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WG-Mietvertrag: Hauptmieter, Untermieter oder alle im Vertrag

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Beim WG-Casting redet niemand über Verträge. Es geht um Küche, Putzplan und ob man sich mag. Der Vertrag entscheidet aber, ob du für die Miete deiner Mitbewohner haftest, ob du allein ausziehen kannst und ob dein Zimmer weg ist, wenn jemand anderes kündigt. Drei Modelle sind üblich, und sie fühlen sich im Alltag gleich an, bis etwas schiefgeht. Hier steht, was in jedem Modell gilt, wie die Kaution wandert, wer beim Nachrücker mitreden darf und welche Klauseln ein Untermietvertrag braucht.

Kurz gesagt

Stehen alle im Mietvertrag, haftet jeder für die ganze Miete (§ 421 BGB) und ihr könnt nur gemeinsam kündigen. Ist einer Hauptmieter, braucht er die Erlaubnis des Vermieters (§ 553 BGB), und die Untermieter hängen an seinem Vertrag: Endet der, müssen sie raus. Einzelverträge je Zimmer sind am unabhängigsten, aber der Vermieter bestimmt, wer einzieht.

Welche drei Vertragsmodelle es in einer WG gibt

Die erste Frage, die du beim Einzug in eine WG stellen solltest, lautet: Mit wem schließe ich den Vertrag? Die Antwort ordnet dich einem von drei Modellen zu. Entweder stehen alle Bewohner gemeinsam im Mietvertrag mit dem Vermieter. Oder eine Person ist Hauptmieter und vermietet die Zimmer an die anderen unter. Oder jedes Zimmer hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter, und die Gemeinschaftsräume werden geteilt. Die Tabelle zeigt, was in jedem Modell auf dem Spiel steht.

Die drei Vertragsmodelle einer Wohngemeinschaft im Vergleich nach Haftung, Kündigung, Wechsel und Risiko
ModellWer haftet für die MieteWer kündigtWechsel eines MitbewohnersGrößtes Risiko
Alle im MietvertragJeder für die ganze Miete, als Gesamtschuldner (§ 421 BGB)Nur alle gemeinsam; ein Einzelner kann sich nicht allein lösenNur mit Zustimmung des Vermieters, durch VertragsänderungEin Mitbewohner zahlt nicht, die anderen müssen einspringen
Ein Hauptmieter, UntermieterNur der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter; Untermieter zahlen an ihnHauptmieter gegenüber dem Vermieter; Untermieter gegenüber dem HauptmieterHauptmieter entscheidet, braucht für jede Person die Erlaubnis des Vermieters (§ 553 BGB)Endet der Hauptvertrag, verlieren alle Untermieter das Zimmer (§ 546 Abs. 2 BGB)
Einzelverträge je ZimmerJeder nur für sein Zimmer und seinen AnteilJeder für sich, mit der normalen Frist (§ 573c BGB)Der Vermieter sucht aus; die WG hat kein Mitspracherecht, außer es ist vereinbartDu bekommst Mitbewohner, die du nicht ausgesucht hast

Welches Modell besser ist, hängt davon ab, wer du in der WG bist. Wer lange bleiben will und die Mitbewohner selbst aussuchen möchte, ist mit dem gemeinsamen Vertrag oder als Hauptmieter gut bedient. Wer nur für ein paar Semester kommt, fährt mit einem Untermietvertrag oder einem Einzelvertrag leichter, weil der Ausstieg einfacher ist. Ob WG, Wohnheim oder eigene Wohnung überhaupt das Richtige ist, steht unter WG, Wohnheim oder eigene Wohnung.

