.

Bei Studierenden zählt der Hauptwohnsitz: Wer in der Gemeinde gemeldet ist, kann dort beantragen. Manche Länder schließen Studierende nicht aus, andere prüfen, ob die Wohnsitznahme dauerhaft ist. Beim Einkommen werden Freibeträge abgezogen, etwa für junge Haushalte oder Menschen mit Behinderung, so dass auch ein Bruttoeinkommen über der Grenze noch passen kann. Frag im Zweifel bei der Wohnungsbehörde nach, bevor du den Antrag verwirfst.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

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Quellen und Gesetzestexte

Wo der Begriff Folgen hat

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Siehe auch