Wohnungsradar
Ratgeber 

Warmmiete

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Was Warmmiete bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Die Warmmiete ist die Kaltmiete plus die monatliche Vorauszahlung für Betriebskosten einschließlich Heizung und Warmwasser (§ 556 BGB). Sie ist der Betrag, der jeden Monat tatsächlich überwiesen wird, aber keine Endsumme: Die Vorauszahlung wird einmal im Jahr abgerechnet.

Rechtlich gibt es die Warmmiete nicht als eigene Größe. § 556 BGB erlaubt, dass du Betriebskosten zusätzlich zur Miete trägst, entweder als Vorauszahlung oder als Pauschale. Die Vorauszahlung muss angemessen sein (§ 556 Abs. 2 BGB) und wird jährlich abgerechnet. Nur bei einer Pauschale bleibt es beim festen Betrag, dann gibt es keine Nachzahlung und keine Erstattung. Was Heizung und Warmwasser kostet, regelt zusätzlich die Heizkostenverordnung: Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent werden nach deinem Verbrauch verteilt, der Rest nach Fläche.

Die Warmmiete ist der Betrag, den du für dein Budget brauchst, aber sie sagt nichts über die tatsächlichen Kosten. Vermieter setzen die Vorauszahlung manchmal niedrig an, damit das Inserat günstiger wirkt. Dann kommt mit der ersten Abrechnung eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro. Frag deshalb vor der Bewerbung nach der letzten Abrechnung der Wohnung und lies den Energieausweis: Ein Haus mit Energieklasse G oder H heizt sich teuer, egal wie klein die Vorauszahlung im Inserat ist.

Strom und Internet gehören in fast allen Fällen nicht zur Warmmiete. Beides schließt du selbst ab und zahlst es extra. Wenn ein Inserat „Warmmiete inklusive Strom“ schreibt, handelt es sich meist um ein möbliertes Zimmer oder eine Zwischenmiete; dann steht die Klausel im Vertrag und du solltest prüfen, ob der Betrag gedeckelt ist. Und rechne nach: Lieber eine ehrliche Vorauszahlung als eine Überraschung im Sommer, wenn die Abrechnung kommt.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir, sobald ein passendes Inserat online geht. Sag ihm in einem Satz, was du suchst.

Such-Agent erstellen

Quellen und Gesetzestexte

Wo der Begriff Folgen hat

  • Wie viel Miete kann ich mir leisten?

    Die Faustregeln der Vermieter, die Rechnung aus deiner Sicht und ein Rechner, der beides zusammenbringt, bevor du dich auf Wohnungen bewirbst, die du nicht bekommst.

  • Energieausweis lesen und Heizkosten schätzen

    Der Energieausweis liegt bei jeder Besichtigung aus, und fast niemand liest ihn. Was die Kennzahl über deine Nebenkosten sagt, welche Ausweisart mehr taugt und wie du die Heizkosten vor der Zusage überschlägst.

  • Nebenkostenabrechnung prüfen

    Zwölf Monate Frist für den Vermieter, zwölf Monate für deinen Widerspruch. Welche Posten umlagefähig sind, welche nie, und wie du die Abrechnung Zeile für Zeile durchgehst.

  • Strom und Gas anmelden beim Einzug

    Wer nichts tut, landet in der Grundversorgung. Wie die Anmeldung läuft, was du am Einzugstag ablesen musst und warum der Zählerstand im Übergabeprotokoll stehen sollte.

  • Was die erste eigene Wohnung wirklich kostet

    Die Kaltmiete ist der kleinere Teil. Was am Einzugstag fällig wird, was monatlich dazukommt und welche Posten fast alle beim ersten Mal vergessen.

Siehe auch