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Staffelmiete oder Indexmiete: Was für dich günstiger ist

Zuletzt geprüft am · Keine Rechtsberatung

Im Mietvertrag steht ein Absatz, den viele überlesen: „Die Miete erhöht sich jeweils zum 1. Januar um 25 €“ oder „Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex gebunden“. Beides regelt die Mieterhöhung im Voraus, und beides nimmt dem Vermieter die Möglichkeit, auf die Vergleichsmiete zu erhöhen. Welches Modell dich über die Jahre weniger kostet, hängt von einer Zahl ab, die niemand kennt: der Inflation. Hier steht, wie beide funktionieren, welche Grenzen das Gesetz zieht, was ein Rechenbeispiel über fünf Jahre zeigt und worauf du bei Unterschrift und Erhöhung achtest. Der Text ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt

Bei der Staffelmiete steht jede Erhöhung als Euro-Betrag im Vertrag (§ 557a BGB), bei der Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex (§ 557b BGB). Beide steigen höchstens jährlich und sperren die Vergleichsmiete. Bei hoher Inflation ist die Staffel günstiger, bei niedriger der Index. Die Mietpreisbremse gilt bei der Staffel für jede Stufe, beim Index nur für die Ausgangsmiete.

Wie die Staffelmiete funktioniert

Die Staffelmiete ist ein Fahrplan. Schon bei Vertragsschluss steht fest, welche Miete du in welchem Jahr zahlst: 800 € ab Einzug, 825 € ab dem zweiten Jahr, 850 € ab dem dritten. § 557a Abs. 1 BGB stellt drei Bedingungen. Die Vereinbarung muss schriftlich sein. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Und die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung muss als Geldbetrag im Vertrag stehen, nicht als Prozentsatz und nicht als Verweis auf irgendeine Größe.

Der Vermieter muss die Erhöhung nicht ankündigen und nicht begründen. Sie tritt zum vereinbarten Termin von selbst ein; du passt den Dauerauftrag an. Dafür ist alles andere gesperrt: Während die Staffel läuft, sind Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB). Keine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, keine Umlage einer Modernisierung. Nur die Betriebskostenvorauszahlung darf nach § 560 BGB angepasst werden.

Die Laufzeit ist frei. Eine Staffel über drei Jahre ist möglich, eine über zehn ebenso. Nach der letzten Stufe bleibt die Miete stehen, bis der Vermieter den normalen Weg geht, also eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete mit Begründung und Zustimmungsverlangen. Wie du die dann prüfst, steht unter Mieterhöhung prüfen.

Wie die Indexmiete funktioniert

Die Indexmiete ist an den Verbraucherpreisindex gebunden, den das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht. § 557b Abs. 1 BGB erlaubt nur diesen Index, den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, keine regionalen und keine selbst gebauten Indizes. Auch hier ist Schriftform Pflicht, und auch hier muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB).

Anders als die Staffel erhöht sich die Indexmiete nicht von selbst. Der Vermieter muss die Änderung in Textform geltend machen, also per Brief oder E-Mail, und dabei die eingetretene Änderung des Index sowie die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben (§ 557b Abs. 3 BGB). Die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Die Rechnung dahinter: neue Miete = alte Miete multipliziert mit dem neuen Indexstand geteilt durch den Indexstand bei der letzten Festsetzung. Steht der Index bei 120 statt 116, sind das 3,45 % mehr.

Auch beim Index sind andere Erhöhungen weitgehend gesperrt: Eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist ausgeschlossen. Eine Modernisierungsumlage nach § 559 BGB ist nur zulässig, wenn der Vermieter die Maßnahme wegen Umständen durchführen musste, die er nicht zu vertreten hat, etwa eine gesetzlich vorgeschriebene Dämmung oder ein behördlich verlangter Anschluss. Die freiwillige Luxussanierung mit acht Prozent Umlage fällt weg. Was bei einer Modernisierung sonst gilt, steht unter Modernisierungsmieterhöhung.

Beide Modelle im direkten Vergleich

Auf den ersten Blick ähneln sich die Modelle: einmal im Jahr, keine Vergleichsmiete, alles im Vertrag. Die Unterschiede sitzen im Detail, und dort entscheidet sich, was dich am Ende kostet.

