Energieausweis lesen und Heizkosten schätzen
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Bei der Besichtigung liegt ein Blatt mit einem bunten Balken auf dem Tisch, von Grün bis Rot, mit einem Pfeil irgendwo dazwischen. Die meisten Bewerber schauen kurz drauf und weiter zum Bad. Dabei ist dieses Blatt die einzige Zahl im ganzen Inserat, die dir sagt, wie teuer die Wohnung im Winter wird. Zwei Wohnungen mit derselben Kaltmiete können sich bei den Heizkosten um einen dreistelligen Betrag im Monat unterscheiden. Hier steht, was der Vermieter dir zeigen muss, was die Zahlen bedeuten und wie du in einer Minute überschlägst, ob die Nebenkostenvorauszahlung im Inserat realistisch ist.
Kurz gesagt
Wann musst du den Energieausweis sehen?
Spätestens bei der Besichtigung. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet den Vermieter, dir den Energieausweis oder eine Kopie davon vorzulegen, sobald du die Wohnung besichtigst (§ 80 Abs. 4 GEG). Er kann ihn aushängen, auf den Tisch legen oder dir in die Hand geben. „Den schicke ich Ihnen nach“ erfüllt die Pflicht nicht. Nach Vertragsschluss muss er dir den Ausweis oder eine Kopie unverzüglich übergeben (§ 80 Abs. 5 GEG), damit du die Zahlen später mit deiner Abrechnung vergleichen kannst.
Die Pflicht trifft den Vermieter, nicht den Makler, aber ein Makler, der die Besichtigung führt, muss den Ausweis genauso vorlegen. Fehlt er, fragst du danach, freundlich und vor allen anderen Bewerbern. Die Antwort sagt dir etwas über den Vermieter: Wer den Ausweis nicht findet, findet vielleicht auch die Nebenkostenabrechnung nicht. Was du sonst bei der Besichtigung fragst und prüfst, steht unter Die Besichtigungs-Checkliste.
Foto machen
Fotografiere die erste Seite des Ausweises und die Seite mit dem Kennwert. Zu Hause vergleichst du die Zahlen in Ruhe mit den anderen Wohnungen, die du dir angeschaut hast. Der Ausweis gehört zum Gebäude, nicht zur Person, ein Foto ist deshalb unproblematisch.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: welcher sagt mehr?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, und sie beantworten verschiedene Fragen. Der Bedarfsausweis berechnet aus Bauteilen, Dämmung, Fenstern und Heizung, wie viel Energie das Gebäude bei normierter Nutzung brauchen müsste. Der Verbrauchsausweis nimmt die tatsächlichen Verbräuche der Bewohner aus den letzten drei Jahren, bereinigt sie um das Wetter und rechnet sie auf den Quadratmeter um.
| Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage | Rechnerische Analyse der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. | Gemessener Verbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre, witterungsbereinigt. |
| Was er zeigt | Wie das Haus gebaut ist. Unabhängig davon, ob die Vormieter sparsam waren oder nicht. | Wie die Bewohner geheizt haben. Ein leerstehendes Haus oder sparsame Vormieter drücken den Wert. |
| Typische Höhe | Oft höher als der reale Verbrauch, weil die Norm von durchgehend 19 bis 20 Grad in allen Räumen ausgeht. | Oft niedriger als der Bedarf, weil Menschen nicht alle Räume auf Normtemperatur heizen. |
| Pflicht | Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977, wenn das Haus nicht nachträglich auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurde (§ 80 Abs. 3 GEG). | Für alle anderen Wohngebäude zulässig, weil er günstiger ist. Der Eigentümer darf trotzdem einen Bedarfsausweis wählen. |
| Für dich | Verlässlicher für den Vergleich zweier Häuser. | Näher an dem, was auf deiner Abrechnung stehen wird, wenn du ähnlich heizt wie die Vormieter. |
Beide Ausweise sind gültig, und du kannst dir die Art nicht aussuchen. Wichtig ist nur, dass du weißt, welchen du in der Hand hast: Ein Verbrauchswert von 90 in einem Haus, in dem drei von acht Wohnungen leer standen, sagt weniger aus als ein Bedarfswert von 120. Die Art steht auf der ersten Seite, oben, angekreuzt.
