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Übergabeprotokoll

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Was Übergabeprotokoll bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.

Definition

Das Übergabeprotokoll ist ein Dokument, in dem Mieter und Vermieter bei Einzug und Auszug gemeinsam den Zustand der Wohnung, die Zählerstände und die übergebenen Schlüssel festhalten. Das Gesetz schreibt es nicht vor, aber es ist der wichtigste Beweis dafür, wer welchen Schaden zu verantworten hat und was von der Kaution abgezogen werden darf.

Ein Gesetz zum Übergabeprotokoll gibt es nicht. Seine Bedeutung kommt aus zwei Regeln des BGB: Nach § 538 BGB haftest du nicht für Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch, wohl aber für Schäden darüber hinaus. Und nach § 548 BGB verjähren Ersatzansprüche des Vermieters sechs Monate nach Rückgabe. Ob ein Kratzer im Parkett schon beim Einzug da war, entscheidet also über Geld, und das Protokoll ist der Beleg. Ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll gilt vor Gericht als Beweis für den festgehaltenen Zustand.

Für dich heißt das beim Einzug: Geh jeden Raum durch, schreib jeden Mangel auf, auch kleine, fotografiere mit Datum und lass dir das Protokoll unterschreiben. Notiere Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung sowie die Zahl der Schlüssel. Was nicht im Protokoll steht, gilt später schnell als von dir verursacht. Wenn der Vermieter kein Protokoll machen will, erstell selbst eines, schick es ihm per E-Mail und heb die Fotos auf.

Beim Auszug ist das Protokoll der Abgleich mit dem Einzug: Neue Schäden zahlst du, alte nicht, normale Abnutzung gar nicht. Unterschreib beim Auszug nichts, was Mängel als von dir verursacht anerkennt, wenn du das nicht so siehst; ein Zusatz „ohne Anerkennung“ ist erlaubt. Auch Schäden, die deine Privathaftpflicht abdeckt, gehören ins Protokoll, denn ohne Beleg zahlt keine Versicherung. Ein Exemplar des Protokolls bleibt bei dir, mit Datum und beiden Unterschriften.

Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht

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Quellen und Gesetzestexte

Wo der Begriff Folgen hat

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  • Privathaftpflicht für Mieter

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Siehe auch