Staffelmiete und Indexmiete im Vergleich nach Gesetz, Form, Grenzen und Kündigung
Staffelmiete (§ 557a BGB)Indexmiete (§ 557b BGB)
FormSchriftlich, Beträge in EuroSchriftlich, Bindung an den Verbraucherpreisindex
Höhe der ErhöhungSteht im Vertrag, vorher bekanntFolgt der Inflation, vorher unbekannt
MindestabstandEin JahrEin Jahr
Erhöhung tritt einAutomatisch zum TerminErst nach Erklärung in Textform, ab übernächstem Monat
Vergleichsmiete (§ 558)AusgeschlossenAusgeschlossen
Modernisierung (§ 559)AusgeschlossenNur bei Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat
KappungsgrenzeGilt nichtGilt nicht
MietpreisbremseFür jede Staffel einzelnNur für die Ausgangsmiete
Senkung möglichNeinJa, wenn der Index fällt
Kündigungsausschluss MieterHöchstens vier Jahre ab VereinbarungKeine Sonderregel im Gesetz, Formularverträge nach der Rechtsprechung ebenfalls höchstens vier Jahre
Wer trägt das InflationsrisikoDer VermieterDu

Rechenbeispiel: fünf Jahre, drei Szenarien

Ausgangspunkt: 800 € Kaltmiete. Die Staffel im Vertrag lautet plus 25 € pro Jahr. Für die Indexmiete rechnen wir zwei Annahmen durch, beide frei gewählt und kein Versprechen: eine Inflation von 2 % pro Jahr, was ungefähr dem Ziel der Europäischen Zentralbank entspricht, und eine von 4 %, wie sie in Jahren mit hoher Teuerung vorkommt. Wir nehmen an, dass der Vermieter die Indexerhöhung jedes Jahr pünktlich geltend macht.

Monatliche Kaltmiete und Gesamtmiete über fünf Jahre bei Staffelmiete plus 25 € jährlich und Indexmiete bei angenommenen 2 % und 4 % Inflation, Ausgangsmiete 800 €
JahrStaffel +25 €Index bei 2 % (Annahme)Index bei 4 % (Annahme)
1800,00 €800,00 €800,00 €
2825,00 €816,00 €832,00 €
3850,00 €832,32 €865,28 €
4875,00 €848,97 €899,89 €
5900,00 €865,95 €935,89 €
Summe über fünf Jahre51.000 €rund 49.960 €rund 52.000 €

Die Staffel von 25 € entspricht in diesem Beispiel einer Steigerung von rund 3 % im ersten Jahr und knapp 2,9 % im fünften, weil der Betrag fest bleibt, während die Miete wächst. Bei 2 % Inflation ist der Index über fünf Jahre gut 1.000 € günstiger, bei 4 % rund 1.000 € teurer. Der Unterschied ist kleiner, als viele erwarten, aber er wächst mit jedem Jahr Laufzeit. Bei einer Staffel von 40 € oder einer Inflation von 6 % gehen die Kurven deutlich weiter auseinander.

Zum Vergleich mit der Wirklichkeit: Der Verbraucherpreisindex stieg nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2022 um rund 7 % und 2023 um rund 6 %, in den Jahren davor meist um 1 bis 2 %. Wer 2021 eine Indexmiete unterschrieben hat, zahlte zwei Jahre später gut 13 % mehr; eine Staffel von 25 € auf 800 € hätte in derselben Zeit rund 6 % gebracht.

Wann welches Modell für dich günstiger ist

Die Antwort hängt an der Inflation, aber nicht nur. Diese Punkte helfen bei der Entscheidung, wenn du zwischen zwei Wohnungen wählst oder mit dem Vermieter über das Modell sprechen kannst.

  • Staffel, wenn du Planbarkeit brauchstBei BAföG, Stipendium oder festem Gehalt weißt du auf den Euro, was die Wohnung im dritten Jahr kostet. Der Mietbelastungsrechner zeigt dir, ob die letzte Staffel noch in dein Budget passt.
  • Staffel, wenn die Inflation hoch ist oder steigtEin fester Betrag verliert bei hoher Teuerung an Gewicht. Was 2021 wie eine kräftige Staffel aussah, war 2023 weniger als der Index.
  • Index, wenn die Inflation niedrig istBei 1 bis 2 % steigt die Indexmiete langsamer als fast jede übliche Staffel, und bei sinkenden Preisen kannst du sogar eine Senkung verlangen.
  • Index, wenn eine Modernisierung drohtDer Index sperrt die freiwillige Modernisierungsumlage, die bei einer Sanierung schnell 100 € und mehr im Monat kostet. Die Staffel sperrt sie ebenfalls, aber nur bis zur letzten Stufe.
  • Staffel, wenn die Wohnung unter die Mietpreisbremse fälltJede einzelne Staffel muss die zulässige Höhe einhalten. Eine Staffel, die im vierten Jahr über der Grenze liegt, kannst du rügen. Beim Index wird nur die Ausgangsmiete geprüft.
  • Egal, wenn die Ausgangsmiete zu hoch istKein Modell macht eine überteuerte Ausgangsmiete günstig. Prüf zuerst, ob der Startwert zur Vergleichsmiete und zur Mietpreisbremse passt, dann das Modell.