Alle im Vertrag: Gesamtschuld und gemeinsame Kündigung

Stehen drei Namen im Mietvertrag, hat der Vermieter drei Schuldner für dieselbe Miete. Das Gesetz nennt das Gesamtschuld: Er darf die volle Miete von jedem Einzelnen verlangen, nicht nur ein Drittel (§ 421 BGB). Zahlt ein Mitbewohner nicht, müssen die anderen den Fehlbetrag vorstrecken, und zwar sofort, sonst droht der ganzen WG eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Das Geld holt ihr euch intern zurück: Im Innenverhältnis haftet jeder zu gleichen Teilen, wenn ihr nichts anderes vereinbart habt (§ 426 Abs. 1 BGB). Eine schriftliche Vereinbarung untereinander, wer welches Zimmer hat und welchen Anteil zahlt, ist deshalb keine Bürokratie, sondern euer einziger Beleg für den Fall, dass ihr euch mal streitet.

Die Kündigung ist die zweite Falle. Weil der Vertrag eine Einheit ist, könnt ihr ihn nach ständiger Rechtsprechung nur gemeinsam kündigen. Wer allein kündigt, kündigt gar nicht; die Erklärung ist unwirksam. Der Einzelne kommt nur auf zwei Wegen heraus: Entweder alle kündigen zusammen, oder der Vermieter stimmt zu, dass die ausziehende Person aus dem Vertrag entlassen wird, meist gegen Aufnahme eines Nachrückers. Das ist eine dreiseitige Vereinbarung zwischen Vermieter, verbleibenden Mietern und Nachrücker, und der Vermieter muss ihr nicht zustimmen.

Viele WG-Verträge enthalten deshalb eine Nachrückerklausel oder Austauschklausel: Der Vermieter erklärt vorab, dass er einem Wechsel zustimmt, wenn die verbleibenden Mieter einen geeigneten Ersatz vorschlagen. Steht so etwas in eurem Vertrag, ist das Modell deutlich entspannter. Steht es nicht drin, sprich es beim Einzug an. Ein Vermieter, der an eine WG vermietet, weiß, dass Menschen kommen und gehen, und hat in der Regel ein Interesse an einer geordneten Lösung.

Ausgezogen heißt nicht raus aus der Haftung

Wer auszieht, ohne dass der Vermieter ihn schriftlich aus dem Vertrag entlässt, bleibt Schuldner. Für die Miete, für Nachzahlungen, für Schäden, die lange nach seinem Auszug entstehen. Lass dir die Entlassung immer schriftlich geben, mit Datum, und hebe sie auf.

Ein Hauptmieter mit Untermietern: Erlaubnis, Kündigung, Risiko

Im zweiten Modell hat nur eine Person einen Vertrag mit dem Vermieter. Sie ist Hauptmieter und schließt mit jedem Mitbewohner einen eigenen Untermietvertrag. Dafür braucht sie die Erlaubnis des Vermieters, und zwar für jede Person einzeln, nicht pauschal (§ 553 Abs. 1 BGB). Der Vermieter muss die Erlaubnis erteilen, wenn der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse hat, und die Miete allein nicht tragen zu wollen ist so ein Interesse. Verweigern darf er nur aus Gründen, die in der Person des Untermieters liegen, bei Überbelegung oder wenn ihm die Untervermietung sonst nicht zuzumuten ist. Wird die Wohnung durch die Untervermietung stärker belastet, darf er einen angemessenen Zuschlag zur Miete verlangen (§ 553 Abs. 2 BGB). Verweigert er sie ohne Grund, kann der Hauptmieter mit der gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Schreiben dafür ist die Vorlage für den Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung.

Untervermieten ohne Erlaubnis ist riskant, und zwar für den Hauptmieter: Nach Abmahnung kann der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Als Untermieter solltest du dir die Erlaubnis deshalb zeigen lassen, bevor du unterschreibst. Sie ist deine Versicherung, dass die WG nicht wegen dir aufgelöst wird.

