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Mietminderung

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Was Mietminderung bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Die Mietminderung ist das Recht aus § 536 BGB, bei einem erheblichen Mangel der Wohnung weniger Miete zu zahlen, solange der Mangel besteht. Sie tritt kraft Gesetzes ein, muss also nicht beantragt werden; der Mangel muss dem Vermieter aber nach § 536c BGB unverzüglich angezeigt werden.

§ 536 BGB sagt: Hat die Wohnung einen Mangel, der ihre Tauglichkeit erheblich mindert, bist du für diese Zeit von der Miete befreit oder musst nur eine angemessen herabgesetzte Miete zahlen. Ein Mangel ist alles, was den vertraglich vorausgesetzten Zustand unterschreitet: Heizungsausfall, Schimmel, Wasserschaden, Baulärm, kaputter Aufzug, fehlendes Warmwasser. Unerhebliche Mängel wie ein tropfender Hahn zählen nicht. Kanntest du den Mangel bei Vertragsschluss, ist die Minderung ausgeschlossen (§ 536b BGB). Und du musst den Mangel sofort melden (§ 536c BGB), sonst verlierst du das Recht für die Zeit, in der der Vermieter nichts wusste.

Für dich läuft es so: Mangel schriftlich anzeigen, Frist zur Beseitigung setzen, Beweise sichern (Fotos, Zeugen, Temperaturaufzeichnungen bei Heizungsausfall) und die Miete um einen begründeten Prozentsatz kürzen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere; Gerichte haben für Heizungsausfall im Winter 50 bis 100 Prozent, für Schimmel je nach Ausmaß 10 bis 50 Prozent angesetzt. Berechnet wird die Minderung von der Warmmiete, nicht von der Kaltmiete. Kürz lieber vorsichtig und zahl den Rest „unter Vorbehalt“, denn wer zu viel mindert, gerät in Zahlungsrückstand.

Die größte Falle: Ein Rückstand von zwei Monatsmieten rechtfertigt eine fristlose Kündigung (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB), auch wenn du geglaubt hast, im Recht zu sein. Wenn du unsicher bist, zahl die volle Miete unter Vorbehalt und fordere den Minderungsbetrag später zurück. Zusätzlich zur Minderung kannst du nach § 536a BGB Schadensersatz verlangen und den Mangel nach fruchtloser Frist selbst beseitigen lassen, die Kosten zahlt dann der Vermieter.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

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Quellen und Gesetzestexte

Wo der Begriff Folgen hat

  • Mietminderung bei Mängeln

    Schimmel, kalte Heizung, Baulärm: wann du weniger zahlen darfst, warum du den Mangel zuerst melden musst und wie du dich nicht selbst in die Kündigung minderst.

  • Schimmel in der Wohnung

    Schimmel ist ein Mangel, und der Streit dreht sich immer um die Frage, wer schuld ist. Wie du den Mangel anzeigst, was du dokumentierst, wie viel du mindern darfst und wann du selbst haftest.

  • Kleinreparaturklausel: Was du wirklich zahlst

    Der tropfende Wasserhahn, der Rollladengurt, das Klingelschild: was eine Kleinreparaturklausel dich kosten darf, welche Grenzen sie braucht, um wirksam zu sein, und was nie unter sie fällt.

  • Modernisierungsmieterhöhung

    Neue Fenster, gedämmte Fassade, Aufzug: Der Vermieter darf einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen, aber nicht alles und nicht unbegrenzt. Was umlagefähig ist, wo die Kappung liegt und wann du widersprechen kannst.

  • Hausordnung, Ruhezeiten, Nachbarschaftsstreit

    Was die Hausordnung darf und was nicht, welche Ruhezeiten wirklich gelten, was bei Lärm, Grillen, Kinderwagen im Flur und Treppenhausputz gilt und wann der Vermieter abmahnen oder kündigen kann.

Siehe auch