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Nebenkosten

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Was Nebenkosten bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Nebenkosten sind im Sprachgebrauch alle Kosten, die neben der Kaltmiete für die Wohnung anfallen. Auf den Mieter umlegen darf der Vermieter davon nur die Betriebskosten, die § 556 BGB und die Betriebskostenverordnung nennen, etwa Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister und Grundsteuer; Verwaltung und Reparaturen bleiben beim Vermieter.

Das Gesetz kennt den Begriff Nebenkosten nicht, es spricht von Betriebskosten. § 556 Abs. 1 BGB verweist auf die Betriebskostenverordnung, und deren § 2 zählt siebzehn Arten auf: von der Grundsteuer über Wasser, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung und Müll bis zu Gebäudeversicherung, Hausmeister und Gemeinschaftsstrom. Nur was dort steht und im Mietvertrag vereinbart ist, darfst du in der Abrechnung finden. Verwaltungskosten, Bankgebühren, Reparaturen und Instandhaltung sind keine Betriebskosten und gehen zu Lasten des Vermieters, auch wenn sie in der Abrechnung auftauchen.

Für dich folgt daraus: Die Vorauszahlung im Mietvertrag ist eine Schätzung, die Abrechnung die Wahrheit. Der Vermieter muss sie dir spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB); kommt sie später, darf er keine Nachzahlung mehr verlangen, muss ein Guthaben aber auszahlen. Du hast danach zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben, und darfst die Belege einsehen. Verteilt wird nach Wohnfläche, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 556a BGB); Heizung und Warmwasser zum größeren Teil nach Verbrauch.

Typische Fallen sind zu niedrige Vorauszahlungen im Inserat, Positionen ohne Vereinbarung im Vertrag und Kosten für Leerstand, die auf die vorhandenen Mieter verteilt werden. Prüf deshalb jede Abrechnung, bevor du zahlst, und frag vor dem Einzug nach der letzten Abrechnung der Wohnung. Strom für die eigene Wohnung, Internet und Rundfunkbeitrag sind keine Nebenkosten im Mietvertrag, sondern eigene Verträge und Beiträge, die du selbst anmeldest.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

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Quellen und Gesetzestexte

Wo der Begriff Folgen hat

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    Zwölf Monate Frist für den Vermieter, zwölf Monate für deinen Widerspruch. Welche Posten umlagefähig sind, welche nie, und wie du die Abrechnung Zeile für Zeile durchgehst.

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    Der Energieausweis liegt bei jeder Besichtigung aus, und fast niemand liest ihn. Was die Kennzahl über deine Nebenkosten sagt, welche Ausweisart mehr taugt und wie du die Heizkosten vor der Zusage überschlägst.

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  • Die Besichtigungs-Checkliste

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    Die Kaltmiete ist der kleinere Teil. Was am Einzugstag fällig wird, was monatlich dazukommt und welche Posten fast alle beim ersten Mal vergessen.

  • Strom und Gas anmelden beim Einzug

    Wer nichts tut, landet in der Grundversorgung. Wie die Anmeldung läuft, was du am Einzugstag ablesen musst und warum der Zählerstand im Übergabeprotokoll stehen sollte.

Siehe auch