Was Kennwert und Effizienzklasse bedeuten
Die entscheidende Zahl heißt Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch und steht in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, geschrieben kWh/(m²·a). Sie sagt, wie viel Energie das Gebäude für Heizung, Warmwasser und den Hilfsstrom der Heizung pro Quadratmeter braucht. Daneben nennt der Ausweis den Primärenergiebedarf, der die Umweltwirkung des Energieträgers einrechnet. Für deine Kosten zählt die Endenergie, weil das die Menge ist, die du beim Versorger bezahlst.
Seit 2014 ausgestellte Ausweise ordnen den Kennwert einer Effizienzklasse von A+ bis H zu. Die Grenzen stehen in Anlage 10 zum Gebäudeenergiegesetz:
| Klasse | Endenergie in kWh/(m²·a) | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| A+ | unter 30 | Passivhaus oder Neubau mit sehr hohem Standard. Heizkosten spielen kaum eine Rolle. |
| A | 30 bis unter 50 | Neubau nach aktueller Vorschrift oder sehr gut saniert. |
| B | 50 bis unter 75 | Guter Neubau oder gründlich saniertes Bestandsgebäude. |
| C | 75 bis unter 100 | Solide. Ein Altbau mit neuer Heizung und Dämmung landet oft hier. |
| D | 100 bis unter 130 | Durchschnitt des älteren Bestands. Rechne mit spürbaren Heizkosten. |
| E | 130 bis unter 160 | Teilweise saniert oder unsaniert mit modernerer Heizung. Heizkosten deutlich. |
| F | 160 bis unter 200 | Unsanierter Altbau. Die Heizkosten können die Nebenkostenvorauszahlung sprengen. |
| G | 200 bis unter 250 | Schlecht gedämmt, alte Heizung. Rechne vor der Zusage nach. |
| H | 250 und mehr | Der teuerste Fall. Nur mit sehr niedriger Kaltmiete zu rechtfertigen. |
Ein Wert um 100 trennt grob die Häuser, bei denen Heizkosten ein Posten sind, von denen, bei denen sie ein Problem werden. Der Balken auf dem Ausweis läuft von Grün nach Rot, und der Pfeil zeigt, wo das Gebäude steht. Schau nicht auf die Farbe, sondern auf die Zahl, denn zwischen 105 und 155 liegt die halbe Heizrechnung, und beide stehen im gelben Bereich.
Was schon im Inserat stehen muss
Du musst nicht bis zur Besichtigung warten, um die Zahl zu kennen. Wer eine Wohnung in einer Anzeige anbietet, muss die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis in der Anzeige nennen, sobald der Ausweis vorliegt (§ 87 GEG). Das gilt für Portale genauso wie für Zeitungsanzeigen und den Aushang beim Bäcker.
- Art des AusweisesBedarfsausweis oder Verbrauchsausweis. Steht das nicht dabei, frag nach, welche Art es ist.
- Endenergiebedarf oder -verbrauchDer Kennwert in kWh/(m²·a). Das ist die Zahl, mit der du rechnest.
- Wesentlicher EnergieträgerGas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets, Strom. Entscheidet über den Preis pro Kilowattstunde und über die CO2-Kosten.
- Baujahr des GebäudesAus dem Ausweis, nicht geschätzt. Zusammen mit dem Kennwert sagt es dir, ob je saniert wurde.
- EffizienzklasseBei Ausweisen, die seit 2014 ausgestellt wurden. Ältere Ausweise haben keine Klasse, sind aber bis zu zehn Jahre gültig.
Fehlen diese Angaben im Inserat, obwohl ein Ausweis vorliegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit des Anbieters (§ 108 GEG). Für dich ist ein Inserat ohne Energieangaben vor allem ein Hinweis, die Frage in die erste Nachricht zu schreiben. Ein Vermieter, der den Wert kennt und nicht nennt, hat meist einen Grund. Was sonst in ein Inserat gehört und wie du Portale liest, steht unter Wohnungsportale im Vergleich.