Ob die Miete insgesamt in dein Budget passt, rechnest du mit dem Mietbelastungsrechner nach; nimm dafür bei einer Staffel die letzte Stufe, nicht die erste.

Welche Grenzen trotzdem gelten

Beide Modelle schalten die Vergleichsmiete ab, aber nicht alle Schutzregeln. Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten, die die Landesregierung als angespannt ausgewiesen hat, und zwar nach der Verlängerung von 2025 bis Ende 2029. Sie begrenzt die Miete bei Vertragsbeginn auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent (§ 556d BGB). Bei der Staffelmiete ist sie auf jede Mietstaffel anzuwenden, gemessen an dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Staffel fällig wird (§ 557a Abs. 4 BGB). Bei der Indexmiete gilt sie nur für die Ausgangsmiete (§ 557b Abs. 4 BGB); die späteren Indexschritte werden nicht mehr an ihr gemessen.

Zu viel gezahlte Miete kannst du nach § 556g BGB zurückverlangen, nachdem du den Verstoß gerügt hast. Rügst du innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses, bekommst du alles seit Beginn zurück, sonst nur ab der Rüge. Bei einer Staffel läuft diese Prüfung mit jeder Stufe neu.

Die Kappungsgrenze dagegen hilft dir hier nicht. Sie steht in § 558 Abs. 3 BGB und begrenzt nur Erhöhungen auf die Vergleichsmiete auf 20 Prozent in drei Jahren, in angespannten Märkten auf 15 Prozent. Da § 558 bei Index und Staffel ausgeschlossen ist, greift sie nicht. Eine Indexmiete darf in drei Inflationsjahren also mehr als 15 Prozent steigen, und eine Staffel darf das ebenfalls, solange jede Stufe die Mietpreisbremse einhält.

Ein Jahr ist ein Jahr

Beide Modelle verlangen, dass die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleibt. Eine Indexerklärung, die neun Monate nach der letzten Erhöhung kommt, ist unwirksam; eine Staffel, die halbjährlich steigt, ebenso. Zähl bei jeder Erhöhung zuerst die Monate seit der letzten.

Was das für die Kündigung bedeutet

Eine Staffelmiete kommt oft im Paket mit einem Kündigungsverzicht: Der Vermieter gibt dir feste Stufen, du gibst ihm die Zusage, ein paar Jahre zu bleiben. § 557a Abs. 3 BGB begrenzt das: Dein Kündigungsrecht darf höchstens für vier Jahre seit Abschluss der Staffelvereinbarung ausgeschlossen werden. Du darfst schon vorher kündigen, aber die Kündigung wirkt frühestens zum Ablauf dieser vier Jahre. Ein Ausschluss über fünf Jahre ist unwirksam, und dann entfällt der Ausschluss ganz.

Für die Indexmiete steht dazu nichts im Gesetz; es gilt die normale Frist von drei Monaten (§ 573c Abs. 1 BGB). Ein Kündigungsausschluss in einem Formularvertrag ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber ebenfalls nur bis zu vier Jahre zulässig. Für den Vermieter ändert sich nichts: Er kann bei beiden Modellen nur mit berechtigtem Interesse kündigen, etwa Eigenbedarf, und mit den Fristen nach Wohndauer. Was für dich gilt, steht unter Kündigungsfrist beim Mietvertrag.

Willst du vor Ablauf eines Kündigungsausschlusses raus, etwa wegen eines Studienortwechsels, bleibt der Weg über einen Nachmieter oder einen Aufhebungsvertrag. Wie das geht und wann der Vermieter zustimmen muss, steht unter Vorzeitig aus dem Mietvertrag.

Vier Jahre ab Vereinbarung, nicht ab Einzug

Die Frist läuft ab dem Datum der Staffelvereinbarung. Wurde die Staffel nachträglich in einen bestehenden Vertrag aufgenommen, beginnen die vier Jahre mit diesem Nachtrag. Wer im dritten Jahr eine Staffel unterschreibt, bindet sich unter Umständen bis ins siebte.

So prüfst du eine Erhöhung

Beide Modelle sind einfach zu prüfen, weil alles im Vertrag und im Index steht. Diese Reihenfolge deckt die üblichen Fehler auf.

