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Betriebskosten

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Was Betriebskosten bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die dem Eigentümer durch das Gebäude und das Grundstück entstehen (§ 1 BetrKV). Nur die siebzehn Arten aus § 2 der Betriebskostenverordnung darf der Vermieter nach § 556 BGB auf den Mieter umlegen, und nur, wenn der Mietvertrag das vereinbart.

Die Betriebskostenverordnung definiert in § 1, was Betriebskosten sind: Kosten, die durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. § 2 BetrKV zählt sie abschließend auf: Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung und Müll, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hausmeister, Antenne oder Kabel, Wäschepflege und „sonstige Betriebskosten“. Letztere müssen im Vertrag einzeln benannt sein, ein pauschaler Verweis reicht nicht.

Für dich heißt das: Ohne Vereinbarung im Mietvertrag trägst du gar keine Betriebskosten, sie sind dann in der Miete enthalten. Steht im Vertrag, dass du die Betriebskosten nach § 2 BetrKV trägst, ist das ausreichend für alle siebzehn Positionen. Die Abrechnung muss die Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel, deinen Anteil und deine Vorauszahlungen nennen; fehlt eines davon, ist sie formell unwirksam. Auf Verlangen musst du die Belege einsehen dürfen.

Nicht umlagefähig sind Verwaltung, Instandhaltung, Reparaturen, Bankgebühren, Porto und Leerstandskosten. Wenn diese Posten in deiner Abrechnung auftauchen, streich sie und schreib dem Vermieter innerhalb der Einwendungsfrist von zwölf Monaten. Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes gibt dir eine Größenordnung, was pro Quadratmeter üblich ist, Stand der jeweiligen Auswertung; liegt deine Abrechnung deutlich darüber, lohnt der Blick in die Belege besonders. Einsicht nehmen darfst du beim Vermieter oder der Hausverwaltung, Kopien gegen Kostenerstattung.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

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Quellen und Gesetzestexte

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Siehe auch