Für die Kündigung deines Untermietvertrags gibt es zwei Welten. Ist dein Zimmer überwiegend vom Hauptmieter möbliert, liegt es in der Wohnung, in der er selbst wohnt, und wohnst du dort nicht mit Familie oder Partnerin, dann gilt die kurze Frist: Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats (§ 573c Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Hauptmieter braucht dafür keinen Grund, der Kündigungsschutz des § 573 BGB gilt für solche Zimmer nicht. Das ist praktisch, wenn du selbst schnell raus willst, und unangenehm, wenn der Hauptmieter dich schnell los werden will. Bringst du deine eigenen Möbel mit oder wohnt der Hauptmieter gar nicht selbst in der Wohnung, gilt die andere Welt: drei Monate Frist für dich (§ 573c Abs. 1 BGB), und der Hauptmieter kann dir nur mit einem berechtigten Interesse kündigen (§ 573 BGB), zum Beispiel Eigenbedarf für sich selbst.

Das größte Risiko des Modells trägst du als Untermieter, und es hängt nicht an dir. Endet der Hauptmietvertrag, weil der Hauptmieter kündigt, wegzieht oder selbst gekündigt wird, endet dein Recht zu bleiben mit ihm. Der Vermieter darf die Wohnung dann auch von dir herausverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Schutz des § 565 BGB, bei dem der Vermieter in deinen Untermietvertrag eintritt, gilt ausdrücklich nur, wenn der Hauptmieter gewerblich weitervermietet; eine private WG ist das nicht. Du hast dann nur noch einen Anspruch gegen den Hauptmieter auf Schadensersatz, weil er dir das Zimmer nicht mehr überlassen kann. Wie eine Untervermietung auf Zeit läuft und was beide Seiten regeln sollten, steht unter Untervermietung und Zwischenmiete.

Jedes Zimmer ein eigener Vertrag mit dem Vermieter

Das dritte Modell findest du vor allem bei Vermietern, die WGs gezielt anbieten, und bei möblierten Zimmern mit Küche und Bad zur Mitbenutzung. Jeder Bewohner hat seinen eigenen Mietvertrag über sein Zimmer plus einen Anteil an den Gemeinschaftsräumen. Du haftest nur für deine Miete, kündigst allein mit der normalen Frist von drei Monaten (§ 573c Abs. 1 BGB) und zahlst eine eigene Kaution. Ein zahlungsunfähiger Mitbewohner ist das Problem des Vermieters, nicht deins.

Der Preis für diese Unabhängigkeit ist die Kontrolle. Zieht jemand aus, sucht der Vermieter den Nachfolger aus, nicht die WG. Ein Mitspracherecht habt ihr nur, wenn es im Vertrag steht, und das ist selten. Wer Wert auf ausgesuchte Mitbewohner legt, ist hier falsch. Wer vor allem ein Zimmer ohne Haftungsrisiko will, ist hier richtig. Bei Verträgen dieser Art solltest du genau lesen, ob die Gemeinschaftsräume Vertragsbestandteil sind: Nur dann hast du ein Recht darauf, Küche und Bad zu nutzen, und nur dann darf die Miete dafür etwas kosten. Was beim Casting durch den Vermieter anders läuft als beim Casting durch die WG, steht unter WG-Casting: so überzeugst du.

Wie die Kaution in der WG läuft

Die Kaution ist in jedem Modell auf drei Nettokaltmieten begrenzt und darf in drei Raten gezahlt werden (§ 551 Abs. 1 und 2 BGB); der Empfänger muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB). Das gilt auch für die Kaution, die ein Untermieter an den Hauptmieter zahlt, denn auch der Untermietvertrag ist ein Wohnraummietvertrag. Maßstab sind dann drei Kaltmieten für das Zimmer, nicht für die ganze Wohnung.

Stehen alle im Vertrag, hat der Vermieter eine Kaution für die ganze Wohnung, und er zahlt sie erst zurück, wenn der ganze Vertrag endet. Wer vorher auszieht, bekommt vom Vermieter nichts. Der übliche Weg: Der Nachrücker zahlt der ausziehenden Person ihren Anteil, und ihr haltet schriftlich fest, dass er damit in die Kaution eintritt. Ohne diesen Zettel steht in fünf Jahren niemand mehr, wer wie viel eingezahlt hat. Beim Hauptmietermodell ist es einfacher: Der Untermieter zahlt seine Kaution an den Hauptmieter und bekommt sie von ihm zurück, wenn sein Untermietvertrag endet, nach einer kurzen Prüffrist und abzüglich belegter Schäden. Bei Einzelverträgen läuft alles direkt mit dem Vermieter. Wie du die Rückzahlung durchsetzt, steht unter Kaution zurückfordern.