  1. 1

    Vertrag lesen: Schriftform und Betrag

    Staffel: Steht jede Stufe oder jede Erhöhung als Euro-Betrag im unterschriebenen Vertrag? Index: Ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts genannt? Fehlt eines, ist die Vereinbarung unwirksam.

  2. 2

    Monate seit der letzten Änderung zählen

    Weniger als zwölf: Die Erhöhung ist unwirksam, egal wie sie begründet ist.

  3. 3

    Beim Index: die Rechnung nachvollziehen

    Alter Indexstand, neuer Indexstand, Verhältnis, neue Miete. Die Indexwerte findest du beim Statistischen Bundesamt. Fehlt die Angabe der Indexänderung oder der Betrag in Euro in der Erklärung, ist sie formal unwirksam.

  4. 4

    Beim Index: Zeitpunkt prüfen

    Die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Eine Erklärung im März wirkt ab Mai, nicht ab April und nicht rückwirkend.

  5. 5

    Bei der Staffel: Mietpreisbremse für die neue Stufe

    Liegt die Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse, vergleichst du die neue Stufe mit der Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Liegt sie darüber, rügst du in Textform.

  6. 6

    Keine zusätzliche Erhöhung akzeptieren

    Kommt neben Staffel oder Index ein Zustimmungsverlangen zur Vergleichsmiete oder eine Modernisierungsumlage ohne Pflichtgrund, ist das ausgeschlossen. Schriftlich zurückweisen, Verweis auf § 557a Abs. 2 oder § 557b Abs. 2 BGB.

Die Begriffe in Kurzform erklärt das Lexikon unter Staffelmiete und Indexmiete. Und wer den Vertrag noch nicht unterschrieben hat, liest zuerst, was sonst noch drinsteht, unter Mietvertrag und Kaution.

Das Modell steht schon im Inserat

Ob eine Wohnung mit Staffel oder Index angeboten wird, steht oft schon im Inserat oder spätestens im Vertragsentwurf bei der Besichtigung. Wer beide Modelle kennt, kann in der Besichtigung die richtige Frage stellen: Wie hoch ist die letzte Stufe, und ab wann darf ich kündigen?

Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir eine E-Mail, sobald ein passendes Inserat online geht. Zwischen zwei Wohnungen mit unterschiedlichen Modellen entscheidest du dann mit der Tabelle oben statt mit dem Bauchgefühl.

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Häufige Fragen

Kann der Vermieter bei einer Staffelmiete zusätzlich die Vergleichsmiete anpassen?
Nein. Während der Laufzeit einer Staffelmiete sind Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB), also weder auf die ortsübliche Vergleichsmiete noch wegen Modernisierung. Nur die Betriebskostenvorauszahlung darf er nach § 560 BGB anpassen, wenn die Abrechnung das hergibt.
Sinkt die Indexmiete auch, wenn die Preise fallen?
Ja. Die Änderung nach § 557b Abs. 3 BGB kann von beiden Seiten geltend gemacht werden. Fällt der Verbraucherpreisindex, kannst du in Textform eine Senkung verlangen, mit derselben Rechnung wie der Vermieter. In der Praxis kommt das selten vor, weil der Index über Jahre fast immer steigt.
Was passiert, wenn der Vermieter die Indexerhöhung jahrelang vergisst?
Er verliert sie nicht, kann sie aber nicht rückwirkend verlangen. Die geänderte Miete gilt erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang seiner Erklärung (§ 557b Abs. 3 BGB). Holt er nach drei Jahren die gesamte Indexsteigerung auf einmal nach, ist das zulässig, aber nur für die Zukunft.
Darf eine Staffelmiete in Prozent vereinbart werden?
Nein. § 557a Abs. 1 BGB verlangt, dass die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag ausgewiesen ist. „Jährlich plus 3 %“ ist unwirksam; dann gilt die Ausgangsmiete ohne Staffel, und der Vermieter kann nur den normalen Weg über die Vergleichsmiete gehen.
Gilt die Kappungsgrenze bei Index- und Staffelmiete?
Nein. Die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren (15 Prozent in angespannten Märkten) steht in § 558 Abs. 3 BGB und gilt nur für Erhöhungen auf die Vergleichsmiete. Bei Index und Staffel ist § 558 ausgeschlossen. In Jahren mit hoher Inflation kann eine Indexmiete deshalb stärker steigen, als die Kappungsgrenze erlauben würde.

Quellen und Gesetzestexte

Begriffe aus dem Mietlexikon

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