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Wohngeld

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Was Wohngeld bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete nach dem Wohngeldgesetz für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und Einkommen ab. Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe hat, ist nach § 20 WoGG ausgeschlossen, auch wenn er tatsächlich kein BAföG bekommt.

Das Wohngeldgesetz sieht Wohngeld als Mietzuschuss für Mieter (§ 3 WoGG) und als Lastenzuschuss für Eigentümer vor. Die Höhe ergibt sich aus einer Formel in § 19 WoGG mit drei Größen: Zahl der Haushaltsmitglieder, zu berücksichtigende Miete bis zu einem Höchstbetrag je Mietenstufe der Gemeinde, und Gesamteinkommen nach Abzügen. Seit der Reform 2023 gehören eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente dazu; die Beträge werden alle zwei Jahre angepasst, zuletzt 2025. Wohngeld wird für zwölf Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden (§ 25 WoGG).

Für dich als Studentin oder Azubi ist § 20 WoGG die entscheidende Stelle: Wer dem Grunde nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen könnte, hat keinen Anspruch, auch wenn der Antrag wegen des Einkommens der Eltern abgelehnt würde. Anspruch hast du dagegen, wenn BAföG für dich dem Grunde nach ausgeschlossen ist, etwa nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer, im Zweitstudium, bei Teilzeitstudium, über der Altersgrenze oder wenn du nur ein Darlehen bekommst. Lebst du mit jemandem zusammen, der Wohngeld bekommen kann, zählt der ganze Haushalt.

Der Antrag geht an die Wohngeldstelle deiner Gemeinde, oft online. Du brauchst Mietvertrag, Einkommensnachweise und Meldebestätigung. Wohngeld gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend; stell den Antrag also sofort nach dem Einzug. Als Größenordnung: Ein Einpersonenhaushalt mit rund 1.100 Euro netto und 500 Euro Miete kann je nach Mietenstufe einen niedrigen dreistelligen Betrag im Monat bekommen, Stand 2025. Rechne es mit dem Wohngeldrechner des Bundes durch.

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Quellen und Gesetzestexte

Wo der Begriff Folgen hat

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Siehe auch