Kaution und Zimmerzustand gehören in ein Protokoll

Auch für ein WG-Zimmer lohnt sich ein kurzes Übergabeprotokoll mit Fotos: Zustand der Wände, des Bodens, der Möbel, Schlüssel. Beim Hauptmietermodell schützt es beide Seiten, weil der Hauptmieter am Ende gegenüber dem Vermieter für die ganze Wohnung geradestehen muss. Was du beim Auszug aus dem Zimmer wirklich schuldest und was nicht, steht unter Renovieren beim Einzug und Auszug.

Auszug und Nachrücker: wer wen fragen muss

Der Auszug ist der Moment, in dem sich das Modell zeigt. Die Schritte sind in allen drei ähnlich, unterscheiden sich aber darin, wer die Erlaubnis geben muss.

  1. 1

    Früh ankündigen, schriftlich

    Bei Einzel- und Untermietvertrag ist das deine Kündigung mit der Frist, die für dein Zimmer gilt. Beim gemeinsamen Vertrag ist es die Bitte an die WG und den Vermieter, dich zu entlassen; eine einseitige Kündigung wäre unwirksam.

  2. 2

    Nachrücker suchen

    Beim gemeinsamen Vertrag und beim Hauptmietermodell sucht die WG. Bei Einzelverträgen der Vermieter. Wer das Casting führt, sollte wissen, welche Unterlagen der Vermieter nachher sehen will: Ausweis, Einkommen oder Bürgschaft, Schufa.

  3. 3

    Vermieter einbinden

    Gemeinsamer Vertrag: Nachtrag zum Mietvertrag, in dem du entlassen und der Nachrücker aufgenommen wird, mit Unterschrift aller. Hauptmietermodell: neuer Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung für die neue Person, weil die Erlaubnis personenbezogen ist (§ 553 BGB).

  4. 4

    Kaution übergeben

    Nachrücker zahlt deinen Anteil an dich, schriftlich quittiert, oder eine neue Kaution an Hauptmieter oder Vermieter. Ohne Beleg wird es am Ende der WG unübersichtlich.

  5. 5

    Zimmer übergeben und Anmeldung

    Kurzes Übergabeprotokoll, Schlüssel, Zählerstand, wenn es einen eigenen gibt. Der Nachrücker bekommt seine Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter oder Vermieter, du meldest dich an der neuen Adresse um.

Ziehen die Eltern als Mieter oder Bürgen mit in den Vertrag, etwa weil das Einkommen der WG dem Vermieter nicht reicht, ändert das nichts an den Modellen, aber viel an der Haftung: Wer den Vertrag unterschreibt, haftet als Gesamtschuldner mit. Was Eltern dabei wissen sollten, steht unter Wohnung für das studierende Kind. Und wer für ein Zimmer unterschrieben hat und vor dem Einzug merkt, dass es doch nicht passt, kommt nur mit Frist oder Nachrücker wieder heraus; mehr dazu unter Mietvertrag unterschrieben, Wohnung doch nicht.

Nebenkosten, Hausrat und Anmeldung

Die Nebenkostenabrechnung des Vermieters geht an seine Vertragspartner: an alle beim gemeinsamen Vertrag, an den Hauptmieter beim zweiten Modell, an jeden Einzelnen bei Einzelverträgen. Der Hauptmieter muss gegenüber seinen Untermietern selbst abrechnen, wenn er Vorauszahlungen verlangt, und zwar wie jeder Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Einfacher ist im Untermietvertrag eine Pauschale, die alles abdeckt; dann gibt es keine Abrechnung und keine Nachzahlung, aber auch keine Rückzahlung. Wie du eine Abrechnung prüfst, steht unter Nebenkostenabrechnung prüfen.

