Übergabeprotokoll
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Was Übergabeprotokoll bedeutet, wo der Begriff im Gesetz steht und was für dich als Mieterin oder Mieter daraus folgt.
Definition
Ein Gesetz zum Übergabeprotokoll gibt es nicht. Seine Bedeutung kommt aus zwei Regeln des BGB: Nach § 538 BGB haftest du nicht für Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch, wohl aber für Schäden darüber hinaus. Und nach § 548 BGB verjähren Ersatzansprüche des Vermieters sechs Monate nach Rückgabe. Ob ein Kratzer im Parkett schon beim Einzug da war, entscheidet also über Geld, und das Protokoll ist der Beleg. Ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll gilt vor Gericht als Beweis für den festgehaltenen Zustand.
Für dich heißt das beim Einzug: Geh jeden Raum durch, schreib jeden Mangel auf, auch kleine, fotografiere mit Datum und lass dir das Protokoll unterschreiben. Notiere Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung sowie die Zahl der Schlüssel. Was nicht im Protokoll steht, gilt später schnell als von dir verursacht. Wenn der Vermieter kein Protokoll machen will, erstell selbst eines, schick es ihm per E-Mail und heb die Fotos auf.
Beim Auszug ist das Protokoll der Abgleich mit dem Einzug: Neue Schäden zahlst du, alte nicht, normale Abnutzung gar nicht. Unterschreib beim Auszug nichts, was Mängel als von dir verursacht anerkennt, wenn du das nicht so siehst; ein Zusatz „ohne Anerkennung“ ist erlaubt. Auch Schäden, die deine Privathaftpflicht abdeckt, gehören ins Protokoll, denn ohne Beleg zahlt keine Versicherung. Ein Exemplar des Protokolls bleibt bei dir, mit Datum und beiden Unterschriften.
Der Begriff ist geklärt, die Wohnung noch nicht
Dein Such-Agent beobachtet Kleinanzeigen, ImmoScout24, Immowelt, immobilien.de und WG-Gesucht und schreibt dir, sobald ein passendes Inserat online geht. Sag ihm in einem Satz, was du suchst.
Quellen und Gesetzestexte
Wo der Begriff Folgen hat
- Das Übergabeprotokoll beim Einzug
Zählerstände, Schlüssel, jeder Kratzer: was ins Protokoll gehört, wie du es aufsetzt, wenn der Vermieter keins mitbringt, und warum es beim Auszug bares Geld wert ist.
- Wohnungsübergabe beim Auszug
Besenrein statt renoviert, Dübellöcher statt Neuanstrich: was du wirklich schuldest, welche Klauseln unwirksam sind und wie der Übergabetermin ohne Streit läuft.
- Zusage bekommen: Was jetzt zu tun ist
Die Zusage ist da, und ab jetzt zählt jeder Tag. Was du vor der Unterschrift prüfst, wann du den anderen Bewerbungen absagst und welche Fristen in den ersten drei Wochen anfallen.
- Privathaftpflicht für Mieter
Die eine Versicherung, die du wirklich brauchst: Sie zahlt, wenn du die Wohnung, den Nachbarn oder den Schlüssel beschädigst. Was sie kostet, was sie abdeckt und warum Vermieter danach fragen.
- Die Besichtigungs-Checkliste
Von der Vorbereitung über den Termin vor Ort bis zum Nachfassen: was du mitbringst, worauf du achtest und wie du danach im Gespräch bleibst.
- Renovieren beim Einzug und Auszug: Pflicht oder unwirksame Klausel
Ob du streichen musst, entscheidet nicht der Vermieter, sondern die Klausel im Vertrag und der Zustand beim Einzug. Welche Klauseln der Bundesgerichtshof gekippt hat, was Quotenklauseln sind und was du wirklich schuldest.