Betriebskosten
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Was Betriebskosten bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.
Definition
Die Betriebskostenverordnung definiert in § 1, was Betriebskosten sind: Kosten, die durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. § 2 BetrKV zählt sie abschließend auf: Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung und Müll, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hausmeister, Antenne oder Kabel, Wäschepflege und „sonstige Betriebskosten“. Letztere müssen im Vertrag einzeln benannt sein, ein pauschaler Verweis reicht nicht.
Für dich heißt das: Ohne Vereinbarung im Mietvertrag trägst du gar keine Betriebskosten, sie sind dann in der Miete enthalten. Steht im Vertrag, dass du die Betriebskosten nach § 2 BetrKV trägst, ist das ausreichend für alle siebzehn Positionen. Die Abrechnung muss die Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel, deinen Anteil und deine Vorauszahlungen nennen; fehlt eines davon, ist sie formell unwirksam. Auf Verlangen musst du die Belege einsehen dürfen.
Nicht umlagefähig sind Verwaltung, Instandhaltung, Reparaturen, Bankgebühren, Porto und Leerstandskosten. Wenn diese Posten in deiner Abrechnung auftauchen, streich sie und schreib dem Vermieter innerhalb der Einwendungsfrist von zwölf Monaten. Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes gibt dir eine Größenordnung, was pro Quadratmeter üblich ist, Stand der jeweiligen Auswertung; liegt deine Abrechnung deutlich darüber, lohnt der Blick in die Belege besonders. Einsicht nehmen darfst du beim Vermieter oder der Hausverwaltung, Kopien gegen Kostenerstattung.
Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht
Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir, sobald ein passendes Inserat online geht. Sag ihm in einem Satz, was du suchst.
Quellen und Gesetzestexte
Wo der Begriff Folgen hat
- Nebenkostenabrechnung prüfen
Zwölf Monate Frist für den Vermieter, zwölf Monate für deinen Widerspruch. Welche Posten umlagefähig sind, welche nie, und wie du die Abrechnung Zeile für Zeile durchgehst.
- Energieausweis lesen und Heizkosten schätzen
Der Energieausweis liegt bei jeder Besichtigung aus, und fast niemand liest ihn. Was die Kennzahl über deine Nebenkosten sagt, welche Ausweisart mehr taugt und wie du die Heizkosten vor der Zusage überschlägst.
- Kleinreparaturklausel: Was du wirklich zahlst
Der tropfende Wasserhahn, der Rollladengurt, das Klingelschild: was eine Kleinreparaturklausel dich kosten darf, welche Grenzen sie braucht, um wirksam zu sein, und was nie unter sie fällt.
- Was die erste eigene Wohnung wirklich kostet
Die Kaltmiete ist der kleinere Teil. Was am Einzugstag fällig wird, was monatlich dazukommt und welche Posten fast alle beim ersten Mal vergessen.