Hausrat und Haftpflicht sind in der WG eine Frage pro Person, nicht pro Wohnung. Viele Hausratversicherer erwarten, dass jeder sein Zimmer selbst versichert; ob du noch über die Eltern mitversichert bist, klärst du mit einem Anruf. Mehr dazu unter Hausratversicherung als Mieter. Und weil in einer WG die Musik und der Besuch von allen kommen, haftet beim gemeinsamen Vertrag auch die ganze WG, wenn einer die Hausordnung verletzt. Was dort gilt, steht unter Hausordnung, Ruhezeiten, Nachbarschaftsstreit.

Anmelden musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG), und dafür brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung. Wohnungsgeber ist, wer dir die Wohnung tatsächlich überlässt: beim Untermietvertrag also der Hauptmieter, nicht der Eigentümer (§ 19 BMG). Er ist verpflichtet, den Einzug innerhalb der Anmeldefrist schriftlich zu bestätigen. Weigert er sich oder kommt die Bestätigung nicht rechtzeitig, musst du das der Meldebehörde melden (§ 19 Abs. 2 BMG). Das Formular und was darin stehen muss, findest du unter Wohnungsgeberbestätigung.

Welche Klauseln in den WG-Untermietvertrag gehören

Ein Untermietvertrag muss nicht lang sein, aber er muss die Punkte regeln, über die WGs später streiten. Als Hauptmieter schützt dich der Vertrag davor, auf Miete sitzen zu bleiben; als Untermieter schützt er dich davor, ohne Frist auf der Straße zu stehen. Diese Punkte gehören hinein.

  • Parteien und ZimmerName und Anschrift von Hauptmieter und Untermieter, das konkrete Zimmer mit Größe, dazu die Räume zur Mitbenutzung: Küche, Bad, Flur, Keller, Balkon.
  • Erlaubnis des VermietersEin Satz, dass die Erlaubnis nach § 553 BGB vorliegt, und die Erlaubnis als Anlage. So sieht der Untermieter, dass die Untervermietung sicher ist.
  • Miete und NebenkostenKaltmiete für das Zimmer, Anteil an den Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung, Fälligkeit, Konto. Bei möblierten Zimmern ein Möblierungszuschlag, falls verlangt.
  • KautionHöhe, maximal drei Kaltmieten des Zimmers (§ 551 BGB), Ratenzahlung, getrennte Anlage und Rückzahlung nach Ende des Untermietvertrags.
  • Beginn, Laufzeit, KündigungsfristUnbefristet mit der gesetzlichen Frist, oder befristet mit Grund, etwa für ein Auslandssemester des Hauptmieters. Bei möbliertem Zimmer in der Wohnung des Hauptmieters gilt ohnehin die kurze Frist des § 573c Abs. 3 BGB; wer mehr Sicherheit will, vereinbart eine längere.
  • Ende des HauptmietvertragsEhrlich hinschreiben: Der Untermietvertrag endet spätestens mit dem Hauptmietvertrag. Der Hauptmieter verpflichtet sich, den Untermieter über eine Kündigung sofort zu informieren.
  • InventarlisteBei möblierten Zimmern eine Liste mit Zustand, damit am Ende klar ist, was wem gehört und was schon kaputt war.
  • Hausordnung und Regeln der WGVerweis auf die Hausordnung des Vermieters als Anlage. Putzplan und Besuchsregeln gehören nicht in den Vertrag, sondern an den Kühlschrank.
  • Schlüssel und ÜbergabeAnzahl der Schlüssel, Rückgabe bei Auszug, kurzes Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug.

Der Vertrag ersetzt kein Vertrauen, aber er macht es überflüssig, in schlechten Momenten darauf angewiesen zu sein. Für ein Paar, das gemeinsam eine Wohnung mietet, gelten dieselben Fragen in anderer Gewichtung; dazu mehr unter Gemeinsam mieten als Paar.

