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Mietpreisbremse

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Was Mietpreisbremse bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Die Mietpreisbremse ist die Regel in § 556d BGB, nach der die Miete bei einem neuen Mietvertrag höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie gilt nur in Gebieten, die eine Landesverordnung als angespannten Wohnungsmarkt ausweist, und nach der Verlängerung von 2025 bis Ende 2029.

§ 556d BGB deckelt die Miete beim Abschluss eines neuen Mietvertrags auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Voraussetzung ist, dass das Bundesland die Gemeinde per Verordnung zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt hat. Ausnahmen stehen in § 556e und § 556f BGB: Wenn der Vormieter schon mehr gezahlt hat, darf der Vermieter diese Vormiete weiter verlangen; Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und umfassend modernisierte Wohnungen sind ganz ausgenommen. Der Vermieter muss dich vor Vertragsschluss unaufgefordert in Textform informieren, wenn er sich auf eine Ausnahme beruft (§ 556g Abs. 1a BGB).

Für dich heißt das: Liegt die Miete über der Grenze, kannst du sie rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen (§ 556g BGB). Rügst du innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses, bekommst du auch die Beträge zurück, die du vor der Rüge gezahlt hast; danach nur die ab der Rüge. Die Rüge braucht keine Begründung, ein Satz in Textform reicht. Der Mietvertrag bleibt bestehen, nur die Miete sinkt auf das erlaubte Maß.

Bei möblierten Wohnungen zählt der Möblierungszuschlag zur Miete und unterliegt derselben Grenze; ein hoher Zuschlag ist kein Weg um die Bremse herum. Nicht geschützt bist du bei Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB), etwa einer echten Zwischenmiete für wenige Wochen. Staffelmieten unterliegen der Bremse für jede Staffel, Indexmieten nur für die Ausgangsmiete. Die Regel läuft nach der Verlängerung von 2025 bis zum 31. Dezember 2029.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

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Siehe auch