Wie du aus dem Kennwert Heizkosten schätzt
Der Kennwert ist eine Menge, keine Rechnung. Um daraus Geld zu machen, brauchst du drei Dinge: die Wohnfläche, einen Umrechnungsfaktor und einen Preis pro Kilowattstunde. Den Preis musst du annehmen, denn er hängt vom Versorger, vom Vertrag des Vermieters und vom Jahr ab. Die Rechnung liefert dir deshalb eine Größenordnung, keine Prognose auf den Euro.
- 1
Kennwert und Wohnfläche notieren
Aus dem Ausweis den Endenergiewert, aus dem Inserat die Wohnfläche. Beispiel: 130 kWh/(m²·a) und 50 m².
- 2
Wohnfläche in Gebäudenutzfläche umrechnen
Der Ausweis rechnet mit der Gebäudenutzfläche, die bei Wohngebäuden etwa 20 bis 35 Prozent größer ist als die Wohnfläche, weil Treppenhaus und Keller mitzählen. Als Faustregel multiplizierst du die Wohnfläche mit 1,2. Beispiel: 50 m² × 1,2 = 60 m².
- 3
Jahresverbrauch berechnen
Kennwert mal Fläche. Beispiel: 130 × 60 = 7.800 kWh im Jahr für Heizung und Warmwasser.
- 4
Einen Energiepreis annehmen
Schau, welcher Energieträger im Ausweis steht, und nimm einen aktuellen Arbeitspreis pro Kilowattstunde aus einem Vergleichsportal oder deiner letzten Abrechnung. Beispielannahme für Gas: 12 Cent pro kWh. Der tatsächliche Preis kann deutlich darüber oder darunter liegen.
- 5
Jahreskosten und Monatsbetrag bilden
Beispiel: 7.800 kWh × 0,12 € = 936 € im Jahr, also rund 78 € im Monat. Dazu kommen Grundpreis, Wartung, Schornsteinfeger und Abrechnungskosten, die über die Heizkostenabrechnung umgelegt werden, grob 10 bis 20 Prozent obendrauf.
- 6
Mit der Vorauszahlung vergleichen
Steht im Inserat eine Nebenkostenvorauszahlung von 120 € für alles, also Heizung plus Wasser, Müll, Hausmeister und Versicherung, dann sind 78 € plus Aufschlag allein für die Heizung ein Hinweis, dass eine Nachzahlung kommt.
Die Rechnung ist eine Größenordnung
Drei Dinge verschieben das Ergebnis stark: der Preis pro Kilowattstunde, der zwischen Energieträgern und Jahren um das Doppelte schwanken kann, dein Heizverhalten, das zwischen 18 und 22 Grad rund ein Drittel Unterschied macht, und die Lage der Wohnung im Haus. Eine Dachwohnung mit drei Außenwänden verbraucht mehr als der Gebäudeschnitt, eine Wohnung in der Mitte weniger. Nutze die Zahl, um Wohnungen zu vergleichen und eine Vorauszahlung zu prüfen, nicht, um mit dem Vermieter über den Euro zu streiten.
Die Nebenkosten insgesamt, also Heizung plus die kalten Betriebskosten, überschlägst du mit dem Nebenkostenrechner. Was die Warmmiete am Ende umfasst, steht im Lexikon unter Warmmiete. Und wenn nach dem ersten Jahr die Abrechnung kommt, prüfst du sie mit dem Text Nebenkostenabrechnung prüfen, dort auch mit dem Vergleich zum Energieausweis: Liegt der abgerechnete Verbrauch weit über dem Kennwert, ist das ein Grund, nach der Verteilung im Haus zu fragen.
Was Heizungsart und Baujahr über die Kosten sagen
Zwei Angaben im Ausweis erklären den Kennwert: das Baujahr des Gebäudes und das Baujahr des Wärmeerzeugers. Ein Haus von 1960 mit einem Kessel von 1995 heizt anders als dasselbe Haus mit einer Wärmepumpe von 2023. Und der Energieträger entscheidet über den Preis pro Kilowattstunde, über die CO2-Kosten und darüber, wie stark deine Abrechnung mit dem Weltmarkt schwankt.