Das passende Zimmer, bevor das Casting beginnt

WG-Zimmer sind in gefragten Städten oft innerhalb von Stunden vergeben, und ob du zum Casting eingeladen wirst, entscheidet häufig die Reihenfolge der Nachrichten. Welches Vertragsmodell die WG hat, fragst du dann beim Termin, mit diesem Text im Kopf.

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Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für ein Untermietzimmer in der WG?
Das hängt vom Zimmer ab. Ist es überwiegend vom Hauptmieter möbliert, liegt es in der Wohnung, in der er selbst wohnt, und wohnst du dort nicht mit Familie oder Partner, gilt die kurze Frist: Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB), und zwar für beide Seiten und ohne Kündigungsgrund. In allen anderen Fällen gilt für dich die normale Frist von drei Monaten, und der Hauptmieter braucht für seine Kündigung ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB).
Was passiert mit den Untermietern, wenn der Hauptmieter kündigt oder gekündigt wird?
Sie verlieren ihr Zimmer. Der Vermieter kann die Wohnung nach Ende des Hauptmietvertrags auch von den Untermietern herausverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Schutz des § 565 BGB, bei dem der Vermieter in den Untermietvertrag eintritt, gilt nur bei gewerblicher Weitervermietung, nicht bei einer privaten WG. Der Untermieter kann vom Hauptmieter Schadensersatz verlangen, wenn dieser den Untermietvertrag nicht mehr erfüllen kann.
Darf der Vermieter die Untervermietung in der WG verbieten?
Nicht ohne Grund. Hat der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse, etwa weil er die Miete allein nicht tragen will, muss der Vermieter die Erlaubnis für eine bestimmte Person erteilen (§ 553 Abs. 1 BGB). Ablehnen darf er nur, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund liegt, die Wohnung überbelegt würde oder ihm die Untervermietung sonst nicht zuzumuten ist. Verweigert er sie ohne Grund, kann der Hauptmieter mit der gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Wer haftet, wenn ein Mitbewohner seine Miete nicht zahlt?
Stehen alle im Vertrag, alle anderen: Der Vermieter darf die volle Miete von jedem Einzelnen verlangen (§ 421 BGB), und ihr müsst euch das Geld intern zurückholen (§ 426 BGB). Beim Hauptmietermodell haftet nur der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter und muss die Untermiete beim säumigen Mitbewohner eintreiben. Bei Einzelverträgen haftet jeder nur für sein Zimmer.
Kann ich als Untermieter die Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter bekommen?
Ja, und du musst sie sogar von ihm bekommen. Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung tatsächlich überlässt, und das ist bei Untermiete der Hauptmieter (§ 19 BMG). Er muss den Einzug innerhalb der Anmeldefrist von zwei Wochen schriftlich bestätigen. Verweigert er sie, meldest du das der Meldebehörde.

Quellen und Gesetzestexte

Rechner, Werkzeuge und Vorlagen dazu

  • Vorlage

    Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung

    Auslandssemester, Praktikum, Partner zieht ein: mit diesem Schreiben bittest du um die Erlaubnis, die dir bei berechtigtem Interesse zusteht, und nennst die Person und den Zeitraum.

Begriffe aus dem Mietlexikon

Dazu passt

  • WG, Wohnheim oder eigene Wohnung

    Drei Wege in die erste Bleibe, drei sehr verschiedene Preise, Wartezeiten und Vertragsformen. Was zu welcher Situation passt und wie du dich zweigleisig bewirbst.

  • Untervermietung und Zwischenmiete

    Auslandssemester, Praktikum in einer anderen Stadt, Partner zieht ein: wann du einen Anspruch auf Erlaubnis hast, wie du fragst und was im Untermietvertrag stehen muss.

  • Gemeinsam mieten als Paar

    Beide im Vertrag oder nur einer, und was das bei einer Trennung bedeutet: Gesamtschuld, Kündigung nur zusammen, Auszug ohne Entlassung aus dem Vertrag. Was du vor der Unterschrift klärst.