| Heizung | Was du beachtest | CO2-Kosten |
|---|---|---|
| Gaszentralheizung | Häufigster Fall. Kessel vor 2000 sind oft keine Brennwertgeräte und verbrauchen spürbar mehr. Preis schwankt mit dem Markt. | Ja, werden zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. |
| Gasetagenheizung | Therme in der Wohnung, eigener Gasvertrag auf deinen Namen. Du zahlst direkt an den Versorger, die Wartung trägt meist der Vermieter. | Ja, du forderst den Vermieteranteil selbst zurück. |
| Ölheizung | Vorrat im Tank, Preis hängt vom Einkaufszeitpunkt ab. Alte Anlagen sind oft ineffizient, hohe Kennwerte typisch. | Ja, Aufteilung wie bei Gas. |
| Fernwärme | Preis wird vom örtlichen Versorger festgelegt, wenig Wettbewerb. Grundpreis oft hoch, Arbeitspreis unterschiedlich. | Ja, soweit der Versorger CO2-Kosten ausweist. |
| Wärmepumpe | Strom als Energieträger, meist mit eigenem Tarif. Bei guter Dämmung sehr günstig, bei schlechter Dämmung teuer. | Für Strom keine Aufteilung nach dem CO2KostAufG. |
| Nachtspeicher oder Stromdirektheizung | Kennwert wirkt oft niedrig, weil Strom effizient in Wärme umgesetzt wird. Der Preis pro kWh ist aber der höchste aller Energieträger. Rechne unbedingt nach. | Keine Aufteilung. |
Bei einer Gasetagenheizung meldest du den Gasvertrag selbst an, so wie den Strom. Wie das läuft und was die Grundversorgung kostet, steht unter Strom und Gas anmelden beim Einzug. Bei allen anderen Heizungen zahlst du über die Vorauszahlung an den Vermieter und siehst die tatsächlichen Kosten erst in der Abrechnung.
Wer die CO2-Kosten zahlt
Seit Anfang 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Auf Gas, Öl und andere fossile Brennstoffe wird ein CO2-Preis erhoben, und dieser Preis wird bei Wohngebäuden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Die Idee: Wer das Haus schlecht gedämmt lässt, soll einen größeren Teil tragen. Der Maßstab ist der CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, eingeteilt in zehn Stufen (§ 5 CO2KostAufG).
- Sehr gutes GebäudeUnter 12 kg CO2 pro m² und Jahr: Der Mieter trägt die CO2-Kosten allein. Das entspricht etwa einem Neubau oder einem gründlich sanierten Haus.
- Mittlere StufenMit jeder Stufe von 5 kg wandern zehn Prozent der Kosten vom Mieter zum Vermieter. Bei einem typischen Altbau mit Gasheizung liegt der Vermieteranteil oft zwischen 40 und 70 Prozent.
- Sehr schlechtes GebäudeAb 52 kg CO2 pro m² und Jahr trägt der Vermieter 95 Prozent, der Mieter 5 Prozent.
- Wie du es siehstDer Vermieter muss die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Fehlt sie, darfst du den auf dich entfallenden Anteil der Heizkosten um drei Prozent kürzen.
- Eigener GasvertragBei einer Gasetagenheizung zahlst du die CO2-Kosten zunächst selbst an den Versorger. Den Vermieteranteil forderst du innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Rechnung schriftlich vom Vermieter zurück (§ 6 CO2KostAufG).
Die Beträge sind bei kleinen Wohnungen überschaubar, je nach CO2-Preis und Verbrauch einige Dutzend bis wenige hundert Euro im Jahr, aber sie sind der Teil der Abrechnung, den Vermieter am häufigsten vergessen. Der Kennwert im Energieausweis gibt dir einen Anhalt, in welcher Stufe das Haus landet: Ein Gasgebäude mit 200 kWh/(m²·a) liegt fast sicher in einem Bereich, in dem der Vermieter mehr als die Hälfte trägt.
Vergleiche Wohnungen mit dem ganzen Preis
Zwei Inserate, gleiche Kaltmiete, eines mit Kennwert 70, eines mit Kennwert 190. Das zweite ist über das Jahr die teurere Wohnung, auch wenn die Anzeige anders aussieht. Diesen Vergleich kannst du nur ziehen, wenn du beide Inserate rechtzeitig siehst.
Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht. Die Energieangaben aus § 87 GEG stehen im Original-Inserat, und mit der Rechnung aus diesem Text weißt du vor der Besichtigung, ob die Warmmiete hält, was sie verspricht.
Häufige Fragen
- Gilt der Energieausweis für meine Wohnung oder für das ganze Haus?
- Für das ganze Gebäude. Einen Ausweis pro Wohnung gibt es nicht. Deshalb kann eine Wohnung unter dem Dach oder an der Giebelwand deutlich mehr verbrauchen als der Kennwert sagt, eine Wohnung in der Mitte des Hauses deutlich weniger. Der Ausweis ist eine Orientierung für das Haus, nicht eine Prognose für deine Abrechnung.
- Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
- Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 4 GEG). Ein Ausweis von 2017 ist also noch gültig, kann aber eine Heizung beschreiben, die inzwischen ausgetauscht wurde. Frag nach, wenn Baujahr der Heizung im Ausweis und der Kessel im Keller nicht zusammenpassen.
- Was passiert, wenn der Vermieter keinen Energieausweis hat?
- Er verstößt gegen seine Pflicht aus § 80 GEG, und das kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld nach sich ziehen (§ 108 GEG). Für dich ändert das am Mietvertrag nichts, und einen Mangel der Wohnung begründet der fehlende Ausweis nicht. Praktisch heißt es: Du musst die Heizkosten anders schätzen, etwa über die Nebenkostenvorauszahlung und die letzte Abrechnung des Vormieters.
- Sind die Heizkosten aus dem Energieausweis schon in der Warmmiete enthalten?
- Meistens ja, als Teil der Nebenkostenvorauszahlung. Die Vorauszahlung ist aber eine Schätzung des Vermieters, keine Garantie. Ist sie zu niedrig angesetzt, kommt nach dem ersten Jahr eine Nachzahlung. Vergleiche deshalb die Vorauszahlung mit deiner eigenen Schätzung aus dem Kennwert.
- Kann ich die Miete mindern, wenn das Haus eine schlechte Effizienzklasse hat?
- Nein. Ein hoher Verbrauch ist kein Mangel, solange die Heizung funktioniert und die Wohnung warm wird. Die Effizienzklasse kanntest du vor dem Vertrag. Anders ist es, wenn die Heizung ausfällt oder die Wohnung im Winter nicht auf normale Temperaturen kommt: Das ist ein Mangel, und dann greift die Mietminderung.
- Zählt der Strom für Licht und Geräte im Kennwert mit?
- Nein. Der Kennwert im Wohngebäude-Ausweis umfasst Heizung, Warmwasser und den Hilfsstrom der Heizungsanlage, etwa für Pumpen. Deinen Haushaltsstrom für Kühlschrank, Herd und Laptop zahlst du separat über deinen eigenen Stromvertrag.
Quellen und Gesetzestexte
- § 80 GEG Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- § 79 GEG Grundsätze des Energieausweises
- § 87 GEG Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- Anlage 10 GEG Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
- § 108 GEG Bußgeldvorschriften
- § 5 CO2KostAufG Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
- § 6 CO2KostAufG Erstattungsanspruch des Mieters
- § 7 CO2KostAufG Abrechnung der Kohlendioxidkosten
Rechner, Werkzeuge und Vorlagen dazu
Rechner
Nebenkosten-CheckDeine Nebenkosten je Quadratmeter und Monat gegen den bundesweiten Durchschnitt: ein schneller Hinweis, ob sich die Prüfung der Abrechnung lohnt.
Begriffe aus dem Mietlexikon
Dazu passt
- Die Besichtigungs-Checkliste
Von der Vorbereitung über den Termin vor Ort bis zum Nachfassen: was du mitbringst, worauf du achtest und wie du danach im Gespräch bleibst.
- Was die erste eigene Wohnung wirklich kostet
Die Kaltmiete ist der kleinere Teil. Was am Einzugstag fällig wird, was monatlich dazukommt und welche Posten fast alle beim ersten Mal vergessen.
- Nebenkostenabrechnung prüfen
Zwölf Monate Frist für den Vermieter, zwölf Monate für deinen Widerspruch. Welche Posten umlagefähig sind, welche nie, und wie du die Abrechnung Zeile für Zeile durchgehst.